[sfv-rundmail] 01.08.2012
1. Ausgestaltung des zukünftigen konventionellen Kraftwerksparks - eine differenzierte Betrachtung
2. Neue Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität der Elektrizitätsversorgungsnetzes
(50,2 Hz-Problematik)
3. Verzicht auf geeichte Daten bei der Eigenverbrauchs-Messung rechtlich zulässig
4. Abschlagszahlungen nach dem EEG 2012: Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEG abgeschlossen
5. Bitte Solarstromzähler ablesen
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1. Ausgestaltung des zukünftigen konventionellen Kraftwerksparks - eine differenzierte Betrachtung
Der SFV lehnt Fossilkraftwerke-Neubauten nicht generell ab, sondern begrüßt ihren Neubau, wenn sie zwei Bedingungen erfüllen:
1. Bedingung: Sie können schnell aus dem Stillstand heraus gestartet werden und lassen sich bei Bedarf schnell wieder auf Null herunterregeln. D.h. sie können den immer schneller werdenden Schwankungen der Stromerzeugung aus Sonne und Wind folgen und stellen dem unbedingten Vorrang der Erneuerbaren Energien kein technisches Hindernis mehr entgegen.
2. Bedingung: Sie können später alternativ mit synthetisch hergestelltem EE-Kraftstoff betrieben werden. Dieser Kraftstoff kann mit Hilfe überschüssiger Sonnen- und Windenergie aus dem CO2 der Atmoshäre hergestellt werden. Das Verfahren ist auch unter der Bezeichnung "Power to Gas" oder "Power to Liquid" bekannt. Mit einem eigens aus diesen Brennstoffen angelegten strategischen Vorrat werden Fossilkraftwerken zu EE-Kraftwerken und sichern die Stromversorgung in Zeiten von schwachem Wind- und Solarenergie-Angebot.
Ausführlicher siehe hier.
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2. Neue Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität der Elektrizitätsversorgungsnetzes
(50,2 Hz-Problematik)
Zum 20.7 2012 tritt die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft. Sie dient der Erhaltung der Systemstabilität im Versorgungsnetz und regelt die Nachrüstung für solche Solarstromanlagen, die vor dem 1.1.2012 in Betrieb gesetzt wurden und deren Wechselrichter noch mit einer (alten) Überfrequenz-Abschaltung ausgestattet sind.
Nähere Infos finden Sie hier.
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3. Verzicht auf geeichte Daten bei der Eigenverbrauchs-Messung rechtlich zulässig
Die Praxis zeigt, dass das Einhalten eichrechtlicher Vorschriften bei der Messung des Solarstrom-Eigenverbrauchs in vielen Fällen wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Oftmals liegen die Kosten für eine weitere geeichte Messeinrichtung zur Erfassung der eigenen Solarstromerzeugung sogar weit über den möglichen zusätzlichen Einnahmen des Anlagenbetreibers.
Bitte hier weiterlesen.
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4. Abschlagszahlungen nach dem EEG 2012: Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEG abgeschlossen
Die Clearingstelle EEG hat am 21. Juni 2012 die Empfehlung zu dem Thema „Abschlagszahlungen im EEG 2012“ beschlossen.
Die Rechtsauffassung des SFV wurde in den grundsätzlichen Punkten bestätigt.
Unsere im Vorfeld eingereichte Stellungnahme finden Sie hier.
Auf eine telefonische Rückfrage des SFV erläuterte Frau Dr. Reißenweber (Clearingstelle EEG) folgendes: Wenn Anlagenbetreiber Abschlagszahlungen erhalten, darf der Netzbetreiber kein zusätzliches Entgelt verlangen, wenn der Anlagenbetreiber alle für die Abrechnung erforderlichen Daten geliefert hat. Auch die Erstellung einer Endabrechnung durch den Netzbetreiber nach Lieferung der exakten Messdaten durch den Anlagenbetreiber und nach erfolgter monatlicher Abschlagszahlung durch den Netzbetreiber dürfte somit KEINE zusätzliche, über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Dienstleistung darstellen und damit kein zusätzliches Entgelt fällig werden.
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5. Bitte Solarstromzähler ablesen
Der Monat Juli ist rum. Wir freuen uns über die Eintragungen der Ertragswerte Ihrer Solarstromanlage und natürlich auch über Neuanmeldungen!
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
zentrale@sfv.de,
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr
1. Ausgestaltung des zukünftigen konventionellen Kraftwerksparks - eine differenzierte Betrachtung
2. Neue Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität der Elektrizitätsversorgungsnetzes
(50,2 Hz-Problematik)
3. Verzicht auf geeichte Daten bei der Eigenverbrauchs-Messung rechtlich zulässig
4. Abschlagszahlungen nach dem EEG 2012: Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEG abgeschlossen
5. Bitte Solarstromzähler ablesen
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1. Ausgestaltung des zukünftigen konventionellen Kraftwerksparks - eine differenzierte Betrachtung
Der SFV lehnt Fossilkraftwerke-Neubauten nicht generell ab, sondern begrüßt ihren Neubau, wenn sie zwei Bedingungen erfüllen:
1. Bedingung: Sie können schnell aus dem Stillstand heraus gestartet werden und lassen sich bei Bedarf schnell wieder auf Null herunterregeln. D.h. sie können den immer schneller werdenden Schwankungen der Stromerzeugung aus Sonne und Wind folgen und stellen dem unbedingten Vorrang der Erneuerbaren Energien kein technisches Hindernis mehr entgegen.
2. Bedingung: Sie können später alternativ mit synthetisch hergestelltem EE-Kraftstoff betrieben werden. Dieser Kraftstoff kann mit Hilfe überschüssiger Sonnen- und Windenergie aus dem CO2 der Atmoshäre hergestellt werden. Das Verfahren ist auch unter der Bezeichnung "Power to Gas" oder "Power to Liquid" bekannt. Mit einem eigens aus diesen Brennstoffen angelegten strategischen Vorrat werden Fossilkraftwerken zu EE-Kraftwerken und sichern die Stromversorgung in Zeiten von schwachem Wind- und Solarenergie-Angebot.
Ausführlicher siehe hier.
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2. Neue Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität der Elektrizitätsversorgungsnetzes
(50,2 Hz-Problematik)
Zum 20.7 2012 tritt die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft. Sie dient der Erhaltung der Systemstabilität im Versorgungsnetz und regelt die Nachrüstung für solche Solarstromanlagen, die vor dem 1.1.2012 in Betrieb gesetzt wurden und deren Wechselrichter noch mit einer (alten) Überfrequenz-Abschaltung ausgestattet sind.
Nähere Infos finden Sie hier.
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3. Verzicht auf geeichte Daten bei der Eigenverbrauchs-Messung rechtlich zulässig
Die Praxis zeigt, dass das Einhalten eichrechtlicher Vorschriften bei der Messung des Solarstrom-Eigenverbrauchs in vielen Fällen wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Oftmals liegen die Kosten für eine weitere geeichte Messeinrichtung zur Erfassung der eigenen Solarstromerzeugung sogar weit über den möglichen zusätzlichen Einnahmen des Anlagenbetreibers.
Bitte hier weiterlesen.
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4. Abschlagszahlungen nach dem EEG 2012: Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEG abgeschlossen
Die Clearingstelle EEG hat am 21. Juni 2012 die Empfehlung zu dem Thema „Abschlagszahlungen im EEG 2012“ beschlossen.
Die Rechtsauffassung des SFV wurde in den grundsätzlichen Punkten bestätigt.
Unsere im Vorfeld eingereichte Stellungnahme finden Sie hier.
Auf eine telefonische Rückfrage des SFV erläuterte Frau Dr. Reißenweber (Clearingstelle EEG) folgendes: Wenn Anlagenbetreiber Abschlagszahlungen erhalten, darf der Netzbetreiber kein zusätzliches Entgelt verlangen, wenn der Anlagenbetreiber alle für die Abrechnung erforderlichen Daten geliefert hat. Auch die Erstellung einer Endabrechnung durch den Netzbetreiber nach Lieferung der exakten Messdaten durch den Anlagenbetreiber und nach erfolgter monatlicher Abschlagszahlung durch den Netzbetreiber dürfte somit KEINE zusätzliche, über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Dienstleistung darstellen und damit kein zusätzliches Entgelt fällig werden.
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5. Bitte Solarstromzähler ablesen
Der Monat Juli ist rum. Wir freuen uns über die Eintragungen der Ertragswerte Ihrer Solarstromanlage und natürlich auch über Neuanmeldungen!
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
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Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
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