NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 19. April 2012

Neue Klage vom Ehepaar Reusing zur Europapolitik

Volker Reusing hat mir folgenden kurzen Brief gesandt, der auf seine aktuelle europapolitische Verfassungsklage hinweist, mit der Bitte das zu verbreiten:
Volker Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal
0202 / 2502621
Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisch Land

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte verbreiten Sie den Klagetext vom 06.04.2012, das YouTube-Video zur Einreichung und das Interview von Radio Utopie so weit wie möglich ! Und schließen Sie sich auf YouTube durch Ihren Kommentar symbolisch der Klage an. Wir alle haben Grund- und Menschenrechte. Und die dürfen wir uns von einer Minderheit von Oligarchen nicht nehmen lassen.
Am 06.04.2012 hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing, eine neue 240-seitige Verfassungsbeschwerde gegen das StabMechG in der am 09.10.2011 verkündeten Fassung eingelegt. Das StabMechG („Stabilisierungsmechanismusgesetz“) gibt die deutschen Bürgschaftsermächtigungen für die EFSF, die zweite Stufe des Euro-Rettungsschirms. Die Funktionsweise der EFSF ist in einem
parlamentarisch zustimmungsbedürftigen völkerrechtlichen Vertrag, dem EFSF-Rahmenvertrag, geregelt. Das StabMechG stimmt jedoch dem Rahmenvertrag selbst nicht zu, sondern gibt dem Bundestag in seinem §3 Abs. 2 Nr. 3 die Ermächtigung, völlig intransparent durch einfachen Beschluss zuzustimmen. Die Klage macht geltend, dass damit das grundrechtsgleiche Wahlrecht, die Rechtsweggarantie sowie die unantast- baren Strukturprinzipien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verletzt werden – und stellt deshalb einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Zustimmung per einfachen Beschluss.
Außerdem macht die Klage geltend, insbesondere anhand von Reden aus dem Parlamentarischen Rat und anhand eines Vergleichs mit ähnlichen Vorschriften aus lateinamerikanischen Verfassungen, dass Art. 1 Abs. 2 GG nicht nur die Rechtsstaatlichkeit im materiellen Sinne und den Staatsauftrag Friedensgebot, sondern insbesondere auch die Verpflichtung Deutschlands auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle von Deutschland ratifizierten Menschenrechtsverträge der UNO incl. deren Ranganspruch und Verpflichtung zu deren unmittelbarer Anwendung durch alle staatlichen Gewalten in Deutschland enthält. Das macht den Kern der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes aus. Die Klage beleuchtet für uns alle den Schutzumfang der universellen Menschenrechte auf Gesundheit (Art. 12 UNO-Sozialpakt), soziale Sicherheit und Sozialversicherung (Art. 9 UNO-Sozialpakt) und Nahrung (Art. 11 UNO-Sozialpakt) und vergleicht diese, vor allem anhand von Prof. Dr. Michel Chossudovskys (Universität Ottawa, international bekannt über „Global Research“) Werk „The Globalization of Poverty and the New World Order“ mit den verheerenden Erfahrungen maßloser Kreditauflagen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Denn alle Auflagen im Euro-Rettungsschirm sind mit einer Strenge vorgesehen, die der Praxis (nicht der Satzung), des IWF entspricht. Dazu gehören drastische Kürzungen im Gesundheitswesen z. B. in Rumänien, Griechenland, Portugal und Vietnam, die Zerstörung des Bund-Länder-Finanzausgleichs in Äthiopien und Jugoslawien, Zwangsschließungen rentabler kleiner und mittelständischer Unternehmen in Peru und Bangla Desh und selbst Verfassungsänderungen per Kreditauflage wie 1994 in Brasilien, und wie die Troika aus IWF, EU-Kommission und EZB es derzeit Griechenland aufzuzwingen versucht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Reusing

Pressemitteilung
http://unser-politikblog.blogspot.de/2012/04/sagt-es-allen-weiter-neue.html#more

Klagetext
http://www.radio-utopie.de/wp-content/uploads/2012/04/EFSF-Verfassungsbeschwerde-gegen-das-StabMechG-06042012.pdf

Video zur Klageeinreichung
http://www.youtube.com/watch?v=julYkNfqeEk&feature=player_embedded

Interview von Radio Utopie zur Klageeinreichung
http://www.youtube.com/watch?v=julYkNfqeEk&feature=player_embedded








Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen