NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 18. Oktober 2015

Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 29.09.2015

Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 29.09.2015, um 16:00 Uhr im Saal des Bürgerhauses, Schloßmacherstr. 4-5.  http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=974

Tagesordnung:
(Öffentlicher Teil)

1. Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 23.06.2015 (öffentlicher Teil)

2. Informationen des Bürgermeisters

3. Einwohnerfragestunde

4. Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge (Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vom 01.09.2015) AN/0069/2015

5. Behindertengerechter Umbau der Bushaltestellen für die die Stadt Baulastträger ist (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.09.2015) AN/0070/2015

6. Erstellung eines Spiel- und Freiflächenbedarfsplanes (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.09.2015) AN/0071/2015

7. Unterbringungsmöglichkeiten der Asylbewerber in Radevormwald (Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2015) AN/0072/2015

8. Öffentliche Stellpätze im Eichenweg (Antrag der CDUFraktion vom 02.09.2015) AN/0073/2015

9. Bericht zu Gewerbesteuerstundungen (Antrag der ALFraktion vom 17.09.2015) AN/0074/2015

10. Bericht zum Bau des Sportplatzes Hermannstraße (Antrag der AL-Fraktion vom 17.09.2015)
AN/0075/2015

11. Neue Sekundarschule ab dem Schuljahr 2016/17 - Inhalte und Organisation
BV/0182/2015/1

12. Förderschule - Zusammenschluss der Armin-Maiwald-Schule und der Erich-Kästner-Schule
BV/0184/2015/1

13. Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für die Jahre 2016 - 2020
BV/0185/2015/1

14. Änderung des Stellenplanes 2015 BV/0186/2015

15. Vertretung der Stadt in Gesellschafterversammlungen der verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen BV/0201/2015

16. Bericht über die Organisationsuntersuchung im Ordnungsamt IV/0143/2015

17. Bebauungsplan Nr. 24
17.1. BP. Nr. 24; Bericht über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB; Abwägung und Beschluss über die während der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangene Stellungnahme des Oberbergischen Kreises vom 12.12.2014 BV/0143/2015
17.2. BP Nr. 24, Bericht über die öffentliche Auslegung gem. § 3  (2) BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB; Abwägung und Beschluss über die Stellungnahme des Landrates des Oberbergischen Kreises vom 02.06.2015 BV/0188/2015
17.3. BP Nr. 24, Satzungsbeschluss BV/0189/2015

18. Bebauungsplan Nr. 30
18.1. BP. Nr. 30; Bericht über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB; Abwägung und Beschluss über die während der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangene Stellungnahme des Oberbergischen
Kreises vom 12.12.2014 BV/0145/2015
18.2. BP Nr. 30, Bericht über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB; Abwägung und Beschluss über die Stellungnahme des Landrates des Oberbergischen Kreises vom 02.06.2015
BV/0190/2015

18.3. BP Nr. 30, Satzungsbeschluss BV/0191/2015

19. Erschließung Bebauungsplangebiet Jahnplatz BV/0198/2015

20. Besetzung von Ausschüssen und Gremien BV/0200/2015

21. Widmung von Straßen
21.1. Widmung der Gemeindestraße "Danziger Straße" BV/0168/2015
21.2. Widmung der Gemeindestraße "Elbinger Straße" BV/0169/2015
21.3. Widmung der Gemeindestraße "Stormstraße" BV/0170/2015
21.4. Widmung der Gemeindestraße "Uhlandstraße" BV/0171/2015
21.5. Widmung der Gemeindestraße "Fritz-vom-Stein-Straße" BV/0172/2015
21.6. Widmung der Gemeindestraße "Feilenhauerstraße" BV/0173/2015

22. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Investitionen
22.1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Investitionen
(Liste der Verwaltung)
IV/0141/2015
22.2. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln BV/0205/2015

23. Mitteilungen und Fragen AF/0011/2015



Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten eröffnet um 16.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt gemäß § 8 der Geschäftsordnung die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der Bürgermeister weist auf den Nachtrag zur Einladung, die vorliegenden Tischvorlagen und auf kurzfristig vor der Sitzung vorgelegte Anträge zu TOP 20 „Besetzung von Ausschüssen und Gremien“ hin.
Vor Eintritt in die Tagesordnung deutet der Bürgermeister wie in der letzten Sitzung darauf hin, dass Mitschnitte von Wortbeiträgen auch weiterhin nur dann erlaubt sind, wenn kein Ratsmitglied dagegen stimmt bzw. wenn der Rat diesem Vorhaben einvernehmlich zustimmt. Im Hinblick auf die letzte Ratssitzung möchte er nunmehr von Herrn Ullmann wissen, ob dieser auch in der heutigen Ratssitzung trotzdem Mitschnitte anfertigen wird.
Herr Fritz Ullmann (Linkes Forum) erklärt, dass er nach wie vor seine eigenen Wortbeiträge aufzeichnen wird.
Der Bürgermeister fragt sodann, ob es ein oder mehrere Ratsmitglieder gibt, die dem Mitschneiden der Ratssitzung oder Teilen hiervon widersprechen.
Daraufhin meldet sich wieder die weitaus überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder (13 CDU, 8 SPD, 2 UWG, 2 FDP, 2 proDeutschland).
Der Bürgermeister stellt somit fest, dass die Voraussetzungen für Mitschnitte der Ratssitzung nicht gegeben sind, da keine Einmütigkeit diesbezüglich vorliegt und weist auf mögliche Sanktionen bei Zuwiderhandlung nach § 22 der für den Rat gültigen Geschäftsordnung hin. Danach besteht für den Rat zunächst die Möglichkeit, die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung zu entziehen. Im nächsten Schritt könnte das betroffene Ratsmitglied für die heutige Sitzung ausgeschlossen werden.
Herr Fritz Ullmann teilt auf entsprechende Nachfrage mit, dass er trotzdem an seinem Vorhaben festhalten wird, Mitschnitte seiner Wortbeiträge anzufertigen.
Der Bürgermeister lässt nun zunächst darüber abstimmen, dem Ratsmitglied Ullmann nach § 22 Satz 1 der für den Rat gültigen Geschäftsordnung, die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung zu entziehen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 22 Satz 1 der derzeit gültigen Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Radevormwald und seine Ausschüsse, dem Ratsmitglied Ullmann, die für die heutige Ratssitzung entfallende Entschädigung zu entziehen.

Abstimmungsergebnis:
32 Ja-Stimmen (13 CDU, 8 SPD, 3 UWG, 2 AL, 2 FDP, 2 pro- Deutschland, RUA, Bürgermeister)
4 Nein-Stimmen (3 Grüne, AL)
1 Enthaltung (Ullmann)

Nach erneuter Nachfrage des Bürgermeisters, bestätigt Herr Ullmann, dass er ungeachtet dessen weiter Mitschnitte anfertigen wird. Folglich lässt der Bürgermeister nun darüber abstimmen, das Ratsmitglied Ullmann nach § 22 Satz 2 der für den Rat gültigen Geschäftsordnung, von der heutigen Sitzung auszuschließen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 22 Satz 2 der derzeit gültigen Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Radevormwald und seine Ausschüsse, das Ratsmitglied Ullmann von der heutigen Ratssitzung auszuschließen.

Abstimmungsergebnis:
32 Ja-Stimmen (13 CDU, 8 SPD, 3 UWG, 2 AL, 2 FDP, 2 pro- Deutschland, RUA, Bürgermeister)
5 Nein-Stimmen (3 Grüne, AL, Ullmann)

Weitere Anträge und Änderungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

(Öffentlicher Teil)
1. Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 23.06.2015 (öffentlicher Teil)
Der Rat der Stadt nimmt die vorgenannte Niederschrift zur Kenntnis.

2. Informationen des Bürgermeisters
a) Der Bürgermeister teilt mit, dass sich die Stadt Radevormwald einer Klage des Städteund Gemeindebundes betreffend der Kostenerstattung im Bereich der Inklusion durch das Land, angeschlossen hat. Hier liegt nach Meinung des Städte- und Gemeindebundes ein Verstoß gegen die Landesverfassung vor, da nicht alle Kosten, die durch die Gesetze zur Inklusion ausgelöst werden, den Kommunen erstattet werden.
b) Weiter informiert der Bürgermeister den Rat darüber, dass die ehemalige Fraktion „Bürgerbewegung proNRW“ ab sofort in gleichbleibender personeller Besetzung den Namen „Bürgerbewegung proDeutschland“ führen wird.

3. Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

4. Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge (Antrag der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen vom 01.09.2015) AN/0069/2015
Frau Elisabeth Pech-Büttner (Grüne) erläutert den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
Anschließend begründet Herr Udo Schäfer den nachträglich gestellten Änderungsantrag der Fraktion proDeutschland.
Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten schlägt vor, beide Anträge zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, Sport und Integration zu verweisen, da es hierbei noch eine Vielzahl von Details zu klären gibt. Er teilt weiter mit, dass zurzeit Gespräche diesbezüglich zwischen dem Kreissozialamt und den Kommunen geführt werden.
Herr Bernd Bornewasser (Grüne) bittet die Verwaltung, für die Ausschusssitzung eine Machbarkeitsstudie, in der die Kosten bzw. denkbare Kosteneinsparungen für die verschiedenen Möglichkeiten dargestellt werden, vorzubereiten.
Der Bürgermeister sagt dies zu und stellt fest, dass der Rat der Verweisung beider Anträge in den Fachausschuss einvernehmlich zustimmt.

5. Behindertengerechter Umbau der Bushaltestellen für die die Stadt Baulastträger ist (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.09.2015) AN/0070/2015
Frau Elisabeth Pech-Büttner (Grüne) erläutert den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Abschließend gibt sie an, dass diese Fördergelder bereits von vielen Kommunen beantragt worden sind.
Für Herrn Petra Ebbinghaus (AL) stellt der Beschluss von Punkt 1 des Antrags keine Probleme dar; Punkt 2 kann allerdings erst dann beschlossen werden, wenn Punkt 1 erledigt ist. Er schlägt daher vor, zumindest diesen Punkt zur weiteren Behandlung in den zuständigen Fachausschuss zu verweisen.
Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten stimmt den Ausführungen von Herrn Ebbinghaus zu und regt daher an, über Punkt 1 in der heutigen Ratssitzung abzustimmen und den Antrag dann zur weiteren Behandlung in den Bauausschuss zu verweisen.
Der Rat stimmt diesem Vorgehen einvernehmlich zu.

Es folgt nun die Abstimmung über Punkt 1 des Antrags.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, festzustellen, für welche Bushaltestellen die Stadt der Baulastträger ist und welche davon behindertengerecht und barrierefrei sind.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


6. Erstellung eines Spiel- und Freiflächenbedarfsplanes (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.09.2015) AN/0071/2015
Frau Elisabeth Pech-Büttner (Grüne) erläutert den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten schlägt für diesen Antrag zunächst eine Verweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, vor. Die Verwaltung kann dort den finanziellen Aufwand für ein Konzept bzw. eine erneute Überprüfung des vorliegenden Spielflächenbedarfsplans darstellen und erläutern.
Frau Pech-Büttner erklärt sich damit zwar grundsätzlich einverstanden, macht aber deutlich, dass aus Kostengründen eine entsprechende Überprüfung durch Studenten oder im Zuge einer Projektwoche in Schulen erfolgen könnte, zumal es sich dabei auch um die Zielgruppe handelt.
Der Bürgermeister merkt an, dass die Art und Weise der Überprüfung im Fachausschuss festgelegt werden sollte und stellt weiter fest, dass der Rat der Verweisung einvernehmlich zustimmt.


7. Unterbringungsmöglichkeiten der Asylbewerber in Radevormwald (Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2015) AN/0072/2015
Herr Dietmar Busch (CDU) erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Im Anschluss bittet er die Verwaltung um Auskunft, wie viel Asylanten derzeit in Radevormwald leben, wo diese untergebracht sind und wie die noch zu erwartenden Asylanten zukünftig untergebracht werden sollen.
Hierzu erklärt Herr Knorz (Stadt), dass es derzeit 223 Asylanten in Radevormwald gibt, die u.a. im ehemaligen Schulgebäude „Neustraße“, in den Obdachlosenunterkünften „Am Gaswerk“ sowie in den zur Verfügung stehenden städtischen Wohnungen untergebracht sind. Da die Kapazitäten nunmehr vollständig ausgeschöpft sind, wird sich aktuell auf die Anmietung privater Wohnungen konzentriert und zudem über mögliche Umbauten von Industriehallen nachgedacht. Weiter beurteilt er die derzeitige Kommunikation mit der Zuweisungsstelle als sehr problematisch, da hier der Informationsfluss bezüglich der Anzahl der zugewiesenen Asylanten nur sehr vage ist.
Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten macht den Vorschlag, den vorliegenden Antrag zu beschließen und dieses Konzept im zuständigen Ausschuss für Soziales, Sport und Integration zur weiteren Beratung vorzulegen.

Es folgt nun die Abstimmung über den vorliegenden Antrag und die Verweisung in den Fachausschuss.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept vorzustellen, wie die zukünftigen Unterbringungsmöglichkeiten der Asylbewerber bis Ende 2016 in unserer Stadt aussehen sollen. Dieses Konzept soll dann für weitere Beratungen im Ausschuss für Soziales, Sport und Integration vorgelegt und beraten werden. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


8. Öffentliche Stellpätze im Eichenweg (Antrag der CDUFraktion vom 02.09.2015) AN/0073/2015
Herr Jürgen Fischer (CDU) erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Entgegen der beantragten Verkleinerung der Grünflächen, soll die Grünfläche mit Rasengittern versehen werden.
Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten empfiehlt auch hier die Verweisung in den Fachausschuss; der Antrag sollte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt behandelt werden, da eventuell Änderungen im Bebauungsplan für dieses Vorhaben notwendig sind.

Der Rat stimmt dem einvernehmlich zu.


9. Bericht zu Gewerbesteuerstundungen (Antrag der ALFraktion vom 17.09.2015) AN/0074/2015
Frau Annette Pizzato (FDP) merkt an, dass die Stundungen in der Vergangenheit bereits dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt worden sind und möchte nun im Hinblick auf den vorliegenden Antrag wissen, ob sich etwas daran geändert hat.
Hierzu erklärt Herr Nipken (Kämmerer), dass das Verfahren weiterhin besteht und es für die nächste Ausschusssitzung auch eine entsprechende Vorlage geben wird.

Es folgt nun die Abstimmung.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung aufzufordern, für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Liste der gestundeten Gewerbesteuerforderungen vorzubereiten und im Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


10. Bericht zum Bau des Sportplatzes Hermannstraße (Antrag der AL-Fraktion vom 17.09.2015) AN/0075/2015
Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten erklärt, dass die Beantwortung der vorliegenden Fragen bis zur heutigen Sitzung nicht möglich war und schlägt daher vor, den Antrag in den Bauausschuss verweisen, in dem die Beantwortung und weitere Beratung hierzu erfolgen kann.
Herr Dr. Axel Michalides (AL) möchte den Antrag dahingehend ergänzen, als dass die Verwaltung sich bezüglich der steilen Abhänge und der freizugänglichen Käfigsteinmauer hinsichtlich des dadurch bestehenden Gefahrenpotentials Gedanken macht und dann Möglichkeiten zur Behebung bzw. Abstellung vorstellt.
Der Bürgermeister nimmt dies zur Kenntnis und stellt weiter fest, dass der Rat der Verweisung einvernehmlich zustimmt.


11. Neue Sekundarschule ab dem Schuljahr 2016/17 - Inhalte und Organisation BV/0182/2015/1
Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten teilt dem Rat ergänzend zur Vorlage mit, dass die Schulkonferenz der Realschule sich, wie bereits vor zwei Jahren, einstimmig gegen das Auslaufen ihrer Schulform ausgesprochen hat.
Herr Dr. Axel Michalides (AL) bittet darum, das Protokoll der Sitzung der Schulkonferenz der Niederschrift beizufügen.
Der Bürgermeister sagt dies zu.
Herr Simon Bornwasser (Grüne) vermisst in dem pädagogischen Konzept der Sekundarschule die von ihm in der Schulausschusssitzung geforderte Einbringung der Integration von Flüchtlingskindern. Er beantragt dies nunmehr nachzuholen und für den nächsten Schulausschuss vorzubereiten. Weiter beantragt er zu Punkt f) des Beschlussvorschlags, den Namen der Sekundarschule in „Städtische Geschwister-Scholl-Sekundarschule Radevormwald“ zu ändern.
Der Bürgermeister teilt mit, dass sich im Schulausschuss darauf verständigt wurde, die abschließende Namensgebung der Schule zu überlassen.

Es folgt zunächst die Abstimmung über den Antrag zu Punkt f) von Herrn Simon Bornewasser.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt hinsichtlich der neuen Sekundarschule ab dem Schuljahr 2016/17, dass diese den Namen „Städtische Geschwister-Scholl-Sekundarschule Radevormwald“ führen soll.

Abstimmungsergebnis: 
2 Ja-Stimmen (2 Grüne)
32 Nein-Stimmen (13 CDU, 8 SPD, 2 UWG, 2 AL, 2 FDP, 2 pro- Deutschland, Grüne, RUA, Bürgermeister)
2 Enthaltungen (UWG, AL)
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Hinsichtlich der von Herrn Simon Bornewasser beantragten Änderung des pädagogischen Konzeptes erklärt der Bürgermeister, dass bereits in der Sitzung des Schulausschusses festgestellt wurde, dass sich der Integration und Unterrichtung von Flüchtlingen zukünftig keine Schule entziehen können wird. Das Schulprogramm der Sekundarschule wird dies daher auch beinhalten. Er gibt zudem zu Bedenken, dass eine entsprechende Verweisung in den Fachausschuss zur Überarbeitung des Konzeptes Auswirkungen auf die komplette zeitliche Planung zur Umsetzung bzw. Einführung der Sekundarschule hat.
In Anbetracht der Ausführungen des Bürgermeisters zieht Herr Simon Bornewasser seinen Antrag zurück. Er fragt aber an, ob es möglich ist, die Sekundarschule mit der Aufnahme eines entsprechenden Schulprogrammes zu beauftragen.
Dies bestätigt der Bürgermeister.
Es folgt nun die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussentwurf der Verwaltung.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt hinsichtlich der neuen Sekundarschule ab dem Schuljahr 2016/17, dass diese
a) 3-zügig sein soll
b) im Ganztag geführt werden soll
c) im Rahmen des vorliegenden Pädagogischen Konzeptes geführt werden soll
d) in der teilintegrierten Organisationsform betrieben werden soll
e) in den Räumlichkeiten der aufzulösenden/auslaufenden Haupt- und Realschule errichtet werden soll und
f) den Namen „Städtische Sekundarschule Radevormwald“ führen soll.

Abstimmungsergebnis: 
35 Ja-Stimmen (13 CDU, 8 SPD, 3 UWG, 2 AL, 2 FDP, 3 Grüne, 2 proDeutschand, RUA, Bürgermeister)
1 Enthaltung (AL)


12. Förderschule - Zusammenschluss der Armin-Maiwald- Schule und der Erich-Kästner-Schule BV/0184/2015/1
Herr Thomas Lorenz (RUA) teilt mit, dass der Schulausschuss den vorliegenden Beschlussvorschlag zwar empfohlen hat, aber eigentlich keine wünschenswerte Lösung darstellt. Allerdings besteht durch den Zusammenschluss die einzige Möglichkeit, den Standort in Radevormwald für diese Schulform zu erhalten.
Herr Harald Weiss (CDU) bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion bei der ehemaligen Schulleiterin, Frau Hellerling, für ihren persönlichen Einsatz und ihr Engagement und hofft, dass der Teilstandort auch zukünftig erhalten bleibt.
Herr Rolf Ebbinghaus erklärt, dass die AL-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen wird, obwohl man die diesbezügliche Vereinbarung mit der Stadt Hückeswagen nicht vollständig gutheißt.

Es folgt nun die Abstimmung über den Beschlussentwurf der Verwaltung.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt unter dem Vorbehalt gleichlautender bzw. entsprechender Beschlüsse des Schulausschusses / Rates der Stadt Hückeswagen
a) eine Zusammenlegung der beiden Förderschulen in Radevormwald (Teilstandort) und Hückeswagen (Hauptstandort) in Schulträgerschaft der Stadt Hückeswagen zum Schuljahr 2016/17
b) die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Radevormwald und der Stadt Hückeswagen. Vorbehaltlich des Zustandekommens der gemeinsamen Förderschule beschließt der Rat der Stadt die Auflösung der Armin-Maiwald-Schule.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


13. Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für die
Jahre 2016 - 2020 BV/0185/2015/1
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) teilt mit, dass die AL-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen wird, obwohl der tatsächliche Bedarf und der Einsatz der geplanten Medienbeschaffungen aus dem vorliegenden Plan nicht erkennbar bzw. nachvollziehbar ist.
Diesbezüglich macht Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) den Vorschlag in einer Sitzung des Schulausschusses seitens einer Schulleitung bzw. einer betroffenen Lehrkraft diese Informationen geben zu lassen. 
Der Bürgermeister sagt dies zu.
Es folgt nun die Abstimmung über den Beschlussentwurf der Verwaltung.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt das vorgelegte Medienkonzept für die Jahre 2016 – 2020.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


14. Änderung des Stellenplanes 2015 BV/0186/2015
Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten begründet ausführlichst die vorliegende Verwaltungsvorlage und stellt die Notwendigkeit der Erweiterung des Stellenplans deutlich heraus. Insbesondere die Koordination, Unterstützung und Betreuung der Vielzahl an ehrenamtlich tätigenden Menschen und Organisationen soll hierdurch gewährleistet werden. Er teilt weiter mit, dass die Zustimmung der Kommunalaufsicht kurz vor der Sitzung eingegangen ist, wonach allerdings die beantragten Stellen für zwei Jahre befristet werden sollen. Er weist darauf hin, dass es diese Befristung insbesondere im Verwaltungsbereich schwer machen wird, entsprechende Mitarbeiter zu finden. Mit Punkt b) der Vorlage soll eine Art „Richtlinie“ für die Verwaltung beschlossen werden. Er betont, dass eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat bezüglich endgültiger Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter bzw. Erweiterung des Stellenplans ungeachtet dessen auch weiterhin notwendig ist.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) macht deutlich, dass für die UWG-Fraktion besonders wichtig ist, die Koordination des Ehrenamts durch die neuen Stellen zu gewährleisten.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) beantragt eine getrennte Abstimmung über die Punkte a) und b), da man der Festschreibung von Standards im Allgemeinen skeptisch gegenübersteht.
Herr Udo Schäfer (Pro Deutschland) bezweifelt die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Einrichtung zusätzlicher Stellen; die Fraktion proDeutschland wird dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag daher nicht zustimmen.

Es folgt zunächst die Abstimmung über Punkt a) des Beschlussentwurfes des Verwaltung.

Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt, den Stellenplan 2015 um fünf Stellen für den Asylbereich zu erhöhen; zwei Stellen in Entgeltgruppe 8 und drei Stellen in Entgeltgruppe S 11.

Abstimmungsergebnis: 
34 Ja-Stimmen (13 CDU, 8 SPD, 3 UWG, 3 AL, 2 FDP, 3 Grüne, RUA, Bürgermeister)
2 Nein-Stimmen (2 proDeutschland)

Es folgt nun die Abstimmung über Punkt b) des Beschlussentwurfes des Verwaltung.

Beschluss:
b) Der Rat der Stadt erkennt einen Personalschlüssel von 1:80 für die sozialarbeiterische Betreuung und für die Verwaltungstätigkeiten im Bereich Asyl/Flüchtlinge an und beauftragt die Verwaltung, die Personalstärke je nach Entwicklung der Flüchtlingszahlen entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis: 
31 Ja-Stimmen (13 CDU, 8 SPD, 3 UWG, 2 FDP, 3 Grüne, RUA, Bürgermeister)
5 Nein-Stimmen (3 AL, 2 proDeutschland)


15. Vertretung der Stadt in Gesellschafterversammlungen der verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen BV/0201/2015
Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten erklärt, dass bereits in der Vergangenheit, so verfahren wurde. Die heutige Beschlussfassung dient lediglich dem Nachweis für den Notar.
Es folgt nun die Abstimmung über den Beschlussentwurf der Verwaltung.

Beschluss:
Der Rat entsendet den Bürgermeister als städtischen Vertreter in die Gesellschafterversammlungen der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


16. Bericht über die Organisationsuntersuchung im Ordnungsamt IV/0143/2015
Der Bürgermeister erklärt, dass die Organisationsuntersuchung im Ordnungsamt nunmehr abgeschlossen ist und Frau Schmidt nachfolgend einen kurzen Überblick über den Bericht geben wird. Weiter teilt er mit, dass der komplette Bericht den Fraktionen in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt und auch in das Ratsinformationssystem eingestellt wird. Frau Schmidt fasst den Bericht kurz zusammen. Die Fa. Janssen Beratung kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt ein Mehrbedarf von einer Stelle besteht. Inwieweit die von der Fa. Janssen vorgeschlagenen Kompensationsmöglichkeiten durch Aufgabenverlagerung und
Outsourcing umgesetzt werden können, muss noch geprüft werden. Der Bürgermeister empfiehlt den Ratsmitgliedern zunächst den Bericht zu lesen, um dann, falls gewünscht, im Haupt- und Finanzausschuss noch einmal explizite Rückfragen stellen zu können.


17. Bebauungsplan Nr. 24
17.1. BP. Nr. 24; Bericht über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB; Abwägung und Beschluss über die während der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangene Stellungnahme des Oberbergischen Kreises vom 12.12.2014 BV/0143/2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt, der Anregung des Oberbergischen Kreises aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht zu folgen und der aus artenschutzrechtlicher Sicht zu folgen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

17.2. BP Nr. 24, Bericht über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB; Abwägung und Beschluss über die Stellungnahme des Landrates des Oberbergischen Kreises vom 02.06.2015 BV/0188/2015

Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt, der Anregung des Oberbergischen Kreises nicht zu folgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

17.3. BP Nr. 24, Satzungsbeschluss BV/0189/2015

Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 24, Auf’m Bracken; 2. Änderung als Satzung und stimmt der Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


18. Bebauungsplan Nr. 30
18.1. BP. Nr. 30; Bericht über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB; Abwägung und Beschluss über die während der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangene Stellungnahme des Oberbergischen Kreises vom 12.12.2014 BV/0145/2015

Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt, der Anregung des Oberbergischen Kreises aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht zu folgen und der aus artenschutzrechtlicher Sicht zu folgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

18.2. BP Nr. 30, Bericht über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB; Abwägung und Beschluss über die Stellungnahme des Landrates des Oberbergischen Kreises vom 02.06.2015 BV/0190/2015
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) möchte wissen, wie mit einem eventuellen Bauantrag vom Eigentümer des Hauses, welches nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt, umgegangen wird.
Frau Julia Gottlieb (Stadt) erklärt, dass der Bebauungsplan nur textlich geändert wurde. Das angesprochene Grundstück lag auch vor der Änderung des Bebauungsplans außerhalb von dessen
Geltungsbereich. Insofern hat sich die baurechtliche Situation des Grundstückes nicht verändert. Ein Bauantrag wird einzelfallbezogen nach den Regelungen des Baugesetzbuches beurteilt.
Weiter weist Herr Rolf Ebbinghaus darauf hin, dass in der artenschutzrechtlichen Prüfung auf S. 239 erwähnt wird, dass für ein einzelnes Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 (WR 2) eine von der GFZ losgelöste Anpassung der GRZ erfolgt, um einer übermäßigen baulichen Grundstücksausnutzung entgegenzuwirken. Er bittet diesbezüglich um Auskunft, warum so verfahren wurde.
Frau Gottlieb sagt zu, diese Information dem Protokoll beizufügen. (Nachtrag der Verwaltung: Hinsichtlich des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung waren im Ursprungsplan von 1967 lediglich die Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die zulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. Eine Grundflächenzahl (GRZ) war nicht festgesetzt. Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 konnte auf die Festsetzung einer GRZ verzichtet werden. § 16 Abs. 3 Nr. 1 der heute anzuwendenden BauNVO 1990 bestimmt jedoch, dass bei Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, stets die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundfläche der baulichen Anlagen festzusetzen ist. Um im Rahmen von § 19 Abs. 4 BauNVO eine quantitative Begrenzung der Versiegelung durch Nebenanlagen zu ermöglichen, ist die Festsetzung der zulässigen Grundflächenzahl ebenfalls notwendig. Daher wurde die Festsetzung einer GRZ ergänzend in die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 aufgenommen. Die zulässige GRZ korrespondiert dabei mit der jeweils bereits festgesetzten GFZ. Da für die Gebäude im Plangebiet ohnehin nur ein Vollgeschoss zulässig ist, ergibt sich in tatsächlicher Hinsicht keine Änderung des zulässigen Maßes
der baulichen Nutzung. Im reinen Wohngebiet WR 2 ist als einzigem Teilbereich des Planes bereits im Ursprungsplan ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen und dementsprechend mit einer im Vergleich zu den Gebieten WR 1 und WR 3 leicht erhöhten GFZ von 0,3 zulässig. Hier wird die GRZ nicht analog zur GFZ festgesetzt, da dies im Vergleich zu den übrigen Bereichen eine übermäßige Grundstücksausnutzung durch Nebenanlagen ermöglichen würde. Die GRZ wird hier mit 0,2 festgesetzt. Sie entspricht damit den Festsetzungen der Gebiete WR 1 und WR 3, in welchen die Grundstücke eine vergleichbare Größe aufweisen.)

Es folgt nun die Abstimmung über den Beschlussentwurf der Verwaltung.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt, der Anregung des Oberbergischen Kreises nicht zu folgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


18.3. BP Nr. 30, Satzungsbeschluss BV/0191/2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 30, Teilfläche zwischen Bergstraße und Fichtenweg; 1. Änderung als Satzung und stimmt der Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB zu. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


19. Erschließung Bebauungsplangebiet Jahnplatz BV/0198/2015
Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten weist darauf hin, dass für die Vergabe aufgrund der Auftragssumme zwar grundsätzlich der Bauausschuss zuständig wäre, aber in diesem Fall vorab die Aufhebung des Sperrvermerks durch den Rat notwendig ist.
Herr Dr. Jörg Rieger (SPD) sieht noch einen Überarbeitungsbedarf in dem Bebauungsplanentwurf; es
liegt zum Beispiel noch kein entsprechender Lärmschutzplan vor.
Der Bürgermeister hebt hervor, dass bereits ausführlichen Beratungen im Bauausschuss stattgefunden haben und es dort ausreichend Gelegenheit gegeben hat, alle noch offenen Fragen zu klären. Für die heutige Ratssitzung ist nur die Aufhebung des Sperrvermerks und die damit verbundene Vergabe vorgesehen.
Frau Julia Gottlieb (Stadt) bekräftigt die Ausführungen vom Bürgermeister, dass in den Fachausschüssen ausgiebig hierüber diskutiert und informiert worden ist. Die Vergabe ist notwendig damit alle weiteren Schritte eingeleitet werden können.
Herr Bernd Eric Hoffmann erklärt, dass die UWG-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmt. Er ist nicht davon überzeugt, dass die Verwaltung den hierfür im Haushalt angesetzten Gewinn durch die Vermarktung der dortigen Grundstücke erzielen wird; die bereitzustellenden rd. 47.000 € könnten sinnvoller investiert werden.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) macht deutlich, dass die AL-Fraktion der Erschließung schon immer kritisch gegenübergestanden hat und daher auch heute den Beschlussvorschlag ablehnen wird.
Herr Bernd Bornewasser (Grüne) gibt an, dass auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dem Verwaltungsvorschlag nicht folgen wird. Zum einen fehlen weiterhin notwendige Daten und zum
anderen, ist eine bessere Nutzung dieses Gebietes vorstellbar.
Auf Nachfrage von Herrn Thomas Lorenz (RUA), ob im Hinblick auf die derzeitige Überlastung der Bauverwaltung die Erschließung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist, betont der Bürgermeister, dass dies so vom Rat beauftragt worden ist.
Auf Einwurf seitens Herrn Hoffmann (UWG), dass viele Interessenten für die dortigen Grundstücke aus Radevormwald kommen und daher nur eine Verlagerung der Bevölkerung und keine Vergrößerung erfolgt, erwidert Herr Fischer, dass es ebenfalls wichtig ist, die derzeitigen Einwohner zu halten und nicht an Nachbarstädte zu verlieren.

Es folgt nun die Abstimmung über den Beschlussentwurf der Verwaltung.

Beschluss:
Der Rat der Stadt hebt den Sperrvermerk für die Investitionsprojekte 5.000064.700.300 Straßenbau Jahnplatz und 5.000088.700.300 Kanalbau Jahnplatz auf. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung die Ingenieurleistungen für die Erschließung Jahnplatz an das Ingenieurbüro HPC AG zu einem Angebotpreis von brutto 46.930,- € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 
25 Ja-Stimmen (13 CDU, 7 SPD, 2 FDP, 2 proDeutschland, Bürgermeister)
11 Nein-Stimmen (SPD, 3 UWG, 3 AL, 3 Grüne, RUA)


20. Besetzung von Ausschüssen und Gremien BV/0200/2015

Beschluss:
Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt der Rat der Stadt folgende Ausschussumbesetzungen:
Frau Irmgard Lunderstädt wird anstelle des verstorbenen Herrn Dietrich Lunderstädt als ordentliches Mitglied für den Ausschuss für Soziales, Sport und Integration benannt.
Frau Sandra Viebach wird anstelle des verstorbenen Herrn Dietrich Lunderstädt als ordentliches Mitglied für den Ausschuss für Kultur, Tourismus und Verkehr benannt.
Herr Florian Knoblich wird anstelle von Frau Irmgard Lunderstädt als ordentliches Mitglied für den Ausschuss für Eigenbetriebe und Beteiligungen benannt.
Frau Irmgard Lunderstädt wird anstelle des verstorbenen Herrn Dietrich Lunderstädt als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Eigenbetriebe und Beteiligungen benannt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Auf Antrag der UWG-Fraktion beschließt der Rat der Stadt folgende Ausschussumbesetzungen:
Frau Ursula Brand wird anstelle von Herrn Klaus Steinmüller als ordentliches Mitglied für den Ausschuss für Demographie benannt.
Herr Bernd-Eric Hoffmann wird anstelle von Herrn Klaus Steinmüller als ordentliches Mitglied im Beirat für Abfallentsorgung benannt.
Herr Armin Barg wird anstelle von Herrn Bernd-Eric Hoffmann als stellvertretendes Mitglied im Beirat für Abfallentsorgung benannt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beschließt der Rat der Stadt folgende Umbesetzung:
Frau Elisabeth Pech-Büttner wird anstelle von Herrn Simon Bornewasser als ordentliches Mitglied im Beirat für Abfallentsorgung benannt.
Herr Bernd Bornewasser wird anstelle von Frau Elisabeth Pech-Büttner als stellvertretendes Mitglied im Beirat für Abfallentsorgung benannt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Bürgermeister erinnert an den Antrag des Bürgerbus-Vereins Radevormwald e.V. aus der letzten Ratssitzung auf Einrichtung einer beratenden Stimme im Ausschuss für Kultur, Tourismus und Verkehr. Die Entscheidung soll nun in der heutigen Ratssitzung erfolgen.

In Namen der CDU-Fraktion erklärt Herr Fischer erklärt, dass die Einrichtung einer ständigen beratenden Stimme als nicht notwendig angesehen wird. Es sollte wie bisher verfahren werden und bei Bedarf ein Mitglied des Bürgerbusvereins eingeladen werden.
Herr Bernd Eric Hoffmann (UWG) und Herr Rolf Ebbinghaus (AL) können die Ablehnung des vorliegenden Antrags seitens der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen.
Es folgt nun die Abstimmung über den Antrag des Bürgerbus-Verein Radevormwald e.V.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den Ausschuss für Kultur, Tourismus und Verkehr um ein beratendes Mitglied aus dem Bürgerbus-Verein Radevormwald e.V. zu erweitern.

Abstimmungsergebnis: 
14 Ja-Stimmen (3 UWG, 3 AL, 2 FDP, 3 Grüne, 2 proDeutschland, RUA)
21 Nein-Stimmen (13 CDU, 8 SPD)
1 Enthaltung (Bürgermeister)
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss:
Der Rat der Stadt benennt Frau Löhr-Wigge anstelle von Herrn Yannick Pauly als Mitglied im Jugendhilfeausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig


21. Widmung von Straßen
Herr Ebbinghaus macht deutlich, dass es sich bei den Straßenbenennungen um Ehrungen handelt; daher sollte der komplette Name der zu ehrenden Person im Straßennamen enthalten sein. Die AL-Fraktion wird sich bei den entsprechenden Straßenwidmungen der Stimme enthalten.
21.1. Widmung der Gemeindestraße "Danziger Straße" BV/0168/2015

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die „Danziger Straße“ für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung entsprechend den Erläuterungen zu widmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
21.2. Widmung der Gemeindestraße "Elbinger Straße" BV/0169/2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die „Elbinger Straße“ für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6
Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung entsprechend den Erläuterungen zu widmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
21.3. Widmung der Gemeindestraße "Stormstraße" BV/0170/2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die „Stormstraße“ für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung entsprechend den Erläuterungen zu widmen.

Abstimmungsergebnis: 
33 Ja-Stimmen (13 CDU, 8 SPD, 3 UWG, 3 Grüne, 2 FDP, 2 pro- Deutschland, RUA, Bürgermeister)
3 Enthaltungen (3 AL)

21.4. Widmung der Gemeindestraße "Uhlandstraße" BV/0171/2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die „Uhlandstraße“ für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung entsprechend den Erläuterungen zu widmen.

Abstimmungsergebnis: 
33 Ja-Stimmen (13 CDU, 8 SPD, 3 UWG, 3 Grüne, 2 FDP, 2 pro- Deutschland, RUA, Bürgermeister)
3 Enthaltungen (3 AL)

21.5. Widmung der Gemeindestraße "Fritz-vom-Stein-Straße" BV/0172/2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die „Fritz-vom-Stein-Straße“ für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung entsprechend den Erläuterungen zu widmen. 
Abstimmungsergebnis: einstimmig

21.6. Widmung der Gemeindestraße "Feilenhauerstraße" BV/0173/2015
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die „Feilenhauerstraße“ für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung entsprechend den Erläuterungen zu widmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

22. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Investitionen
22.1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Investitionen (Liste der Verwaltung) IV/0141/2015
Auf Nachfrage von Herrn Ebbinghaus erklärt Herr Nipken, dass es sich bei den rd. 26.000 € in Zeile 12 der Liste um eine zweckgebundene Zuwendung handelt, die entsprechend durchgeleitet worden ist.
Der Rat der Stadt nimmt die vorliegende Liste zur Kenntnis.
22.2. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln BV/0205/2015
Auf Nachfrage von Herrn Rimroth, gibt Frau Butz an, dass diese beantragten Haushaltsmittel zusätzlich zum bereits beschlossenen Medienentwicklungsplan notwendig und bisher nicht berücksichtig worden sind. Dies ist zum einem auf einen mehrfachen Personalwechsel zurückzuführen und zum anderen auf das Versäumen, der nötigen Anpassung der Zahlen für den Medienentwicklungsplan. Weiterhin sind zusätzlich nicht vorhersehbare Kosten, wie die Neubeschaffung einer Telefonanlage, entstanden.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) sieht eine Dringlichkeit für eine heutige Beschlussfassung nicht gegeben und die Deckungsvorschläge sind für ihn nicht nachvollziehbar. Zudem sind die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel im Vergleich zum tatsächlichen Haushaltsansatz seiner Ansicht nach, als zu hoch zu werten.
Der Bürgermeister Dr. Joesef Korsten macht deutlich, dass die Umsetzung des Medienentwicklungsplans erst 2016 vorgenommen werden kann, wenn der vorliegende Verwaltungsvorschlag heute nicht beschlossen wird. Die Entscheidung darüber liegt beim Rat der Stadt.
Frau Annette Pizzato erklärt, dass die FDP-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen wird.

Es folgt nun die Abstimmung über den Beschlussentwurf der Verwaltung.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes 2015 für die Schulen von brutto 121.200,-- €. Die Deckung erfolgt über die nicht durchgeführten Investitionsprojekte 
5.000112 = 41.200 €
5.000274 = 35.000 €
5.000324 = 45.000 €.

Abstimmungsergebnis: 
33 Ja-Stimmen (13 CDU, 9 SPD, 3 UWG, 2 FDP, 3 Grüne, 2 pro- Deutschland, RUA, Bürgermeister)
3 Nein-Stimmen (3 AL)

23. Mitteilungen und Fragen AF/0011/2015
a) Herr Nipken nimmt Stellung zu den Fragen der RUA-Fraktion bezüglich der Wirtschaftsförderung und beantwortet diese wie folgt:
Zu 1) Die Verhältniszahl Mitarbeiter / Aufsichtsrat, sowie die Aufwandsentschädigung war nicht Gegenstand des kommunalaufsichtlichen Verfahrens. Die Größe des Aufsichtsrates wird vom Rat im entsprechenden Gesellschaftsvertrag festgelegt. Da keine anderweitige Regelung vorliegt, kann der Aufsichtsrat die Höhe der Aufwandsentschädigungen selber festlegen.
Zu 2) Es handelt sich um eine zustimmungspflichtige Nebentätigkeit. Die Entscheidung darüber liegt beim Bürgermeister
Zu 3) Die wesentlichen Änderungen des Gesellschaftszwecks unterliegen dem Ratsvorbehalt und sind der Kommunalaufsicht nach § 115 GO anzuzeigen.
Zu 4a) Grundsätzlich handelt es sich um keine Spenden sondern um umsatzsteuerpflichtige Erlöse. Es handelt sich hier um einen Leistungsaustausch (Geld gegen Werbung). Bei einer Spende gibt es keinen solchen Leistungsaustausch.
Zu 4b) Beim Sponsoring handelt es sich um ein Gemisch aus Spende und Leistungsaustausch. Dies ist verwaltungsseitig nur möglich bei Betrieben gewerblicher Art.
Zu 5) Der Gesellschaftszweck ist die Wirtschaftsförderung in Radevormwald und wurde eigens zu diesem Zweck gegründet.
Zu 6 und 7) Alle Einnahmen und Erträge, Ausgaben und Aufwendungen der Stadt müssen im Haushaltsplan enthalten sein. Der Bilanzwert des verbundenen Unternehmens der Wirtschaftsförderungsgesellschaft GmbH & Co KG liegt bei 1,12 Mio. €; das Eigenkapital beträgt rd. 729.000 €. Die vorhandene Differenz beruht auf Leistungen, die die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks erbracht hat, aber welche nicht von der Stadt erstattet wurden. Andererseits hat aber auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Leistungen für die Stadt erbracht, die nicht direkt vergütet wurden, wie z.B. Grundstücksvermittlungen. Das Prinzip, dass sich gegenseitig keine Rechnung geschrieben wird jedoch geändert; die Kommunalaufsicht hat verfügt, dass zur transparenten Darstellung der Leistungen jeder Leistungsaustausch zukünftig zu dokumentieren und zu buchen ist. 
Auf Nachfrage von Herrn Thomas Lorenz (RUA) an den Bürgermeister, wie dieser der zusätzlichen Belastung des Kämmerers durch die Bestellung zum Geschäftsführer gegenübersteht, macht er deutlich, dass die endgültige Entscheidung über die Bestellung beim Rat liegt. Er gibt jedoch an, dass der Kämmerer eine grundsätzliche Bereitschaft zur Wahrnehmung dieser Aufgabe signalisiert hat.
b) Der Bürgermeister Dr. Josef Korsten bezieht sich auf die Anfrage von proDeutschland zum Verbleib der fehlenden Namensplatten des Kriegerdenkmals am Kollenberg. Er gibt an, dass die Namensplatten gestohlen worden sind und der Verbleib weiterhin ungewiss ist. Zur zweiten Frage erklärt er, dass eine Neubeschaffung der Namensplatten nur bei entsprechender Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Rat, erfolgen kann.
c) Bezüglich der Anfrage der FDP-Fraktion verweist der Bürgermeister auf die Beratungen zu TOP 14.
d) Frau Elisabeth Pech-Büttner (Grüne) möchte wissen, wann mit der Jahresplanung der Sitzungstermine für 2016 zu rechnen ist. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass diese durch den neuen Bürgermeister, Herrn Mans, erfolgen wird.
e) Herr Dr. Axel Michalides (AL) fragt an, ob die Möglichkeit besteht, einzelne Wortbeiträge aus den angefertigten Aufzeichnungen der Ratssitzung seitens der Verwaltung, den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Hierzu erklärt der Bürgermeister Dr. Joesf Korsten, dass dies nach der gültigen Fassung der Geschäftsordnung nicht erlaubt ist; dafür wäre eine entsprechende Änderung notwendig.
f) Der Bürgermeister informiert den Rat, dass die Vermarktung der Blumenstraße aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Unterbringung von Asylanten in dem ehemaligen Schulgebäude „Neustraße“ seitens der Verwaltung zunächst eingestellt worden sind. 

Vor Schließung des öffentlichen Teils verabschiedet sich der Bürgermeister bei allen Anwesenden und bedankt sich für die Unterstützung während seiner Amtszeit. Er bittet darum, auch den neuen Bürgermeister, Herrn Johannes Mans, zum Wohle der Stadt, zu unterstützen.

Ende des öffentlichen Teils: 18.20 Uhr / Unterbrechung bis 18.30 Uhr
Dr. Josef Korsten Vanessa Jager
Vorsitzender Schriftführer

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