Lieber Dr. K.!
Es geht nicht nur um einen Verfassungsbruch, sondern um eine Infragestellung des Grundgesetzes! Mehr Demokratie zeigt den einzig legalen Weg auf, das Grundgesetz zu beseitigen. Die Richter sollen die Politik zu dieser Infragestellung verpflichten! Das ist zumindest eine Missachtung der Gewaltenteilung, weil das einer aktiven Gesetzgebung durch die Richter gleich käme!
Wann hat die ÖDP, die laut Satzung auf dem Boden des Grundgesetzes steht, jemals beschlossen, wir wollen das Grundgesetz riskieren? Gibt es dafür irgendwo einen Anhaltspunkt im Programm oder der Handlungstradition der ÖDP? Auf die Antwort auf diese Frage warte ich seit Monaten!
Zu den Details des Textes von Mehr Demokratie:
Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. |
5. Rechtsfolgen Art. 146 GG
Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV
und zum Fiskalvertrag überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber
die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse.
Dem kann man zustimmen. Zu so etwas sollte der Gesetzgeber keine Befugnis haben.
Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG.
Hier fängt die Krux an. Wenn die Grenzen erreicht sind, ist es vor allem Aufgabe eines Gerichtes die Grenzen aufzuzeigen, die das aktuelle Grundgesetz setzt. Alles andere wäre politisch- gesetzgebendes Handeln und dass muss dem Parlament vorbehalten sein. Mehr Demokratie ignoriert dass der Artikel 20 sagt, das alle Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen vom Volke ausgeht!
Wie das gemeint ist, kann man im Bundesarchiv in Koblenz in den Akten des Parlamentarischen Rates nachlesen. Und da kann man sehen, dass alle Versuche, die Abstimmungen aus dem Grundgesetz zu streichen scheiterten und sich die Mehrheit immer für Volksentscheide ausgesprochen hat. Demnach sind zu allen Dingen, die der Bundestag entscheiden darf, Volksabstimmungen möglich, wenn dies durch ein einfaches Gesetz geregelt wird.
Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen der verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden.
Zunächst sollte man das, was da als Integrationschritt bezeichnet wird, wie es ÖDP- Tradition ist, inhaltlich bewerten und dann fragen, ob es nicht gute Gründe dafür gibt, das dies nicht mit dem Grundgesetz machbar ist. Und wenn Befugnisse überschritten werden, führt das doch nicht automatisch dazu, dass man das Gesetz, dass dies unterbindet, in Frage stellen muss!
Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen
ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.
Eine Klage, die damit beworben wird, dass man damit sich gegen ESM, Fiskalpakt und kleine Vertragsänderung einsetzt, zeigt den Weg auf, der zur "bundesstaatlichen Fiskalunion" ermächtigt. Mehr Demokratie schlägt hier eine "die hier in Frage stehenden Integrationschritte rechtfertigende Verfassung" vor! Das ist doch wie im Theaterstück Biederrmann und die Brandstifter! Die sagen hier alles, aber keiner hört hin! Man muss nur die Ewigkeitsklauseln des Grundgesetzes kippen, also nur den Satz das Artikel 1 und 20 von niemanden geändert werden dürfen und schon ist das ganze Grundgesetz so absturzgefährdet, wie die Weimarer Verfassung! Die Erfahrung des Ermächtigungsgesetzes hat genau zu dieser Ewigkeitsklausel geführt!
Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.
Wenn Politiker von selber auf diese Idee kommen, muss man den Kampf für unser Grundgesetz aufnehmen. Das aber ein Verein Namens Mehr Demokratie hier 37.000 gutgläubige Unterstützer sammelt, um medeinwirksam allen Politikern indirekt Nachhilfeunterrricht im Grundgesetzsturz zu geben, das grenzt an Betrug! Und das Gericht hat nicht die gesetzgebende Arbeit von Parlamenten zu übernehmen, sondern nur auf der Grundlage des vorhandenen Rechtes die Dinge zu prüfen. Aber die Politiker haben verstanden: Nehmt ihr Verfassungsrichter uns den ESM, dann nehmen wir euch euer Grundgesetz, auf dessen Grundlage ihr geurteilt habt! Die Geister, die der Zauberlehrling Mehr Demokratie hier gerufen hat, wird er nicht mehr unter Kontrolle halten können, falls dazu jemals die ernste Absicht bestand!
V. Zum Verfahren
Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden.
Will also die ÖDP dem ESM, dem Fiskalvertrag und der kleinen Vertragsänderung den einzigen Weg weisen, wie die demokratisch legitimiert werden sollen? Ich dachte immer es geht in Klagen gegen ESM, Fiskalpakt und kleiner Vertragsänderung darum aufzuzeigen, warum die gegen das Grundgesetz verstoßen und warum die gegen die Menschenrechte verstoßen, an die das Grundgesetz in Artikel 1 gebunden wird.
Fakt ist, das Schäuble im Spiegel gesagt hat, es könne sein, dass es Volksentscheide schneller geben könne, als er es sich bisher gedacht hat.
Steinbrück wird in der Rheinischen Post zitiert mit der Aussage, durch eine gemeinsame Kampagne von Politik, Medien und Wirtschaft könne so eine Volksabstimmung gewonnen werden.
Die ÖDP wird durch Sebastian Frankenberger in eine Kampagne gezogen, die sinngemäß sagt: ESM, Fiskalpakt und kleine Vertragsänderung sind so schlimm und undemokratisch, dass die mit unserem Grundgesetz nicht beschließbar seien. Deshalb muss das Grundgesetz in Frage gestellt werden, damit diese Grausamkeiten eine Chance auf Umsetzung bekommen.
Gleichzeitig bündelt Mehr Demokratie unzählige gutgesinnte Personen und lenkt deren Widerstand ins leere und lenkt die Öffentlichkeit von der Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing ab, die sich wirklich im Sinne der ÖDP- Tradition inhaltlich mit all diesen Themen auseinandersetzt. Und der Bundesparteitag hat beschlossen, dass die ÖDP hinter der Klage der Reusings steht, gegen alle Versuche Frankenbergers, diesen Antrag nicht zu behandeln. Zu der Klage von Mehr Demokratie lagen nie inhaltliche Infos vor und gab es nie einen Beschluss. Und der Vorstand leitet die Partei laut Satzung nach der Beschlusslage und nicht nach den privaten Lieblingsthemen des Bundesvorsitzenden. Und ohne eine Beschlusslage, die sich mit den Zielen der ins Auge genommenen Aktion decken muss, hat der BUVO kein Recht, die ÖDP in so eine Sache hineinzuziehen. Aber meine Fragen, auf welchen Grundlagen die Mehr Demokratie- Klage mit der ÖDP- Programmatik kompatibel ist, verweigert der BUVO die Auskunft und setzt lediglich auf das Druckmittel Rüge oder das BUVO- Mitglied Werner Roleff verweigert vor der NRW- Mitgliederversammlunmg die Auskunft und behauptet, ich verbreite Unterstellungen - was mich als Lügner dastehen lässt!
Hier habe ich auf einen anderen Brief geantwortet und weitere Verfilzungen von Mehr Demokratie und mindestens einen Verfassungsrichter aufgezeigt, der 2011 in der Süddeutschen Zeitung genau das empfahl, was mehr Demokratie nun mit der Klage erreichen wollte und durch die passive Politikbeeinflussung im Grunde auch erreicht hat. Das erkennt sogar Stephan Detjens vom Deutschlandfunk. Link
Ich bin gespannt, was das für ein Einschreiben ist, von dem ich durch eine Nachricht im Briefkasten erfahren habe. In der Frühschichtwoche werde ich nach der Arbeit gleich mit dem Bus in die Stadt durchfahren und zum Postamt gehen.
Dabei ist es viel preiswerter, mir alles per Mail mitzuteilen.
Viele Grüße, Felix Staratschek
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen