NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 3. März 2012

Antwort auf Pressekonferenz von Röttgen - Solaranlagen mit integriertem Speicher -Demonstration - Solarenergieschrumpfungsgesetz - Behelfsweise Inbetriebsetzung - Solarstromerträge

[sfv-rundmail] 1.3.2012
1. Sachlich bleiben - Antwort auf Pressekonferenz von Norbert Röttgen
2. Markteinführungsprogramm für Solaranlagen mit integriertem Stromspeicher
3. Großkundgebung am 5. März 2012 um 13 Uhr in Berlin
4. Solarenergieschrumpfungsgesetz
5. Behelfsweise Inbetriebsetzung von Solarstromanlagen
6. Solarstromzähler ablesen


1. Sachlich bleiben - Antwort auf Pressekonferenz von Norbert Röttgen

Umweltminister Norbert Röttgen will das Wachstum der Photovoltaik erheblich beschneiden, von 7,5 GW Zubau im Jahr 2011 auf unter 2 GW Zubau jährlich bis 2017. Kein Wachstum also, sondern Schrumpfen.
Natürlich liegt es nahe, Umweltminister Röttgen vorzuwerfen, er habe sich bei den falschen Leuten über die Photovoltaik und ihre technischen Besonderheiten und Möglichkeiten informiert. Fruchtbarer ist es aber sicherlich, die Antwort des SFV auf die Kritikpunkte des Ministers bei seiner Pressekonferenz vom 23.02.12 zu verbreiten.
Den Text der Pressekonferenz können Sie anhören unter
http://www.bmu.de/mediathek/multimedia/doc/48394.php

Wir greifen hier Röttgens einzige Sätze heraus, die eine Kritik an der von ihm sonst mit starken Worten hochgelobten Photovoltaik enthalten:
Röttgen: "(Die Photovoltaik) muss, was Kostenbelastung und auch Verträglichkeit mit der Netzstabilität anbelangt, in einem vernünftigen Rahmen wachsen (...)"
Und einen Satz später: "Wir schlagen ein Marktintegrationsmodell vor, das darin besteht, dass nicht mehr wie bislang jede produzierte Kilowattstunde bezahlt wird, unabhängig davon, ob diese Kilowattstunde irgend ein Mensch braucht, (…)"
Drei Kritikpunkte sind es also:
- Kostenbelastung
- Gefährdung der Netzstabilität
- Solarstromerzeugung zu Zeiten, in denen Solarstrom nicht gebraucht wird

** Kostenbelastung

Diesen Vorwurf hat Röttgen zu Beginn seiner Rede selbst widerlegt, indem er darstellte, dass die Erneuerbaren Energien sogar den Börsenpreis senken. Und er widerlegt ihn auch noch einige Sätze später, indem er darstellt, dass Photovoltaikstrom mit geringeren Einspeisevergütungen bezahlt wird, als der Strom aus der Steckdose kostet.
Im übrigen aber zeigt Röttgen völlige Missachtung gegenüber der Tatsache, dass die Stromkunden für die bereits bestehenden Solaranlagen seit 12 Jahren die EEG-Umlage zahlen und bis zu zwanzig Jahren lang die EEG-Umlage weiterhin zahlen mussen. Dieser Betrag verringert sich in keiner Weise, wenn die Photovoltaikzubauten gewaltig reduziert werden.
Die Kosten reduzieren sich nicht, aber die damit bezahlten Investitionen werden zum großen Teil unbrauchbar gemacht, in den Sand gesetzt, vernichtet. Ein ungeheurer volkswirtschaftlicher Schaden entsteht.
Um welche Investitionen handelt es sich, wird vielleicht der eine oder andere Leser fragen, vielleicht sogar Herr Röttgen?
Nun, was alles wurde und wird eigentlich von diesem Geld letztendlich bezahlt?
Die Solaranlagen auf den Dächern, die Zinsen für die Bankkredite, die Gehälter für die Solarinstallateure, der Aufbau von Tausenden von Installationsbetrieben mit ihren Werkhallen, die Anschaffung von Montagewerkzeug, Montagekränen, Messinstrumenten, die Ausbildung und Einarbeitung der Montagetrupps. Sogar die Fabriken, in denen die Solarmodule und die Wechselrichter hergestellt werden, nicht nur in Deutschland, sondern zum Teil auch in China. Eine Infrastruktur wurde aufgebaut und durch die Stromkunden bezahlt, die in der Lage ist, innerhalb eines Jahres eine Solarleistung auf die Dächer zu bringen, die um die Mittagszeit der Leistung von sieben Atomkraftwerksblöcken entspricht. Und diese Infrastruktur, könnte, wenn man sie nur ließe, diese Aufbauleistung jährlich wiederholen.
Doch wenn Röttgens Ziel durchgesetzt wird, den jährlichen Zubau von Solaranlagen innerhalb der nächsten 5 Jahre von derzeit 7,5 GWp auf 2 GWp abzusenken, dann müssen zwangsläufig zwei Drittel der Installationsbetriebe aufgelöst werden.
Die erfahrenen Montagetrupps werden aufgelöst, die Werkhallen verkauft, die Werkzeuge braucht keiner mehr.
Ein Wiederaufbau dieser Infrastruktur in einigen Jahren würde noch einmal einen ähnlichen Geldbetrag kosten.
Wir wiederholen: Hier wird ein volkswirtschaftlich nicht wieder gut zu machender Schaden angerichtet. Die einzige angemessene Begründung für ein solches Zurückrudern wäre die Aussage, dass der Ausbau der Photovoltaik der beschlossenen Energiewende schaden würde. Doch diese Begründung gibt Röttgen nicht.
Das von ihm vorgetragene Kostenargument verlangt im Gegenteil, dass mit den bereits getätigten Investitionen sorgsam und verantwortlich umgegangen werden muss. Wir sind überrascht, dass ein Mann mit der hohen Intelligenz von Röttgen nicht selber darauf kommt.

** Netzstabilität

Röttgen spielt auf die Gefahr an, die sich ergeben könnte, wenn um die Mittagszeit eines sonnigen Tages ein großer Stromverbraucher, z.B. eine Aluminiumhütte oder eine ganze Stadt durch einen Unfall (Zusammenbruch einer Hochspannungsleitung durch Hurrikan oder Terrorakt oder oder) plötzlich ausfällt. Dadurch würde die Netzfrequenz ansteigen, dann würden alle Photovoltaikanlagen (wie die bisherigen VDE-Bestimmungen es verlangten) gleichzeitig ihre Stromproduktion einstellen. Dann würde die Netzfrequenz zu weit absinken. Alle PV-Anlagen würden dann wieder mit
der Stromproduktion beginnen usw. usw. Das Problem war die Gleichzeitigkeit der Ab- und Widereinschaltung. Doch dieses Problem wird durch eine Änderung der Bestimmungen und Nachrüstung der Anlagen gelöst.
Unsere Antwort: Um die Netzstabilität brauchen Sie sich keine Sorge mehr zu machen, Herr Minister.

** Solarstrom, den keiner braucht

Es hat unseres Wissens noch keine Stunde gegeben, in der Solarstrom erzeugt wurde, den niemand brauchte. Allenfalls gab es Braunkohle- oder Atomstrom, den niemand braucht. Es geht hier vielmehr um die Frage, welche Kraftwerke abgeschaltet werden sollen, wenn viel Solarstrom eingespeist wird. Aufgabe des Umweltministers wäre es, den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien gegenüber seinem Amtskollegen, Wirtschaftsminister Rösler, durchzusetzen.
In wenigen Jahren könnte es allerdings dahin kommen, dass an einem sonnig-windigen Maisonntag nach dem Mittagessen kein bisschen Kohle- und Atomstrom mehr im Stromnetz gebraucht würden und auch Solarstrom im Übermaß vorhanden wäre. Vielleicht denkt Norbert Röttgen an diesen Fall?
Doch warum will er ihn möglichst weit hinauszögern?
Eigentlich weiß Röttgen, wie man das Problem der überschüssigen solaren Mittagsspitze prinzipiell lösen kann. Immerhin erwähnt er einige Sätze später, dass die Solaranlagenbetreiber sich Batterien anschaffen sollen.
Doch sie dazu zu zwingen, indem er ihnen die Abnahme von 15 Prozent ihres Stromes verweigert, ist - verzeihen Sie Herr Minister - nicht gut durchdacht. Denken Sie allein an den Preis von Batterien und zusätzlicher Regeleinrichtung. Die kauft man nur, wenn es sich finanziell irgendwie lohnt.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat da einen besseren Vorschlag - ein richtiges Markteinführungsprogramm entwickelt, das Sie einfach in das EEG integrieren könnten.
Und vom Kampf gegen den Klimawandel hat Röttgen überhaupt nicht gesprochen, doer haben wir es nur überhört?

2. Markteinführungsprogramm für Solaranlagen mit integriertem Stromspeicher

http://www.sfv.de/artikel/speicherausbau_im_niederspannungsnetz_statt_netzausbau.htm

Wolf von Fabeck ist gerne bereit, dieses Programm in öffentlichen Veranstaltungen in einem bebilderten Vortrag vorzustellen.

3. Großkundgebung am 5. März 2012 um 13 Uhr in Berlin

Beteiligen Sie sich!
Nähere Informationen unter http://www.solarwirtschaft.de/demonstration

4. Solarenergieschrumpfungsgesetz
Kolumne von Martin Unfried

Die Bundesregierung plant tatsächlich weniger Wachstum: leider beim Aufbau der Photovoltaik
Wieder was zum Solarstrom: das hat mit dem epochalen Beschluss der Bundesregierung zu tun. Ich konnte die letzten Nächte kaum schlafen, weil ich so aufgewühlt war. Die Regierung hat eben ein „Solarenergieschrumpfungsgesetz“ beschlossen, nämlich das geplante Einstampfen des jährlichen Aufbaus der Photovoltaik. Als Solarfreund ist das für mich natürlich ein Schlag ins Gesicht.
Lesen Sie weiter unter
http://www.sfv.de/artikel/solarenergieschrumpfungsgesetz.htm

5. Behelfsweise Inbetriebsetzung von Solarstromanlagen

Um bereits geplante Solarstromanlagen noch vor der angekündigten Vergütungsabsenkung vorläufig in Betrieb zu setzen, genügt eine nicht ortsfeste technische Inbetriebnahme. Der Tag der Inbetriebnahme entscheidet über die Vergütungshöhe des Solarstroms.
Nähere Informationen darüber, was zu beachten ist, finden Sie unter
http://www.sfv.de/artikel/vorgehensweise_zur_inbetriebnahme_von_pv-anlagen.htm  sowie unter
http://www.sfv.de/artikel/clearingstelle_eeg_zur_behelfsweisen_inbetriebsetzung_von_solarstromanlagen.htm
Leider wurde uns mitgeteilt, dass einige Netzbetreiber eine solche Verfahrensweise mit dem Argumentation abgelehnt haben, die geplante EEG-Novelle ließe eine solche nicht ortsfeste Inbetriebsetzung nicht mehr zu.
Dem sollte widersprochen werden: Solange die diskutierte EEG-Novelle nicht in Kraft tritt, gilt das EEG 2012 in seiner derzeitigen Fassung. Um den Anlagenbetreibern eine argumentative Hilfestellung zu geben, haben wir die Clearingstelle EEG gebeten, dies zu bestätigen. Man ist unserer Bitte gefolgt und aktualisierte den Kurzhinweis unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1437  durch folgenden Beisatz:
"Die Rechtslage des EEG 2009 ist im EEG 2012 bislang fortgeschrieben. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bundesregierung plant, einen Gesetzentwurf einzubringen, welcher Änderungen u.a. des Inbetriebnahmebegriffs vorschlägt."

6. Solarstromzähler ablesen

Denken Sie daran, Ihre abgelesenen Solarstrom-Ertragsdaten in unsere Solarstromertragsdatenbank unter http://www.pv-ertraege.de/  einzutragen.
Für alle, die unsere Datenbank noch nicht kennen:
Jeder kann dort seine eigenen Solarstrom-Erträge verwalten und die Auswertung aller Einträge einsehen - z.B. sortiert nach Postleitzahlen, Dachausrichtung oder Dachneigung. Der Vergleich mit vielen anderen Anlagen hilft, die Ergebnisse der eigenen Solarstromanlage zu kontrollieren, eventuelle Probleme rechtzeitig aufzuspüren oder aber die mögliche Wirtschaftlichkeit einer geplanten Anlage abzuschätzen.
Die Ertragsdatenbank wird bereits regelmäßig von mehreren tausend Anlagenbetreibern aus dem ganzen Bundesgebiet genutzt. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.
Machen auch Sie mit!

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
zentrale@sfv.de , http://www.sfv.de
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr

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