NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Mittwoch, 20. Juli 2011

Kommunalpolitischer Infodienst der ÖDP Juli/August 2011

Kommunalpolitischer Infodienst des Kommunalpolitischen Büros der ÖDP Ausgabe II/2011 Juli/August 2011
Verantwortlich für den Inhalt:
Walter Konrad Kommunalpolitischer Referent beim Bundesvorstand der ÖDP
Neckarstraße 27—29 55118 Mainz Tel.: 06131-27 55 64 walter.konrad@oedp.de  

Inhaltsverzeichnis:
Vorwort
1. Allgemeine Informationen von ÖDP-Aktiven
1.1 Hinweise von Prof. Buchner zu TETRA-Funk
1.2 Studie „was Strom wirklich kostet“
1.3 Projektaufruf „Bürgerbeteiligung“
1.4 Gesamtpaket Städtebauförderung
2. Umweltfragen
2.1 Dachbegrünung für Kommunen
2.2 Energieeffizienz
2.3 Vielfalt vor Ort – nationale Biodisverivität
2.4 Kommunaler Klimaschutz am Beispiel der Stadt Worms
2.5Schwarze Liste des UBA
2.6 Ökostrom
3. Kommunale Verwaltung
3.1 Elektromobilität
3.2 Schülerfirmen
3.3 Sammeln alter Mobiltelefone
3.4 Energiewende – Beispiel Frankfurt
3.5 Umweltzone
3.6 Denkmalschutz und Klimaeffizienz/Wirtschaftlichkeit
3.7 UN-Behindertenrechtskonvention
3.8 Hartz IV
3.9 Aufsichtsrat kommunaler Gesellschaften
3.10 Klimaschutz in Kommunen
4.Musteranträge/Musteranfragen
4.1 Muster-PM zu TETRA-Funk
5. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalen Sachverhalten
5.1 Kindergarten, Lärm, Wohngebiet
6. Rezensionen/Publikationen
6.1 Publikationen
7. Termine
7.1 ÖDP-Termine
7.2 Andere Termine

Vorwort

Liebe Mandatsträger/-innen der ÖDP, liebe Mitglieder von Kreis-und Landesverbänden der ÖDP, viele von Ihnen werden schon in Urlaub sein, andere gehen vielleicht in den nächsten Tagen – wie ich -auf Urlaubsreise. Allen wünsche ich eine erholsame Zeit, um die Akkus wieder aufzuladen, damit nach den Ferien die kommunalpolitische Arbeit vor Ort mit frischer Kraft weitergeht.
Dieser Infodienst enthält zwei Schwerpunktteile, nämlich Beiträge zu Umweltfragen und Hinweise zu Themen der Kommunalpolitik. Ich hoffe, es sind Beiträge dabei, die sich auch in der täglichen Arbeit vor Ort verwenden lassen, sei es als Quelle für Anträge/Anfragen im Kommunalparlament oder auch als ein Steinbruch für öffentlichkeitswirksame Aktionen.

Hinweisen möchte ich auf zwei Aktionen:

1. Die Hinweise von Prof. Klaus Buchner zum TETRA-Funk
2. Den Projektaufruf „Bürgerbeteiligung“
Den im letzten Infodienst angekündigten Fragebogen zur bisherigen Aufnahme der im Infodienst angebotenen Informationen und seine Verwendbarkeit in der kommunalpolitischen Arbeit muss ich aus Zeitgründen – ich war zwei Wochen krank geschrieben und gehe morgen für drei Wochen in Urlaub -auf die nächste Ausgabe verschieben. Ich wünsche gute Lektüre. Nutzen Sie die angegebenen Internetkontakte, um an Informationen zu gelangen, an die man sonst vielleicht nicht so leicht herankommt– und vor allem nicht kostenlos oder kostengünstig. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang die Seminardokumentationen des Deutschen Instituts für Urbanistik (siehe unter Punkt 6.)
Walter Konrad

1. Allgemeine Informationen von ÖDP-Aktiven

1.1 Hinweise von Prof. Klaus Buchner zu TETRA-Funk

Prof. Dr. Klaus Buchner, Straßbergerstr. 16, 80809 München
Behörden-Funk unzuverlässig und gesundheitlich bedenklich

Möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit sollen in vielen Gemeinden die Basisstationen für den neuen Behördenfunk TETRA aufgebaut werden. In vielen Fällen wird der Gemeinderat in einer nicht-öffentlichen Sitzung aufgefordert, dem Projekt zuzustimmen, ohne dass er vorher ausreichend informiert worden ist. Die Kosten, die den Gemeinden dadurch später für die Anschaffung der zugehörigen Geräte und für den Betrieb entstehen werden, sind nicht einmal das größte Problem. Schwerer wiegt die mangelnde Betriebssicherheit des Funkverkehres für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Bei Großeinsätzen kam es im Ausland wiederholt zum Zusammenbruch des gesamten Systems, so am 30. 4. 2009 bei einem Attentat auf die Niederländische Königin oder am 25. 2. 2009 bei einem Flugzeugabsturz in Holland. 2008 verbrannten in Holland sogar drei Feuerwehrleute, weil die Verbindung mit TETRA versagte. In Hamburg und München musste der Probebetrieb von TETRA abgebrochen werden, weil das System nicht funktionierte. Inzwischen gibt es modernere und weit bessere Systeme. Warum die Bundesregierung ausgerechnet das 15 Jahre alte TETRA einführen will, das im Ausland den Härtetests nicht standgehalten hat, bleibt ein Rätsel.

Schlimmer sind die Gefahren für die Gesundheit. Die Taktung dieser Geräte könnte bei Kranken den Herzschlag außer Takt bringen. Deshalb besteht bei einigen Diensten die Regel, dass TETRA-Geräte von gefährdeten Personen in einem Abstand von mindestens 3 Metern gehalten werden müssen. Eine weitere Taktung des TETRA-Funks liegt im Bereich der Beta-Wellen im menschlichen Gehirn. So ist es nicht verwunderlich, dass 176 britische Polizisten im Januar 2010 wegen ernster Gesundheitsschäden durch TETRA vor Gericht Klage erhoben haben.

Im Mai dieses Jahres hat der Umweltausschuss des Europäischen Rats, des höchsten Gremiums in der EU, wegen der Gesundheitsgefahren durch Funkwellen neue, deutlich niedrigere Grenzwerte vorgeschlagen. Das wurde u.a. mit einer wissenschaftlichen Arbeit begründet, die mit Hilfe der ÖDP entstanden ist. – Die meisten der heute für TETRA geplanten Basisstationen überschreiten diese Werte auch noch im Abstand von 500 m ganz erheblich, wenn sie bis zur vollen Leistung ausgebaut werden. Das bedeutet, dass nach unserem heutigen Kenntnisstand Gesundheitsschäden durch den neuen Behördenfunk nicht ausgeschlossen werden können.

Genauere Informationen zum Thema oder auch Anfragen wegen eines Vortrages vor Ort bitte über die oben angegebene Kontaktadress direkt an Klaus Buchner. Siehe auch die Muster-PM unter 4.2 in diesem Infodienst.

1.2 Studie „Was Strom wirklich kostet“ (übersandt von Florence von Bodisco)
Von: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) e.V. foes@foes.de  Datum: 17. April 2011 11:09:54 MESZ

Betreff: FÖS-Studie: Wind und Wasser schon heute billiger als Kohle und Atom

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der aktuellen Energiedebatte möchten wir Sie gerne auf eine heute veröffentlichte Studie hinweisen, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag von Greenpeace Energy erstellt hat.

Mit der Studie „Was Strom wirklich kostet“ legen wir einen Vergleich der direkten und indirekten staatlichen Förderungen von erneuerbaren Energien, Atomenergie, Stein-und Braunkohle vor. So profitierte die Atomstromproduktion zwischen 1970 und 2010 von staatlichen Förderungen in Höhe von 186 Milliarden Euro. Der Steinkohle-Verstromung kamen 165 Milliarden Euro zugute, bei Braunkohle sind es 57 Milliarden Euro. Bei den erneuerbaren Energien betragen die staatlichen Förderungen im selben Zeitraum lediglich 28 Milliarden Euro.

Die hohen staatlichen Förderungen für Atom-und Kohlestrom konterkarieren das Ziel der Energiewende zu einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien. Gleichzeitig ist die Belastung des Staatshaushalts durch Subventionen in Zeiten knapper Kassen mehr als fragwürdig.

Hinzu kommen die Kosten der Umwelt-und Klimabelastung, die letztlich ebenfalls die Gesellschaft trägt. Im Ergebnis trägt die Gesellschaft bei einer Kilowattstunde Windstrom Kosten von 7,6 Cent und bei Wasserstrom 6,5 Cent. Die Gesamtkosten für Strom aus Braun-und Steinkohlekraftwerken summieren sich hingegen auf 12,1 Cent und für Atomkraft sogar auf 12,8 Cent je Kilowattstunde (Berechnung für das Jahr 2010). Dies zeigt, dass einige erneuerbare Energien heute schon günstiger sind als konventionelle Energieträger, wenn außer dem Strompreis auch die Kosten von staatlichen Förderungen und der Umwelt-und Klimabelastung einbezogen werden.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Damian Ludewig (Geschäftsführer)
Weitere Informationen:
Pressemeldung von Greenpeace Energy unter www.greenpeace-energy.de/presse  
Kurzfassung der Studie (9 Seiten inkl. Grafiken),
Langfassung der Studie (100 Seiten),
http://www.foes.de/pdf/2011_FOES_Vergleich_Foerderungen_kurz.pdf

Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.(FÖS)
Green Budget Germany
Geschäftsstelle
Schwedenstraße 15a D-13357 Berlin Fon +49-30-76 23 991-30 Fax -59 foes@foes.de  http://www.foes.de/
Unterstützen Sie unser Engagement für ökonomische Instrumente in der Umweltpolitik durch eine Spende! http://www.spendenportal.de/main/org.php?id=803331006756
Gemeinnützig zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke laut Finanzamt München für Körperschaften vom 14.01.2009

1.3 Projektaufruf

„Bürgerbeteiligung“ (übersandt von Sebastian Frankenberger
– Bundesvorsitzender der ÖDP)
Nationale Stadtentwicklungspolitik
Eine Gemeinschaftsinitiative von Bund. Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte-und Gemeindebund

Projektaufruf „Bürgerbeteiligung“

Mit einem Projektaufruf suchen die Partner der nationalen Stadtentwicklungspolitik nach beispielhaften Projekten für eine bürgernahe und von den Bürgern sowie anderen Partnern im Gemeinwesen getragene, transparente und kommunikative Stadtentwicklung. Einsendeschluss für Projektvorschläge ist der 02.09.2011. Mit dem Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung reagiert die Nationale Stadtentwicklungspolitik auf die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Themas. Die Projekte sollen einen Querschnitt unterschiedlichster Beteiligungsformen innerhalb der Stadtentwicklung abbilden und zeigen, wie die Mitwirkung der Bürgerschaft an Stadtentwicklungsprozessen intensiviert werden kann. Gesucht werden beispielsweise innovative Beteiligungsverfahren
• Für gesamtstädtische Leitbildprozesse bis hin zu konrkreten räumlichen Projekten
• die die gesamte Bürgerschaft einbinden oder spezifische Gruppen ansprechen
• in großen, mittleren und kleinen Städten und Gemeinden.
Die Verfahren sollten Bezug zu einem der folgenden sechs Handlungsfelder der Nationalen Stadtentwicklungspolitik haben:
• Bürger für ihre Stadt aktivieren – Zivilgesellschaft
• Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren – soziale Stadt
• Innovative Stadt – Motor der wirtschaftlichen Entwicklung
• Die Stadt von morgen bauen – Klimaschutz und globale Verantwortung
• Städte besser gestalten – Baukultur
• Die Zukunft der Stadt ist die Region – Regionalisierung
Wer kann einen Vorschlag einreichen?
Die Planungsträger in Kommunen, Regionen, Fachplanungsträger, aber auch private Initiatoren räumlicher Planung und Entwicklungsprozesse wie z.B. Energieversorger, Wohnungsbaugesellschaften oder Projektentwickler sind angesprochen, sich mit Pilotprojekten für eine neue Beteiligungskultur zu bewerben. Auch Anträge im Rahmen von ehrenamtlichem Engagement aus der Bürgerschaft sind willkommen. Neue Medien und soziale Netzwerke eröffnen neue Methoden der Beteiligung. Hier werden neue Zielgruppen für die Stadtentwicklung erschlossen. Internetgestützte Verfahren werden daher besonders gesucht. Für erfolgreiche Beteiligungsprozesse ist eine aktive bürgerschaftliche Mitwirkung ebenso erforderlich wie die Einbindung in die legitimierten Verfahren. Der Dialog und die kooperative Entwicklung von Planungskonzepten zwischen Planungsträger und Öffentlichkeit ist daher ein wichtiges Anliegen. Es geht um gemeinsame Verantwortung für das Gemeinwesen.

Welche Anforderungen werden an die Verfahren gestellt?

An die Pilotprojekte wird der Anspruch gestellt, dass sie innovativ, beispielgebend, transparent und kommunikativ sein sollen.
• Innovativ kann ein Beteiligungsmodell sein, indem es erprobte Partizipationsstrukturen weiterentwickelt, in einem neuen Kontext erprobt oder mit neuen Ansätzen oder insbesondere der Nutzung neuer Medien und sozialer Netzwerke experimentiert. Innovation kann sich auch in einem bislang eher wenig thematisierten Beteiligungsgegenstand widerspiegeln, so können Beteiligungsverfahren in den Handlungsfeldern „Innovative Stadt“, „Klimaschutz“ oder „Regionalisierung“ noch weitgehend Neuland betreten. Es geht um Anschlussfähigkeit an Entscheidungsprozesse und Methoden der Erfolgskontrolle.
• Beispielgebend können Beteiligungsprojekte dann sein, wenn sie grundlegende Herausforderungen aufgreifen und exemplarische Lösungen aufzeigen, die auch für andere Planungsprozesse übertragbar sein können. Dazu zählt auch, dass eine vergleichbare Umsetzung auch unter „Normalbedingungen“ der Stadtentwicklung außerhalb eines geförderten Pilotprojekts erfolgen können.
• Transparenz wird in einem Beteiligungsprozess vor allem dadurch erreicht,
dass die Verfahrensabläufe klar nachvollziehbar sind, Interessenlagen und
Restriktionen offen ausgesprochen werden können, aber auch das Beteiligungsergebnis offen ist und es echten Einfluss auf die weitere Umsetzung entfaltet.
• Kommunikativ sollten die Pilotprojekte neue Maßstäbe setzen, die über den üblichen Grad an Information über Planung hinausreichen und unterschiedliche Akteursgruppen ansprechen. Der Dialog zwischen Bürgerschaft und Planungsträgern sollte hier auf Augenhöhe erfolgen. Es geht um echte Partnerschaft und gemeinsam getragene Verantwortung.

Wie verläuft das weitere Verfahren?

Es können bis zur Hälfte der Projektkosten in Form von Zuwendungen durch den Bund gefördert werden, bis zu einer Höhe von 50.000 € je Projekt. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch ein Gremium der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Die ausgewählten Pilotprojekte werden auf dem 5. Bundeskongress der Nationalen Stadtentwicklungspolitik am 13. Oktober 2011 in Kassel bekannt gegeben.

Die Pilotprojekte werden über ein Zeitraum von zwei Jahren gefördert. Sie werden in dieser Zeit durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau-und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-und Raumforschung (BBSR) in ihren Prozessen begeitet und unterstützt.

Unter www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de steht der zu verwendende Erhebungsbogen für Sie bereit (Word-Datei).

Bitte senden Sie diesen bis zum 02.09.2011 per E-Mail an projektaufruf@nationale-stadtentwicklungspolitik.de  

Betreff: „Projektaufruf Nationale Stadtentwicklungspolitik_Ortsname“.
Fragen zum Projektaufruf senden Sie bitte ebenfalls an die o.g. Email-Adresse mit dem Betreff „NSP-Projektaufruf_Frage“. Alle Fragen werden mit Antwort im Rückfragepool auf der Internetseite des Projektaufrufs veröffentlicht.

1.4 Gesamtpaket Städtebauförderung (Info aus dem Verkehrsministerium) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Ramsauer: Gesamtpaket Städtebauförderung 2012
08.07.2011
Bundesbauminister Peter Ramsauer hat heute im Bundestag die 40-jährige Erfolggeschichte der Städtebauförderung gewürdigt und gleichzeitig die künftigen Schwerpunkte vorgestellt:

"Auch in Zukunft wird die Städtebauförderung ein zentrales Instrument für die Stadtentwicklung in Deutschland sein. Sie war, ist und bleibt ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Wir haben deshalb ein "Gesamtpaket" für die Städte und Gemeinden aufgelegt. Es gibt nicht nur die reine Städtebauförderung, sondern auch das aufgestockte CO2 Gebäudesanierungsprogramm mit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr und das neue Programm zur "Energetischen Stadtsanierung". Diese Milliarden-Förderungen tragen erheblich zum Umwelt-und Klimaschutz bei, stärken die lokale Bauwirtschaft und kommen unseren Städten und Gemeinden zugute."

Der von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf zum Bundeshaushalt 2012 sieht für die Städtebauförderung Programmmittel in Höhe von 410 Millionen Euro vor. Mit der Kofinanzierung der Länder können somit Investitionen von insgesamt fast 6 Milliarden Euro durchgeführt werden. Die Förderung ist zudem "Mittelstandsförderung".
Denn: 90 Prozent der Aufträge gehen an Bau-und Handwerksfirmen vor Ort. Dies bestätigt auch eine vom BMVBS in Auftrag gegebene Studie der Universität Wuppertal.
Für die Stadtentwicklungspolitik relevant ist zudem das neue KfW. Programm "Energetische Stadtsanierung", für das in 2012 Programmmittel in Höhe von 92 Millionen Euro veranschlagt sind.

Alle bisherigen Programme werden fortgeführt. Das laufende Programm "Soziale Stadt" zur Förderung sozial benachteiligter Quartiere wird weiterentwickelt und neu ausgerichtet. Die Förderung für das neue Programm "Soziale Stadt – Investitionen im Quartier" wird mit dem Regierungsentwurf erhöht.

Ramsauer:
"Wir werden dabei notwendige neue Akzente setzen. Unser Ziel: verstärkt weitere Partner mit einbinden, bürgerschaftliches Engagement stärken, Betroffene zu Beteiligten machen. Das heißt eine bessere Bündelung der Mittel vor Ort flankiert auf Bundesebene."

Interne Links:
http://www.bmvbs.de/DE/Home/home_node.html
© 2011 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Alle Pressemitteilungen unter:
Pressekontakt:
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Pressekontakt/pressekontakt_node.html
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bürgerservice
Invalidenstraße 44, 10115 Berlin E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de

2. Umweltfragen


2.1. Dachbegrünung für Kommunen

Bei dem Deutschen Dachgärtnerverband e.V. (DDV) gibt es einen kostenlosen „Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen“. Im Leitfaden gibt es Hinweise, wie solche Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden können, welche Förderungsmöglichkeiten es gibt und wie die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren organisiert werden kann. Den Leitfaden gibt es kostenlos bei Deutscher Dachgärtnerverband e.V., Geschäftsstelle in Postfach 2025, 72610 Nürtingen, Tel.: 07022-30137-8 oder per E-Mail contact@dachgaertnerverband.de  bzw. http://www.dachgaertnerverband.de/

2.2 Energieeffizienz und Stromsparen

Die effiziente Verwendung von Energieen aller Art ist ein weites Feld. Faktum ist, dass hier ein großes Potential immer noch ziemlich brach liegt, wo Strom gespart werden kann, wo Heizenergie (Strom, fossile Energieträger) sparsam eingesetzt werden kann und damit der Energieverbrauch insgesamt ohne Komforteinschränkung deutlich gesenkt werden kann. Der BUND hat zu diesem Thema ein sechsseitiges Hintergrundpapier erarbeitet, das auf der Homepage des BUND abgerufen werden kann. www.bund.net/fileadmin/pdfs/klima_und_energie/20110623_klima_energie_stromspar_sofortprogramm.pdf

2.3 Vielfalt vor Ort – Lokale Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie

Ab Januar 2012 wird der NABU fünf Praxisleitfäden veröffentlichen, in denen an unterschiedlichen Beispielen und in unterschiedlichen Handlungsfeldern deutlich werden soll, wie die nationale Biodiversitätsstrategie in den Kommunen umgesetzt werden kann. Es werden diverse regionale Treffen durchgeführt, für die man sich anmelden kann. Weitere Informationen zur den regionalen Treffen und den Anmeldeformalitäten können erfragt werden bei NABU, Magnus Wessel, Charitestraße 3, 10117 Berlin, Tel.: 030-284984-1618

2.4 Kommunaler Klimaschutz am Beispiel der Stadt Worms

Die Stadt Worms ist bemüht, die lokalen Akteure auf dem Energiesektor an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam zu überlegen, wie Energie eingespart werden kann. Wichtig war u.a. auch, die Privathaushalte und die energieintensive lokale Industrie einzubeziehen.
Weitere Informationen zum Klimaschutz Worms gibt es unter www.worms.de/deutsch/leben_in_worms/umwelt/Klimaschutz/index.php?navid=342  oder direkt bei der Stadtverwaltung Worms, Reinhold Lieser, Tel.: 06241-853-3502, reinhold.lieser@worms.de  

2.5 Problematische Stoffe in Spielzeug, Elektrogeräten und Wand-und Bodenbelägen

-Schwarze Liste des UBA
In einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) werden insgesamt 800 Stoffe aufgelistet, die in Spielzeug, Elektrogeräten und Wand-und Bodenbelägen vorkommen Die Autoren erläutern in Begleitartikeln, wie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für die einzelnen Stoffgruppen aussehen. Die Studie gibt es bei www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4092.html  

2.6 Ökostrom

Bundesweit hat seit der Reaktorkatastrophe in Fukushima das Interesse an Anbietern von Ökostrom zugenommen. Für alle Interessierten gibt es zwei Listen für den Umstieg auf Ökostrom
a) bundesweite Ökostromangbote www.ecotopten.de/download/EcoTopTen_Strom_bundesweit_2011.pdf
b)regionale und lokale Anbieter www.ecotopten.de/download/EcoTopTen_Strom_regio_2011.pdf

3. Kommunale Verwaltung


3.1 Elektromobilität

In der Stadt Kassel wird ein Versuch mit E-Bikes durchgeführt. Für ein jahr testen zehn Personen die Verwendbarkeit der E-Bikes für den Alltag. Informationen bei der Kasseler Verkehrs-und Versorgungs-GmbH, Ingo Pijanka, Königstor 3 – 13, 34117 Kassel, Tel. 0561-782-2594, Fax -2468 pijankai@kvvks.de

3.2 Schülerfirmen

In vielen Schulen in Deutschland betreiben Schülerinnen und Schüler sog. Schülerfirmen, um auf diese Weise wirtschaftliche Vorgänge in der praktischen Anwendung zu erleben, den Umgang mit Ressourcen zu lernen und Teamarbeit kennen zu lernen. Auch in Hannover läuft ein solches Projekt an der Dietrich-Bonhoefer-Realschule. Dort werden Pausensnacks angeboten. Informationen bei http://www.nachhaltigebildung-hannover.de/  oder direkt in der Verwaltung der Stadt Hannover bei Ingrid Schulz, Tel.: 0511-168-46596 umweltkommunikation@hannover-stadt.de

3.3 Sammeln alter Mobiltelefone

Alte Mobiltelefone sind bisher nur unzureichend oder gar nicht in die Sammelsysteme für Altmaterialien einbezogen. Dem will die Deutsche Umwelthilfe entgegenwirken und eine zentrale Infostelle für Besitzer abgelegter Alt-Handys einrichten. Dort erhält man weitere Informationen über ggf. weitere Verwendbarkeit der Handys oder kann sie über eine Börse verkaufen. Die Infostelle ist über das Portal www.handysfuerdieumwelt.de erreichbar. Der Verkauf der Alt-Handys kann über http://www.wirkaufens.de/  organisiert werden. Infos auch über Deutsche Umwelthilfe, Maria Elander, Tel.: 030-2400867-41 oder elander@duh.de  

3.4 Energiewende vor Ort am Beispiel der Stadt Frankfurt

Die Stadt Frankfurt belohnt seit einigen Jahren private Haushalte, die Strom sparen, mit einer Geldprämie. Nun wurde das Programm auch auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet und auch Religionsgemeinschaften und Vereine einbezogen. Die aktuelle Kampagne unter dem Motto „Watt ihr Volt. Die Energiewende ganz einfach auf Knopfdruck“ beschäftigt sich mit dem Problem der Stand-By-Schaltungen und zeigt Wege, wie man ohne Qualitätsverluste hier viel Strom einsparen kann. Informationen zum gesamten Programm gibt es bei Stadt Frankfurt/Main, Energiereferat, Tel.: 069-212-39090, mitmachen@frankfurt-spart-strom.de  oder http://www.frankfurt-spart-strom.de/  

3.5 Umweltzone

Das OVG Lüneberg hat in einer Entscheidung die Einrichtung einer Umweltzone in Hannover für rechtens erklärt, da die Zone die Umwelt entlaste und durch andere Maßnahmen nicht zu ersetzen sei, Damit wurden zwei Klagen abgewiesen, die die Rechtmäßigkeit der Umweltzone bezweifelt hatten und auch die Wirksamkeit für den Schutz der Luft in Frage gestellt hatten. Infos zum Urteli bei Stadt Hannover, Andreas Möser, Tel.: 0511-168-42414 http://www.hannover-stadt.de/  

3.6 Denkmalschutz und Klimaeffizienz/Wirtschaftlichkeit

In einer Pilotstudie hat die TU Dresden untersucht, wie Denkmalschutz mit Klimaeffizienz und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen ist. Die Anleitung „Energetische Sanierung von Baudenkmälern“ (55 Seiten – kostenlos)
ist als PDF zu erhalten unter www.bauen-wohnen.sachsen.de/  oder per Post bei Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung, Hammerweg 30, 01127 Dresden.

3.7 UN-Behindertenrechtskonvention: Wer Inklusion bestellt, muss Inklusion auch bezahlen

Wenn sich alle fünf Fraktionen im Bayerischen Landtag auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einigen, kann das der Bayerische Städtetag nur begrüßen: Dies gilt zumindest für die inhaltlichen Ziele auf dem Weg zum Ausbau der Inklusion an Schulen. Nicht hinnehmbar ist aber für die Kommunen, dass die enormen Kosten für ein inklusives Schulsystem im jetzigen Gesetzentwurf nicht einmal beziffert werden. Die behindertengerechte Nachrüstung von Schulen, Sanierung oder Erweiterung von Gebäuden, der barrierefreie Umbau von Klassenzimmern und die sonstigen Mehrkosten dürfen nicht allein die finanzielle Aufgabe für Kommunen sein. Die Kommunen wollen die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen, aber sie brauchen dafür auch die notwendigen Mittel. Es darf nicht nach dem Muster laufen, dass Bund und Land neue Rechtsansprüche verkünden, aber die Kommunen bei der Umsetzung im Stich lassen. Der Staat macht sich finanziell, personell und organisatorisch aus dem Staub und lässt den Druck voll auf die Kommunen ab. Der Städtetag moniert beim Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention, dass die Kommunen mit einer Fülle an Kosten zu rechnen haben, etwa für Schulaufwand, Beförderungskosten, Kosten für Einrichtungen, Kosten für Kooperationsklassen und Partnerklassen, Kosten für Eingliederungshilfe und Jugendhilfe, Kosten für Schulbegleiter. Derzeit werden diese Kosten nicht beziffert und es ist noch nicht einmal ein Kostenrahmen umrissen. Doch damit nicht genug: An einen finanziellen Ausgleich für die zusätzlichen Belastungen ist derzeit nicht einmal gedacht. Wenn Bayern ein inklusives Schulsystem haben will, brauchen wir ein Konzept, wie das umgesetzt werden soll. Es fehlt ein finanzieller, personeller, organisatorischer und pädagogischer Plan, wie Inklusion in Bayern umgesetzt werden soll. Wenn Schulen für Inklusion gerüstet werden sollen, muss der Staat auch für eine ausreichende Finanzierung des inklusiven Schulsystems sorgen.
Die Kommunen appellieren an die Verantwortung von Bund und Land: Schließlich hat der Bund die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und das Land setzt dies um. Das ist glasklar ein Fall für die Konnexität: Wer Inklusion bestellt, muss Inklusion auch bezahlen.

Die Kommunen brauchen eine Konzeption, aus der abzulesen ist, in welchen zeitlichen
Schritten die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geplant ist, wie viel Personal dafür nötig ist und welche Finanzmittel erforderlich sind. Die Kommunen müssen wissen, welche zusätzlichen Ausgaben und Investitionen auf sie zukommen. Die Kommunen lassen sich nicht in die Rolle der Buhmänner drängen, die angeblich die Inklusion verhindern wollen. Es geht nicht darum, die Inklusion als solche
in Frage zu stellen. Den Kommunen geht es um die Frage, wie sie finanziell in die Lage versetzt werden, Inklusion zu realisieren.

Wir haben in Bayern ein gut ausgebautes System an Förderschulen und sonderpädagogischen Schulzentren, das im Laufe der letzten Jahrzehnte immer vielfältiger von Freistaat, Kommunen und freien und privaten Trägern zusammen aufgebaut worden ist. Nun wird mit der Inklusion ein neuer Weg beschritten, der Anspruch auf gemeinsamen Unterricht von Behinderten an Regelschulen bekommt eine neue Rechtsqualität. Damit werden aber weniger Schüler auf die Förderschulen gehen und somit werden diese Einrichtungen nicht mehr voll ausgelastet sein, was wiederum weitere Kosten verursachen wird.

Der Rechtsanspruch auf Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung für Bund, Land und Kommunen. Das kostet Geld. Dann muss aber auch im Gesetz stehen, wie sich der Staat an den Kosten beteiligt. Der Städtetag erwartet Nachbesserung.
Aus: Bayerischer Städtetag, Informationsbrief 5/2011, Mai

3.8 Hartz IV: Bildungs-und Teilhabepaket für Kinder - Zu großer Aufwand für kleine Leistungen

Das Bildungs-und Teilhabepaket ist von der Theorie her gut gemeint, aber in der Praxis ist der bürokratische Aufwand zu groß. Die Auszahlung der Leistungen kostet zu viel im Verhältnis zu dem, was unter dem Strich bei den betroffenen Kindern ankommt.

Der Städtetag begrüßt die Einführung des Bildungs-und Teilhabepakets. Allerdings haben Bund und Länder zu spät einen tragfähigen Kompromiss auf den Weg gebracht. Das ewige Ringen im Vorfeld hat dazu geführt, dass nun die Umsetzung unkoordiniert läuft, weil Leistungen rückwirkend zu erbringen sind. Neben dem Zeitdruck sorgen die komplizierten Regeln zur Erstattung von Leistungen für Schwierigkeiten. Bund und Länder müssen schleunigst offene Rechtsfragen zur Übertragung von Aufgaben klären.

Mit dem Bildungs-und Teilhabepaket sollen Kinder aus benachteiligten Familien besser gefördert werden, um sie aus dem fatalen Abwärtssog aus Armut, Elternarbeitslosigkeit und Bildungsarmut herauszulotsen. Kinder aus benachteiligten Familien haben nun Anspruch auf Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Schul ausflüge, Schulbedarfspaket, Schulwegkosten, Beiträge bis 10 Euro monatlich für Sport-oder Kulturvereine; bei Gefährdung des Lernerfolgs in der Schule haben Kinder Anspruch auf Nachhilfeunterricht. In der Praxis stellt das neue Leistungsrecht die Kommunen vor organisatorische Probleme. Da der Rechtsanspruch jeweils im Einzelfall genau begründet werden muss, beginnt ein enormer bürokratischer Aufwand.

Die Eltern der Kinder mit Bildungs-und Teilhabeansprüchen kommen aus vier Leistungsbereichen, für die Organisationsstrukturen geschaffen werden müssen: Arbeitslosengeld II (Sozialgesetzbuch SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Wohngeld Wohngeldgesetz) oder Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz). Entsprechend den örtlichen Verhältnissen kristallisieren sich verschiedene Organisationsformen in den Städten heraus: Teils soll die neue Aufgabe im Sozialamt, teils im Jugendamt konzentriert werden, wobei Schnittstellen mit den jeweils für die Grundleistungen zuständigen Stellen geschaffen werden müssen, etwa für den Datenaustausch. Teilweise werden die Leistungen aber auch direkt in den bisher für die Grundleistungen zuständigen Ämtern dezentral erbracht.
Leichter wäre es gewesen, wenn der Bund seine Mittel direkt an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen gegeben hätte. Stattdessen wurden differenzierte Kriterien festgelegt, nach denen bedürftige Kinder bestimmte Leistungen erhalten. Diese Absicht zieht einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich. Nun müssen komplexe Rechtsfragen zwischen Bund und Ländern geklärt werden, damit die Kommunen eine schlagkräftige Organisationseinheit errichten können, um das Bildungs- und Teilhabepaket rasch und zielgenau abwickeln zu können. Der Städtetag fordert, im Zuge der Revision über den Abbau von Bürokratie zu verhandeln.
Kontakt: julius.forster@bay-staedtetag.de
Aus: Bayerischer Städtetag, Informationsbrief 5/2011, Mai

3.9 Aufsichtsratssitzungen kommunaler Gesellschaften - Städtetag sieht keinen Bedarf für Änderungen

Der Vorstand des Bayerischen Städtetags hat abgelehnt, dass Städte als Gesellschafter von Aktiengesellschaften und GmbHs vollständige „Satzungsfreiheit bezüglich der Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder und der Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen“ erhalten sollen. Städte und Gemeinden würden dadurch faktisch unter politischen Handlungsdruck gesetzt. Die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Unternehmen würde erheblich gefährdet.

Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass die Gesellschafter von nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften und GmbH, künftig frei darüber entscheiden sollen, wie sie in der Gesellschaftssatzung die Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder und die Öffentlichkeit der Sitzungen regeln. Hintergrund ist der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, nach dem die Transparenz von Entscheidungen kommunaler Gesellschaften und der Grundsatz der Öffentlichkeit stärker betont werden sollen.

Nach derzeit geltendem Gesellschaftsrecht müssen Aufsichtsratssitzungen von einer AG oder GmbH „nichtöffentlich“ abgehalten werden. Den Anliegen des Stadtrats sowie der Öffentlichkeit an einer Information über Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen kommunaler Eigengesellschaften kann aber Rechnung getragen werden: So ist es möglich, dass der Aufsichtsratsvorsitzende vorab oder im Anschluss an eine Sitzung die Öffentlichkeit über die Themen, den Beratungsverlauf und das Ergebnis informiert. Außerdem teilen einige bayerische Städte bereits die Aufsichtsratssitzung in einen öffentlichen und in einen nichtöffentlichen Teil auf.

Der Vorstand des Städtetags hat darauf hingewiesen, dass die Nichtöffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen als ein wichtiges Kriterium dafür angesehen wird, eine Organisationsprivatisierung kommunaler Aufgaben vorzunehmen. Bei einer generellen Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen kommunaler Unternehmen ist zu befürchten, dass Wettbewerbsnachteile zu rein privaten Anbietern entstehen, deren Sitzungen nach wie vor nichtöffentlich abgehalten werden können. Aufsichtsrat und Unternehmensführung können nur dann konstruktiv zusammenarbeiten, wenn sie Geheimhaltung unternehmensinterner und sensibler Informationen sicherstellen können.

Öffentliche Sitzungen würden die Möglichkeit kommunaler Unternehmen drastisch einschränken, auch in Bereichen des Wettbewerbs tätig zu sein. Wettbewerbsnachteile gegenüber rein privaten Anbietern wären zu befürchten.
Aus: Bayerischer Städtetag, Informationsbrief 5/2011, Mai

3.10 Klimaschutz in Kommunen

Informationen zum Klimaschutz in Kommunen gibt es im Internet an verschiedenen Stellen.
a) Servicestelle Kommunaler Klimaschutz http://www.kommunaler-klimachutz.de/
b) Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen http://www.leitfaden.kommunaler-klimaschutz.de/

4. Musteranträge/Musteranfragen/Muster-PM´s


4.1 Muster-PM zu TETRA-Funk

Die PM bitte auf die örtlichen Verhältnisse abstimmen (Erscheinungsort etc.)

ÖDP warnt vor gesundheitlichen Schäden durch TETRA-Funk
Buchner: „Es gibt bessere und zuverlässigere Systeme“

Berlin/München. „TETRA-Funk kann gesundheitliche Schäden hervorrufen.“ Das sagt Prof. Buchner, Atomphysiker und Sprecher der Bundesprogrammkommission in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Er weist darauf hin, dass in den vergangenen Monaten in vielen Gemeinden Basisstationen für den TETRA-Funk aufgebaut wurden. Dieser wird insbesondere für Behördenfunk, also Polizei und Feuerwehr, angewendet. „Untersuchungen haben ergeben, dass die Taktung des Funks bei Kranken den Herzschlag außer Takt bringen kann. Außerdem liegt eine Taktung des Tetra-Funks im Bereich der Beta-Wellen im menschlichen Gehirn,“ führt Buchner seine Kritik aus. So sei es nicht verwunderlich, dass 176 britische Polizisten im Jahr 2010 wegen ernster Gesundheitsschäden durch TETRA vor Gericht Klage erhoben. ÖDP-Politiker Buchner weiß, dass sich auch andere seiner Kritik am TETRA-Funk angeschlossen haben: „Im Mai dieses Jahres hat der Umweltausschuss des Europäischen Rates wegen der Gesundheitsgefahren durch Funkwellen neue, deutlich niedrigere Grenzwerte vorgeschlagen.“ Basis dieser Empfehlung war eine wissenschaftliche Arbeit, an der auch die ÖDP beteiligt war. Leider überschritten die meisten der heute für TETRA geplanten Basisstationen diese Werte auch noch im Abstand von 500 Metern ganz erheblich, falls sie zur vollen Leistung ausgebaut würden, so Buchner.

Der ÖDP-Politiker äußert noch einen weiteren Kritikpunkt am TETRA-Funk: Die mangelnde Betriebssicherheit. So sei es bei Großeinsätzen im Ausland wiederholt zum Zusammenbruch des gesamten Systems gekommen. Als Beispiel nennt Buchner das Attentat auf die niederländische Königin im April 2009 sowie im Februar 2009 ein Flugzeugabsturz in Holland. „Da ist es nur folgerichtig, dass die Versuche mit TETRA-Funk in Hamburg und München abgebrochen werden mussten. Inzwischen gibt es viel bessere und zuverlässigere Systeme, das sollte auch die Bundesregierung begreifen und sich vom TETRA-Funk verabschieden.“

5. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten

Den genauen Wortlaut der einzelnen Urteile findet man, wenn man die jeweilige Gerichtsinstanz bei google eingibt und dort dann unter dem angegebenen Az nach dem jeweiligen Urteil sucht.

5.1. Kindergarten, Lärm, Wohngebiet

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass bei der Beurteilung von Kinderlärm die Grundstückssituation beurteilt werden muss. Ebenso muss beachtet werden, dass Kitas als Anlagen für soziale Zwecke je nach Größe auch in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sind. Der Kinderlärm selbst sei als „normale Lebensäußerung von Kindern“ bis zu einer genau zu definierenden Stärke von den Anwohnern hinzunehmen.
Niedersächsisches OVG, Az.: 1 ME 146/10

6. Rezensionen/Publikationen


6.1 Publikationen

Tagungsband Abfallsymposium zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, zur Effizienz verschiedener Abfall-Sammelsysteme und dm Beitrag der Abfallwirtschaft zum Umweltschutz
Der Tagungsband des 71. ANS-Symposiums kostet 19,00 Euro und kann bestellt werden beim ANS am Leichtweiß-Institut der TU Braunschweig, Beethovenstr. 51 a, 38106 Braunschweig, Tel.: 0531-391-3967 info@ans-ev.de  oder http://www.ans-ev.de/
Seminardokumentationen von Veranstaltungen des Deutschen Instituts für Urbanistik
-Kennzahlen in der kommunalen Praxis – großer Wurf oder Muster ohne Wert? http://www.difu.de/dokument/kennzahlen-in-der-kommunalen-praxis-grosser-wurf-oder.html
-Korruptionsbekämpfung im Rathaus http://www.difu.de/dokument/korruptionspraevention-im-rathaus-seminardokumentation.html
-Zwischen Rekommunalisierung und Privatisierung – die geeignete Organisationsform für die kommunale Leistungserbringung finden http://www.difu.de/dokument/rekommunalisierung-und-privatisierung-die.html
-Alternative Finanzierungs-und Beschaffungsformen
http://www.difu.de/dokument/alternative-finanzierungs-und-beschaffungsformen.html

7. Termine
7.1 ÖDP-Termine

-ÖDP-Bundesverband 12.08.11 -15.08.11ÖDP-Sommercamp in der Nähe von Dresden
-04.09.11 Landesparteitag ÖDP Hamburg

-ÖDP-Landesverband Bayern
12.11.11 Bezirksparteitag der ÖDP Oberbayern

-ÖDP-Landesverband Baden-Württemberg
30.07.2011: 10. Landesvorstandssitzung in Stuttgart von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle

7.2 Andere Termine

Konferenz: Strategien für eine klimaangepasste Stadtentwicklung Essen, 15. September 2o11 (kostenlos) Informationen bei Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Fabian Dosch, Deichmanns Aue 31 37, 53131 Bonn, Tel.: 01888-401-2307, Fax -2260, fabian.dosch@bbr.bund.de  www.stadtklimalotse.net/exwost-konferenz-hitze-in-der-stadt

Bürgerbeteiligung stärken – Veränderung gestalten Rehburg-Loccum, 23. – 25. September 2011 Preis: 75,00 bzw. 150,00 Euro Tagung des “Forums für Bürgerbeteiligung und kommunale Demokratie“ und Gründung eines „Netzwerks Bürgerbeteiligung“ Veranstalter: Stiftung Mitarbeit und Evangelische Akademie Loccum Infos: Stiftung Mitarbeit, Claudia Kleinauer, Tel.: 0228-60424-13, Fax – 22 leinauer@mitarbeit.de   www.mitarbeit.de/forum2011.html

Energiemanager/-auditor Systematisch Energieverbrauch und –kosten senken. Dreitägiger modularer Fachkundelehrgang mit Praxisbeispielen – mehrere Termine im II. Halbjahr 2011 – kostenpflichtig Informationen über die genauen Konditionen gibt es bei Umweltinstitut Offenbach, Frankfurter Straße 48, 63065 Offenbach,
Tel.: 069-81 06 79, mail@umweltinstitut.de  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen