NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Dienstag, 19. Mai 2015

Freie Wahl der Geburtsbedingungen & Gleichberechtigung statt „Gleichstellung“

www.familienarbeit-heute.de
www.johannes-resch.de
Pressemeldung zum „Tag der Familie“ 14.05.2015

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert:


Freie Wahl der Geburtsbedingungen


Nach Überzeugung des Verbands Familienarbeit ist die Geburt in der Regel ein natürlicher Vorgang, der nicht über das notwendige Maß hinaus „medizinisiert“ werden darf, wie das angesichts der zunehmenden Anzahl von Kaiserschnitten zu beobachten ist. So richtig bei bestehenden Risiken eine Geburt in einer Klinik ist, so unbestritten haben auch Hausgeburten aufgrund der gewohnten psychologisch stabilisierenden Umgebung große Vorteile. Grundsätzlich sollte auch hier die Wahlfreiheit für Eltern geachtet werden. Diese Wahlfreiheit ist aktuell gefährdet, da keine Versicherung mehr bereit ist, das Haftpflichtrisiko für freie Hebammen zu übernehmen. Da absehbare Risikogeburten ohnehin in einer Klinik erfolgen, sind Schadensfälle bei Hausgeburten jedoch nicht höher als in einer Klinik.


Wir fordern den Gesetzgeber auf, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine Regelung zu finden, die das Haftpflichtrisiko auch bei Hebammen in zumutbarer Weise regelt. Es geht nicht nur um das Berufsrecht der Hebammen, sondern auch um die Entscheidungsfreiheit von Eltern über die Bedingungen einer Geburt. Einschränkungen sind nur bei medizinisch objektivierbaren Gefährdungen gerechtfertigt.



Gleichberechtigung statt „Gleichstellung“


Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung strebt unter dem Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ eine „Gleichstellung“ von Müttern und Vätern im Erwerbsleben an. Das bedeutet, dass die Erziehungsarbeit ignoriert wird. Eltern werden so immer mehr genötigt, schon ihre Kleinkinder in Fremdbetreuung zu geben, um ein ausreichendes Einkommen erzielen zu können.


Eine Gleichberechtigung der Eltern ist nach Überzeugung des Verbandes Familienarbeit dagegen nur möglich, wenn eine Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erfolgt. Da die Kindererziehung heute aufgrund unseres Sozialsystems von Nutzen für die gesamte Gesellschaft ist, steht den Eltern eine Honorierung in Form eines angemessenen Erziehungsgehalts mit Rentenanspruch als Gegenleistung zu. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden, wenn sie im bisherigen Beruf voll erwerbstätig bleiben wollen. Erst dann wird Kindererziehung wieder unter entspannten Bedingungen möglich werden und Eltern nicht mehr in ein Hamsterrad krank machender Doppelbelastung drängen.

1 Kommentar:

  1. Der Entwicklungsverlauf des Gehirns des Kleinkindes in den ersten 3 Lebensjahren hat sich seit Jahrtausenden nicht verändert. Er ist vielmehr derart komplex und vielschichtig, dass man sich nie akut an diese 3 ersten Jahre erinnern kann.
    Warum soll z. B. eine Mutter auf das Betreuungsgeld verzichten und ihr Kind, das sie 9 Monate getragen hat, gleich wieder abgeben, zumal die Aufbewahrung in der Krippe/Kita nicht unproblematisch ist.
    Sorgfältige Recherchen weisen deutlich auf die beachtlichen Probleme der scheinbar alternativlos propagierten Krippe (Stresshormonausschüttung: Cortisol, Wachstumshormonreduktion infolge Schlafmangel, Zerstörung der für die frühkindliche Sprachentwicklung wichtigen Dyadenbindung an die Mutter, auf deren Stimme der Foet bereits ab der 20. Entwicklungswoche massiv fixiert ist) hinweisen, wodurch z. B. mangelnde Stressresistenz und Angstbewältigung, Sprachentwicklungsstörungen (Lese- Rechtschreibstörungen) und auch ADHS teilweise zurückführbar sind. [siehe „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ in: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 5. Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2015: ISBN 978-3-9814303-9-4 (http://www.amazon.de/Vergewaltigung-menschlichen-Identität-Irrtümer-Gender-Ideologie/dp/3) und „Es trifft Frauen und Kinder zuerst – Wie der Genderismus krank machen kann“, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2015: ISBN 978-3-945818-01-5 (http://www.amazon.de/trifft-Frauen-Kinder-zuerst-Genderismus/dp/394581801X)

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