NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Dienstag, 11. April 2017

Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielen?

07.04.2017 Pressemeldung: Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielen?

Zum Auftakt des 16. Kinder-und Jugendhilfetags, der von 28. bis 30. März in Düsseldorf stattfand, forderte Familienministerin Schwesig die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung: 

„Kinder haben eigene Meinungen, Wünsche, Bedürfnisse. Wir müssen ihre Rechte da festschreiben, wo die Pfeiler unseres Zusammenlebens geregelt sind: Bei den Grundrechten im Grundgesetz.“

 
Sollen Kinderrechte ins Grundgesetz
oder reichen die Menschenrechte aus
um die Kinder zu schützen?


Dazu merkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., an: 


„Diese Forderung ist nicht neu. Wer wollte sich dagegen stellen? Wenn Frau Schwesig dann allerdings bei der Fachtagung die Katze aus dem Sack lässt, ist leicht zu erahnen, wohin die Reise gehen soll: Schwesig rühmt die Erfolge der 'frühkindlichen Bildung' in den Kitas: Beim Ausbau der Kindertagesbetreuung sei viel erreicht worden. Der Ausbau müsse aber noch weitergehen. Es werde Geld für 100.000 neue Plätze bereitgestellt.“

Martin warnt: 


„Für kritische Elternohren hören sich diese Ausführungen nach einem unter staatlicher Aufsicht stehenden 'Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt' an, das umso leichter in die Praxis umzusetzen wäre, je weniger die Eltern mitzureden haben. So ist z.B. heute der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für die U-3-Kinder ein Recht, das den Eltern zusteht. Mit einem 'Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt' wäre der Krippenbesuch gegen den Willen der Eltern durchsetzbar. Ein solches Kindergrundrecht würde eindeutig dem Art. 6.2 GG zuwiderlaufen, nach dem 'die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht' ist. Tatsächlich sind wir auf dem Weg der manipulierten Entrechtung der Eltern heute schon weit fortgeschritten! Die Konstellation Kinderrecht contra Elternrecht kann aber niemals mit dem Kindeswohl zusammengehen.“

Stattdessen schlägt Martin vor, endlich das „Wahlrecht ab Geburt“ einzuführen, als ein auch den Kindern selbstverständlich zustehendes Bürgerrecht: „Die Kinder haben am längsten auszubaden was die Regierenden heute beschließen. Ihre Interessen müssen ganz anders in den Focus der Politik gerückt werden! Für Kinder, die sich noch nicht selbst in eine Wahlliste eintragen lassen und wählen können, sollte das Wahlrecht im Rahmen der elterlichen Sorgepflicht ausübbar sein. In diesem Sinne unterstützt der Verband Familienarbeit e.V. die Kampagne 'Nur wer wählt, zählt' des Deutschen Familienverbands (DFV).“ 

( http://wahlrecht.jetzt/ )
Link zur Pressemeldung:
http://familienarbeit-heute.de/?p=4758

Dr. Johannes Resch

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