NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 25. Januar 2020

Aus dem Bundestag: Keine Daten zur Fahrradinfrastruktur / Juristenstreit um PKW-Maut: 2.Untersuchungsausschuss /Ausschuss

Keine Daten zur Fahrradinfrastruktur


Berlin: (hib/HAU) In Deutschland gibt es kein standardisiertes und bundeseinheitliches Verfahren zur Zustandserfassung und -bewertung von Fahrradwegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16438) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15800) hervor. Aufgrund verfassungsmäßiger Zuständigkeiten der Kommunen und Länder sowie daraus resultierender "unterschiedlicher Baulastträgerschaften" verfügt die Bundesregierung laut der Antwort nicht über umfassende Daten zur Fahrradinfrastruktur in Deutschland.

 



Auf die Frage, ob fehlende oder mangelhafte Fahrradwege in Deutschland ein Sicherheitsproblem im Straßenverkehr darstellen, schreibt die Regierung: "Erfahrungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass es keine generalisierbaren Unterschiede der Unfallbelastung der unterschiedlichen Führungsformen (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen) gibt." Vielmehr prägten baulich-betriebliche Einzelmerkmale das Unfallgeschehen. Häufig fänden Radverkehrsunfälle an Kreuzungen und Einmündungen, beim ruhenden Verkehr im Zusammenhang mit parkenden Kfz und bei Abbiegevorgängen statt. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine flächendeckende, möglichst getrennte, ausreichend dimensionierte und sicher geführte Radinfrastruktur zur Reduzierung von Radverkehrsunfällen beitragen kann", heißt es in der Antwort. In jedem Fall sei aber auf eine sichere Gestaltung und mindestens auf eine Einhaltung der Technischen Regelwerke zu achten.


Juristenstreit um PKW-Maut: 
2.Untersuchungsausschuss /Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Vor dem 2. Untersuchungsausschuss ("PKW-Maut") haben Sachverständige am Donnerstag die Vorgänge rund um die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen juristisch kontrovers beurteilt. In der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten öffentlichen Zeugenvernehmung von Sachverständigen blieb insbesondere die Frage strittig, ob das Bundesverkehrsministerium bereits vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Juni 2019 hätte vermuten können, dass die PKW-Maut als nicht vereinbar mit dem europäischen Recht eingeschätzt würde.

 


Dabei vertrat Prof. Dr. Friedemann Kainer von der Universität Mannheim die Ansicht, es hätten "gute Gründe bestanden, die Maut nicht als diskriminierend einzuschätzen". Der EuGH hatte das Maut-Gesetz für rechtswidrig erklärt, da es Ausländer benachteilige. Gemäß dem Gesetz sollten zwar sowohl in- als auch ausländischen Fahrzeughalter die Maut bezahlen müssen; inländische Halter wäre jedoch im Gegenzug die Kfz-Steuer mindestens in Höhe der Mautgebühr erlassen worden. Kainer argumentierte, es sei europarechtlich zwar nicht zulässig, Ausländer zu diskriminieren. Sehr wohl erlaubt sei es aber, eine Diskriminierung von Inländern auszugleichen. Kainer zufolge sind inländische Fahrzeughalter benachteiligt, da sie - anders als ausländische - KfZ-Steuer zahlen müssen.


Dieser Einschätzung widersprach Prof. Dr. Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld. In der Fachwelt habe mit großer Mehrheit die Einschätzung geherrscht, dass die PKW-Maut in der vorgesehenen Form diskriminierend und deshalb nicht mit dem Europarecht vereinbar sei, betonte Mayer. Erstaunt zeigte er sich, dass das Verkehrsministerium keine Lehren aus der gescheiterten LKW-Maut gezogen habe. "Der Vorgang", sagte Mayer, "wirft die Frage nach dem Umgang mit juristischem Sachverstand bei politischen Entscheidungen auf."


Ebenfalls zu einem juristischen Expertenstreit kam es in der zweiten Runde der mehrstündigen Zeugenvernehmung, die sich mit der Frage auseinandersetzte, ob das Verkehrsministerium gegen Haushaltsrecht verstoßen habe. Prof. Dr. Ulrich Hufeld von der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg konstatierte dabei eine "Ermächtigungslücke im Haushalt von mehr als einer Milliarde Euro".

Hufeld bezog sich auf die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von gut zwei Milliarden Euro, die der Bundestag für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen hatte. Das reichte zwar, um das finanziell reduzierte Angebot des Betreiberkonsortiums aus CTS Eventim und Kapsch TrafficCom abzudecken. Hufeld zufolge waren durch die Verpflichtungsermächtigung aber weder die variablen Vergütungen der Betreiber noch die Garantiezusagen im Fall der - dann tatsächlich eingetretenen - Kündigung des Vertrags aus ordnungspolitischen Gründen gedeckt.


Diese Interpretation stellte Prof. Dr. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes in Zweifel. Er ließ durchblicken, dass er die Verpflichtungsermächtigung für ausreichend hält. Zudem sei keineswegs ausgemacht, dass das Konsortium Anspruch auf den entgangenen Gewinn für die gesamte Vertragslaufzeit habe.

Auch in Bezug auf das Vergaberecht prallten unterschiedliche Einschätzungen aufeinander. Dr. Marco Nunez Müller von der Kanzlei Chatham äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens. Insbesondere sei es unzulässig gewesen, nach Abgabe des finalen Angebots durch das Bieterkonsortium noch einmal über dieses Angebot zu verhandeln. 



Die gegenteilige Ansicht vertrat Dr. Jan Endler von der Kanzlei Linklaters: Da nur ein einziges finales Angebot abgegeben worden sei und die Mindestanforderungen des Beschaffungsgegenstands nicht verändert worden seien, sei es nicht erforderlich gewesen, auch diejenigen Bieter wieder in die Verhandlungen einzubeziehen, die sich zuvor zurückgezogen hatten.
Eingangs der Sitzung berichtete der Ausschussvorsitzende Schiefner von einem Treffen der Obleute mit dem Bundesverkehrsministerium. Demnach wird dieses in einem "dynamischen Prozess" (Schiefner) prüfen, ob unlängst vom Ministerium als vertraulich eingeschätzte Unterlagen zur PKW-Maut wieder herabgestuft werden können. "Wir sind alle für maximale Transparenz", erklärte Schiefner.


Fragen an den verantwortlichen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): 

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