NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 4. Mai 2019

Kundgebung am 9.5.19: „Ja zur Charta der Vereinten Nationen und zum Grundgesetz – Nein zum Euro-Nationialismus, zum EU-Imperialismus und zur Privatisierung des Hoheitlichen“

(Verlinkung im Text und Bilder: Felix Staratschek, Copyleft)


Donnerstag, 09.05.2019, von 15 bis 19 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz in Wuppertal Elberfeld (Hauptbahnhof)
Doku der Beiträge im Video
https://www.youtube.com/watch?v=HKanl5bYIhU&list=PLYE3FxlSdO9UvD05DGLtksc0jq5J3rBjU


In der Vergangenheit ist in vielen Staaten gerade das Nationalgefühl immer wieder missbraucht worden für die Unterdrückung von Menschen aus anderen Nationen und für die imperalistische Eroberung von Gebieten und Unterwerfung von anderen Ländern und deren Einwohnern. Es ist uns eine Selbstverständlichkeit, wachsam zu bleiben, damit das nie wieder geschieht.


Aber ideologische Aufrufe und Bestrebungen, die Nationalstaaten und die EU durch einen Staat „Europäische Republik“ zu ersetzen oder die EU zu einer solchen Republik zu machen, würden vielem von dem, was unter Missbrauch des Nationalgefühls an Unrecht geschehen ist, nicht entgegenwirken, sondern auf einer neuen und mächtigeren Ebene die Tür dafür öffnen.


So erlaubt das EU-Recht  



--Kampfeinsätze in aller Welt zur „Krisenbewältigung“ (1) 
--und für „Werte und Interessen“ (2), 
--verlangt von den Mitgliedsstaaten die Vergabe der Daseinsvorsorge (3) 
--und der hoheitlichen Institutionen (4) an die Privatwirtschaft, 
--und fordert als Antwort auf die Finanzkrise in der Eurozone noch mehr Bankenrettung (5) 
--und zu Lasten der Bevölkerung Auflagen mit einer Strenge wie beim Internationalen Währungsfonds (6) 
--sowie das Staateninsolvenzverfahren des ESM (7).

 
Solche Gräber von Jungen Menschen, die im Kampf gegen ein Unrechtsregime ihr
Leben lassen mussten, führten zur Gründung der EU, damit in Europa nie mehr
Menschen Opfer solcher Gewalt werden. Im Grundgesetz gibt das Verbot von
Angriffskriegen Zeugnis für diese Haltung. In den Jüngeren Verträgen der EU
fehlen solche Aussagen und es gibt sogar Gründe, wann offensive Einsätze vom
Militär erlaubt sind, die dann neue Kriege zur Folge haben können.
Im Bild der britische Soladatenfriedhof bei Arnheim. 


Dem stehen heute das Grundgesetz sowie die UNO-Charta und die Menschenrechte der Vereinten Nationen mit Vorschriften wie dem Angriffskriegsverbot (8) und dem Friedensgebot (9) sowie zahlreichen Grundrechten und Menschenrechten entgegen, deren Rangansprüche in Konkurrenz zu dem des EU-Rechts stehen.


Würde aus der heutigen Europäischen Union (EU) ein Staat „Europäische Republik“ geschaffen mit den bisherigen Verträgen der EU als Teil seiner Verfassung, dann wäre eine solche EU-Verfassung das höchste Recht auf dem Territorium einer solchen Republik und wären dadurch den Vorschriften für Imperialismus, für Sozialabbau und für die Vergabe fast aller hoheitlicher Macht in private Hände keine Grenzen mehr gesetzt.


Am Europatag der EU wollen wir ein Zeichen setzen für den Erhalt der Nationalstaaten und für eine Humanisierung statt einer Staatswerdung Europas.

 
Dieses Denkmal vor der UNO wurde von der Sowjetunion (UDSSR) gestiftet.
Der kommunistische Staat setzte ein Bibelzitat (Schwerter zu Pflugscharen)
in eine Skulptur um. Die DDR- Friedensbewegung machte dieses Denkmal
zu ihrem Symbol. Es würde auch gut der EU und ihren Verträgen als Leitmotiv
anstehen. 


Zur Kundgebung angemeldet sind weiße Rosen, Grundgesetze und Fahnen (Bundesrepublik Deutschland, UNO, EU). Andere Fahnen nur mit vorheriger Zustimmung der Anmelderin, da sie laut Versammlungsrecht nachgemeldet werden müssen.


Die weißen Rosen stehen symbolisch für die Zivilcourage der Geschwister Scholl, die sich schützend vor die Weimarer Reichsverfassung gestellt haben.


Stellen wir uns genauso entschlossen, friedlich und rechtsstaatlich gegen die Schaffung eines Staates EU oder einer Europäischen Republik und darum vor das Grundgesetz und die UNO-Charta !

Anmelderin der Kundgebung V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal


Fußnoten:

(1)Art. 43 Abs. 1 EUV
(2)Art. 42 Abs. 5 EUV
(3)Art. 14 AEUV
(4)Art. 2 von Protokoll 26
(5)Art. 136 Abs. 3 AEUV, Nr. 2+4 der Erwägungsgründe zur Schaffung von Art. 136 Abs. 3 AEUV, Schlussfolgerungen des EU-Gipfels vom 24./25.03.2011
(6)Art. 136 Abs. 3 AEUV, Ecofin-Resolution SN 2564/1/10 vom 09.05.2010
(7)Art. 12 Abs. 3 ESM-Vertrag, §§4a bis 4k BSchuwG
(8)Art. 2 Abs. 4 UNO-Charta, Art. 26 GG
(9)Art. 1 Abs. 2 GG

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Von Blogger am 5/02/2019 10:40:00 AM unter Unser Politikblog eingestellt  

Anmerkung des Viertürmeblog:
Da amn 26. Mai 2019 die Wahl zum EU-Parlament stattfindet können Sie hier alle Kandidatinnen und Kandidaten befragen. Neben den etablierten Parteien CDU, CSU, SPD, FDP, Linke und Grünen gewannen, da es keine Sperrklausel gibt auch die Ökologisch demokratische Partei (ÖDP), die Familienpartei, die Piratenpartei, die Tierschutzpartei, die Freien Wähler und "Die PARTEI" einen Sitz. 

Auch über Wikipedia kann man sich über alle Listen imnformieren, die antreten: 




1 Kommentar:

  1. Der § 80 StGB „Vorbereitung eines Angriffkrieges” ist aber bedauerlicherweise bereits 2017 abgeschafft worden und der als Ersatz gedachte § 13 Völkerstrafgesetzbuch kennt nur einen extrem eingeschränkten möglichen Täterkreis während der gestrichene § 80 StGB sich theoretisch an alle Menschen in Deutschland gerichtet hat, also z. B. auch an hier stationierte Nordamerikaner.

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