NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 19. November 2022

„Brauchen verbindliche Prüfung und Priorisierung einer Schienenanbindung bei Gewerbe- und Industrieflächen“ / Bundesrat berät zur Änderung des Raumordnungsgesetzes

 Im Vorfeld der Beschlussfassung des neuen Raumordnungsgesetzes durch den Bundesrat sehen der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Allianz pro Schiene und DIE GÜTERBAHNEN erheblichen Nachbesserungsbedarf, vor allem in den Bereichen Planungsbeschleunigung und Schienenanbindung. Die Verbände teilen grundsätzlich die Zielsetzung der Gesetzesinitiative. „Doch aus unserer Sicht wird diese bislang in drei Punkten nicht gerecht: „Erstens fehlt eine ausreichende Berücksichtigung der Schienenanbindung bei Gewerbe- und Industriegebieten und ihre Priorisierung als zentraler Verknüpfungsfaktor, zweitens bleibt es bei zeitaufwändigen Doppelprüfungen bei der Unterlagenerstellung und den Umweltauswirkungen und drittens fehlt der Entfall der Befugnis der Behörde, die Raumverträglichkeitsprüfung als eigenständiges Verfahren einzuleiten. Wir zweifeln, ob so ein Beitrag zur angestrebten Halbierung der Verfahrensdauer erreicht werden kann“, erklärte VDV-Vizepräsident Joachim Berends.

Der Gesetzentwurf verfolgt als wesentliches Ziel, einzelne Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung umzusetzen. Die Forderungen der Verbände berufen sich auf den Masterplan Schienengüterverkehr und auf den Koalitionsvertrag.

Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN: „Mehr als fünf Jahre haben wir nun auf das Ergebnis der Prüfung gewartet, ‚ob analog zu anderen Staaten und zur Straßenanbindung für aufkommensstarke Standorte bereits im Planungs-/Umweltrecht die Anbindung an die Schiene verbindlich gefordert werden kann.‘  So steht es zwar im 2017 verabschiedeten Masterplan Schienengüterverkehr, aber es findet sich nichts dazu im Raumordnungsgesetz. Weiterhin bekommt jedes neue Gewerbegebiet automatisch einen Straßenanschluss von der öffentlichen Hand, aber keinen Schienenanschluss. So werden Logistikstrukturen in Asphalt gegossen und die klimafreundliche Schiene geschwächt. Der Bundesrat sollte das Gesetz ablehnen und eine Änderung durch den Bundestag erwirken, um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung wiederherzustellen.“  

Dirk Flege, Geschäftsführer der gemeinnützigen Allianz pro Schiene: „Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen, deutlich mehr Geld in Schieneninfrastruktur als in neue Straßen zu investieren. Bei der Anbindung neuer Gewerbegebiete macht die Ampelkoalition aber weiter wie bisher: der Straßenanschluss wird zu 100 Prozent aus Steuergeld bezahlt, der Schienenanschluss wird nicht einmal obligatorisch geprüft und muss mit Privatgeld und bürokratischen Anträgen kofinanziert werden. Das zementiert die Abhängigkeit vom Lkw und passt überhaupt nicht zu den verkehrspolitischen Zielen der Bundesregierung und den klimapolitischen Herausforderungen.“

Der Branchenverband VDV hatte bereits im Juni zum Referentenentwurf Stellung genommen. Der Bundesrat berät gegenwärtig zum Beschluss des Bundeskabinettes zum Raumordnungsänderungsgesetz. Nach dem Beschluss des Bundesrates wird dieser im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Bundestag zugeleitet.

Güterbahnhof der Rhätischen Bahn in Arosa.
Einfache Krananlagen verbinden die Lahn mit dem LKW.
So wird der Müll per Bahn abgefahren und es werden
COOP-Supermärkte bedient. In Deutschland 
haben Orte dieser Größe keinen Güterbahnhof mehr.
2267 Einwohner und eine große Zahl an Touristen werden 
so per Schiene bedient. 
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