NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Montag, 3. Dezember 2018

Warnung vor Blackout - Energiesammelgesetz - Klimaklage - Buch - Datenregister

Warnung vor Blackout - Energiesammelgesetz - Klimaklage - Buch - Datenregister
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. [sfv-rundmail] 1.12.2018

1. Warnung im Deutschlandfunk vor längerem Stromausfall
2. Bundestag beschließt Energiesammelgesetz
3. Homepage zur Verfassungsbeschwerde
4. Buchempfehlung "Der Tollhauseffekt"
5. Karikatur des Monats Dezember
6. Starttermin des Marktstammdatenregisters erneut verschoben
7. Solarstromerträge eintragen
8. Impressum und Datenschutz


1. Warnung im Deutschlandfunk vor längerem Stromausfall mit gravierenden Folgen - eine Verunsicherungskampagne der Stromwirtschaft?

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland wägt ab.  Wie real ist die Gefahr eines Blackouts? Welches Organisationsprinzip ist sicherer:

Ein zentral gesteuertes europaweites Stromnetz mit zuverlässigen Fossilkraftwerken oder dezentral organisierte regionale Energiezellen mit Solar- und Windanlagen sowie mit hunderttausenden von Stromspeichern, die als unterbrechungsfreie Notstromanlagen geschaltet sind.

Lesen Sie weiter unter SFV: Erneuerbare Energien mit dezentralisierten Speichern in autarken "Energiezellen" bieten Sicherheit
https://sfv.de/artikel/blackout_-_warnung_vor_laengerem_stromausfall_mit_gravierenden_folgen.htm

Dort finden Sie auch einen Link zu einem sehr eindrucksvollen(!) Video zum Schneechaos im Münsterland 2005.

 
Eine Hochspannungsleitung bei Remscheid bringt
den Strom auch nach Radevormwald
 


2. Bundestag beschließt Energiesammelgesetz

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung ein "Energiesammelgesetz" beschlossen. Es enthält zahlreiche Gesetzesänderungen im Energiebereich, auch im EEG.

Bereits im Vorfeld warf dieses Gesetzesinitiative seine Schatten voraus. Auf umfassende Kritik der Erneuerbaren-Energien-Branche stieß insbesondere die im Gesetzesentwurf enthaltenen massiven Kürzungen der Vergütung für PV-Dachanlagen ab 40 kW. Auch der SFV protestierte dagegen energisch: siehe Stellungnahme vom 6.11. unter https://www.sfv.de/artikel/die_welt_erwaermt_sich_drastisch_aber_die_verantwortlichen_minister_bremsen_weit.htm

Der Bundestag beschloss heute, dass die geplanten Sonderkürzungen nun allerdings erst in Stufen ab Februar 2019 greifen sollen. Das bedeutet im Detail: Für Dachanlagen ab 40 kW soll der für die Berechnung der Einspeisevergütung und Marktprämie anzulegende Wert im Februar bei 9,87 Cent pro Kilowattstunde liegen. Im März ist dann eine weitere Absenkung auf 9,39 Cent pro Kilowattstunde und zum 1. April auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde (auf Höhe der PV-Freiflächen-Vergütung) vorgesehen.

Diese minimalen Zugeständnisse der gesetzgebenden Parteien sind kaum dazu geeignet, den PV-Ausbau in dem dringend erforderlichen Maß voranzubringen. Solaranlagen auf großen Dachflächen und Mieterstromprojekte werden weiterhin ein Schattendasein führen.

Der Bundesrat wird nächste Woche über das neue Gesetz beraten. Es ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und den dazugehörigen Dokumenten finden Sie unter
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw48-de-erneuerbare-energien/580116



3. Homepage zur Verfassungsbeschwerde

Erste Eindrücke finden Sie unter
https://klimaklage.com

Die Homepage wird in den nächsten Tagen mit immer mehr Beiträgen gefüllt. Ein regelmäßiger Besuch lohnt sich.

 
Der große Schaufelradbagger der Rheinbraun steht im Oktober 2018 kurz vor den
Resten des Hambacher Waldes. 

 
4. Buchempfehlung "Der Tollhauseffekt"


Rezension unter
https://www.sfv.de/artikel/der_tollhauseffekt_-_eine_buchempfehlung.htm


 
5. Karikatur des Monats Dezember

unter
https://www.sfv.de/fotos/m/MesterGesetzentwuerfe.jpg

oder auf Facebook unter
https://www.facebook.com/sfv.de/

Bei Gefallen gern weiterverbreiten.

Copyright: Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hat mit Herrn Gerhard Mester folgende Vereinbarung getroffen:

Für Veröffentlichungen auf Homepages sowie in Zeitschriften mit einer Auflage bis 1000 bezahlt der SFV für diese Karikatur ein pauschales Honorar an den Karikaturisten. Der SFV betrachtet das als einen Teil seiner gemeinnützigen Tätigkeit. Wer als Herausgeber solcher Zeitschriften oder einer Internetseite dieses Angebot des SFV nutzt, wird gebeten, folgenden Copyrightvermerk anzubringen: "copyright: sfv / mester"



6. Starttermin des Marktstammdatenregisters erneut verschoben


Unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/MaStR/MaStR_node.html liest man: Das Marktstammdatenregister befindet sich noch im Aufbau. Zurzeit können nur Strom- und Gasnetzbetreiber, denen bereits eine Genehmigung nach § 4 EnWG für den Netzbetrieb vorliegt, ihr Unternehmen im MaStR-Webportal registrieren.

Für alle anderen Marktakteure und für sämtliche Anlagen und Einheiten ist die Nutzung des MaStR-Webportals ab dem 31. Januar 2019 möglich (dies war zuletzt für den 4. Dezember 2018 vorgesehen).

Weiter Infos finden Sie in unserem Beitrag unter
https://www.sfv.de/artikel/starttermin_des_marktstammdatenregisters_erneut_verschoben.htm



7. Solarstromerträge eintragen
Bitte lesen Sie am 1. Dezember Ihren PV-Einspeisezähler ab und tragen den Stromertrag Ihrer Solaranlage für November 2018 unter
https://www.pv-ertraege.de/pvdaten/sfvpv_ertragserfassung.html
in die SFV-Ertragsdatenbank ein.

Sollten Sie Ihre PV-Anlage noch nicht bei uns angemeldet haben, so können Sie dies gerne nachholen. Nach der Anmeldung und Ertragsdateneingabe ist ein direkter Vergleich der Erträge Ihrer Solarstromanlage mit den durchschnittlichen regionalen oder auch bundesweiten Stromerträgen möglich.

Teilausfälle Ihrer PV-Anlage können Sie so schnell erkennen. Die Teilnahme an unserer SFV-Ertragsdatenaufnahme ist kostenfrei und unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt unter
https://www.pv-ertraege.de/pvdaten/sfvpv_anmeldung.html

Sie erhalten dann von uns per E-Mail eine Anlagennummer und ein Kennwort zugeschickt. Dann können Sie Ihre Monatserträge eingeben. 


8. Impressum und Datenschutz


Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
www.sfv.de
SFV bei Twitter: @sfv_de
https://www.facebook.com/sfv.de
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr


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Der SFV führt eine Verfassungsklage gegen die Bundesrepublik
wegen unzureichender Abwehr des Klimawandels.

Bitte unterstützen Sie unser Vorhaben mit einer
** S p e n d e K l i m a s c h u t z k l a g e **
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Vereins- und Spendenkonto:
Pax-Bank e.G., BLZ: 37060193, Kto: 1005415019
BIC: GENODED1PAX
IBAN: DE16370601931005415019


Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage unter
https://www.sfv.de/artikel/datenschutzerklaerung.htm.

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