Diese Zielvorstellung prägte auch das von Michael Opielka und anderen erarbeitete Konzept „Erziehungsgehalt 2000“, das in einer ersten Stufe ein Erziehungsgehalt von 2000 DM für U3-Kinder vorsah (veröffentlicht 1998).
Spielecke im IC der SBB. Im Gegensatz zur Politik denkt die Schweizer Bundesbahn an die Bedürfnisse der Kinder und Familien. |
Von den folgenden Bundesregierungen wurde dann aber ein Konzept verfolgt, das geradezu das Gegenteil von Gleichberechtigung bedeutet. Es kam nicht zur Gleichstellung von elterlicher mit außerhäuslicher Betreuungsarbeit von Kleinkindern im Sinne einer Gleichberechtigung der betreuenden Eltern. Es wurde und wird lediglich eine Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben angestrebt. Unter dem wohlklingenden Mantra „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ wird den Eltern eine Sonderbelastung aufgebürdet, die von den kinderlosen Erwachsenen nicht verlangt wird. Das führte zur Ausblendung der elterlichen Erziehungsarbeit aus dem öffentlichen Bewusstsein und zu ihrer Auslagerung aus der Familie, wo sie dann plötzlich staatlich honoriert wird.
Die Honorierung der Erziehung von Kindern durch die Gesamtgesellschaft ist eine logische Folge des Umlageverfahrens im Rentenrecht, nachdem jeweils alle Erwerbstätigen die Renten der vorangegangenen Generation bezahlen. Wilfrid Schreiber, der „Vater“ des Umlageverfahrens mahnte von Anfang an, dass dieses auf Dauer nur funktionieren könne, wenn in umgekehrter Richtung auch alle Erwerbstätigen für die Kinderkosten aufkommen. Schreiber erkannte also schon vor der Rentenreform 1957, dass ein einseitiges Umlageverfahren zugunsten der Rentner einer verfassungswidrigen Ausbeutung der Eltern gleichkommt, was zur Zerstörung der Familie führen muss.
Die ausschließliche Finanzierung der Fremdbetreuung ist verfassungswidrig, da sie dem Elternrecht nach Art. 6,2 GG widerspricht. Im Übrigen zeigen seriöse Untersuchungen, dass frühe Fremdbetreuung die soziale Entwicklung der Kinder mit höheren Risiken belastet als die elterliche Betreuung. Auch die beschönigende Umschreibung „frühkindliche Bildung“ ändert daran nichts.
Die Verfälschung des „Generationenvertrages“ ist zu thematisieren und zu korrigieren!
Die Honorierung der Erziehung von Kindern durch die Gesamtgesellschaft ist eine logische Folge des Umlageverfahrens im Rentenrecht, nachdem jeweils alle Erwerbstätigen die Renten der vorangegangenen Generation bezahlen. Wilfrid Schreiber, der „Vater“ des Umlageverfahrens mahnte von Anfang an, dass dieses auf Dauer nur funktionieren könne, wenn in umgekehrter Richtung auch alle Erwerbstätigen für die Kinderkosten aufkommen. Schreiber erkannte also schon vor der Rentenreform 1957, dass ein einseitiges Umlageverfahren zugunsten der Rentner einer verfassungswidrigen Ausbeutung der Eltern gleichkommt, was zur Zerstörung der Familie führen muss.
Die ausschließliche Finanzierung der Fremdbetreuung ist verfassungswidrig, da sie dem Elternrecht nach Art. 6,2 GG widerspricht. Im Übrigen zeigen seriöse Untersuchungen, dass frühe Fremdbetreuung die soziale Entwicklung der Kinder mit höheren Risiken belastet als die elterliche Betreuung. Auch die beschönigende Umschreibung „frühkindliche Bildung“ ändert daran nichts.
Die Verfälschung des „Generationenvertrages“ ist zu thematisieren und zu korrigieren!
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