NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
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Dienstag, 1. Juli 2025

Teilweise erfolgreicher Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021 / Kommentar

 SächsVerfGH, Urteil vom 12. Juni 2025 - Vf. 13-II-21 (HS)

Teilweise erfolgreicher Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021

Amtlicher Leitsatz:     

1. Wird die Verfassungswidrigkeit mehrerer Normen in einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle geltend gemacht, müssen die angefochtenen Normen genau bezeichnet und hinsichtlich jeder einzelnen Regelung substantiiert dargelegt werden, aus welchen Gründen die Vereinbarkeit derselben mit welchen Bestimmungen der Landesverfassung bezweifelt wird. Dies gilt auch dann, wenn die einer landesrechtlichen Regelung zugrundeliegende bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage angegriffen wird. Betrifft der Begründungsmangel nur eine von mehreren angegriffenen Normen, ist der Antrag insoweit unzulässig.

Samstag, 29. Mai 2021

Petition für Bewegungsfreiheit, gegen digitales grünes Impf-Zertifikat, Verfassungsgesetze wieder einführen, für DemonstrationsfreiheitPressefreiheit und unparteiische Berichterstattung

Petition für Bewegungsfreiheit, gegen digitales grünes Impf-Zertifikat, Verfassungsgesetze wieder einführen, für DemonstrationsfreiheitPressefreiheit und unparteiische Berichterstattung
https://www.europeansunited.eu/de/unterschreiben-sie-die-petition/


Mit dieser Petition möchten Bürger und Bürgerinnen aus Ländern in ganz Europa ihre Besorgnis über den derzeitigen Umgang mit der COVID-19-Krise in ihren jeweiligen Ländern und die Haltung der Europäischen Union in dieser Frage zum Ausdruck bringen.


Bewegungsfreiheit – Kein digitales grünes Zertifikat: Die Einführung eines EU-COVID-19-Zertifikats (das sogenannte Digitale Grüne Zertifikat) ist keine angemessene Lösung für die aktuellen Reisebeschränkungen, die die meisten europäischen Länder unter dem Deckmantel nationaler Gesundheitsmaßnahmen eingeführt haben. Diese Beschränkungen sind unverhältnismäßig und sollten ganz aufgegeben werden, wodurch ein „Impfpass“ überflüssig wird.



Verfassungsgesetze wieder einführen: Um demokratisch zu sein, müssen alle Mitgliedsstaaten der EU die Verfassung wieder über andere Gesetze und Dekrete stellen, die ihr widersprechen. Geschieht dies nicht, muss die Europäische Union als letztes Mittel Artikel 7 nutzen, um ein Verfahren gegen die Mitgliedstaaten einzuleiten, die sich weigern, sich daran zu halten.



Demonstrationsfreiheit: Demonstrationen sind oft dann am nötigsten, wenn sie eingeschränkt werden. Das Europäische Parlament sollte den übermäßigen Einsatz von Gewalt durch Polizeikräfte untersuchen, dem friedliche Demonstranten in mehreren europäischen Ländern ausgesetzt sind. Es ist Sache des Volkes, nicht der Regierung, zu entscheiden, wann entweder die Demokratie oder die öffentliche Gesundheit als oberster Wert Vorrang haben soll.



Pressefreiheit und unparteiische Berichterstattung: Ein neues Gesetz ist erforderlich, um zu verhindern, dass Interessengruppen zu viel Einfluss auf die Regierungspolitik haben. Es sollte eine maximale Menge an Sendezeit geben, die einer bestimmten Person, Interessengruppe oder Disziplin zugewiesen wird. Wenn mehr als 0,2% der Bevölkerung eines Landes oder einer Region eine Petition unterzeichnen, sollten die Medien eine Live-Debatte über das Thema der Petition senden.

Nachdem Sie die Petition unterzeichnet haben, erhalten Sie eine automatische E-Mail zur Bestätigung Ihrer Unterschrift. Bitte überprüfen Sie Ihr Spam-Postfach, wenn Sie es nicht finden können!

https://www.europeansunited.eu/de/unterschreiben-sie-die-petition/


 
Hier soll nichjt für die FDP geworben werden.
Aber der Text passt zur Petition: 
"Gestalten wir Europa neu solange es noch geht."

 
Stichworte:
ÖDP CDU CSU SPD FDP WIR 2020 Die Basis Grüne Linke Europa Corona Pandemie Neue Mitte

Freitag, 6. November 2020

Corona-Pandemie? Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 5.11.2020

 Z​um weiterleiten und einstellen auf die eigenen Seiten. ​

Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 5.11.2020
​(Verlinkungen und Bilder: Felix Staratschek, alles Copyleft, freigegeben zur Weiterverbreitung, (eine Aussage des Briefes zu Obduktionen habe ich leicht geändert, weil mir die Aussage nicht zu 100% korrekt vorkam.)​
​Als Video: 
Als PDF zum Ausdsrucken (neue Seite, kein Download): 
​https://www.afa.zone/wp-content/uploads/2020/11/Offener-Brief-AfA.pdf

 Anwälte verurteilen die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz durch Corona-Maßnahmen

Offener Brief zur Weiterleitung

Wir sind eine Gruppe von Anwälten und machen uns größte Sorgen um unseren Rechtsstaat. Bei unserer Zulassung zur Anwaltschaft haben wir geschworen, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen. Wir sehen uns daher dringend verpflichtet, auf die grobe Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen hinzuweisen und die Politik sowie die Gerichte zur Besinnung auf die Rechte und Werte unseres Grundgesetzes aufzufordern.

Epidemie von nationaler Tragweite ohne fundierte wissenschaftliche Begründung

Seit März 2020 erleben wir die massivsten Grundrechtsbeschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Grund hierfür ist das SARS Cov2-Virus, welches den Bundestag dazu veranlasst hat, im März 2020 in § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ festzustellen und diese bis zum heutigen Tage aufrechtzuerhalten. Eine Definition des Begriffs „Epidemie“ sowie die Voraussetzungen für die Feststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ enthält § 5 IfSG allerdings nicht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher medizinischen und wissenschaftlichen Daten eine solche „Epidemie“ vom Bundestag festgestellt wurde.

Samstag, 14. März 2020

Ein Konzernlobbyist soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden!

13.03.2020
Ein Konzernlobbyist soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden!


Marianne Grimmenstein hat gerade eine neue Petition bei change.org gestartet, da es einige schreckliche Entwicklungen gibt. Ein absoluter Konzernlobbyist soll der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden: Stephan Harbarth.

Lesen Sie mehr zu seiner Vorgeschichte in der Petition von Marianne Grimmenstein:
https://change.org/harbarth

Der Konzernlobbyist Stephan Harbarth wird auch als Präsident des Bundesverfassungsgerichts nicht berechtigt sein, unser Vorhaben zu blockieren. "Dieser Vorfall zeigt jedoch ganz klar, wie wichtig die Verwirklichung der Ziele unserer BI Gemeinwohllobby ist. Wenn wir nichts machen, kapern die Konzerne alle Schaltstellen unserer Gesellschaft", stallt Frau Grimenstein fest.

Hier können sie sich für den Newsletter anmelden um weiter über die Aktivitäten der Gemeinwohllobby informiert zu sein oder mitzuwirken.
https://gemeinwohllobby.de/newsletter

Passende Videos zum Thema, vom Viertürmeblog ergänzt: 



Stoppt den Grundrechtsboykott: Für klare rechtliche Regeln für das Bundesverfassungsgericht zur Schaffung einer echten Unabhängkeit der Rechtsprechung: 

Montag, 2. März 2020

Verena Föttinger (ÖDP) zum aktuellen Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: In allen Lebensphasen zugewandte Suizidprävention ausbauen

02.03.2020
Verena Föttinger (ÖDP) zum aktuellen Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: In allen Lebensphasen zugewandte Suizidprävention ausbauen


 
Die Grablegung Jesu in der Kapelle von Luen Castiel (Schweiz, Graubünden, nahe Chur).
Sterben gehört zum Leben.  Aber gibt es für den Menschen keine Grenzen mehr?
Kein Mensch hat entschieden, dass er und wann und wo er leben wird. Leben ist das,
was den Menschen ausmacht. Kann es da ein therapeutisches Ziel sein das Leben zu beenden
oder sollte der Mensch nicht sein ganzes Leben annehmen und der Tod nur
als mögliche Nebenwirkung einer Schmerztherapie toleriert werden?
Ich habe jetzt leider nicht die Zeit mich mit dem Urteil und der Rechtsphilosophie
dieses Urteils zu befassen, aber es wirkt auf mich wie eine Abkehr von
christlichen Grundpositionen, die den Verfassern des Grundgesetzes sehr am
Herzen lagen. In anderen Bereichen hat die Uminterpretierung von Aussagen
ohne Neufassung der Gesetzestexte durch die verfassungsgebende Mehrheit
sehr bedenkliche Ausmaßew erreicht, so dass kein Begriff mehr
dauerhaft Rechtssicherheit bieten kann. Quo vadis Grundgesetz und
Rechtsprechung. Oder wird dass recht auf Selbstbestimmung auch den ungeborenen
Menschen zuerkannt, deren Recht auf Leben noch deutlich vor dem Recht Erwachsener
auf Sterben stehen müsste. Die Autonomie der ungeborenen Menschen wird missachtet,
solange man diese durch Abtreibung töten kann.
(Bild und Bildtext: Felix Staratschek, Copyleft). 
 

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) anerkennt den unbedingten Wunsch des Menschen auf ein lebenswertes Leben wie auch das Recht, menschenwürdig sterben zu dürfen. Die Aufhebung des erst 2015 festgelegten Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid im Paragraph 217 StGB durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat allerdings gravierende Nebenwirkungen. „Niemand sollte durch Beihilfe zum Suizid Geld verdienen können. Dieser moralische Anspruch an Sterbehilfe wird von einer breiten Bevölkerungsmehrheit in Deutschland als Grundlage allen Handelns vorausgesetzt. Diese stillschweigende Übereinkunft steht mit der nun vom Gericht erläuterten Argumentation, „geschäftsmäßig“ habe nichts mit Geld zu tun und sei „nur auf Wiederholung angelegt“, ernsthaft in Frage. Sterbehilfe kann durchaus ein finanziell lukratives Geschäftsmodell darstellen, wie wir aus anderen Ländern wie der Schweiz und den Niederlanden wissen“, so die stellvertretende Bundesvorsitzende der ÖDP, Verena Föttinger. Im Bundespolitischen Programm der ÖDP heißt es: „Ein Rahmen ist deshalb erforderlich, der in rechtlicher und ethischer Hinsicht das Feld absteckt für das, was erlaubt sein soll. Dazu ist weiterhin eine breite Diskussion notwendig, die das Sterben von Menschen enttabuisiert und als das wahrnehmen hilft, was es tatsächlich ist: eine gesellschaftliche Realität, die wir nicht ändern können.“

„Wie aber kann Menschen geholfen werden, die individuell die Beendigung ihres Lebens als einzigen Ausweg ansehen? Das ist eine schwierige Frage, denn es gibt zunehmend Ängste vor überfordernden Schmerzen, Einsamkeit und Kontrollverlust im Sterbeprozess“, sagt Verena Föttinger. „Wir wissen, wenn Kranke oder an einer anderen schweren Not leidende Menschen einen Sterbewunsch äußern, dass dies oft als Bitte verstanden werden muss, über einen unerträglich gewordenen Zustand sprechen zu wollen und nach Lösungen zu suchen. Es wäre fatal, Todeswünsche gleich in Handlung umzusetzen. Leiden lindern ist ohne Töten möglich. Dafür steht die Palliativmedizin und Hospizarbeit. Sie muss ausgebaut und intensiviert werden. Es mag als Grundrecht gelten, seinem Leben ein vorzeitiges Ende setzen zu dürfen, aber gleichfalls ist es ein Grundrecht, in Würde eines natürlichen Todes zu sterben."


Dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss nun zwingend eine rechtliche Klärung folgen, der ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs vorangehen muss: „Wir sehen mit Sorge, dass das Urteil ein Recht auf Selbsttötung für alle Lebensphasen eingeräumt hat; es geht nicht nur um Alter oder schwere Krankheit. Geschützt werden müssen z.B. auch Demenzkranke, deren Selbstbestimmungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Fragen rund um den Vertrieb von Mitteln zur Selbsttötung sind ungeklärt samt der Missbrauchsmöglichkeiten“, sagt Föttinger. Aus Sicht der ÖDP, die betont, dass Leben zu schützen die vornehmste Aufgabe des Staates sei, sollte alles darangesetzt werden, Menschen vor dem unwiderruflichen Schritt der Selbsttötung zu bewahren.


Die ÖDP-Politikerin betont abschließend, dass gerade die Betreuung Sterbender in unserem Gesundheitswesen nicht ausreichend Berücksichtigung findet. Generell fehle die Zeit für individuelle Zuwendung. Einsamkeit und finanzielle Nöte ließen Ängste aufkommen: „Personalmangel in Pflege- und Gesundheitsberufen ist traurige Realität, in der Palliativmedizin kommt der eklatante Mangel an Hospizplätzen noch erschwerend hinzu. Notwendig ist vor allem auch die Stärkung der ´sprechenden´ Medizin, also der Beratung und Betreuung von Patienten.“

 

So wie auf diesem Bild haben wir alle einmal angefangen.
Hatte jemand das Recht uns zu töten?
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben."
Und wie steht es um das Recht auf Leben und die Würtde der ungeborenen Menschen?
Ist deren Recht auf Leben nicht viel höher, als ein Recht auf Sterben?
Das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit hat als Grenze auch das
Sittengesetz, also einen Einfluss von außerhalb des Grundgesetzes.
Was bedeutet diese Aussage noch?
Ist es eine Entfaltung der Persönlichkeit, wenn man die
Persönlichkeit auslöscht oder setzt Entfaltung nicht
Leben voraus?
(Bild und Bildtext: Felix Staratschek, freie Verbreitung erlaubt)
.



Link zur Pressemitteilung


Sonntag, 15. Dezember 2019

Video-Playlist zur Petition Stoppt den Grundrechtsboykot: Für die Anwendung und Verteidigung aller Normen des Grundgesetzes durch die Verfassungsrichter

https://www.youtube.com/watch?v=MZp6bHfXXgM&list=PLYE3FxlSdO9VW329HSMbKD4hXa4Hu6qT4



Bis inh den Januar 2020 werden weitere Videos hochgerladen und hinzugefügt. 

Weitere Informationen erhaltet Ihr unter
www.stopptdengrundrechtsboykott.de 


Link zur Online-Petition: https://secure.avaaz.org/de/community_petitions/bundestagsfraktionen_stoppt_den_grundrechtsboykott_1/details



Teil I zur Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott" 

Stoppt den Grundrechtsboykott Video 01: 70 Jahre Grundgesetz - Nichtanwendung der Menschenrechte?


Drei Tage vor der Europawahl wird unser Grundgesetz 70 Jahre alt. Unser Grundgesetz war die erste verfasssungsmäßige Ordnung, die einen direkten Bezug auf die universellen Menschenrechte hatte. Desweiteren ist in unserem Grundgesetz die Menschenwürde unantastbar. Darum hat uns ein Großteil der Welt seinerzeit beneidet. 

Mittwoch, 28. November 2018

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.: Verfassungsklage wegen unzureichender Klimapolitik

26.11.2018 [sfv] Verfassungsklage wegen unzureichender Klimapolitik
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
(Verlinkung im Text und Bild und Bildtext: Felix Staratschek)

1. Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik eingereicht
2. Statements einzelner Kläger
3. Betroffenheit der Mitglieder des SFV
Neue Homepage: www.klimaklage.de
 


Montag, 1. Oktober 2018

Geschlechtervielfalt: Karlsruhe schreibt das Grundgesetz um

Geschlechtervielfalt: Karlsruhe schreibt das Grundgesetz um - iDAF_Nachricht und Zitat 5/ 2018

Zitat 5 / 2018

Emanzipieren von unserer Natur?

Das Wort „Gender Mainstreaming“ ist den meisten Bürgern unseres Landes nicht bekannt. Es ist ihnen daher auch nicht bekannt, dass sie seit Jahren von Seiten der Regierungen, der europäischen Autoritäten und einem Teil der Medien einem Umerziehungsprogramm unterworfen sind, das bei den Insidern diesen Namen trägt. Was durch Re-Education aus den Köpfen eliminiert werden soll, ist eine jahrtausendealte Gewohnheit der Menschheit: die Gewohnheit, Männer und Frauen zu unterscheiden; die gegenseitige sexuelle Anziehungskraft beider Geschlechter, auf der die Existenz und Fortexistenz der Menschheit beruht, zu unterscheiden von allen anderen Formen der Triebbefriedigung, sie diesen gegenüber durch Institutionalisierung zu privilegieren und sie bestimmten humanisierenden Regeln zu unterwerfen. Die Umerziehung betrifft letzten Endes die Beseitigung der im Unvordenklichen gründenden schönen Gewohnheit, die wir Menschsein und menschliche Natur nennen. Emanzipieren sollen wir uns erklärtermaßen von unserer Natur.
Robert Spaemann, Idaf-Aufsatz des Monats, November 2013
https://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2013/11/24/artikel/gender-mainstreaming-emanzipation-oder-tyrannei.html



Nachricht 5 / 2018


Die Bundesregierung hat beschlossen, dass im Geburtenregister das Geschlecht von Kindern neben männlich und weiblich auch mit „divers“ angegeben werden kann (1). Bisher konnte in den seltenen Fällen, in denen sich Personen nicht als Mann oder Frau benannt sehen wollen, nur „ohne Angaben“ eingetragen werden. Mit der vorgesehenen Änderung des Personenstandgesetzes reagiert die Bundesregierung auf das aufsehenerregende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017, über das medial als Einführung eines „dritten Geschlechts“ berichtet wurde. Das Urteil forderte die Möglichkeit eines „positiven Geschlechtseintrags“ für Menschen, die „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ aufweisen. Geklagt hatte eine intersexuelle Person, die einen Eintrag als „intern/divers“ verlangte (2).

Freitag, 20. Oktober 2017

[Unser Politikblog] Weltkrieg verhindert – ein großer Sieg der Vernunft

[Unser Politikblog] Weltkrieg verhindert – ein großer Sieg der Vernunft 

Anfang Juli 2017 ist die Eskalation des Syrien-Konflikts zum wiederholten Male knapp verhindert worden.
In dieser Pressemitteilung geht es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um unverantwortliche Gedanken- und Handlungslinien und Identifikationen mit diesen, und wie gerade noch rechtzeitig ein Ausstieg aus diesen gelungen ist.

Am 17.06.2017 haben die Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing, Wolfgang Effenberger und Gabriela-Schimmer-Göresz Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1400/17) gegen den Beschluss des Bundestags vom 09.11.2016 über die Verlängerung und Erweiterung des Syrien-Einsatzes der Bundeswehr eingelegt.

Mit Schreiben vom 03.07.2017 haben sie dem Gericht eindringlich die damals akuten Eskalationsgefahren des Syrien-Konflikts gerade noch rechtzeitig verdeutlicht zur Begründung, dass die beantragten einstweiligen Anordnungen nicht nur wegen der Rechtswidrigkeit des deutschen Syrien-Einsatzes dringend geboten gewesen sind, sondern auch als entscheidendes Signal, um die Eskalation zum thermonuklearen Krieg noch zu verhindern.

Das Schreiben hat auch dargelegt, dass die Verlegung der Bundeswehr von der Türkei nach Jordanien mit den beantragten einstweiligen Anordnungen in keiner Weise vergleichbar ist, zumal die Bundeswehr dadurch näher an den Brennpunkt Al-Tanf verlegt werde.

Damals waren die USA und Großbritannien zusammen mit 4.500 gemäßigt als „Freie Syrische Armee“ etikettierten Kämpfern nach Al-Tanf im Südosten Syriens einmarschiert, haben dort in einem weiten Umkreis um Al-Tanf einseitig eine „Deconfliction Zone“ ausgerufen und am 18.05.2017, am 06.06.2017 und am 08.06.2017 mit Syrien verbündete schiitische Milizen bzw. die syrische Armee beschossen. 
Und am 20.06.2017 wurde bei Al-Tanf eine syrische Drohne abgeschossen. Im Namen des ad hoc – Bündnisses „Internationale Allianz im Kampf gegen Isis“, zu dem auch Deutschland und die NATO gehören, wurde zu diesen Zwischenfällen am 20.06.2017 verlautbart, sie werde angesichts der kürzlichen Ereignisse auf Seiten der syrischen Regierung stehenden Luftwaffen nicht erlauben, nah an die Truppen der Allianz oder ihrer Partner heranzukommen.
 
"Schwerter zu Pflugscharen", das Sowjetdenkmal nach einem Bibelvers war Symbol der Friedensbewegung in der DDR.


Donnerstag, 7. September 2017

Bundestagswahl: Felix Staratschek unterstützt Petition für bessere Regeln für das Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung: :Bundestagswahl: Felix Staratschek unterstützt Petition für bessere Regeln für das Bundesverfassungsgericht

Die Wuppertaler Menschenrechtler Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing haben eine Petition an den Bundestag gestartet mit dem Ziel Regelungen bezüglich des Bundesverfassungsgerichtes zu verbessern. Die Menschenrechtler haben bei von ihnen eingereichten Klagen erfahren müssen, dass diese ohne Begründung abgewiesen wurden, dass diese angenommen, aber dann nie behandelt wurden oder das willkürlich aus den eingehenden Klagen nur bestimmte Aspekte behandelt wurden und wichtige Fragen zur künftigen Sicherung von Grundrechten und Fragen zur Weiterentwicklung des Rechtes ohne Begründung übergangen wurden. Aus der Sicht vieler Verfasssungskläger ist das eine Willkür, die einem demokratischen Staat nicht angemessen ist.

Dienstag, 29. August 2017

Stoppt den Grundrechtsboykott ! Massenpetition zur Rettung des Rechtsstaats gestartet !

[Unser Politikblog] Stoppt den Grundrechtsboykott ! Massenpetition zur Rettung des Rechtsstaats gestartet !
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
https://www.change.org/p/cdu-csu-fraktion-stoppt-den-grundrechtsboykott 


Nachtrag vom 24.5.18: Forderungen auf Video: 
https://www.youtube.com/watch?v=gh0_0NbOEpw&feature=youtu.be




Unser Politikblog | 28.08.2017

Am 27.08.2017 haben Sarah Luzia Hassel-Reusing, Dr. Petra Plininger, Volker Reusing und Wolfgang Effenberger
die Petition „Stoppt den Grundrechtsboykott - Petition für Transparenz,Rechtsstaatlichkeitund demokratische Kontrolle der Justiz“ gestartet. 




https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6MjZiMDFlMmQ1NWE3M2Qx

Das deutsche Grundgesetz hat starke und einklagbare Grundrechte. In einem Rechtsstaat müssen diese aber nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch angewandt werden.



Die Petition will Änderungen von Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Grundgesetz und Strafgesetzbuch, damit Justiz und Behörden sich nicht mehr vor der Anwendung ordnungsgemäß geltend gemachter Grund- und Menschenrechte drücken können.


Die Petition begehrt die Streichung der Möglichkeit, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung abzulehnen. Damit das Bundesverfassungsgericht künftig nicht mehr verschleiern kann, ob es die fairen Annahmekriterien (eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit in Grundrechten sowie entscheidungserhebliche rechtsfortbildende Fragen) rechtmäßig angewandt hat. Die Befangenheitsvorschriften sollen noch unmissverständlicher formuliert werden, dass jeder Verfassungsrichter mit einem Interesse an einem bestimmten Ausgang des Verfahrens befangen ist und nicht nur (wie in der unhaltbaren Auslegung der bisherigen Befangenheitsvorschriften seit nun mindestens 33 Jahren) in dem äußerst seltenen Fall, dass ein Verfassungsrichter in einer vorherigen Instanz schon zu dem gleichen Fall geurteilt hat.


Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes entscheiden Richter, gegen die sich ein Befangenheitsantrag richtet, mit über den Befangenheitsantrag. Dieses Verhalten will die Petition ausdrücklich als Rechtsbeugung unter Strafe gestellt haben.Auch die Nichtanwendung geltend gemachter Grund- und Menschenrechte (von den Vereinten Nationen bezüglich UNO-Sozialpakt und UNO-Frauenrechtskonvention schon mehrfach gerügt) soll laut der Petition gesetzlich als Rechtsbeugung definiert werden. Damit soll insbesondere Entwicklungen entgegengetreten werden, dass im Verhältnis zur EU nur noch Demokratie und Wahlrecht angewendet werden und gar (von einem betreffenden Richter selbst als „Revolution“ bezeichnet) in Urteilen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes auf Wahlrecht und Demokratie verengt wird. Als ob die Bürger nur zum Wählen der Politiker da wären.


Dieser Verkennung der Menschenwürde und des Wesensgehalts aller übrigen Grundrechte muss gesetzgeberisch Einhalt geboten werden.Die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) ist auf Initiative von Dr.Thomas Dehler (FDP) nins Grundgesetz aufgenommen worden, um „einer Revolution die Maske der Legalität“ zu nehmen (Dr. Thomas Dehler, Sitzung vom 11.01.1949 des Allgemeinen Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rats).


Damit Rechtsbeugung durch Richter auch verfolgt wird, will die Petition gewählte Geschworenengerichte dafür sowie unabhängige Staatsanwaltschaften. Außerdem will sie die Verjährung für Rechtsbeugungen durch Verfassungsrichter und oberste Bundesrichter aufheben.Damit Arbeitsüberlastung kein Problem mehr ist, verlangt die Petition das Verbot aller bezahlter Nebentätigkeiten von Verfassungsrichtern, auch der bisher noch erlaubten an der Uni.



Zur Stärkung der Unabhängigkeit sollen die Verfassungsrichter außerdem durch das Volk gewählt werden sowie weder Parteimitgliedschaft noch Posten bei NGOs und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Richter haben. Und die Bürger sollen mit jeweils 2.000 Unterschriften auch selbst Kandidaten aufstellen können.


Die Petition läuft bis zum 30.04.2019. Die gesammelten Unterschriften sollen bis zum 07.05.2019 die im V.i.S.d.P. genannte Anschrift zugesandt und dann beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht werden.


Die Initiatoren der Petition stehen gerne für Interviews zur Petition

Die Petition läuft bis zum 30.04.2019. Sie können diese auf Papier mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6Y2VhYjg0MzBkNjZkNTkx
Außerdem können Sie sich onlinemit der Petition solidarisieren.bei Change.org.
https://www.change.org/p/cdu-csu-fraktion-stoppt-den-grundrechtsboykott
Der Petitionsausschuss des Bundestags zählt nur die Unterstützungen auf Papier. Die Online-Solidarisierung ist wichtig für die Sichtbarkeit der Petition.
Bitte schicken Sie alle auf Papier gesammelten Unterschriften bis zum 07.05.2019 an unsere unter V.i.S.d.P. genannte Anschrift. Danach wird sie beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht werden.

Die Initiatoren der Petition stehen gerne für Interviews zur Petition

Initiatoren dieser Petition
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Dr. Petra Plininger, Volker Reusing, Wolfgang Effenberger

V.i.S.d.P.:
Volker Reusing und Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202/2502621
http://unser-politikblog.blogspot.de/2017/08/stoppt-den-grundrechtsboykott_28.html 


Sonntag, 9. April 2017

Verfassungsbeschwerde soll Eskalation des Syrien-Konflikts zum thermonuklearen Krieg verhindern

Verfassungsbeschwerde soll Eskalation des Syrien-Konflikts zum thermonuklearen Krieg verhindern – rechtzeitige öffentliche Diskussion sichert Rechtsstaatlichkeit und Frieden


Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal
Deutschland
Menschenrechtsverteidigerin
(i. S. v. Uno-Res. 53/144)


An die Presse
mit der Bitte um Veröffentlichung




Betreff:-Verfassungsbeschwerde soll Eskalation des Syrien-Konflikts zum thermonuklearen Krieg verhindern – rechtzeitige öffentliche Diskussion sichert Rechtsstaatlichkeit und Frieden

-Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht wurden informiert
über kommende Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestags (Drucksache 18/9960) vom 09.11.2016 über die Verlängerung und Erweiterung des Syrien-Einsatzes der Bundeswehr

08.04.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

Montag, 31. Oktober 2016

Neue Hoffnung für den Frieden – Rechtsstaatlichkeit statt globale Eskalation für den Syrien-Konflikt

Unser Politikblog | 21.10.2016
(Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung)


Volker Reusing und Wolfgang Effenberger
mit Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 2174/16)

Am 18.10.2016 haben Volker Reusing und Wolfgang Effenberger innerhalb der Frist von einem Jahr Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 2174/16) eingelegt gegen den Beschluss des Bundestags vom 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr.

Sonntag, 25. September 2016

ÖDP geht endlich auf Distanz zu einer unser Grundgesetz in Frage stellenden Klage von Mehr Demokratie

ÖDP Bundesvorstand geht auf Distanz zu einer Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie. Interessant ist, dass Frau Herta Däubler Gmelin bisher auf Fragen der ÖDP diesbezüglich nicht geantwortet hat. Leider fehlt noch die letzte Konsequenz, dass die ÖDP den Verein Mehr Demokratie öffentlich auffordert, aus der Unterstützerliste dieser Aktion gestrichen zu werden. Aber immerhin, das ist die erste offizielle Distanzierung von dieser Klage, die die Freien Wähler, die Piratenpartei und andere Unterstützer nicht fertig gebracht haben. Der Antrag vom ÖDP BUVO und die Begründung im Wortlaut (Verlinkung zu Hintergründen von Felix Staratschek):

 
Dieser Beschluss macht es mir  möglich, wieder die ÖDP- Fahne hochzuhalten
um zu zeigen, was ich wähle. Von 2012 bis 2016 konnte ich die ÖDP nicht empfehlen,
wegen ihrer Beteiligung an einer Aktion, die das Grundgesetz in Frage stellte.
Mit diesem Beschluss bedauert die ÖDP- Führung dies und bekennt sich
als erste der betroffenen Parteien (darunter auch Piratenpartei und
Freie Wähler) wieder klar zum Grundgesetz. 


ANTRAG

Der Bundesvorstand möge beschließen:

Zukünftig werden durch den Bundesvorstand der ÖDP grundsätzlich keine Volksbegehren, Klagen, Petitionen oder Ähnliches unterstützt, die explizit oder implizit zum Ziel haben, eine Abstimmung über ein neues Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken. Eine entsprechende Empfehlung ergeht auch an die Vorstände aller Gliederungen der ÖDP.

Begründung:

Der Beschluss ist Ausfluss und Lehre aus den innerparteilichen Diskussionen rund um die ESM-Klage von „Mehr Demokratie e.V.“, welche das Bundes-Verfassungsgericht von 2013 an bis jetzt beschäftigt hat.

In der Klagebegründung gibt es Passagen, die so verstanden werden können, evtl. juristisch sogar verstanden werden müssen, dass bei einer erfolgreichen Klage eine Volksabstimmung über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland notwendig werden würde, um Teile des ESM-Vertrages mit ebendieser, unserer Verfassung, in Einklang zu bringen.

Der damals amtierende Bundesvorstand der ÖDP war sich möglicher Weise der interpretierbaren Tragweite dieser Passagen nicht bewusst. Daher kann es zu einer Unterstützung der Klage durch den Bundesverband der ÖDP, auch in finanzieller Hinsicht.

Der jetzige Bundesvorstand hat, nachdem im Juni diesen Jahres eine noch anhängige juristische Auseinandersetzung zu einem Teilaspekt des ESM beendet wurde, bei der federführenden Klagevertreterin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmehlin um Klarstellung der genannten Passagen aus der Klagebegründung ersucht. Die Antwort von Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin steht trotz zwischenzeitlich erfolgter Erinnerung weiterhin aus. Wir bedauern dies, sehen uns aber nun in unserer Vermutung bestärkt, dass die Zweifel, die damals wie heute von vielen, auch maßgeblichen ÖDP Mitgliedern (u.a. unserem EU-Abgeordneten Klaus Buchner) geäußert worden sind, wohl im Kern berechtigt waren.

Um derartige, für unsere Mitglieder schmerzhafte und für unsere Anhänger und Wähler irritierende Diskussionen in Zukunft zu vermeiden, möchten wir mit dem genannten Beschluss zu hoher Sensibilität im Umgang mit unserem Grundgesetz in allen Gliederungen der Partei aufrufen. Wir stellen unmissverständlich fest, dass wir das Grundgesetz für eine hervorragende Grundlage für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft halten.

Mehrheitlich beschlossen auf der Telefonkonferenz des Bundesvorstandes am 20.9.16 (4-1-2 J-N-E)

Mittwoch, 13. Juli 2016

Does the Germen Constitutional Court in Karlsruhe say silently „yes“ to thermonuclear war ?


Does Karlsruhe say silently „yes“ to thermonuclear war ?

Constitutional judges remain silent on Syria deployment of the Bundeswehr, which is unconstitutional and incompatible with international law, and deny the German population any protection against the danger of world war and against the jihadist „blitzkrieg“, which has been prognosticated for Germany and Europe for 2016


Unser Politikblog | 12.07.2016

After the press conference of the 12.06.2016 in Dresden, the plaintiff now addresses herself to the public also in writing.

Dienstag, 16. Juni 2015

Die ÖDP, ehrliche Politik und die Infragestellung des Grundgesetzes



Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Mittwoch, 21. Mai 2014

Sommer 2012: Mehr Demokratie will "eine neu gefasste Verfassung" riskieren!

Aus dokumentarischen Gründen veröffentliche hier diese Pressemitteilung von Mehr Demokratie, aus der ganz klar hervorgeht, dass der Verein bereit ist, für den ESM und Fiskalpakt das Grundgesetz in Frage zu stellen.

Presse-Information Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalvertrag 09. Juli 2012 https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012-07-09_Presse-Information_EU-Verfassungsbeschwerde.pdf

Die Bürgerklage „Europa braucht mehr Demokratie“ – Wer steht dahinter?

Montag, 24. Februar 2014

Ein ÖDP- Politiker im Jahr 2012: "Durch die Existenz der Ewigkeitsklausel folgt aber, dass wir eine neue Verfassung brauchen"

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Eine Diskussion vom 12.08.12 aus dem alten ÖDP- Forum, welches im November 2013 abgeschaltet und gelöscht wurde. Die Links zum ÖDP- Forum klappen daher nicht mehr.

Dieser Text wurde in der Rüge gegen mich vom Bundesvorstand der ÖDP im August 2012 unter folgenden Sätzen aufgeführt:

[Her Felix Staratschek verstößt gegen die Pflicht....] 

"3. Innerparteiliche Auseinandersetzungen sachlich und fair führen:
Auch hier weisen die Äußerungen von Ihnen, Herr Staratschek, erhebliche Mängel an Sachlichkeit und Fairness auf, manche Äußerungen wurden an Personen/ Gruppen außerhalb der ÖDP bzw. an unbekannte Empfänger verschickt, obwohl es sich um eine innerparteiliche Debatte handelt."
Dazu wird diese Mail hier genannt, die eine Debatte aus dem mittlerweile gelöschten alten ÖDP-Forum wieder gibt: 
Mail vom 12.08.12, 11.51 Uhr: 



Das muss die Welt wissen. C. S. von...... will die Ewigkeitsklausel antasten. (Ich habe den Namen gekürzt, weil es ja sein könnte, dass der Politiker seine Ansicht geändert hat, aber der Text hier ist ansonsten eine Kopie aus meinem Postfach.) Siehe fett hervorgehoben im Text! Ich fasse es nicht! Damit ist er nicht nur gutgläubiger Mitläufer bei "Mehr Demokratie"! Schließlich ist im Forum dazu genug geschrieben worden! Wie stehen die anderen dazu! Jetzt heißt es Farbe bekennen!
Wohin ist meine ÖDP gesunken, wenn sowas von führenden Leuten und nicht von Außenseitern an der Basis geäußert wird? 

Mittwoch, 12. Februar 2014

Diskussion über Sebastian Frankenberger und die Klage von Mehr Demokratie

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 



Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Ich habe auf Facebook eine Antwort bekommen, die ich hier auf meinen Blog stelle, weil ich die hier besser bearbeiten kann. Dieser Beitrag steht in der eigentlich nichtöffentlichen Gruppe "ÖDP- Intern". Diese Debatte enthält aber nichts, was nicht schon hier im Viertürmeblog steht. Aber hier kann besser der Text gegliedert werden, als bei Facebook. Themen und Inhalte, die nicht bereits an der Öffentlichkeit sind, werde ich nicht aus dieser ÖDP- Gruppe nach außen tragen. Aber hier formuliere ich nur Sachen, die hier schon stehen, allerdings bei Facebook verlinkt, damit dort dann eine weitere gute interne Debatte stattfinden kann. In Schrägschrift steht hier der Text meines Kritikers, in Normalschrift seine Zitate aus meinen  Texten und in Fettschrift meine Antworten. Aussagen von "Mehr Demokratie" sind unterstrichen.
https://www.facebook.com/n/?groups%2F217758438348316%2Fpermalink%2F235325906591569%2F&aref=7022824&medium=email&mid=964cbfaG5af44a313fd0G6b28e8G85&bcode=1.1392168652.Abk71X_w45RjQG9V&n_m=oeko.fjs%40googlemail.com

Dienstag, 22. Oktober 2013

Banken fordern Verfassungsänderungen - Schäuble will auf unsere Konten zugreifen

Ich bin kein Anhänger der BÜSO, aber was deren Vorsitzende Frau Helga Zepp La Rouche im Interview mit Volker Reusing hier sagt, verdient es gehört zu werden. Unsere Menschenrechte stehen den Banken im Weg. Um deren Profit zu retten, soll unser Leben verkürzt werden, sollen Verfassungen umgeschrieben werden. Und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat in ein Gesetz den den Zugriff auf unsere Konten beschlossen und sagt dies sogar in einer englischen Zeitung "The Banker", nicht aber auf Deutsch vor seinen Wählern zur Bundestagswahl 2013. Was hatten wir eigentlich bis September 2013 für eine miese Opposition aus SPD und Grünen , dass die dagegen nicht Sturm laufen? Auch von den Linken habe ich zu diesem Gesetz jetzt nichts gehört, oder ist das in den Medien untergegangen? Und an alle Merkelwähler: Glaubt ihr wirklich, dass die Kanzlerin davon nichts weiß? Ist das nicht ein Mega- Wahlbetrug? Brauchen wir jetzt nicht Neuwahlen?