NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 14. Februar 2016

In Waldbröl tagt am 22.2.16 der Kreisentwicklungsausschuss zum ÖPNV und zur Wiehltalbahn

Die Tagesprdnung der Ausschusssitzung ist öffentlich:
http://session.obk.de/bi/to0040.php?__ksinr=1960


Siehe auch: https://www.facebook.com/events/1669731806649060/
oder
http://viertuerme.blogspot.de/search/label/Wiehltalbahn


Öffentlicher Teil:

1 Einwohnerfragen

2 Vorstellung der Grundlagen, Ziele und Inhalte des in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplanes 0574/14-20/IV

3 Breitbandversorgung im Oberbergischen Kreis und vereinbartes weiteres Vorgehen mit den Kommunen 0575/14-20/IV

4 Reaktivierung der Wiehltalbahn, Ergebnis der Machbarkeitsstudie 0576/14-20/IV

5 Anträge

6 Anfragen

7 Mitteilungen

7.1 Sachstand LEADER 0577/14-20/IV

7.2 Demografische Entwicklung – Gemeindeporträts Oberbergischer Kreis
Zahlen, Daten Fakten, Ausgabe 1/2016-




Vorlage
Kreisentwicklungsausschuss
Sitzungsdatum: 22.02.2016
Vorlage Nr.: 0576/14-20/IV
Tagesordnungspunkt
- öffentlich -
Betreff:
Reaktivierung der Wiehltalbahn, Ergebnis der Machbarkeitsstudie

Beschlussvorschlag:
Der Kreisentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.


S A C H V E R H A L T



Im September 2014 haben die NVR GmbH, der Oberbergische Kreis, die Kom-munen Morsbach, Reichshof, Waldbröl und Wiehl, die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH sowie der Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V., die sich zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen haben, im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung vereinbart, eine Studie in Auftrag zu geben, die untersucht, ob es Möglichkeiten gibt, die Strecke der Wiehltalbahn für den allgemeinen Schienen-personennahverkehr zu reaktivieren.

Alle Beteiligten haben sich im Rahmen einer Einverständniserklärung festgelegt, dass das Ergebnis der Studie auch von allen anerkannt wird. Es wurde ausdrück-lich darauf hingewiesen, dass es sich um eine ergebnisoffene Untersuchung handelt. Die Studie wurde von dem Büro Spiekermann GmbH Consulting Engineers aus Düsseldorf auf Basis einer einvernehmlichen Abstimmung durchgeführt.

Als Verfahrensmethodik wurde die „Vereinfachte Standardisierte Bewertung“ ausgewählt, die für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit in solchen Studien all-gemein anzuwenden ist. Nachdem man eine Vorzugsvariante ausgewählt hatte, wurde diese einer vereinfachten standardisierten Bewertung unterzogen.

Neben sechs Arbeitskreissitzungen fand Anfang Januar 2016 auch noch zusätzlich ein Arbeitsgespräch mit der Rhein – Sieg- Eisenbahn GmbH und dem Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e. V. zur Klärung der noch offenen Punkte der Infrastrukturkosten statt.

Der Nachweis der volkswirtschaftlichen Rentabilität ist bei einem Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) von über 1,0 gegeben. In die Berechnung gehen die Parameter „Investitionskosten“, „Betriebsführungskosten“ und „Nutzeneffekte“ ein. Das Überschreiten des NKI von 1,0 ist auch Voraussetzung um entsprechende Fördermittel zu erhalten.

Als Ergebnis dieser Studie ist festzuhalten, dass ein NKI von 0,3 ermittelt wurde und damit erheblich unter dem Grenzwert von 1,0 liegt.

Das bedeutet, dass die Reaktivierung der Wiehltalbahn für den allgemeinen Schienenpersonennahverkehr volkswirtschaftlich nicht rentabel ist. Es bestehen in der Konsequenz erhebliche Zweifel, Fördermittel zu erhalten.
Die Studie wird durch das beauftragte Büro vorgestellt.

gez.
Jochen Hagt
-Landrat-

Uwe Stranz

-Dezernent-

Weiters mit der Wiehltalbahnfrage verwandtes Thema:

Vorlage
Kreisentwicklungsausschuss
Sitzungsdatum: 22.02.2016
Vorlage Nr.: 0574/14-20/IV
Tagesordnungspunkt
- öffentlich -
Betreff:
Vorstellung der Grundlagen, Ziele und Inhalte des in Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Kreisentwicklungsausschuss nimmt den Stand des Planverfahrens zur Kenntnis.

S A C H V E R H A L T

Der Nahverkehrsplan

Der Oberbergische Kreis ist Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und gem. § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Aufstellung eines Nahverkehrsplans (NVP) zuständig.

Er soll für den Oberbergischen Kreis eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV schaffen.
Der Nahverkehrsplan (NVP) stellt die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sicher.

Der Oberbergische Kreis definiert dazu in dem Plan die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.

Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in Oberberg.

Der letzte Nahverkehrsplan für den Oberbergischen Kreis stammt aus dem Jahr 2003 und muss den aktuellen Anforderungen angepasst werden.

Der Nahverkehrsplan (NVP) ist auch eine Grundlage für die Förderverfahren nach den §§ 11(2) und 11a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW).

Ohne einen aktuellen Nahverkehrsplan ist eine Förderung des ÖPNV gefährdet.

Zur dringend gebotenen Entwicklung eines modernen und zukunftsfähigen ÖPNV im Oberbergischen Kreis bearbeitet die Kreisverwaltung daher mit externer Unterstützung die Fortschreibung des bestehenden Nahverkehrsplans, der die vorhandenen Mobilitätsangebote besser aufeinander abstimmt und weiterentwickelt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels.
Am 26.08.2014 fand in der damaligen FH (heute TH) Köln-Campus Gummersbach und anschließend in der AGewiS eine generelle Informationsveranstaltung statt, mit dem Thema „Bedeutung und Formen der Mobilität und deren Zukunft im Oberbergischen Kreis“ unter breiter Einladung von Vertretern aus der Politik, den Kommunen sowie Fachleuten aus dem Bereich ÖPNV und Interessenvertreter verschiedener Verbände und Vertretern aus der Verwaltung.

Weitere bisherige Stationen:

 2014/2015: Sitzungen des großen Arbeitskreises mit allen Kommunen und Verbänden (Bürgerbus, Behindertenvertretungen, Verkehrsunternehmen etc.) zum Nahverkehrsplan auf Verwaltungsebene

 29.05.2015 Exkursion mit Mitgliedern aus dem Kreisentwicklungsausschuss / Kreistag nach Winterberg zur Information über innovative Bedienungsmöglichkeiten

 03.12.2015 Insgesamt 3 Kommunale Teilkonferenzen (Nord / Mitte / Süd) unter Beteiligung sämtlicher Kommunen
Weitere Zeitplanungen:

 Bis Ende März 2016: Konsolidierung der Netzhierarchie Abstimmung der Pilotprojekte

 Bis Ende April 2016: Erstellung des Entwurfs des Nahverkehrsplanes

 Juni 2016: Vorstellung der Inhalte des Nahverkehrsplanes und Beschluss für die formale Beteiligung im Kreisentwicklungsausschuss

 Ab Juni: Formale Beteiligung und Aufbereitung

 Nach Verfahrensschluss: Beschluss des Nahverkehrsplanes durch Kreisentwicklungsausschuss und Kreistag.
Die beiden beauftragten Planungsbüros:

 PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe, vertreten durch Frau Irene Bur-ger

 Planungsgesellschaft Verkehr Köln mbH, vertreten durch Herrn Rolf Hoppe werden mit der Verwaltung in der Sitzung die Grundlagen, Ziele und Inhalte des Nahverkehrsplanes in Vorträgen darstellen.

gez.
Jochen Hagt
-Landrat-
Uwe Stranz

-Dezernent-

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