NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 1. April 2017

Berufsgenossenschaften fordern ein Verbot des Sternsingens

Dem Sternsingen soll es nach dem Willen der "Arbeitsgemeinschaft der Berufsgenossenschaften an den Kragen gehen. Das Sternsingen verstoße gegen viele Regeln und Vorschriften,

Das sind u.a.: 
--das Vermummungsverbot
--das mitführen von Gegenständen, die als gefährliche Waffe gebraucht werden können
--das Nutzen von Gegenständen, dessen Spitzen zu gefährlichen Unfällen führen können
--das Verherrlichen autoritärer monarchischer Herrschaft in der Demokratie
--Kinderarbeit
--Sammlung ungesunder kalorienreicher Nahrungsmittel
--teilweise Sonntagsarbeit
--kein Mindestlöhn
--keine Zuschläge für die Arbeit vor Sonntagen
--ungebetene Hausbesuche
--Kreidegraphiti an unzähligen Türschwellen 
--Durchführung unangemeldeter Demos und Umzüge

Die Anbetung der Könige in den Bayernfenstern des Kölner Domes ist nach Ansicht der Berufsgenossenschaften keine Rechtfertigung für die mit dem Sternsingen verbunden Regelverstöße. 


Das alles geschehe angeblich unter dem Schutz der Religionsfreiheit. Für das Hantieren mit gefährlichen Dingen, wie dem Stern, müsse es zwingend eine Unterweisung geben. Ähnlich wie beim Führerschein sei für das Stern-Führen eine Altersgrenze festzulegen. Um Unfällen vorzubeugen müssten die Sternsinger Schutzbrillen und Schutzhelme tragen und eine Sternstablänge Abstand zu anderen Personen einhalten. Damit andere Personen nicht ausversehen dem Stern zu nahe kommen müssen alle Sternsinger Warnwesten tragen und von der Polizei begleitet werden. Das sei aber unmöglich, da dies nur umsetzbar sei, wenn man aus anderen Ländern Polizeikräfte zur Hilfe rufe. So ein Polizeieinsatz würde aber mehr kosten, als die Sternsinger für Projekte sammeln. Deshalb fordern die Berufsgenossenschaften ein Verbot des Sternsingens und eine Kompensation aus dem Bundeshaushalt für das entgangene Sammelergebnis. Die Berufsgenossenschaften stünden für sichere und rechtmäßige Arbeitsplätze ein und wollen es nicht weiter hinnehmen, dass beim Sternsingen ihre Regeln keine Anwendung finden. Sie wollen für ihre Ziele bis nach Karlsruhe gehen. 

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