NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
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Donnerstag, 5. Februar 2026

Offizielle Pressemitteilung – Ärzteverfolgung in Deutschland: Dr. med. Bianca Witzschel ist der lebende Beweis

 https://neue-medien-portal.de/media/offizielle_pressemitteilung_-_dr-_bianca_witzschel_-_4-_februrar_2026.pdf

https://www.mwgfd.org 

Die erneute Inhaftierung von Dr. med. Bianca Witzschel markiert eine weitere Eskalationsstufe staatlicher Repression gegen kritische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Nur zwölf Tage nach dem öffentlichen Appell von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., diese politische Verfolgung zu beenden, folgte die Ladung zum Haftantritt – ein provokant wirkender Akt staatlicher Missachtung

Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates. Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten.
 

Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, 69, war bis zu ihrer ersten Inhaftierung in Untersuchungshaft am 28.02.2023 im Rahmen einer der insgesamt fünf (!) Durchsuchungen ihrer Arztpraxis über einen Zeitraum von insgesamt 23 Jahren als niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie in Moritzburg tätig und verfügte über 40 Jahre Berufserfahrung.

Dienstag, 1. Juli 2025

Teilweise erfolgreicher Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021 / Kommentar

 SächsVerfGH, Urteil vom 12. Juni 2025 - Vf. 13-II-21 (HS)

Teilweise erfolgreicher Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021

Amtlicher Leitsatz:     

1. Wird die Verfassungswidrigkeit mehrerer Normen in einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle geltend gemacht, müssen die angefochtenen Normen genau bezeichnet und hinsichtlich jeder einzelnen Regelung substantiiert dargelegt werden, aus welchen Gründen die Vereinbarkeit derselben mit welchen Bestimmungen der Landesverfassung bezweifelt wird. Dies gilt auch dann, wenn die einer landesrechtlichen Regelung zugrundeliegende bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage angegriffen wird. Betrifft der Begründungsmangel nur eine von mehreren angegriffenen Normen, ist der Antrag insoweit unzulässig.

Mittwoch, 30. April 2025

Rechtsanwalt Reiner Fuellmich: Ankündigungen ohne Handlung und große Geldbeträge



Rechtsanwalt Reiner Fuellmich hat in der Vergangenheit nicht mit Ausfällen gegen Viviane Fischer gespart, ihr Kompetenz abgesprochen so dass ich den Eindruck hatte, er spricht dem Restausschuss das Recht auf die Gelder ab. Er hätte nach seinem Rauswurf sofort alle Mittel abgeben sollen um sich vom Alten zu befreien. Seine immer wieder angekündigten Klagen zerplatzten wie Seifenblasen. Er macht auf mich, wenn ich ihn rückblickend betrachte, einen narzistischen Eindruck, was ich nicht sofort bemerkt habe, da ich im K-TV noch nicht die Vorträge zum Narzismus gehört hatte. Narzisten sind oft sehr aktiv und so hat er viel richtiges getan. Aber irgendwann stolpern die über ihre Ich-Bezogenheit und werden ausfällig, wenn die jemand kritisiert. Einige sehen bei Fuellmich Scientology-Methoden: youtube.com/watch?v=nfAywD7DjXo (Der Kanal ist von Rechtsanwalt Gordon Pankalla, der sich auch bei juristischen Verfahren im Coronawiderstand verdient gemacht hat, aber sich einen kritischen Blick auch in die eigene Szene bewahrt hat.) Und das worum es in diesem Video geht war vor Corona, dass sind keine Beiträge, Reiner Fuellmich als Corona-Anwalt diffamieren sollen. Die Animal-Farm von George Orwell zeigt bereits dass bei berechtigten Widerstand nicht alle, die da führend mitmachen, ganz lautere Motive haben. Deswegen ist der Widerstand nicht falsch, aber auch dort gibt es Profiteure der Angst oder den Hang des Menschen, sich kritiklos einer Erlösergestalt anzuschließen oder den Versuch den Widerstand nur zu nutzen die eigene Macht/das eigene Vermögen aufzubauen.

Wenn Fuellmich so ein Superanwalt ist, wo sind seine erfolgreichen Prozesse, mit denen er Geld verdient?

Wieviele Opfer der Corona-Verbrecher hat er vertreten?

Oder hat er sich nur im Ausschuss selbst dargestellt?

Ich habe auch eine Veranstaltung für Fuellmich vor der Bundestagswahl in Wuppertal dokumentiert, da kannte ich vieles noch nicht, was ich jetzt alles gehört habe. Und die Veranstalter waren überzeugt, jemand zu helfen, der zu unrecht eingelocht ist und wollten ein Zeichen gegen das Corona-Unrecht setzen.

Dem kann ich sogar teilweise zustimmen. Die Nutzung der Gelder dafür einen bleibenden Wert zu kaufen, den man nicht einfach beschlagnahmen oder auch sperren kann, wie ein Konto - das ist ja mehrfach passiert - ,sehe ich nicht als Veruntreuung. Veruntreuung wäre es, wenn sich Fuellmich rechtswidrig weigern würde in angemessener Zeit diese Mittel wieder flüssig zu machen, wenn rechtmäßig gefordert. Es gab aber nach dem was ich gehört habe auch rein konsumtive Ausgaben, die juristisch als Veruntreuung zu werten sind, da
 diese keinen bleiben Wert erzeugten. Dafür wäre er dann zurecht verurteilt, was aber dann mit der U-Haft abgesessen sein müsste. Sollte es aber so sein, dass Fuellmich das Geld nicht herausgeben wollte und der restliche Corona-Ausschuss der Eigentümer der Beträge ist, wäre das Urteil gegen Fuellmich ein gerechtes Urteil. Bleibt die Frage, ob man den Aufweand betrieben hätte, Reiner Fuellmich habhaft zu werden, wenn er ein einfacher Veruntreuer wäre oder ob sein Verhalten einen Vorwand gab, gegen ihn vorzugehen, um ihn auszuschalten. Da kann ich nur sagen, was ich am Anfang gesagt habe, es wäre besser gewesen, er hätte sich von allen Mitteln getrennt, die mit dem Coronaausschuss zu tun haben. Ein guter Rechtsanwalt müsste soviele Einnahmen haben, dass dieser solche Mittel nicht für sein Leben braucht und hätte diese sofort abstoßen können.




Bundestagswahl 2025, Plakat für den in 
U-Haft sitzenden Einzelberwerber 
Reiner Fuellmich in Wuppertal.

  

Mittwoch, 4. September 2024

Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor

 Presseinformation Nr. 19-2024


OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).

Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.

Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei.

So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit.

Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.

Sonntag, 5. Juni 2022

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weicht ernsthafter Diskussion um Beitragsgerechtigkeit für Eltern im Sozialsystem aus

Teilerfolg und Widersprüche durch Beschluss des BVerfG vom 7.4.2022

Mit großer Spannung und großen Hoffnungen haben die deutschen Familienverbände, einschließlich unseres Verbands, die Veröffentlichung eines Beschlusses am 25.05. erwartet, der bereits am 7.04. gefasst wurde. Geklagt hatten Eltern, weil sie gleich hohe Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Kinderlose leisten müssen und damit ihr zusätzlicher generativer Beitrag in Form der Kindererziehung unberücksichtigt bleibt. Eine Berücksichtigung erfolgt bisher aufgrund eines Urteils im Jahre 2001 lediglich bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV), bei der Kinderlose einen geringfügig höheren finanziellen Beitrag leisten müssen als Eltern.

Diese Regelung bei der GPV wurde jetzt als verfassungswidrig beurteilt, weil der höhere Aufwand von Eltern mehrerer Kinder gegenüber den Eltern mit einem Kind nicht berücksichtigt werde. Für die Mehr-Kind-Eltern ergebe sich aufgrund ihres höheren Einsatzes kein wesentlicher Vorteil, weil die Pflegeleistungen für die mitversicherten Kinder zu vernachlässigen seien. Dieser Anteil des Beschlusses ist zu begrüßen. Der Gesetzgeber hat mit Jahresfrist zu reagieren.

Bei der Renten- und Krankenversicherung müssten Eltern dagegen bei den Beiträgen nicht entlastet werden, weil ihrem höheren Aufwand ein anderweitiger Nutzen entspreche. In der GRV seien das die drei Kindererziehungsjahre und in der GKV die „kostenlose“ Mitversicherung der Kinder.

Unbeachtet blieb, dass ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen. Schon dieser Vergleich zeigt, dass die Erziehungsjahre, wenn auch nicht wertlos, jedoch kein angemessener Ausgleich für den Erziehungsaufwand sind.

Unbeachtet blieb auch, dass etwa die Hälfte der gesamten Krankheitskosten erst im Rentenalter anfallen, aber vollkommen von den Kindern der Rentnergeneration zu bezahlen sind, während die Kinder selbst nur etwa 15% der gesamten Krankheitskosten verursachen. Auch machen die Krankheitskosten der Kinder nur einen kleinen Teil der gesamten Kinderkosten aus.

Diese Fakten waren sicher auch den Richtern bekannt. Aber offensichtlich wollten sie einer sachlichen Diskussion mit Fachleuten ausweichen. Dafür spricht auch, dass trotz der großen Bedeutung von einer mündlichen Verhandlung abgesehen wurde, bei der auch zuständige Fachleute zu Wort gekommen wären.

Fazit: Das BVerfG scheut eine ernsthafte sachgerechte Auseinandersetzung mit den finanziellen Belastungen der Familien durch unser Sozialsystem und flüchtet in fragwürdige nicht näher geprüfte Behauptungen. – Für die familienpolitisch aktiven Verbände bleibt also noch viel zu tun.


  

Montag, 31. August 2020

Corona Demos am 29. August 2020: Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

Pressemitteilung Nr. 82/2020 vom 30. August 2020
und Kommentar von Felix Staratschek
Hervorhebungen im Text durch den Viertürmeblog

Beschluss vom 30. August 2020
1 BvQ 94/20



Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

1. Der Antrag ist bereits unzulässig.

Er genügt nicht dem auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität, wonach vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zunächst fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen sind.

Der Antragsteller trägt vor, er habe seine ursprüngliche Anmeldung der Dauermahnwache vom 22. August 2020 nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 29. August 2020 konkretisiert. Damit beruft sich der Antragsteller auf einen in wesentlicher Hinsicht neuen Sachverhalt, den das Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte. Der Antragsteller war deshalb gehalten, vor dem Hintergrund der veränderten Umstände zunächst erneut um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen.

2. Der Antrag ist überdies auch unbegründet.

Entgegen der Einschätzung des Antragstellers sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde nicht derart offensichtlich, dass hier allein schon deshalb in der Nichtgewährung von Rechtsschutz ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG läge.

Das hier in Rede stehende Verbot des Protestcamps wurde auf § 15 Abs. 1 VersG gestützt. Nach der von dem Oberverwaltungsgericht bestätigten Einschätzung der Versammlungsbehörde stünde bei Durchführung des Camps eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Wesentlichen deshalb zu befürchten, weil die Veranstaltungsteilnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes gebotene Mindestabstände nicht einhalten würden. Im Vergleich zu einem Verbot mildere, zur Gefahrenabwehr ebenso geeignete Maßnahmen stünden nach den gegebenen Umständen nicht zu Verfügung. Diese Einschätzung ist nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand jedenfalls nicht offensichtlich unzutreffend.

Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt werden kann. Unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können zum Zweck des Schutzes vor Infektionsgefahren auch versammlungsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren. 


In Betracht kommen namentlich 
----.-Auflagen mit der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände, 
----aber auch Beschränkungen der Teilnehmerzahl, um eine Unterschreitung notwendiger Mindestabstände zu verhindern. 
-----Darüber hinaus kommt auch in Betracht, im Wege einer Auflage im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG eine Verpflichtung der Versammlungsteilnehmer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts jedenfalls zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen kann. 
-----Als weitere Regelungen der Modalitäten einer Versammlung kommen etwa die Durchführung als ortsfeste Kundgebung anstelle eines Aufzugs oder die Verlegung an einen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdigen Alternativstandort in Betracht.

Weil danach nach den vorliegenden Umständen nicht offenkundig ist, dass das hier in Rede stehende Verbot die Versammlungsfreiheit des Antragstellers unverhältnismäßig beschränkt, ist eine Folgenabwägung geboten, die zum Nachteil des Antragstellers ausgeht.

Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, sich nach Durchführung eines Hauptsacheverfahrens jedoch herausstellte, dass das Verbot des Camps verfassungswidrig ist, wäre der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG verletzt. Diese Grundrechtsverletzung wäre von erheblichem Gewicht nicht nur im Hinblick auf den Antragsteller, sondern angesichts der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung auch im Hinblick auf das demokratische Gemeinwesen insgesamt. Erginge demgegenüber eine einstweilige Anordnung und würde sich später herausstellen, dass das Verbot des Camps rechtmäßig ist, wären grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen.

Die gebotene Abwägung der jeweils berührten Interessen geht zum Nachteil des Antragstellers aus. Anders wäre dies allenfalls, wenn eine Durchführung des Camps unter Bedingungen gewährleistet wäre, die ein hinreichendes Maß an Schutz vor möglichen Infektionsgefahren sicherstellten. Hierzu bedürfte es eines geeigneten Hygienekonzepts. 


Das von dem Antragsteller anlässlich einer bereits gestern von ihm angemeldeten und durchgeführten Kundgebung vorgelegte Hygienekonzept setzt unter Verzicht auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf eine konsequente Einhaltung der gebotenen Mindestabstände, die insbesondere durch den Einsatz von Ordnern und Deeskalationsteams sichergestellt werden soll. Mit Blick auf nach Durchführung der gestrigen Versammlung nunmehr vorliegende Erfahrungen musste sich der Antragsteller dazu veranlasst sehen, die praktische Eignung seines Konzepts zu bewerten und dieses erforderlichenfalls anzupassen. Dass dies geschehen ist, ist indes weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Im Übrigen ist das Konzept auf eine an einem einzelnen Tag stattfindende Versammlung zugeschnitten. Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass es auch für das nunmehr über einen Zeitraum von 14 Tagen geplante Camp realisierbar ist.



Ein Kommentar von Felix Staratschek: 

Die Veranstaltung am 29.8.20 war unter stetiger Kontrolle der Polizei. Sowohl durch Personal am Boden, dass sich ohne Angst jederzeit mit abgesetzten Helmen durch das ganze Versammlungsgebiet bewegen konnte, als auch durch Hubschrauber aus Luft wurde die Versammlung genau beobachtet und es wurden dauernd Maßnahmen ergriffen, um die per Verordnung für Unzulässig erklärten Ansammlungen aufzulösen. Die Polizei sah sich so während des ganzen Verlaufes nicht genötigt, die Kundgebung abzubrechen. Was will da da Bundesverfassungsgericht hier noch für eine Auswertung. 

Darüber hinaus beißt sich hier die Katze in den eigenen Schwanz. Denn das, was die Demonstranten für irreal  halten, wird hier als Begründung genommen. Die Verfassungsrichter sprechen hier von "möglichen Infektionsgefahren", ohne darzulegen, was das genau sein soll. Jeder der sich in den Straßenverkehr begibt, betritt einen Raum mit möglichen Unfallgefahren. Wenn maximal 1% der PCR-Tests positiv ist und davon die Hälfte falsch-positiv und die andere Hälfte nicht zwingend auf den SARS-COV 2 reagiert hat, wo bitte soll dann eine Infektionsgefahr sein? Ist die Umsetzung einer unbegründeten Panik in geltendes Recht höher als die Aussagen des Grundgesetzes? Hat man dann keine Chance mehr sich dagegen zu wenden? 

 

 

Oder war der Antrag so schlecht begründet, dass das Bundesverfassungsgericht diese Frage gar nicht im Blick hatte? 

Wie sollen den Masken ein Infektionsgeschehen verlangsamen, wenn es kein Infektionsgeschehen gibt? 

Oder wollen die Richter künftig allen Autofahrern vorschreiben eine Wasserwaage mitzuführen, um beim Parken das Gefälle festzustellen, damit man zusätzlich zur Bremse das Auto mit zwei Keilen unter den Rädern absichert? Denn es besteht immer eine Gefahr, dass die Bremsen versagen und das Auto fahrerlos die Straße runter rollt.

Fakt ist doch auch, dass in den Krankenhäusern sich ein Corona-Geschehen akut nicht wieder spiegelt und auch im Frühjahr selbst ohne OP-Verschiebungen die Kapazitäten nie überlastet waren. Das war regional bei Grippewellen in Deutschland oft anders, wo man immer wieder Patienten in andere Regionen bringen musste. Ein gewisses Maß an Risiko gehört auch zum Leben. 

Gibt es eigentlich eine Definition für die "pandemische Lage von nationaler Tragweite", die der Bundestag feststellt und dann die ganzen Masßnahmen möglich macht? Kann man von einer solchen Lage sprechen, wenn weniger als 1% der fragwürdigen PCR-Tests positiv ausfallen? 

Auch der Verlauf des dem Coronavirus zugeschriebenen Infektionsgeschehens zeigt, dass dieser ganz unabhängig von allen Maßnahmen und Maskenpflichten seinen Gang geht. 

Das alles müsste doch für das Gericht eine Rolle spielen. Bleibt die Frage ob dass der Kläger auch in seine Klage eingearbeitet hat? 

Denn auf mich wirken die Masken wie eine moderne Form des Gesslerhutes. So sinnlos wie es ist, einen auf eine Stange gestellten Hut zu grüßen, so sinnlos ist das Tragen der Masken, wenn keiner die Keime trägt, vor denen die Maske schützen soll. 

Wäre der Keim so extrem gefährlich, wie bahauptet, müsste akut die Oppposition in Weißrussland an Corona aussterben und das land in den pandemischen Abgrund reißen, weil die ohne Maske und Abstand demonstrieren gegen einen Präsidenten, der alle Maßnahmen gegen Corona verweigert hat. Das Land müsste sofort eingezäunt werden, damit es nicht Corona in der ganzen Welt verbreiten kann!

Ebenfalls gab es in Deutschland keinen Hotspot im ÖPNV, als es keine Maskenpflicht gab. Und bis auf ein paar, die sich von der Panik anstecken ließen, trugen die meisten keine Maske, als das Coronageschehen statistisch seinen Höhepunkt hatte. Ich bin ÖPNV-Nutzer und daher Augenzeuge. Trotzdem gab es nie einen Hotspot der auf den ÖPNV zurückgeführt wurde. Im Gegenteil, der ÖPNV wurde eingeschgränkt, so dass viele Pendlerzüge noch voller waren, als zu normalen Zeiten, da die meisten Fabriken weiter liefen. Ein Virus dass diese ihm grob fahrlässig gebotene Chance nicht nutzt, kann nicht so gefährlich sein. Fakt ist, die Coronawelle war schwächer als viele Grippewellen der Vergangenheit, wo auch der ÖPNV normal weiter lief, es kann also nicht am Mangel an Personal gelegen haben, dass plötzlich weniger Busse und Bahnen fuhren. 

Bilder und Zustände aus anderen Ländern wirken oft konstruiert und es werden Sonderfaktoren nicht berücksichtigt. Das hier darzulegen würde den Kommentar sprengen, muss aber am Rande erwähnt werden. 

Wenn die Verfassungsrichter das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit erwähnen, so ist doch auch zu fragen, ob dieses Recht das Verhalten in unserem Gesundheitswesen dominiert oder ob hier die Geschäftsinteressen der Pharmaindustrie einen höheren Rang haben? Für viele Bereiche der Politik und Wirtschaft kann man die Frage ähnlich stellen, siehe TTIP, CETA, MERCOSUR, JEFTA, TISA, ESM, Vertrag von Lissabon, korrupte Umweltpolitik..... 

Und so kommt einen die Frage auf, ob der Schutz des Lebens hier nur vorgeschoben ist? 

Warum haben wir keine flächendeckende komplementäre orthomolekulare Medizin, obwohl bekannt ist, dass
-----sich viele nicht ausgeworgen ernähren und das auch nicht schaffen und da eine Nahrunsgergänzung besser wäre als gar nichts tun? 
-----viele Medikamente den Versorgungsstatus mit Mikronährstoffen verschlechtern und deshalb zur Vermeidung unerwünschter negativer Langzeitfolgen eine Nahrungsergänzung nötig wäre?
-----gerade alte Menschen in Heimen aus den zuvor genannten Gründen besonders unterversorgt sind und zusätzlich durch Mangel an direkten Sonnenlicht ein extremes Vitamin D-Defizit haben? Dass diese Gruppe von Grippe und Corona dann besonders attakiert wird, ist kein Wunder.

Es wäre daher auch denkbar gewesen, dass das Bundesverfassungsricht aufgrund der Anträge sich tiefer in die Materie einarbeitet und alle Demos und Camps erst mal unter Auflagen zulässt, weil die Politik ihr Verhalten schlecht begründet und weil das behauptete Coronageschehen systematische Schwächen des Gesundheitswesen aufdeckt, die es nach den Prinzipien des Grundgesetzes und einer Verantwortungsethik vor Gott, so wie die hier angeführt werden, eigentlich nicht geben dürfte. Schade, dass die Richter diese Chance nicht ergriffen haben, Schaden vom Menschen abzuwenden. 

Samstag, 9. November 2019

CumEx-Skandal:Solidarität mit Eckart Seith - Statt der Steuerdiebe ist der Aufklärer des Steuerraub auf der Anklagebank

(Bild, Bildtext, Teile der Verlinkung und Kommentar von Felix Staratschek)

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, 
gemeinsam haben wir im März etwas Außergewöhnliches geschafft: Das Licht der Öffentlichkeit auf einen Gerichtsprozess gelenkt, bei dem die Staatsanwaltschaft nicht Täter, sondern einen Aufklärer im größten Steuerraub Europas bestrafen wollte. Über 18.000 Menschen haben unseren Appell unterzeichnet und mit uns gefordert: Das Bundesverdienstkreuz für CumEx Aufklärer Eckart Seith. Das ist starkes Signal gegen Finanzmarktkriminalität und bleibt.

Mit gemischten Gefühlen haben wir die Urteilsverkündung des Gerichts im April verfolgt. Einerseits wurde Eckart Seith in wesentlichen Punkten entlastet. Der Vorwurf der Wirtschaftsspionage wurde fallen gelassen und es kam auch nicht zu einer unmittelbaren Haftstrafe. Dennoch wurde er in der Schweiz wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer Haftstrafe vom 13 Monaten sowie einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt – für die Weitergabe von strafrechtlich relevanten Unterlagen an die jeweiligen Staatsanwaltschaften. Ein solches Urteil, mitten in Europa, eine Bundesregierung die untätig bleibt, das erschüttert uns bis heute.

Beide Seiten, also Eckart Seith und die Staatsanwaltschaft Zürich haben nun angekündigt, in Revision zu gehen. Der Prozess wird also im nächsten Jahr in eine neue Runde gehen.

Für Ihre Unterstützung möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich recht bedanken.

Auch das Bundespräsidialamt hat sich inzwischen bei uns gemeldet. Wir haben Ihre Unterschriften an die zuständige Stelle übergeben. Leider wurde unser Ansinnen abgelehnt, das Bundesverdienstkreuz an Eckart Seith zu übergeben. Die Gründe sind eher pro Forma – es gibt keine „harten“ Kriterien für die Verleihung eben dieser Auszeichnung und aus Sicht des Bundespräsidialamtes reicht die maßgebliche Aufklärung im Fall CumEx für eine Würdigung nicht aus.

Am Ende steht: Es gibt keinen Anspruch auf das Bundesverdienstkreuz, dieses ist eine politische Würdigung und steht im Ermessen der jeweiligen Amtsträgerinnen.

Das ist natürlich enttäuschend: Deutschland hat Eckart Seith viel zu verdanken. Wo politische Entscheidungsträger versagt haben, hat er den Anstoß zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Verantwortlichen für Deutschlands größten Finanzskandal gegeben. Doch weder Bundesregierung noch Bundespräsident haben es gewagt, sich mit der Schweiz anzulegen, obwohl die Schweizer Justiz in der Auseinandersetzung zwischen einer CumEx-Bank und einem wichtigen Hinweisgeber sich in krasser Weise auf die Seite der Bank Geschäften geschlagen hat.

Unser Druck hat aber an einer anderen Stelle positive Wirkung entfaltet. Endlich, endlich hat die Landesregierung NRW angekündigt, der Staatsanwaltschaft Köln für das komplexe CumEx-Verfahren zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen. Nicht neue Fakten zu dem Fall haben das ausgelöst, die gab es nämlich nicht, sondern allein der öffentliche Druck.

Für uns ist das Anlass, beim Thema CumEx am Ball zu bleiben. Selbstverständlich werden wir Sie über den Fortgang des Prozesses gegen Seith informieren und gegebenenfalls bitten, erneut mit uns zu intervenieren.

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Herzliche Grüße,


Kommentar von Felix Staratschek: 


Gibt man (am 9.11.19) CumEx in die Suchfunktion der Internetseiten des Bundespräsidenten oder der Bundesregierung ein, findet man da keinen Treffer. So wichtig scheint denen das Thema Steuergerechtigkeit zu sein. Fakt ist doch, wir haben akut nur ausgeglichene Haushalte, weil notwendige Arbeiten nicht erledigt werden. Straßen, Schulen, Bahnhöfe, Bahnstrecken, ÖPNV, Forschung und Wissenschaft, Abbau des Schuldenberges und vieles mehr benötigen Mittel. Neben der Steuerhinterziehung kommen natürlich die Kosten der überflüssigen Prestigeprojekte (siehe Stuttgart 21) hinzu und die Folgekosten (z,B. durch schwere LKW zerstörte Straßen, weil die Politik es nicht schafft eine moderne Güterbahn aufzubauen und sogar die Flächen verhökert, die für eine Güterverkehrswende nötig sind) einer falschen - oft gekauften - Politik. Es würde mich nicht wundern, wenn diese Tatenlosigkeit in Sachen CumEx auch gekauft wäre. Wir brauchen da für die Politik viel schärfere Compliance-Regeln, wozu es unter anderem eines Verbotes von Spenden und Sponsoring juristischer Personen (Verbände, Firmen und Konzerne) an Politik und Parteien bedarf. Es wäre vielmehr Geld für Sinnvolles da, wenn die Wähler endlich per Stimmzettel eine Politik einfordern würden, die eine strikte Trennung von Politik und Wirtschaft fordert. Ich kenne eine Partei, die sich das in der Satzung schon vorgeschrieben hat und das schon praktiziert, was die als Gesetz für alle fordern. Verraten nicht CDU, CSU, SPD, Grüne und Linke den Kern ihrer Partei-Idientität, wenn die diese Forderungen der ÖDP zur Bekämpfung der Korruption nicht übernehmen? 

Sonntag, 12. Juni 2016

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt dass der Vorbehalt der Ehe für Mann und Frau keine Diskriminierung darstellt

PRESSEMITTEILUNG

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt, dass der Vorbehalt der Ehe für Mann und Frau keine Diskriminierung darstellt

Brüssel, 10. Juni 2016 

Der Vorbehalt der Ehe für Mann und Frau bedeutet keine Diskriminierung. Dies wurde heute mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigt. Im Falle Chapin und Charpentier versus Frankreich  (in Frankreich bekannt als "mariage de Bègles") befand das Gericht einstimmig, dass Artikel 12 (Recht auf Eheschließung) zusammen mit Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 8 (Recht auf Privat- und Familienleben) nicht verletzt wurden. Dies bedeutet, dass der französische Staat mit seinen Maßnahmen zur Verhinderung der Eheschließung zweier Männer  (zu einem Zeitpunkt, da das Gesetz diese Möglichkeit nicht zugelassen hat), die Europäische Konvention für Menschenrechte nicht verletzt hat.

Dienstag, 8. September 2015

Verband Familienarbeit: Betreuungsgeldmittel zweckgebunden den Länder zur Verfügung stellen

Verband Familienarbeit e.V. 
Pressemeldung 07.09.2015
Nach dem Urteil des BVerfG: Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Bundesmittel müssen den Ländern überlassen werden

Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippte Betreuungsgeld war sicher keine familienpolitische Glanzleistung, da es die vom Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung aller Eltern für die von ihnen gewählte Art der Betreuung ihrer Kinder nur ansatzweise verwirklichte. 150 € Betreuungsgeld gegenüber dem etwa 10-fachen Betrag für einen Krippenplatz schaffen keine Gleichstellung.

Montag, 3. August 2015

Petitionen für das Betreuungsgeld

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
das Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern war sicher nicht das Gelbe vom Ei im Vergleich zu der fast 10-fach kostspieligeren Förderung eines Krippenplatzes. Aber mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes werden Eltern in ihrer Freiheit noch ein Stückchen weiter eingeschränkt und noch etwas mehr dazu gedrängt, sich an der Regierungsideologie zu orientieren. Das sollte ein Alarmzeichen für alle sein, auch für die, die sich selbst Kinderkrippen wünschen und für die, die gar keine Kinder haben.
 
Wir können uns fragen, ob die Zuständigkeitsfrage für das BVerfG nur ein Vorwand war, um der von profitorientierten Konzernen gepuschten familienfeindlichen Ideologie entgegenzukommen oder ob die Zuständigkeitsfrage für die Betreuung von Kleinkindern wirklich für so wichtig gehalten wird. Letzteres ist tatsächlich zu fragen, da bei Nichtzuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld ja auch die Krippengarantie des Bundes, die beträchtliche Gelder einseitig zum Nachteil selbstbetreuender Eltern bindet, dann ebenfalls verfassungswidrig wäre. Die Anmerkungen des BVerfG zu diesem Widerspruch sind ausgesprochen unbefriedigend.
 

Samstag, 25. Juli 2015

Bundesverfassungsgericht: Bund für U3-Betreuung nicht zuständig

www.familienarbeit-heute.de
www.johannes-resch.de
Pressemeldung 23. 07. 2015

Mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist das Betreuungsgeld schlagartig in der verfassungsbedingten Illegalität gelandet: Ab sofort können Eltern keine Anträge mehr stellen.

Dazu bemerkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Das 
Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld lediglich aus formalen Gründen als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Bundesebene dafür nicht zuständig sei. So weit, so gut.

Allerdings hätte das Gericht allen Anlass gehabt, sich mit dem Betreuungsgeldgesetz auch inhaltlich zu befassen, zum Beispiel auf der Grundlage des vom eigenen Hause 1999 gefällten Betreuungsurteils, das bestimmte, dass `die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern` sei.

Freitag, 24. Juli 2015

Leserbrief: Urteil zum Betreuungsgeld: Ein Schlag gegen echte Familien

Das Urteil der Richter beim Bundesverfassungsgericht hat einige Schwächen. Vielleicht sind diese Schwächen auch darin grundgelegt, wie die Politiker das Betreuungsgeld begründen, aber dann hätten die Richter um der Familien willen auch darlegen können, mit welcher Begründung eine Geldzahlung, wie das Betreuungsgeld, möglich würde. Fakt ist, das Erziehen der Kinder ist eine Leistung. Und bei jedem Arbeiter würde man sagen, es ist richtig, wenn der für seine Leistung bezahlt wird. Anders ist das bei der gesellschaftlich extrem wichtigen Familienarbeit, die sollen die Eltern gratis erbringen. Zum Dank müssen diese dann den Profit nicht nur mit den Kinderlosen teilen, nein, dieser Profit in der Form von Rente wird überwiegend nach der geleisteten Erwerbsarbeit berechnet.



Dienstag, 21. Juli 2015

Betreuungsgeld: Bundesverfassungsgericht bestraft Familien

Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

(Anmerkungen in kursiver Schrift)

Pressemitteilung Nr. 57/2015 vom 21. Juli 2015
Urteil vom 21. Juli 2015
1 BvF 2/13

Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz durch den Bund liegen jedoch nicht vor. Das Urteil ist einstimmig ergangen.






https://www.youtube.com/watch?v=2bACIw-B5NI&index=3&list=PLYE3FxlSdO9Vlr4BdjxcslUCJRgZ7UroA

Hier ist schon ein großer Irrtum. Ob dem nur die Richter erliegen oder ob der bereits im Betreuungsgeldgesetz angelegt ist, weiß ich nicht. Aber das Betreuuungsgeld hat nichts mit "Fürsorge" zu tun. Es ist ein viel zu kleines Entgeld für die Leistung, die Eltern erbringen, wenn diese für ihre Kinder da sind.
Fürsorge laut Wahrig Wörterbuch: "Fürsorge: Staatlich organisierte Hilfstätigkeit für Bedürftige". Aber darum geht es hier nicht. genauso wie es selbstverständlich ist, dass man die Leistung der Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen honoriert, soll das Betreuungsgeld die Leistung der Eltern honorieren, die ihre eigenen Kinder selber betreuen. Sondern das ist die Bezahlung einer Leistung, weil diese Leistung der gesamten Gesellschaft dient. Besser wäre es gewesen, die Richter hätten beschlossen, dass ein Betreuungsgeld erst ab 500 Euro im Monat für das erste Kind konform mit dem Grundgesetz ist. (Für jedes weitere Kind könnte es einen geringeren Zuschlag geben.)  
Sachverhalt:

Samstag, 1. März 2014

NPD - die tun was? Zur Berichterstattung über die Verfassungsbeschwerde gegen die 3%- Hürde zur EU-- Parlamentswahl

In den letzten Wochen konnte man erleben, wie viele Medien kostenlos und unnötiger Weise Werbung für die NPD gemacht haben. Denn in fast jeden Bericht zum Prozess gegen die 3%- Hürde für das EU- Parlament hieß es, die NPD habe geklagt. Nun sollen es aber 19 Parteien gewesen sein, die geklagt haben! Das ist eine beachtliche Zahl, angesichts der Tatsache, dass nur ein Bruchteil dieser Gruppen auch eine Chance auf einen Sitz haben wird. Als am Mittwoch die Klage verkündet wurde, berichtete z.B. der Deutschlandfunk in den 12 Uhr Nachrichten, dass die NPD geklagt habe. Erst in der ausführlicheren Politiksendung nach 12 Uhr kamen auch die ÖDP und die Freien Wähler vor, die den bekannten Staatsrechtler Herbert von Arnim mit einer Klageschrift beauftragt hatten. Muss man bei so guten Alternativem wirklich noch einer extremistischen Partei ein positives mediales Echo verschaffen?

Sonntag, 23. Februar 2014

Russland/ Olympia: Amnesty International fordert Freiheit für Jewgeni Witischko!

Liebe/r Felix Staratschek,
während die Welt gespannt die Winterspiele in Sotschi verfolgt, verwandeln die russischen Behörden die Olympischen Ringe in Handschellen. Aktivisten werden eingeschüchtert, verfolgt und verhaftet, weil sie Kritik an den Missständen in Russland äußern.
So erging es dem Geologen und Umweltaktivisten Jewgeni Witischko, der unter anderem Umweltschäden durch die Bauarbeiten für die Winterspiele in Sotschi nicht schweigend hinnehmen wollte. Für eine seiner Protestaktionen  muss er jetzt für drei Jahre in ein Straflager.
Vor einigen Tagen hat ein Gericht entschieden, dass Witischko eine ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe verbüßen muss.
Dabei beruht das ursprüngliche Urteil auf einem unfairen und völlig unverhältnismäßigen Verfahren. Wir betrachten Jewgeni Witischko als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich allein deshalb in Haft befindet, weil er öffentlich und kritisch seine Meinung geäußert hat. Er muss sofort freigelassen werden!
Sie können verhindern, dass Jewgeni Witischko vergessen wird, wenn die Welt nach dem Ende der Olympischen Spiele nicht mehr nach Sotschi blickt.
Setzen Sie sich jetzt für die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Jewgeni Witischko ein. 


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kampagnenteam bei Amnesty International in Deutschland

Dienstag, 6. November 2012

Der ESM und der ÖDP Bundesparteitag: Schicksalstag für Sebastian Frankenberger?

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werden zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Der 44. Bundesparteitag der Ökologisch Demokratischen Partei findet  am Wochenende vom 10. zum 11. November 2012) in Erding statt.

Für alle, die nicht vor Ort sein können, hat die ÖDP das ÖDP-TV   eingerichtet. Hier können Sie ab 11 Uhr am Samstag den Livestream mitverfolgen und mit den ÖDP- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Chat diskutieren.

Erste Ergebnisse der Vorstandswahlen werden wir auf Facebook
 und Twitter bekannt geben.

Schon jetzt können Sie im ÖDP-Forum den Kandidatinnen und Kandidaten Fragen stellen.

Hier können Sie einen Blick auf die Tagesordnung werfen:

Hier finden Sie alle Anträge.

Auf dem Parteitag wird das Aufeinandertreffen von Felix Staratschek aus Radevormwald und dem ÖDP- Bundesvorsitzenden Sebastian Frankenberger erwartet.


Sonntag, 4. November 2012

ESM- Vor-Urteil: Der größte Justizskandal in der Geschichte der Bundesrepublik?

Dies ist die Mitschrift eines Youtube- Videos durch mich, Felix Staratschek, das unter dem Text eingebettet ist, um durch diesen Text den Suchmaschinen die Inhalte des Videos zu erschließen. Die Mitschrift eines Videos dauert wesentlich länger, als das bloße zuhören - also ca. 16 mal so viel, wie das hören. Es kann daher sein, dass ich viele Schreibfehler, zu denen ich sowieso neige, erst bei einer späteren Nachbearbeitung korrigieren kann.  Auch Abhörfehler sind nicht ausgeschlossen.
Kleine redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen, um die gesprochenen Aussagen der Schriftform anzupassen oder um Begriffe zu setzen, die Suchmaschinen zum Thema führen, wie die Ersetzung des Wortes "sie" durch "Verfassungsrichter".


Samstag, 20. Oktober 2012

Die Geister, die der Mehr Demokratie- Zauberlehrling rief oder Biedermann und die Brandstifter, Teil 2

Lieber Dr. K.!
Es geht nicht nur um einen Verfassungsbruch, sondern um eine Infragestellung des Grundgesetzes! Mehr Demokratie zeigt den einzig legalen Weg auf, das Grundgesetz zu beseitigen. Die Richter sollen die Politik zu dieser Infragestellung verpflichten! Das ist zumindest eine Missachtung der Gewaltenteilung, weil das einer aktiven Gesetzgebung durch die Richter gleich käme!
Wann hat die ÖDP, die laut Satzung auf dem Boden des Grundgesetzes steht, jemals beschlossen, wir wollen das Grundgesetz riskieren? Gibt es dafür irgendwo einen Anhaltspunkt im Programm oder der Handlungstradition der ÖDP? Auf die Antwort auf diese Frage warte ich seit Monaten!
Zu den Details des Textes von Mehr Demokratie:

Dienstag, 2. Oktober 2012

Erstes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu ESM, Fiskalpakt und kleiner Vertragsänderung: Wie ein einstweiliges Ermächtigungsurteil

Von: UNSER-POLITIKBLOG
von Sarah und Volker Reusing am 1. Oktober 2012 14:03
Zwischenüberschriften und Verlinkung nach "euradevormwald" von Felix Staratschek
 

Will der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinem einstweiligen Urteil vom 12.09.2012 zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV wirklich seinen Schutz von Leben, Würde und universellen Menschenrechten der Einwohner Deutschlands aufgeben ?
 


Samstag, 22. September 2012

Ein Radiokommentar erkennt das wahre Wesen der Mehr Demokratie- Klage:

Ein Radiokommentar von Stephan Detjen (Deutschlandfunk) erkennt das wahre Wesen der Mehr Demokratie- Klage

Veröffentlicht von Felix Staratschek

"....Gedanklich hat die Politik die Grenzen des Grundgesetzes längst überschritten, die das Bundesverfassungsgericht in seinen früheren Urteilen zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon so überdeutlich markiert hat. Das öffentliche Nachdenken über Verfassungsreformen und -referenden im Vorfeld der ESM Entscheidung war deshalb auch ein subtiles aber offenkundig wirksames Signal an das Bundesverfassungsgericht: Die Richter wissen seitdem, dass eine große politische Koalition in Deutschland bereit ist, die Verfassung dieses Landes neu zu schreiben, sollte die Karlsruher Lesart des Grundgesetzes den Weg in eine vertiefte politische Union weiter versperren.
Vor diesem Hintergrund ist der höchstrichterliche Akt der Selbstbescheidung im ESM Urteil zugleich ein raffiniertes Manöver zur Rettung des Grundgesetzes und der eigenen Deutungshoheit darüber. Die Richter haben den Ball zunächst einmal an die Politik zurückgespielt, anstatt weiter die Grenzen einer Verfassungsentwicklung zu betonieren, die ohnehin nicht mehr zu halten sind."

Ob das Grundgesetz damit gerettet ist, bezweifle ich, aber wenn die Richter konsequent ESM und Fiskalpakt und die kleine Vertragsänderung abgelehnt hätten, dann hätte die Politik recht schnell das Grundgesetz beseitigt, auf dessen Grundlage die Richter bisher urteilten.
Mehr Demokratie hat hier der Politik den Nachhilfeunterricht gegeben und die Richter so massiv unter Druck gesetzt, indem es per Klage eine Volksabstimmung über das Grundgesetz forderte als einzigen Weg, wie man ESM und Fiskalpakt legitimieren könne.
Der Bundesvorstand der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) hat an Parteitag und Programm vorbei beschlossen, sich an dieser Mehr Demokratie- Aktion zu beteiligen und diese mit 10.000 Euro zu unterstützen. Dafür wurden per Post zwei Spendenwerbebriefe an die 6000 Mitglieder und Interessenten versendet. Auch das kostet Geld für Porto, Papier und Arbeitszeit.

Um in diesem Bündnis mitmachen zu dürfen, so der ÖDP- Vorstand, sei diese Zahlung erforderlich gewesen. Demnach müssten auch die Piratenpartei und die Freien Wähler sowie der Bund der Steuerzahler so ein Sümmchen überwiesen haben, was dann schon etwa 50.000 Euro ausmacht. 

Ich habe alle diese Parteien über die "Finte" aufgeklärt, die die Mehr Demokratie- Klage darstellt (Finte ist nur ein Zitat, wie ein Mehrdemokrat seine Klage bezeichnet hat).
Am 10. und 11.11.12 ist in Erding der Bundesparteitag der ÖDP. Es wäre toll, wenn sich dort am Samstag Freunde des Grundgesetzes zu einer Mahnwache einfinden würden, um die Parteibasis über das Handeln des von Sebastian Frankenberger geführten ÖDP- Bundesvorstand  zu informieren. Normalerweise macht sowas die ÖDP vor den Veranstaltungen anderer Parteien. Hier muss erstmals so etwas vor einer ÖDP- Veranstaltung stattfinden. Der Parteitag wird voraussichtlich Life im Netz übertragen, so dass über Twitter, Blogs und andere Medien jeder diesen kommentieren kann.

Weitere ÖDP- Videos hier.

Wer will kann sich auch schon hier registrieren und die kritische Debatte beflügeln: Forum der ÖDP  
 
 

Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk.