Mit "gefährlichen Hunden" die Kassen füllen22. Juni 2012 - 18:33 – ALDie Stadt benötigt Geld. Deshalb wird in den Jahren 2014, 2016 und 2018 die Grund- und die Gewerbesteuer erhöht. In „kleinen Dingen“ will die Verwaltung aber sofort beginnen. So soll die Hundesteuer noch zum 01. Juli 2012 angehoben werden! Je nach Anzahl der gehaltenen Tiere wird die Erhöhung zwischen 11 und 22 % betragen. Außer dieser Erhöhung beschloss der Rat, gegen die Stimmen der Alternativen Liste, aber auch einen Systemwechsel. Völlig neu wurde die besondere Besteuerung von sogenannten „gefährlichen Hunden“ eingeführt. Für diese Hunde wird dann ein Steuersatz fällig, der die Haltung derartiger Tiere bestrafen soll.
Die neue Hundesteuersatzung legt fest, dass „gefährliche Hunde“ durch folgende Merkmale bestimmbar sind:
„a) die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte so genannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfolgt;
b) die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben;
c) die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben;
d) die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen :
1. Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
5. American Bulldog
6. Bullmastiff
7. Mastiff
8. Mastino Espanol
9. Mastino Napoletano
10. Fila Brasileiro
11. Dogo Argentino
12. Rottweiler
13. Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.“ (Quelle: neue Hundesteuersatzung der Stadt Radevormwald)
Für Hunde, die diese Kriterien erfüllen, soll ab dem 01. Juli eine (Straf-)steuer von 657,00 € statt 80,00 € fällig werden.
Den Ansatz, Hunde, die sich als gefährlich erwiesen haben oder bei denen eine Gefährlichkeit auf Grund der Rassezugehörigkeit unterstellt werden kann in ihrer Ausbreitung einzudämmen, ist ein Ansatz, den wir im Grundsatz zunächst einmal folgen konnten. Selbstverständlich sind wir uns der Problematik bewusst, dass die Gefährlichkeit eines Tieres ausschließlich über seine Rasse zu definieren, sicherlich nicht vollständig richtig (gerecht) ist. Natürlich gibt es Tiere dieser Rassen, die nicht aggressiv sind und umgekehrt Hunde, die einer nicht genannten Rasse angehören, aber agressives Verhalten zeigen. Die Steuersatzung folgt hier aber der Logik des Landeshundegesetzes und der Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalens. Deshalb haben wir auch den Antrag „Der Linken“ abgelehnt, indem gefordert wurde, die Rasseliste vollständig aus der Satzung zu streichen.
Dennoch wollten auch wir eine Änderung der bestehenden Satzung!
Wenn der Versuch unternommen werden soll, mit Hilfe der Steuer die Verbreitung von gefährlichen Hunden zu verhindern kann das sicherlich nur auf neu entstehende Besitzverhältnisse angewendet werden. Die Satzung sieht aber vor, auch bestehende Besitzverhältnisse mit dieser Strafsteuer zu belegen. Die Folge einer solchen Besteuerung könnte dann sein, dass viele dieser Tiere in Tierheimen abgegeben werden müssen und dann kaum mehr vermittelbar sind. Eine Entwicklung, die durch die Politik in unseren Augen nicht provoziert werden darf.
Darüber hinaus ist fragwürdig, ob eine solche Bestimmung dem Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar ist. In der Wikipedia findet sich unter dem Stichwort Vertrauensschutz folgende Erläuterung: „Im öffentlichen Recht äußert sich der Grundsatz des Vertrauensschutzes z. B. darin, dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen.“
In der recht kurzen Diskussion schloss sich die SPD den Argumenten der Alternativen Liste Radevormwald an. Der Antrag wurde aber dann mit den Stimmen von CDU, FDP und Teilen der UWG sowie der Stimme des Bürgermeisters abgelehnt. Wir glauben inzwischen, dass mit der neuen Satzung nicht einem sachlichen „Steuerungsbedürfnis“ gefolgt werden soll, sondern das Kriterium „gefährlicher Hund“ dafür herhalten muss, dem Bürger besonders tief in die Tasche greifen zu können. Vielleicht werden aber auch einige Rade Bürger die Gelegenheit nutzen, die Rechtslage prüfen lassen!
Fragen an die Fraktion der Alternativen Liste (AL)?
Die neue Hundesteuersatzung legt fest, dass „gefährliche Hunde“ durch folgende Merkmale bestimmbar sind:
„a) die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte so genannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfolgt;
b) die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben;
c) die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben;
d) die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen :
1. Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
5. American Bulldog
6. Bullmastiff
7. Mastiff
8. Mastino Espanol
9. Mastino Napoletano
10. Fila Brasileiro
11. Dogo Argentino
12. Rottweiler
13. Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.“ (Quelle: neue Hundesteuersatzung der Stadt Radevormwald)
Für Hunde, die diese Kriterien erfüllen, soll ab dem 01. Juli eine (Straf-)steuer von 657,00 € statt 80,00 € fällig werden.
Den Ansatz, Hunde, die sich als gefährlich erwiesen haben oder bei denen eine Gefährlichkeit auf Grund der Rassezugehörigkeit unterstellt werden kann in ihrer Ausbreitung einzudämmen, ist ein Ansatz, den wir im Grundsatz zunächst einmal folgen konnten. Selbstverständlich sind wir uns der Problematik bewusst, dass die Gefährlichkeit eines Tieres ausschließlich über seine Rasse zu definieren, sicherlich nicht vollständig richtig (gerecht) ist. Natürlich gibt es Tiere dieser Rassen, die nicht aggressiv sind und umgekehrt Hunde, die einer nicht genannten Rasse angehören, aber agressives Verhalten zeigen. Die Steuersatzung folgt hier aber der Logik des Landeshundegesetzes und der Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalens. Deshalb haben wir auch den Antrag „Der Linken“ abgelehnt, indem gefordert wurde, die Rasseliste vollständig aus der Satzung zu streichen.
Dennoch wollten auch wir eine Änderung der bestehenden Satzung!
Wenn der Versuch unternommen werden soll, mit Hilfe der Steuer die Verbreitung von gefährlichen Hunden zu verhindern kann das sicherlich nur auf neu entstehende Besitzverhältnisse angewendet werden. Die Satzung sieht aber vor, auch bestehende Besitzverhältnisse mit dieser Strafsteuer zu belegen. Die Folge einer solchen Besteuerung könnte dann sein, dass viele dieser Tiere in Tierheimen abgegeben werden müssen und dann kaum mehr vermittelbar sind. Eine Entwicklung, die durch die Politik in unseren Augen nicht provoziert werden darf.
Darüber hinaus ist fragwürdig, ob eine solche Bestimmung dem Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar ist. In der Wikipedia findet sich unter dem Stichwort Vertrauensschutz folgende Erläuterung: „Im öffentlichen Recht äußert sich der Grundsatz des Vertrauensschutzes z. B. darin, dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen.“
In der recht kurzen Diskussion schloss sich die SPD den Argumenten der Alternativen Liste Radevormwald an. Der Antrag wurde aber dann mit den Stimmen von CDU, FDP und Teilen der UWG sowie der Stimme des Bürgermeisters abgelehnt. Wir glauben inzwischen, dass mit der neuen Satzung nicht einem sachlichen „Steuerungsbedürfnis“ gefolgt werden soll, sondern das Kriterium „gefährlicher Hund“ dafür herhalten muss, dem Bürger besonders tief in die Tasche greifen zu können. Vielleicht werden aber auch einige Rade Bürger die Gelegenheit nutzen, die Rechtslage prüfen lassen!
Fragen an die Fraktion der Alternativen Liste (AL)?
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