NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Mittwoch, 10. Juni 2020

Alternative Liste (AL) stellt Beschlussantrag zu den Verkaufsoffenen Sonntagen

Verkaufsoffene Sonntage müssen vielfältigen Rechtsauflagen gerecht werden. Die Anfang 2020 geplanten Veranstaltungen sollen aber laut AL-Fraktion unter der neuen Lage noch einmal überdacht werden. "Faktisch sind diese Verkaufsveranstaltungen schon um 50% reduziert." Deshalb sollten laut AL-Fraktion beim Weihnachtsmarkt mehr Geschäfte öffnen dürfen als im bisherigen Entwurf vorgesehen.

Alternativer Beschlussentwurf zu TOP 2 (Ordnungsbehördliche Verordnung … Weihnachtsmarkt am 13.12.2020) in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 09.06.2020



Sehr geehrter Herr Bürgermeister Johannes Mans!


Die Fraktion der Alternativen Liste (AL) ist der Auffassung, dass infolge der Corona Pandemie, die zu Beginn des Jahres 2020 durchgeführten Überlegungen zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage in Bezug auf den Weihnachtsmarkt neu überdacht werden sollte. 


Veränderung des Beschlussantrages: 

Die textliche Fassung des Beschlussantrages kann unverändert erhalten bleiben, allerdings sollte sich der Beschluss auf die Flächen beziehen, die auch zum Zeitpunkt des Martinsmarktes in die ordnungsbehördliche Verordnung einbezogen sind. 

Begründung: 

Es ist die erklärte Absicht von Bund und Land Konjunkturanreize zu setzen. Unter diesen Bedingungen erscheint es unbedingt erforderlich, dass mehr Geschäfte an diesem verkaufsoffenen Sonntag teilnehmen können, als bislang geplant wurde. Nach unseren Vorstellungen sollten auch alle Einzelhändler in die Aktion einbezogen sein, die auch während des Martinsmarktes öffnen dürfen. Die vorliegende Planung schließt insbesondere viele inhabergeführte Geschäfte im westlichen Teil der Innenstadt aus. Corona bedingt sind schon zwei verkaufsoffene Sonntage entfallen, so dass die religiös motivierten Einwände in diesem Fall nicht als so schwerwiegend angesehen werden können. Darüber hinaus müssten auch die Gewerkschaften ein Interesse daran besitzen, in der jetzigen Situation verstärkt den lokalen Handel zu stärken, weil dieser in der Krise stärker gelitten hat, als der Online-Handel. Damit leisten sie auch einen Beitrag zum Schutz der Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Außerdem könnte überlegt werden, die Weihnachtsmarktstände etwas großflächiger zu verteilen, so dass sich dadurch mit Hinweis auf die „Veranstaltungsfläche“ eine stärkere Absicherung der in die Verkaufsöffnung einbezogene Fläche ergibt.


Mit freundlichen Grüßen für die AL-Fraktion
Rolf Ebbinghaus  

 
Sankt Martin teilt den Mantel. Dargestellt an der
reformierten Stadtkirche von Chur (Schweiz,
Graubünden). 
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen