Aus dem Bundestag: 22.031 Ladepunkte in Deutschland / BVWP-Bewertung weiterentwickelt / Eigenkapitalerhöhung für die Infrastruktur / Regierung prüft Ländereinwendungen / Bundesrat übt Kritik an GVFG-Novelle: Auch Straßenbahnen fördern / Verkehrswegeplan-Projekte für Bayern / Keine weitere Erhöhung der ÖPNV-Mittel - Anstieg der Trassenpreise begrenzen
22.031 Ladepunkte in Deutschland
Berlin: (hib/HAU) In Deutschland sind Anfang Dezember 2019 nach Angaben der Bundesnetzagentur 22.031 öffentliche Ladepunkte (19.716 Normalladepunkte und 2.315 Schnellladepunkte) für Elektrofahrzeuge in Betrieb gewesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16330) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15834) hervor.
Berlin: (hib/HAU) In Deutschland sind Anfang Dezember 2019 nach Angaben der Bundesnetzagentur 22.031 öffentliche Ladepunkte (19.716 Normalladepunkte und 2.315 Schnellladepunkte) für Elektrofahrzeuge in Betrieb gewesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16330) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15834) hervor.
4.136 Normalladepunkte und 449 Schnellladepunkte befinden sich der Antwort zufolge in Bayern,
3.754 Normalladepunkte und 190 Schnellladepunkte in Nordrhein-Westfalen und
2.922 Normalladepunkte sowie 454 Schnellladepunkte in Baden-Württemberg.
Auf die Frage, wie viele der 100.000 Ladepunkte, die nach der Zielsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD "bis 2020 zusätzlich verfügbar" sein sollen, mittlerweile zusätzlich verfügbar sind, heißt es in der Antwort: Bei den 100.000 Ladepunkten aus dem Koalitionsvertrag handle es sich sowohl um öffentlich zugängliche als auch private Ladepunkte. Da zu den privaten Ladepunkten keine Erhebungen vorliegen, könne hierzu keine Aussage getroffen werden, schreibt die Regierung.
Zur Frage, wie sich die eine Million öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur bis 2030 errichtet sein sollen, auf die Bundesländer verteilen, heißt es in der Vorlage: Eine vorab fixierte Verteilung der angekündigten öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf die jeweiligen Länder werde nicht angestrebt. Fokus sei vielmehr ein bedarfsgerechter und flächendeckender Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Hierfür habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als gemeinsame Planungsgrundlage das "StandortTOOL" im September 2019 veröffentlicht, welches den zusätzlichen Ladebedarf für die Jahre 2022 und 2030 zeige. Die Ermittlung des künftigen Bedarfs erfolge auf Basis von Verkehrsströmen, sozioökonomischer Daten sowie Nutzer- und Raumstrukturen, schreibt die Regierung.
BVWP-Bewertung weiterentwickelt
Berlin: (hib/HAU) Das Bewertungsverfahren für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) sind nach Angaben der Bundesregierung gegenüber dem Verfahren aus dem Jahr 2003 "methodisch weiterentwickelt" worden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16238) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15853) hervor. Die Abgeordneten hatten von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, welche konkreten Gründe zu der deutlichen Erhöhung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) der Ortsumfahrung Reutlingen im Bundesverkehrswegeplan 2030 im Vergleich zum BVWP von 2003 von 2,5 auf größer 10 geführt haben.
Die soziodemografischen Rahmenbedingungen zur Bundesverkehrswegeplanung - wie etwa die Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur in Deutschland - seien einer dynamischen Entwicklung unterworfen, heißt es in der Antwort. Der BVWP 2003 und der BVWP 2030 würden sich im Hinblick auf deren Datengrundlagen unterscheiden. Weiter schreibt die Regierung, die gesamtwirtschaftliche Projektbewertung für die B 464, Ortsumgehung Reutlingen sei auf Grundlage eines abgestimmten Bewertungsverfahrens durchgeführt worden. Auf Basis der Verkehrsprognose 2030 sei eine Beurteilung des Vorhabens getrennt nach den Modulen Nutzen-Kosten-Analyse, umwelt- und naturschutzrechtliche Beurteilung, raumordnerische Beurteilung und städtebauliche Beurteilung vorgenommen worden.
Eigenkapitalerhöhung für die Infrastruktur
Berlin: (hib/HAU) Die Deutsche Bahn AG (DB AG) soll nach Angaben der Bundesregierung durch die Eigenkapitalerhöhung von jährlich einer Milliarde Euro in die Lage versetzt werden, stärker in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes zu investieren. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16174) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15341) hervor. Im Hinblick auf die verkehrspolitischen Ziele solle eine Eigenkapitalerhöhung zum Klimaschutz, zur deutlichen Verkehrsverlagerung auf die Schiene und zur Steigerung der Klimaeffizienz bis 2030 beitragen, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, heißt es in der Vorlage.
Es bestehe ein gemeinsames Verständnis darüber, dass die Mittel aus dem Klimaschutzpaket - wozu auch die Eigenkapitalerhöhung gehöre - in die Finanzierung der Infrastruktur fließen sollen, macht die Regierung deutlich. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes würden in die Lage versetzt, zusätzliches Kapital in die notwendige Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung und Digitalisierung des Schienennetzes zu investieren, heißt es. Die Mittel aus dem Klimaschutzpaket kämen damit allen Verkehrsunternehmen, "also auch allen Wettbewerbern der DB AG", gleichermaßen zugute.
Die Maßnahme werde derzeit in Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der DB AG abgestimmt, wird mitgeteilt. Im Rahmen der laufenden Abstimmungsgespräche gehe es auch darum, einen Teil der vorgesehenen Mittel als Investitionszuschuss des Bundes zu gewähren. Hierbei würden die Anregungen des Bundesrechnungshofs gewürdigt. "Die Bundesregierung wird die geplanten Maßnahmen so gestalten, dass sie in Einklang mit den beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben des EU-Rechts stehen und mit der Europäischen Kommission abstimmen", heißt es in der Antwort.
Auf die Frage, wie viele der 100.000 Ladepunkte, die nach der Zielsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD "bis 2020 zusätzlich verfügbar" sein sollen, mittlerweile zusätzlich verfügbar sind, heißt es in der Antwort: Bei den 100.000 Ladepunkten aus dem Koalitionsvertrag handle es sich sowohl um öffentlich zugängliche als auch private Ladepunkte. Da zu den privaten Ladepunkten keine Erhebungen vorliegen, könne hierzu keine Aussage getroffen werden, schreibt die Regierung.
Zur Frage, wie sich die eine Million öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die entsprechend der Ankündigung im Masterplan Ladeinfrastruktur bis 2030 errichtet sein sollen, auf die Bundesländer verteilen, heißt es in der Vorlage: Eine vorab fixierte Verteilung der angekündigten öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf die jeweiligen Länder werde nicht angestrebt. Fokus sei vielmehr ein bedarfsgerechter und flächendeckender Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Hierfür habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als gemeinsame Planungsgrundlage das "StandortTOOL" im September 2019 veröffentlicht, welches den zusätzlichen Ladebedarf für die Jahre 2022 und 2030 zeige. Die Ermittlung des künftigen Bedarfs erfolge auf Basis von Verkehrsströmen, sozioökonomischer Daten sowie Nutzer- und Raumstrukturen, schreibt die Regierung.
BVWP-Bewertung weiterentwickelt
Berlin: (hib/HAU) Das Bewertungsverfahren für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) sind nach Angaben der Bundesregierung gegenüber dem Verfahren aus dem Jahr 2003 "methodisch weiterentwickelt" worden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16238) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15853) hervor. Die Abgeordneten hatten von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, welche konkreten Gründe zu der deutlichen Erhöhung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) der Ortsumfahrung Reutlingen im Bundesverkehrswegeplan 2030 im Vergleich zum BVWP von 2003 von 2,5 auf größer 10 geführt haben.
Die soziodemografischen Rahmenbedingungen zur Bundesverkehrswegeplanung - wie etwa die Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur in Deutschland - seien einer dynamischen Entwicklung unterworfen, heißt es in der Antwort. Der BVWP 2003 und der BVWP 2030 würden sich im Hinblick auf deren Datengrundlagen unterscheiden. Weiter schreibt die Regierung, die gesamtwirtschaftliche Projektbewertung für die B 464, Ortsumgehung Reutlingen sei auf Grundlage eines abgestimmten Bewertungsverfahrens durchgeführt worden. Auf Basis der Verkehrsprognose 2030 sei eine Beurteilung des Vorhabens getrennt nach den Modulen Nutzen-Kosten-Analyse, umwelt- und naturschutzrechtliche Beurteilung, raumordnerische Beurteilung und städtebauliche Beurteilung vorgenommen worden.
Eigenkapitalerhöhung für die Infrastruktur
Berlin: (hib/HAU) Die Deutsche Bahn AG (DB AG) soll nach Angaben der Bundesregierung durch die Eigenkapitalerhöhung von jährlich einer Milliarde Euro in die Lage versetzt werden, stärker in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes zu investieren. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16174) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15341) hervor. Im Hinblick auf die verkehrspolitischen Ziele solle eine Eigenkapitalerhöhung zum Klimaschutz, zur deutlichen Verkehrsverlagerung auf die Schiene und zur Steigerung der Klimaeffizienz bis 2030 beitragen, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, heißt es in der Vorlage.
Es bestehe ein gemeinsames Verständnis darüber, dass die Mittel aus dem Klimaschutzpaket - wozu auch die Eigenkapitalerhöhung gehöre - in die Finanzierung der Infrastruktur fließen sollen, macht die Regierung deutlich. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes würden in die Lage versetzt, zusätzliches Kapital in die notwendige Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung und Digitalisierung des Schienennetzes zu investieren, heißt es. Die Mittel aus dem Klimaschutzpaket kämen damit allen Verkehrsunternehmen, "also auch allen Wettbewerbern der DB AG", gleichermaßen zugute.
Die Maßnahme werde derzeit in Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der DB AG abgestimmt, wird mitgeteilt. Im Rahmen der laufenden Abstimmungsgespräche gehe es auch darum, einen Teil der vorgesehenen Mittel als Investitionszuschuss des Bundes zu gewähren. Hierbei würden die Anregungen des Bundesrechnungshofs gewürdigt. "Die Bundesregierung wird die geplanten Maßnahmen so gestalten, dass sie in Einklang mit den beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben des EU-Rechts stehen und mit der Europäischen Kommission abstimmen", heißt es in der Antwort.
Der Bund will mehr Mittel in den Ausbau der Eisenbahn stecken. Reicht das, angesichts der Unterlassungen früherer Jahrzehnte? Werden die richtigen Projekte ausgewählt? |
Regierung prüft Ländereinwendungen
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will mehrere Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Entwurf eines "Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes" (19/15619) "im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen". Das geht aus ihrer Gegenäußerung auf die Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf hervor (19/16405). Mit dem Entwurf will die Bundesregierung für zwölf Infrastrukturprojekte die Möglichkeit schaffen, statt über einen Verwaltungsakt per Gesetz Baurecht zu erlangen. Betroffen davon sollen sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte sein. Die Änderungswünsche der Länderkammer beziehen sich auf die Projekte "Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle" und die "Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz". Zudem soll nach den Vorstellungen des Bundesrates, die Ausbaustrecke Niebüll - Klanxbüll - Westerland als 13. Projekt in den Entwurf aufgenommen werden.
Bundesrat übt Kritik an GVFG-Novelle: Auch Straßenbahnen fördern
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat lehnt die in der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) (19/15621) enthaltene Fördervoraussetzung für Straßenbahnen ab. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Entwurf hervor, die als Unterrichtung (19/16404) vorliegt.
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will mehrere Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Entwurf eines "Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes" (19/15619) "im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen". Das geht aus ihrer Gegenäußerung auf die Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf hervor (19/16405). Mit dem Entwurf will die Bundesregierung für zwölf Infrastrukturprojekte die Möglichkeit schaffen, statt über einen Verwaltungsakt per Gesetz Baurecht zu erlangen. Betroffen davon sollen sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte sein. Die Änderungswünsche der Länderkammer beziehen sich auf die Projekte "Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle" und die "Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz". Zudem soll nach den Vorstellungen des Bundesrates, die Ausbaustrecke Niebüll - Klanxbüll - Westerland als 13. Projekt in den Entwurf aufgenommen werden.
Bundesrat übt Kritik an GVFG-Novelle: Auch Straßenbahnen fördern
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat lehnt die in der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) (19/15621) enthaltene Fördervoraussetzung für Straßenbahnen ab. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Entwurf hervor, die als Unterrichtung (19/16404) vorliegt.
Mit Blick auf die Erreichung der vom Bund ausgegebenen Klimaschutzziele sei es kontraproduktiv zu fordern, "dass die zu fördernden Infrastrukturen in jedem Fall ,weit überwiegend' in Form eines besonderen Bahnkörpers ausgeführt werden müssen", urteilt der Bundesrat. Vorgeschlagen wird eine Korrektur dahingehend, dass die Bevorrechtigung der Bahnen "entweder durch einen besonderen Bahnkörper oder durch diesbezüglich geeignete Bauformen beziehungsweise Fahrleitsysteme sicherzustellen ist".
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Das grundsätzliche Ziel, einen besonderen Bahnkörper zu schaffen, sei nicht aufzugeben, heißt es darin. Die Möglichkeit, Teile der Bahnen auf nicht besonderem Bahnkörper - also auf gemeinsam genutzten Straßen - mit in die Förderung einzubeziehen sei ein weitreichendes Angebot. "Die komplette Aufgabe des Grundsatzes einen besonderen Bahnkörper herzustellen, ist nicht sinnvoll und insofern abzulehnen", schreibt die Regierung, die auch die zwölf weiteren Vorschläge des Bundesrates zur GVFG-Novelle ablehnt.
Verkehrswegeplan-Projekte für Bayern
Berlin: (hib/HAU) Über Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) für Bayern informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16231) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15408). Für die Umsetzung der Projekte im Bereich Schiene liegen der Bundesregierung der Antwort zufolge "keine länderspezifischen Daten vor". Für den Verkehrsträger Straße sind 12,2 Milliarden Euro vorgesehen (Preisstand 2014) und für die Wasserstraßen 314,5 Millionen Euro (Preisstand 2014). "Die aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf", schreibt die Bundesregierung.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Das grundsätzliche Ziel, einen besonderen Bahnkörper zu schaffen, sei nicht aufzugeben, heißt es darin. Die Möglichkeit, Teile der Bahnen auf nicht besonderem Bahnkörper - also auf gemeinsam genutzten Straßen - mit in die Förderung einzubeziehen sei ein weitreichendes Angebot. "Die komplette Aufgabe des Grundsatzes einen besonderen Bahnkörper herzustellen, ist nicht sinnvoll und insofern abzulehnen", schreibt die Regierung, die auch die zwölf weiteren Vorschläge des Bundesrates zur GVFG-Novelle ablehnt.
