NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Dienstag, 26. April 2016

EEG- Umlage: Warum die kleinen Leute zahlen und die großen profitieren

[sfv] Umwelt- und Klimaschutzorganisationen bitte an einer gemeinsamen Pressemitteilung zur EEG-Umlage beteiligen
[sfv-rundmail] 26.04.2016


1. Notwendigkeit einer gemeinsamen Pressemitteilung
2. Bisherige Unterstützer der gemeinsamen PM
3. Pressemitteilung im Wortlaut
4. An- und Abmeldungen der Rundmails


1. Notwendigkeit einer gemeinsamen Pressemitteilung

Eine große Zahl von Energiewende- und Klimaschutz-Organisationen setzt sich für die Dekarbonisierung der Energiewende gemäß den Beschlüssen der Pariser Klimakonferenz ein, aber gegenüber den Medien gerät die Gemeinsamkeit dieser Organisationen aus dem Blickfeld. Sie werden allenfalls als Splittergruppen wahrgenommen.
Der SFV startet deshalb den Versuch einer gemeinsamen Protest-Pressemitteilung. Die geplante Unterzeichnung des vom BMWi erstellten Referentenentwurfs zum EEG 2015 durch Angela Merkel - voraussichtlich morgen, am 27.04.2016 - ist eine Gelegenheit, zu der wir uns gemeinsam zu Wort melden.
Der SFV hat - unterstützt von einigen Organisationen, denen wir unter Punkt 2 danken - eine Vorlage erstellt, die die klimafeindlichen Bestimmungen zur Ermittlung der EEG-Umlage anprangert.
Den Wortlaut der PM finden Sie in Abschnitt 3, wobei wir uns bis zum Schluss redaktionelle Änderungen vorbehalten wollen, die den Text noch verständlicher machen, seinen Sinn aber nicht verändern.


2. Bisherige Unterstützer des Protests

BBEn Bundesverband Bürgerenergien, Dr. René Moro
BWE - Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, der Vorsitzende, Wilhelm Heye
BWE - Regionalverband Oberbayern, der Vorsitzende, Dirk Bade
Freunde von Prokon, Rainer Doemen, Pressesprecher
Solarenergie-Förderverein Deutschland, Vorstand



3. Pressemitteilung im Wortlaut

EEG-Umlage subventioniert Großunternehmen und den Export von Kohlestrom

In 2015 hat Deutschland mit über 80 TWh so viel Strom exportiert wie nie zuvor. Strom aus Deutschland kann im Ausland konkurrenzlos billig angeboten werden, weil ausländische Stromkunden keine EEG-Umlage zahlen müssen. Die nur in Deutschland erhobene EEG-Umlage subventioniert somit indirekt die deutschen Kohlestromexporte.

Deutsche Braunkohlekraftwerke werden nicht heruntergefahren, wenn Solar- oder Windstrom ausreichend zur Verfügung stehen. Dies ist ein klimapolitischer Skandal und grober Verstoß gegen die Pariser Dekarbonisierungsbeschlüsse!

Betreiber von konventionellen Kraftwerken haben vielmehr (nur noch historisch begründbar) das Vorrecht, ihren Strom bereits Monate oder Jahre im Voraus in zeitlich gleichbleibenden „Bändern“ (baseload oder peakload) am Terminmarkt oder im außerbörslichen Handel zu verkaufen. Dieses Recht sehen sie als Selbstverständlichkeit an. Strom aus Erneuerbaren Energien jedoch, der nach EEG vergütet wird, muss am Spotmarkt verramscht werden. Das ist eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Erneuerbaren Energien.

Warum steigt die EEG-Umlage?

Da am Spotmarkt alle die Kunden fehlen, die sich bereits im Vorab-Handel mit konventionell erzeugtem Strom eingedeckt haben, ist die Nachfrage am Spotmarkt gering. Geringe Nachfrage führt dazu, dass der Spotmarkt-Strompreis sinkt.

Bei hohem Solar- oder Windstromangebot (wenn also eigentlich viel Geld für die gesetzliche Einspeisevergütung bezahlt werden müsste) sinken die Spotmarktpreise noch weiter ab, teilweise sogar in den negativen Bereich. Der EE-Strom erzielt am Spotmarkt dann keine Verkaufserlöse mehr, mit denen die Einspeisevergütungen bezahlt werden könnte. Die Fehlbeträge sind nach den Bestimmungen des EEG und der Ausgleichsmechanismusverordnung durch die EEG-Umlage auszugleichen.

Was geschieht bei weiterem Zubau von Solar- und Windanlagen?

Die EE-Strommengen nehmen weiter zu. Der Spotmarktpreis wird immer öfter negativ. Der Verkauf des EE-Stroms am Spotmarkt führt dann zu "negativen Erlösen", d.h. die Verkäufer müssen noch Geld dazu zahlen.

Damit die EEG-Umlage trotzdem nicht ins Ungemessene ansteigt, sieht der Referentenentwurf des EEG 2016 in Paragraf 51 Absatz 1 sogar vor, dass die Einspeisevergütung auf Null abgesenkt wird, wenn die Spotmarktpreise mehr als sechs Stunden lang negativ waren. So werden die Symptome anstatt der Ursachen bekämpft. Die eigentliche Ursache ist die Beibehaltung des Vorab-Handels zugunsten der fossilen Energien.

Anstatt die Pariser Beschlüsse zur Dekarbonisation umzusetzen, will das BMWi den Solar- und Windanlagenbetreibern eine regelmäßige Vergütung ihres gelieferten Stromes vorenthalten. Eine Klientel-Politik für die konventionelle Stromerzeugung!

Hinzu kommt eine weitere Ungerechtigkeit: Große Industrie- und Handelsbetriebe sind weitgehend von der EEG-Umlage befreit. Diese Milliarden muss die Masse der "nicht privilegierten" kleinen Stromverbraucher bezahlen.

Schließlich werden weiterhin die externen Kosten der konventionellen Stromversorgung dem Steuerzahler auferlegt.


Fazit: Der Vorabhandel am Terminmarkt und im außerbörslichen Handel sowie die Befreiung der Großverbraucher von der EEG-Umlage treiben die EEG Umlage in die Höhe – nicht die Erneuerbaren!





Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
http://www.sfv.de
SFV bei Twitter: @sfv_de
https://www.facebook.com/sfv.de

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