29. November 2019
Kinderrechte ins Grundgesetz? ÖDP: Risiken müssen bedacht werden – Elternrechte nicht aushebeln
Verena Föttinger, stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), bewertet die bisherigen Bestrebungen der Großen Koalition sowie von Grünen und Linken, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern als problematisch: „Hier müssen die Risiken bedacht werden, um am Ende nicht die Elternrechte zugunsten eines staatlichen Bestimmungsrechtes auszuhebeln.“ Die aktuelle Diskussion um eine Aufnahme der „Kinderrechte“ ins Grundgesetz erweckt den Eindruck, als seien die Kinderrechte bisher nicht berücksichtigt. Das ist aber nicht der Fall, weil die Kinderrechte (wie auch die Rechte z.B. der Senioren) bei den Menschenrechten nach Artikel 1 Grundgesetz zweifellos mitgemeint sind.
Die aktuell vorgelegten Änderungsvorschläge für einen Text im Grundgesetz bergen die Gefahr, dass der bisherige verfassungsrechtlich verankerte Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Kinderrechte gegenüber dem Staat nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG aufgehoben wird. Wenn der Staat hier als gleichberechtigt gegenüber den Eltern eingesetzt wird, kann das vom Gesetzgeber dazu benutzt werden, die Elternrechte noch weiter einzuschränken als er das durch die zunehmende Bevormundung der Eltern schon heute tut.
„Die ÖDP will sich aber einer Stärkung der Kinderrechte nicht grundsätzlich verschließen. Der ÖDP-Bundesparteitag hat daher einen pragmatischen Vorschlag verabschiedet, um den Artikel 6 im Grundgesetz entsprechend zu ergänzen“, so die ÖDP-Politikerin Föttinger.
Diese von der ÖDP vorgeschlagene Ergänzung des Grundgesetzes lautet: „Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.“
„Darüber hinaus fordert die ÖDP das Wahlalter auf allen Ebenen auf 14 Jahre abzusenken, um der jungen Generation ein stärkeres Mitspracherecht einzuräumen. Außerdem müssten Kinder und Familien wesentlich stärker in den Mittelpunkt von Entscheidungen in vielen Politikfeldern gestellt werden“, ergänzt Föttinger. „Sonst geraten die Versprechungen für eine bessere Zukunft für kommende Generationen zur leeren Floskel.“
Link zur Pressemitteilung
Kinderrechte ins Grundgesetz? ÖDP: Risiken müssen bedacht werden – Elternrechte nicht aushebeln
Verena Föttinger, stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), bewertet die bisherigen Bestrebungen der Großen Koalition sowie von Grünen und Linken, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern als problematisch: „Hier müssen die Risiken bedacht werden, um am Ende nicht die Elternrechte zugunsten eines staatlichen Bestimmungsrechtes auszuhebeln.“ Die aktuelle Diskussion um eine Aufnahme der „Kinderrechte“ ins Grundgesetz erweckt den Eindruck, als seien die Kinderrechte bisher nicht berücksichtigt. Das ist aber nicht der Fall, weil die Kinderrechte (wie auch die Rechte z.B. der Senioren) bei den Menschenrechten nach Artikel 1 Grundgesetz zweifellos mitgemeint sind.
Kinderrechte im Grundgesetz: Die sind da schon drinnen. Die ÖDP schlägt einen Kompromiss vor. |
Die aktuell vorgelegten Änderungsvorschläge für einen Text im Grundgesetz bergen die Gefahr, dass der bisherige verfassungsrechtlich verankerte Vorrang der Eltern bei der Vertretung der Kinderrechte gegenüber dem Staat nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG aufgehoben wird. Wenn der Staat hier als gleichberechtigt gegenüber den Eltern eingesetzt wird, kann das vom Gesetzgeber dazu benutzt werden, die Elternrechte noch weiter einzuschränken als er das durch die zunehmende Bevormundung der Eltern schon heute tut.
„Die ÖDP will sich aber einer Stärkung der Kinderrechte nicht grundsätzlich verschließen. Der ÖDP-Bundesparteitag hat daher einen pragmatischen Vorschlag verabschiedet, um den Artikel 6 im Grundgesetz entsprechend zu ergänzen“, so die ÖDP-Politikerin Föttinger.
Diese von der ÖDP vorgeschlagene Ergänzung des Grundgesetzes lautet: „Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.“
„Darüber hinaus fordert die ÖDP das Wahlalter auf allen Ebenen auf 14 Jahre abzusenken, um der jungen Generation ein stärkeres Mitspracherecht einzuräumen. Außerdem müssten Kinder und Familien wesentlich stärker in den Mittelpunkt von Entscheidungen in vielen Politikfeldern gestellt werden“, ergänzt Föttinger. „Sonst geraten die Versprechungen für eine bessere Zukunft für kommende Generationen zur leeren Floskel.“
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