NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 16. Dezember 2018

Stellungnahme der Aktion SOS LEBEN zum Eckpunkt-Papier der Bundesregierung zum § 219a

Vorab soll festgestellt werden, dass der „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ lediglich ein Eckpunkt-Papier ist. Im Januar 2019 soll ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Erst dann wird man abschließend urteilen können.

Aus heutiger Sicht lässt sich aber schon folgendes sagen:

Das Papier ist ein Kompromiss zwischen den Positionen der SPD und der Union. Die SPD strebte die Streichung von § 219a StGB an und damit die Legalisierung von Werbung für Abtreibungen. Die Union lehnte jegliche Änderung ab.

 
Viele Menschen vergessen wo die herkommen
und wie klein und wehrlos wir alle einmal angefangen
haben. Abtreibung ist keine Lösung. Und was laut
Rechtssprechung auch bei möglicher Straffreiheit
rechtswidrig ist, kann nicht Gegenstand von Werbung sein.
Es sollte reichen, wenn die Infos über Möglichkeiten zur
Abtreibung in den Beratungsgesprächen gegeben werden.
Allerdings sollte nur beraten dürfen, wer die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichtes akzeptiert und versuchen will
die ungeborenen Kinder retten. (Bild und Text: Felix Staratschek)
 

Aus dem Eckpunkt-Papier lässt sich ablesen, dass von nun an Ärzte und Kliniken erwähnen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, mehr aber nicht. In der jetzigen Fassung des § 219a StGB dürfen sie das nicht. Hier liegt das Zugeständnis an die SPD seitens der CDU.


Aus der Sicht des Schutzes der ungeborenen Kinder ist dieses Zugeständnis zu kritisieren, denn es ist ein weiterer Schritt, Abtreibungen zu bagatellisieren und sie als eine übliche medizinische Leistung anzusehen.


Des Weiteren sollen staatliche Stellen Informationen über Abtreibungen veröffentlichen. In der Praxis würden Ärzte und Kliniken, die Abtreibungen anbieten, auf diese Informationen hinweisen.


Falls sich diese Informationen, die gewissermaßen einen offiziellen und verbindlichen Charakter haben sollen, auch für Ärzte und Kliniken, nach den Überlegungen des Eckpunktpapiers richten, so müssten sie deutlich die Verpflichtung zum Schutz des uneingeschränkten Lebensrechts hervorheben und den Willen, die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren, berücksichtigen.


In den Eckpunkten steht nämlich, dass das oberste Ziel der Gesetzesänderung die Vermeidung von Abtreibung und der Schutz des ungeborenen Lebens sei. Die Eckpunkte erwähnen ausdrücklich, dass die Zahl der Abtreibungen „nach wie vor hoch“ sei und "Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zur Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie zum Schutz des ungeborenen Lebens auf der Grundlage des bestehenden Rechts ausgebaut werden sollen“.
 
Abtreibung? Nein Danke! Ein Aufkleber von www.1000plus.de

Sollte das Informationsmaterial, das die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereitstellen, tatsächlich den Schutz des Lebens betonen und sollte sich der Staat tatsächlich bemühen, effiziente Maßnahmen zur Reduzierung der Abtreibungen entschließen, so wäre das selbstverständlich zu begrüßen.


Wie schon oben erläutert wurde, muss der endgültige Gesetzesentwurf und der konkrete Inhalt der angekündigten Informationen abgewartet werden, um ein abschließendes Urteil abzugeben.


Allerdings kann schon heute gesagt werden, dass die diffuse Redaktion der Eckpunkte eine Einladung an die Abtreibungsaktivisten und an die Abtreibungslobby ist, die Stimmung gegen den Schutz des Lebens so anzuheizen, damit am Ende die Novelle eindeutig zu Lasten der ungeborenen Kinder ausfällt.


Aus diesem Grund muss der Kampf für den Schutz des Lebens und einer entsprechend Gestaltung des § 219a fortgesetzt werden.


Für die Aktion SOS LEBEN (DVCK e.V.)

Benno Hofschulte
Mathias von Gersdorff
Pilar Herzogin von Oldenburg 

(Anmerkung des Viertürmeblogs: Obwohl das Bundesverfassungsgericht Bewusstseinsarbeit für den Schutz des ungeborenen Lebens als eine der Voraussetzungen für die Straffreiheit gemacht, sucht man bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) danach vergebens:
Auch beim Bundesministerium für Familie findet man keine Information zur Schutzwürdigkeit der ungeborenen Kinder. Allenfalls Sekundärthemen werden behandelt. 
Gleiches gilt für das Gesundheitsministerium:

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