21. Dezember 2018
Juso-Initiative kinderfeindlich und verfassungswidrig
Verena Föttinger (ÖDP) zur Debatte um § 218
„Wenn Ungeborene wählen könnten, würden sie das Leben wählen“, so Verena Föttinger, zweite Stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), zur Initiative der Jusos bei ihrer jüngsten Bundesversammlung, den § 218 völlig abzuschaffen. „Der Antrag der Jusos geht soweit, dass er durch jegliche Streichung von Fristen Tür und Tor öffnet auch für Spätabtreibungen, wo wir es mit schon voll ausgebildeten Babys im Mutterleib zu tun haben.“ Das sei zutiefst kinderfeindlich und zudem verfassungswidrig.
„Das Bundesverfassungsgericht hat Mindestforderungen für den Lebensschutz festgelegt. Der Staat wird verpflichtet, den realen Lebensbedingungen entgegenzuwirken, die zu Schwangerschaftskonflikten führen: materielle Not, Ausbildungsnachteile, Wohnungsnot, Mietvertragskündigung, Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist für Dritte strafbar, Schwangeren in Konfliktsituationen den nötigen Beistand zu versagen oder sie zur Abtreibung zu drängen," so Föttinger.
Die ÖDP steht zur Pflichtberatung, in die allerdings nach Möglichkeit auch Väter mit einbezogen werden sollten. Sie sei so auszugestalten, dass Beratungen noch wirksamer auf den Schutz des ungeborenen Lebens zielen und Schwangeren in Konfliktsituationen entsprechende Alternativen eröffnet werden. Beratungsstellen dürften nicht zu Dienstleistungsstellen werden, die einfach nur den Schein ausstellen, um Abtreibungen zu erleichtern, sondern müssten immer wieder geprüft werden, ob sie tatsächlich dem Ziel dienen, das Leben nicht allein der Mutter, sondern auch das ihres Kindes zu schützen.
Juso-Initiative kinderfeindlich und verfassungswidrig
Verena Föttinger (ÖDP) zur Debatte um § 218
„Wenn Ungeborene wählen könnten, würden sie das Leben wählen“, so Verena Föttinger, zweite Stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), zur Initiative der Jusos bei ihrer jüngsten Bundesversammlung, den § 218 völlig abzuschaffen. „Der Antrag der Jusos geht soweit, dass er durch jegliche Streichung von Fristen Tür und Tor öffnet auch für Spätabtreibungen, wo wir es mit schon voll ausgebildeten Babys im Mutterleib zu tun haben.“ Das sei zutiefst kinderfeindlich und zudem verfassungswidrig.
| Ein Demo-Schild spiegelt einen Spruch der Abtreibungsbefürworter und erinnert alle daran, wie klein und schutzlos wir mal angefangen haben als ungeborenes Kind im Mutterleib. |
„Das Bundesverfassungsgericht hat Mindestforderungen für den Lebensschutz festgelegt. Der Staat wird verpflichtet, den realen Lebensbedingungen entgegenzuwirken, die zu Schwangerschaftskonflikten führen: materielle Not, Ausbildungsnachteile, Wohnungsnot, Mietvertragskündigung, Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist für Dritte strafbar, Schwangeren in Konfliktsituationen den nötigen Beistand zu versagen oder sie zur Abtreibung zu drängen," so Föttinger.
Die ÖDP steht zur Pflichtberatung, in die allerdings nach Möglichkeit auch Väter mit einbezogen werden sollten. Sie sei so auszugestalten, dass Beratungen noch wirksamer auf den Schutz des ungeborenen Lebens zielen und Schwangeren in Konfliktsituationen entsprechende Alternativen eröffnet werden. Beratungsstellen dürften nicht zu Dienstleistungsstellen werden, die einfach nur den Schein ausstellen, um Abtreibungen zu erleichtern, sondern müssten immer wieder geprüft werden, ob sie tatsächlich dem Ziel dienen, das Leben nicht allein der Mutter, sondern auch das ihres Kindes zu schützen.