Die Straßenbahn in Bremen fährt oft auf der Straße statt auf eioner eigenen Trasse und leistet auch dort einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der Straßen und der Umwelt. |
Verkehrswegeplan-Projekte für Bayern
Berlin: (hib/HAU) Über Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) für Bayern informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16231) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15408). Für die Umsetzung der Projekte im Bereich Schiene liegen der Bundesregierung der Antwort zufolge "keine länderspezifischen Daten vor". Für den Verkehrsträger Straße sind 12,2 Milliarden Euro vorgesehen (Preisstand 2014) und für die Wasserstraßen 314,5 Millionen Euro (Preisstand 2014). "Die aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf", schreibt die Bundesregierung.
Ein Zug zwischen Scharnitz (Tirol) und Mittenwald (Bayern vor dem Karwendelgebirge der bayersichen Alpen. Die Zulaufstrecke München - Garmisch Patenkirchen müstte dringend zweigleisig ausgebaut werden. |
Keine weitere Erhöhung der ÖPNV-Mittel - Anstieg der Trassenpreise begrenzen
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung lehnt eine weitere Erhöhung der Regionalisierungsmittel zur Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (19/15622) hervor, die als Unterrichtung vorliegt (19/16402). Die Länderkammer hatte deutlich gemacht, dass ihrer Auffassung nach die vorgesehene Erhöhung der Regionalisierungsmittel bis zum Jahr 2031 nicht ausreicht, um die notwendige erhebliche Erweiterung der Angebote im ÖPNV für einen Umstieg auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen. Sie müssten daher deutlich stärker gesteigert werden. Dem entgegnet die Bundesregierung: "Angesichts der Höhe der noch nicht für Zwecke des ÖPNV verausgabten Regionalisierungsmittel sollte die weitere Entwicklung vorerst abgewartet werden, bevor weitere Mittelerhöhungen thematisiert werden."
Einen weiteren Vorschlag des Bundesrates will die Regierung der Vorlage zufolge "im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen". Die Länder weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass durch den im bisherigen Paragrafen 37 Absatz 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes festgelegten inhaltlichen Zusammenhang zwischen der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel sowie der zu zahlenden Trassen- und Stationsentgelte die Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern nicht im vollen Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung stehen. Vielmehr würde ihrer Ansicht nach ein Großteil der Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch die gleichzeitige Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte mittelbar zurück an den Bund fließen. Vorgeschlagen wird daher, die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte auf den in Paragraf 5 Absatz 3 des Regionalisierungsgesetzes festgelegten Wert der Dynamisierungsrate von 1,8 Prozent zu begrenzen.
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung lehnt eine weitere Erhöhung der Regionalisierungsmittel zur Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (19/15622) hervor, die als Unterrichtung vorliegt (19/16402). Die Länderkammer hatte deutlich gemacht, dass ihrer Auffassung nach die vorgesehene Erhöhung der Regionalisierungsmittel bis zum Jahr 2031 nicht ausreicht, um die notwendige erhebliche Erweiterung der Angebote im ÖPNV für einen Umstieg auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen. Sie müssten daher deutlich stärker gesteigert werden. Dem entgegnet die Bundesregierung: "Angesichts der Höhe der noch nicht für Zwecke des ÖPNV verausgabten Regionalisierungsmittel sollte die weitere Entwicklung vorerst abgewartet werden, bevor weitere Mittelerhöhungen thematisiert werden."
Einen weiteren Vorschlag des Bundesrates will die Regierung der Vorlage zufolge "im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen". Die Länder weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass durch den im bisherigen Paragrafen 37 Absatz 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes festgelegten inhaltlichen Zusammenhang zwischen der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel sowie der zu zahlenden Trassen- und Stationsentgelte die Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern nicht im vollen Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung stehen. Vielmehr würde ihrer Ansicht nach ein Großteil der Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch die gleichzeitige Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte mittelbar zurück an den Bund fließen. Vorgeschlagen wird daher, die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte auf den in Paragraf 5 Absatz 3 des Regionalisierungsgesetzes festgelegten Wert der Dynamisierungsrate von 1,8 Prozent zu begrenzen.
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