Liebe Freunde des Lebens,
drei Nachrichten aus den letzten Tagen des vergangenen Jahres zeigen, dass der Angriff auf das Lebensrecht der ungeborenen Kinder 2020 in voller Schärfe fortgesetzt wird.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat am 19. Dezember 2019 angekündigt, sich weiter für die völlige Abschaffung des Paragrafen 219a StGB einzusetzen.
Die SPD hat sich also offenbar mit dem getroffenen Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen der Union nicht abgefunden (Infos: https://aktion-sos-leben.blogspot.com/2018/12/stellungnahme-der-aktion-sos-leben-zum.html) und wird erneut gegen § 219a StGB agitieren.
Fast gleichzeitig hat die Berliner Ärztin Bettina Gaber angekündigt, gegen den § 219a StGB beim Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben.
Diese Ärztin wurde zuvor wegen Verstoß dieses Paragrafen verurteilt.
Am 12. Dezember 2019 wurde die Abtreibungsärztin Kristina Hänel (sie nennt sich selber „Abtreibungsärztin“) erneut aufgrund nicht erlaubter Werbung für Abtreibungen (also Verstoß des § 219a) verurteilt.
Sie kündigte gleich an, in Revision zu gehen und die Bereitschaft, bis nach Karlsruhe zu klagen.
drei Nachrichten aus den letzten Tagen des vergangenen Jahres zeigen, dass der Angriff auf das Lebensrecht der ungeborenen Kinder 2020 in voller Schärfe fortgesetzt wird.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat am 19. Dezember 2019 angekündigt, sich weiter für die völlige Abschaffung des Paragrafen 219a StGB einzusetzen.
Die SPD hat sich also offenbar mit dem getroffenen Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen der Union nicht abgefunden (Infos: https://aktion-sos-leben.blogspot.com/2018/12/stellungnahme-der-aktion-sos-leben-zum.html) und wird erneut gegen § 219a StGB agitieren.
Fast gleichzeitig hat die Berliner Ärztin Bettina Gaber angekündigt, gegen den § 219a StGB beim Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben.
"Hätte Deine Mutter abgetgrieben, sag mir, wo wärst Du geblieben?" Die Umkehrung eines Slogans der Abtreibungsbefürworter und ein Kind so groß gemalt, wie in der 12. Schwangerschaftswoche. |
Diese Ärztin wurde zuvor wegen Verstoß dieses Paragrafen verurteilt.
Am 12. Dezember 2019 wurde die Abtreibungsärztin Kristina Hänel (sie nennt sich selber „Abtreibungsärztin“) erneut aufgrund nicht erlaubter Werbung für Abtreibungen (also Verstoß des § 219a) verurteilt.
Sie kündigte gleich an, in Revision zu gehen und die Bereitschaft, bis nach Karlsruhe zu klagen.
Wir müssen diese Nachrichten sehr ernst nehmen, denn es geht hier nicht „nur“ um eine juristische Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Abtreibungen.
Nein, der Kampf gegen das Werbeverbot ist das Instrument der Abtreibungslobby, um:
* Das Thema Abtreibung wieder in die Schlagzeilen zu bringen.
* Die moralische Deutungshoheit mit Hilfe der Medien zu gewinnen.
* Schließlich die Abschaffung des § 218 StGB in der öffentlichen Meinung vorzubereiten und damit den letzten verbliebenen Schutz des Lebens der ungeborenen Kinder zu auszulöschen.
Wir müssen eine starke Front für die Verteidigung des rechts auf Leben der ungeborenen Kinder aufbauen.
Dafür müssen wir zuerst viele Menschen für dieses wichtige Ziel gewinnen.
Der Kampf um das Lebensrecht der Ungeborenen vollzieht sich zuerst in der Gesellschaft und bei den Menschen - erst später in der Politik.
Wir müssen deshalb viele Menschen überzeugen, dass es hier um MENSCHENLEBEN geht!
Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, unsere Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Zur Petition
Aus Studien und Umfragen weiß man: Wenn jemand das Kind im Mutterleib sieht, ändert sich seine Einstellung zum Lebensrecht der Ungeborenen und zu Thema Abtreibung.
Durch diese Aktion können wir den Menschen guten Willens zeigen, dass sich die oben genannten juristischen Initiativen nicht gegen einen abstrakten Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch richten, sondern gegen das Leben von Menschen!
Bitte helfen Sie uns, das Bewusstsein vieler Menschen in dieser Frage zu ändern.
Bitte helfen Sie uns, allen Menschen zeigen zu können, dass es hier um Leben und Tod geht.
Zur Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“:
Zur Petition
Mit bestem Dank und besinnlichem Gruß
Pilar Herzogin von Oldenburg
PS: Bitte unterstützen Sie unsere Anzeigen-Kampagnen mit einer Spende von 7, 15, 25 oder 50 Euro.
Jetzt Spenden
DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main
Nein, der Kampf gegen das Werbeverbot ist das Instrument der Abtreibungslobby, um:
* Das Thema Abtreibung wieder in die Schlagzeilen zu bringen.
* Die moralische Deutungshoheit mit Hilfe der Medien zu gewinnen.
* Schließlich die Abschaffung des § 218 StGB in der öffentlichen Meinung vorzubereiten und damit den letzten verbliebenen Schutz des Lebens der ungeborenen Kinder zu auszulöschen.
Wir müssen eine starke Front für die Verteidigung des rechts auf Leben der ungeborenen Kinder aufbauen.
Dafür müssen wir zuerst viele Menschen für dieses wichtige Ziel gewinnen.
Der Kampf um das Lebensrecht der Ungeborenen vollzieht sich zuerst in der Gesellschaft und bei den Menschen - erst später in der Politik.
Wir müssen deshalb viele Menschen überzeugen, dass es hier um MENSCHENLEBEN geht!
Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, unsere Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.
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Aus Studien und Umfragen weiß man: Wenn jemand das Kind im Mutterleib sieht, ändert sich seine Einstellung zum Lebensrecht der Ungeborenen und zu Thema Abtreibung.
Durch diese Aktion können wir den Menschen guten Willens zeigen, dass sich die oben genannten juristischen Initiativen nicht gegen einen abstrakten Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch richten, sondern gegen das Leben von Menschen!
Bitte helfen Sie uns, das Bewusstsein vieler Menschen in dieser Frage zu ändern.
Bitte helfen Sie uns, allen Menschen zeigen zu können, dass es hier um Leben und Tod geht.
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Mit bestem Dank und besinnlichem Gruß
Pilar Herzogin von Oldenburg
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