NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
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Samstag, 12. Oktober 2013

Klage gegen 3%- Hürde beim Europaparlament - Offener Brief an Prof. Dr. von Arnim

Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald, 
bis Juni 2014 Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land 

(Anmerkung im März 2019): Wenn in diesem Artikel die AfD erwähnt wird, ist das zum Zeitpunkt, wo der Text geschrieben wurde die von Bernd Lücke geführte Partei, deren Entwicklung zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war. Es gilt aber auch für andere im Text erwähnte Parteien, dass diese nicht meine Wahl wären oder nur als kleineres Übel im Vergleich zur ÖDP in Frage kämen. Aber echte Demokraten kennen nur die korrekte Umsetzung von Wahlergebnissen und da steht im Text, wie diese Umsetzung aussähe.)

Offener Brief an Prof. Dr. von Arnim

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim!

Ich habe gelesen, dass Sie für die ÖDP und die Freien Wähler gegen die neue 3%- Hürde beim Europaparlament Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen werden.
Ich denke, beim EU- Parlament ist wegen der dort vorhandenen Parteienvielfalt keine Hürde nötig und es freut mich, dass Sie hier der Demokratie einen Dienst erweisen!
Ich würde mich aber noch mehr freuen, wenn Sie gleichzeitig die 5%- Hürde bei der Bundestagswahl angehen. Ich habe dazu ein Konzept entwickelt, wie man die Parameter der 5%- Hürde anders setzen kann, um bei gleicher Wirkung in Bezug auf die Mehrheitsfindung dem Wählerwillen wesentlich besser umzusetzen.   .
Aus dem Urteil zur 5%- Hürde:

Samstag, 16. Juni 2012

Bessere 5%- Hürde versus Stimmenumleitung

Auf der Seite Wahlreform fordert Björn Benken, dass Wähler sonstiger Parteien anzeigen können, welche andere Partei ihre Wählerstimme bekommen soll, wenn die an der 5%- Hürde scheitert. ich setze dagegen auf beratende Abgeordnete, damit alle Wähler eine Stimme im Parlament bekommen. Ich stelle hier einen Schriftwechsel vor, den wir geführt haben.


Sonntag, 27. März 2011

Für eine bessere 5%- Hürde: Beratende Abgeordnete statt Ausschluss gewählter Politiker

18.04.09 Für eine bessere 5%- Hürde
Ein Standpunkt von Felix Staratschek
Viele sehen in der 5%- Hürde einen Garanten für unsere Demokratie, da diese die Bildung von Regierungen erleichtert. Und so haben die Gerichte auch geurteilt: Bei Parlamenten (also nicht beim Stadtrat und Kreistag!) mit gesetzgebender Gewalt ist eine Hürde bis zu 5% zulässig, da die Regierungsfähigkeit ebenso notwendig ist, wie die demokratische Genauigkeit des Wahlergebnisses. Die Hürde ist also nicht Pflicht, aber es liegt im Ermessen der Parlamentsparteien, über eine Hürde bis zu 5% zu befinden.