Mitschrift eines Videos durch Felix Staratschek. Ich veröffentliche den ersten Teil der Mitschrift schon mal, werde aber, wenn ich Zeit finde noch weitere Teile ergänzen. Das Video ist unter dem Text eingebetet. So werden wichtige Aussagen zum Verein "Mehr Demokratie" schon mal öffentlich.
Es ist Dienstag der 10 Juli 2012. Hier meldet sich "Unser Politikblog" vom Gelände des Bundesverfassungsgerichtes. Heute geht es hier um die mündliche Verhandlung zu den Klagen verschiedener Kläger und deren Anträge auf einstweilige Anordnung. Was hier heute verhandelt wird sind 5 Kläger oder Gruppen von Klägern. Einmal geht es um den Verein "Mehr Demokratie" mit ihrer Kampagne "Volksentscheid sonst Klagen wir", dann geht es um die Klage der Linken, Prof. Dr. Schachtschneider und seine Kollegen werden da sein, Dr. Gauweiler und eine Klägergruppe, die uns noch nicht bekannt sind.
Wir haben uns bisher von 2 Richtungen die Klagen gründlich durchgelesen. Einmal die Klage von Mehr Demokratie und einmal die Klage der renommierten Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing, die ja bis zu Menschenrechtsfachaussschüssen der Vereinten Nationen bekannt ist. Beide haben bisher ein großes öffentliches Interesse geweckt. "Mehr Demokratie hat schon eine fünfstellige Zahl, soweit ich mich entsinne über 20.000 Leute, die Klagebeitritt gemacht haben, die findet man auf www . verfassungsbeschwerde . eu , während man die andere Klage auf der Seite vom Netzwerk Volksenstcheid findet, da haben sich bisher 1300 mit solidarisiert. Und bei Mehr Demokratie haben sich mehrere Parteien der Klage angeschlossen. Das sind die Ökodemokraten (ÖDP), die Freien Wähler, der Landesverband Berlin der Piratenpartei, sowie einzelne Prominente von SPD und Grünen.
Diese Klage von "Mehr Demokratie" jedoch - schauen Sie sich bitte auch unseren Artikel vom 09.07.2012 an mit dem Titel "Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von Mehr Demokratie". Da heißt es unter der Überschrift, "Volksentscheid sonst klagen wir":
Soviel zur öffentlichen Selbstdarstellung von "Mehr Demokratie". Auf Seite 102 von deren Klage steht im Abschnitt "5. Rechtsfolgen Artikel 146 Grundgesetz" jedoch was völlig anderes:
"Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalvertrag überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.
Die wirklichen Klageanträge dieses Vereins "Mehr Demokratie gehen also darauf hinaus, dass es gar nicht um einen Volksentscheid über Fiskalpakt und ESM geht, sondern über einen Volksentscheid für ein neues, aufgebrochenes Grundgesetz, das Fiskalpakt und ESM überhaupt keine Grenzen mehr setzt.
Wie groß diese Tragweite ist, geht auch einem Interview der Süddeutschen Zeitung hervor und zwar
vom 19.09.2011. Dieses Interview hat der Berichterstatter der hier vorliegenden Verfahren, der Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter Michael Huber gegeben. er ist nicht nur Berichterstatter, sondern auch einer von 3 Richtern in der Kammer, die entscheidet, welche Klagen rund um ESM und Fiskalpakt und die "kleine Vertragsänderung" zur Entscheidung angenommen werden. Am 19.09. 2011 sagte er sehr deutlich, dass das Grundgesetz so eine Wirtschaftsregierung nicht zulasse. Und er sagte, wenn man eine solche Wirtschaftsregierung ermöglichen wollte, dann ginge das nur über einen Volksentscheid über ein neues Grundgesetz. Und dieses neue Grundgesetz müsste, wenn man das wollte, die Ewigkeitsgarantie, Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz, öffnen für solch eine Wirtschaftsregierung und ein paar Änderungen am Artikel 23 Grundgesetz im Europaartikel vornehmen. Er sagte, in der Sache wäre das eine Revolution.
Und genau solch eine Revolution unternimmt nun "Mehr Demokratie", als hätte man ihm beim Wort genommen und verlangt das Gleiche nun auch noch dafür, diese Revolution nicht nur zur Durchsetzung der Wirtschaftsregierung zu nutzen, die sich hauptsächlich auf den Fiskalpakt gründen soll, sondern auch des ESM. Prof. Dr. Huber ist auch bis vor kurzem, darüber hat die Welt berichtet und hat auch EK- News berichtet, im Kuratorium, also im wissenschaftlichen Beirat von "Mehr Demokratie" gewesen. Und die Welt senierte bereits am 05.07.2012 in dem Artikel "Der heikle Balanceakt des Verfassungsrichter Huber" darüber nach, ob er befangen sei, ohne dabei sein Interview vom 19.09.2011 in den Blick zu nehmen.
Aus dem Parlamentarischen Rat gibt es ein Zitat, zur Ewigkeitsgarantie. Dr. Thomas Dehler (FDP) sagte in der Hauptausschusssitzung vom 12.01. 1949: "Auf jeden Fall halte ich es für notwendig, dass wir eine Barriere errichten, nicht in dem Glauben, dass wir dadurch einer Revolution begegnen können, aber doch in dem Willen, einer Revolution die Maske der Legalität zu nehmen."
Nun zum Vergleich nur ein paar Ausschnitte, was alles unter den Tisch fallen würde, wenn jetzt die Klagen von "Mehr Demokratie" behandelt würde und Deutschland tatsächlich dazu verurteilt würde, das Grundgesetz völlig aufzubrechen für ESM und Wirtschaftsregierung.
Dazu haben wir uns die 718 Seiten lange Klage mit Aktenzeichen 2BVR14145 aus 12, das Aktenzeichen findet man auch auf einen Artikel von IK- News, angeschaut.
----Es würde z.B. unter den Tisch fallen dass die kleine Vertragsänderung zu immer neuen Mechanismenn, wie EFSF, Fiskalpakt, ESM und auch der Verordnungserrichtung der Wirtschaftsregierung ermächtigen soll.
----Es würde unter den Tisch fallen, dass alle diese Mechanismen in erster Linie der sogenannten Finanzstabilität dienen sollen - und zwar der Finanzstabilität des Finanzsektors, nicht der Staaten und nicht des Euros.
----Es würde unter den Tisch fallen, dass Artikel 136 Absatz 3 Satz 2 AEV für alle diese Mechanismen Auflagen will, die gegenüber der Bevölkerung der Staaten so streng sind, wie die Auflagen aus der Praxis des Internationalen Währungsfonds (IWF). Es würden die ganzen Fakten, die dort zitiert sind unter den Tisch fallen und BVR 14145 aus 12 über die Erfahrung mit den Auflagen des IWF, wieviele Menschen hungern, in wieviel Ländern die Gesundheitswesen zusammengebrochen sind, insbesondere die vielen Informationen aus dem Buch von Prof. Dr. Chossodowsky "The Globalization of Poverty and the new World Order".
----Es würde auch unter den Tisch fallen, dass man für die Wirtchaftsregierung die Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Einführung von Ungleichgewichtsverfahren einfach schon mal gemacht hat, ohne hinreichende Rechtsgrundlagen in den Verträgen und die nun im Fiskalpakt und der "kleinen Vertragsänderung" nachliefern will.
----Es würde unter den Tisch fallen, dass dieses nachliefern der Rechtsgrundlagen über kleine Vertragsänderung und Fiskalpakt als eine verdeckte völkerrechtliche Rückwirkung erfolgen soll, die ausdrücklich untersagt ist nach der Wiener Vertragsrechtskonvention.
----Es würde unter den Tisch fallen, das der EFSF gar nicht ordnungsgemäß ratifiziert worden ist, sondern von der Bundesregierung nur bestätigt worden ist - obwohl damit ja Auflagen machen sollen, bis hin zu Gesetzesänderungen und Verfassungsänderungen verpflichten sollen, siehe die Berichterstattung von der TAZ und vor allem von den Deutschen Mittelstandsnachrichten. Zu Griechenland: Man will ja Griechenland per Kreditauflage zwingen, seine Verfassung zu ändern.
----Es würde auch dabei unter den Tisch fallen, dass im ESM ein Staateninsolvenzverfahren enthalten ist, auch wenn man die konkreten Regelungen nun in das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes eingebaut hat, statt in den ESM- Vertrag selbst. Gegen das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes hat interessanter Weise "Mehr Demokratie" nicht geklagt.
----Es würde auch unter den Tisch fallen, dass man das anwendbare Recht bei EFSF nach England verschiebt und den Gerichtsstand dann in Luxemburg bzw. zum EuGh.
----Es würde unter den Tisch fallen, dass man beim ESM das anwendbare Recht beliebig über den Globus verschieben kann, bei jeder Staatsschuldverschreibung anders. Und man kann auch den Gerichtsstand beliebig über den Globus verschieben.
----Es würde unter den Tisch fallen, dass in Staateninsolvenzverfahren des ESM und der vorgelagerten Wiener Initiative auch die großen privaten Gläubiger bzw. alle privaten Gläubiger den Staaten auch noch Auflagen machen können, politische Auflagen, auch auf Gesetzesänderungen gerichtet.
----Es würde ebenso übersehen werden, dass Artikel 3 Absatz 2 Fiskalpakt die Staaten zwingen soll - moment, nein, dass hat Mehr Demokratie mit Artikel 3 Absatz 2 in der Klage drin, dass die Verfassungen geändert werden sollen für den Stabilitäts- und Wachstumspakt, wie der Fiskalpakt das will.
-----Es würde auch übersehen werden dabei, dass Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz eine Verbindung zu den universellen Menschenrechten darstellt. Da wird ja auf die Menschenrechte der Welt Bezug genommen, dazu bekennt sich da das deutsche Volk.
----Die Beweisanzeichen dafür in den Reden von Dr. Seebohm und von Dr. Süsterhenn im Parlamentarischen Rat würden auch übersehen und das ist vielleicht besonders peinlich für "Mehr Demokratie", dass man mit dem Grundgesetz viel mehr Volksabstimmungen machen kann, ohne das man sich dafür auf Artikel 146 Grundgesetz berufen muss. das zeigt sich an einer Abstimmung kurz vor Beschluss des Grundgesetzes, wo Dr. von Brentano damals im Parlamentarischen Rat mit seinem Antrag gescheitert ist, Aus dem Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz das Wort Abstimmung herauszunehmen.
----"Mehr Demokratie" hat darüber hinaus auch eine ganze Menge an Spenden generiert für seine Klage. das ist also eine riesige erfolgreiche Aktion für die, aber ist es das wert? Sollte man Europa nicht verfassungskonform ausgestalten, anstatt die Verfassungen für Europa aufzubrechen?
Wir werden auch noch nachforschen, was die anderen Kläger zu sagen haben. Bisher haben wir aufgrund der Zeitnot uns nur 2 Klagen gründlich anschauen können. Wir versuchen auch mit den anderen Klägern noch Interviews zu bekommen. (Videostand 00.11.59)
(Hier folgen zwei Interviews mit dem Vertreter der Schachtschendier- Klage und dem Vertreter der Linken, diemich aus Zeitgründen erst mal nicht mitschreibe. Ab Minute 00.26.57 schreibe ich wieder mit.)
Es ist Dienstag der 10 Juli 2012. Hier meldet sich "Unser Politikblog" vom Gelände des Bundesverfassungsgerichtes. Heute geht es hier um die mündliche Verhandlung zu den Klagen verschiedener Kläger und deren Anträge auf einstweilige Anordnung. Was hier heute verhandelt wird sind 5 Kläger oder Gruppen von Klägern. Einmal geht es um den Verein "Mehr Demokratie" mit ihrer Kampagne "Volksentscheid sonst Klagen wir", dann geht es um die Klage der Linken, Prof. Dr. Schachtschneider und seine Kollegen werden da sein, Dr. Gauweiler und eine Klägergruppe, die uns noch nicht bekannt sind.
Wir haben uns bisher von 2 Richtungen die Klagen gründlich durchgelesen. Einmal die Klage von Mehr Demokratie und einmal die Klage der renommierten Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing, die ja bis zu Menschenrechtsfachaussschüssen der Vereinten Nationen bekannt ist. Beide haben bisher ein großes öffentliches Interesse geweckt. "Mehr Demokratie hat schon eine fünfstellige Zahl, soweit ich mich entsinne über 20.000 Leute, die Klagebeitritt gemacht haben, die findet man auf www . verfassungsbeschwerde . eu , während man die andere Klage auf der Seite vom Netzwerk Volksenstcheid findet, da haben sich bisher 1300 mit solidarisiert. Und bei Mehr Demokratie haben sich mehrere Parteien der Klage angeschlossen. Das sind die Ökodemokraten (ÖDP), die Freien Wähler, der Landesverband Berlin der Piratenpartei, sowie einzelne Prominente von SPD und Grünen.
Diese Klage von "Mehr Demokratie" jedoch - schauen Sie sich bitte auch unseren Artikel vom 09.07.2012 an mit dem Titel "Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von Mehr Demokratie". Da heißt es unter der Überschrift, "Volksentscheid sonst klagen wir":
Die Euro und Staatsschuldenkrise droht zu einer Krise der Demokratie zu werden. Parlamente werden zunehmend entmachtet, immer mehr Kompetenzen und Entscheidungen auf die höhere Ebene verlagert. Wir fordern, dass die Bevölkerung in bundesweiten Volksentscheiden über ESM und Fiskalpakt abstimmen kann, sowie einen Konvent zur Zukunft der EU, nachdem Bundestag und und Bundesrat am 29.06.2012 beiden Verträgen zustimmten, hat unser Bündnis beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung und eine Klageschrift eingereicht. Da uns weiter täglich hunderte von Vollmachten erreichen, sammeln wir weiter."
Soviel zur öffentlichen Selbstdarstellung von "Mehr Demokratie". Auf Seite 102 von deren Klage steht im Abschnitt "5. Rechtsfolgen Artikel 146 Grundgesetz" jedoch was völlig anderes:
"Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalvertrag überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.
Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen."
Die wirklichen Klageanträge dieses Vereins "Mehr Demokratie gehen also darauf hinaus, dass es gar nicht um einen Volksentscheid über Fiskalpakt und ESM geht, sondern über einen Volksentscheid für ein neues, aufgebrochenes Grundgesetz, das Fiskalpakt und ESM überhaupt keine Grenzen mehr setzt.
Wie groß diese Tragweite ist, geht auch einem Interview der Süddeutschen Zeitung hervor und zwar
vom 19.09.2011. Dieses Interview hat der Berichterstatter der hier vorliegenden Verfahren, der Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter Michael Huber gegeben. er ist nicht nur Berichterstatter, sondern auch einer von 3 Richtern in der Kammer, die entscheidet, welche Klagen rund um ESM und Fiskalpakt und die "kleine Vertragsänderung" zur Entscheidung angenommen werden. Am 19.09. 2011 sagte er sehr deutlich, dass das Grundgesetz so eine Wirtschaftsregierung nicht zulasse. Und er sagte, wenn man eine solche Wirtschaftsregierung ermöglichen wollte, dann ginge das nur über einen Volksentscheid über ein neues Grundgesetz. Und dieses neue Grundgesetz müsste, wenn man das wollte, die Ewigkeitsgarantie, Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz, öffnen für solch eine Wirtschaftsregierung und ein paar Änderungen am Artikel 23 Grundgesetz im Europaartikel vornehmen. Er sagte, in der Sache wäre das eine Revolution.
Und genau solch eine Revolution unternimmt nun "Mehr Demokratie", als hätte man ihm beim Wort genommen und verlangt das Gleiche nun auch noch dafür, diese Revolution nicht nur zur Durchsetzung der Wirtschaftsregierung zu nutzen, die sich hauptsächlich auf den Fiskalpakt gründen soll, sondern auch des ESM. Prof. Dr. Huber ist auch bis vor kurzem, darüber hat die Welt berichtet und hat auch EK- News berichtet, im Kuratorium, also im wissenschaftlichen Beirat von "Mehr Demokratie" gewesen. Und die Welt senierte bereits am 05.07.2012 in dem Artikel "Der heikle Balanceakt des Verfassungsrichter Huber" darüber nach, ob er befangen sei, ohne dabei sein Interview vom 19.09.2011 in den Blick zu nehmen.
Aus dem Parlamentarischen Rat gibt es ein Zitat, zur Ewigkeitsgarantie. Dr. Thomas Dehler (FDP) sagte in der Hauptausschusssitzung vom 12.01. 1949: "Auf jeden Fall halte ich es für notwendig, dass wir eine Barriere errichten, nicht in dem Glauben, dass wir dadurch einer Revolution begegnen können, aber doch in dem Willen, einer Revolution die Maske der Legalität zu nehmen."
Nun zum Vergleich nur ein paar Ausschnitte, was alles unter den Tisch fallen würde, wenn jetzt die Klagen von "Mehr Demokratie" behandelt würde und Deutschland tatsächlich dazu verurteilt würde, das Grundgesetz völlig aufzubrechen für ESM und Wirtschaftsregierung.
Dazu haben wir uns die 718 Seiten lange Klage mit Aktenzeichen 2BVR14145 aus 12, das Aktenzeichen findet man auch auf einen Artikel von IK- News, angeschaut.
----Es würde z.B. unter den Tisch fallen dass die kleine Vertragsänderung zu immer neuen Mechanismenn, wie EFSF, Fiskalpakt, ESM und auch der Verordnungserrichtung der Wirtschaftsregierung ermächtigen soll.
----Es würde unter den Tisch fallen, dass alle diese Mechanismen in erster Linie der sogenannten Finanzstabilität dienen sollen - und zwar der Finanzstabilität des Finanzsektors, nicht der Staaten und nicht des Euros.
----Es würde unter den Tisch fallen, dass Artikel 136 Absatz 3 Satz 2 AEV für alle diese Mechanismen Auflagen will, die gegenüber der Bevölkerung der Staaten so streng sind, wie die Auflagen aus der Praxis des Internationalen Währungsfonds (IWF). Es würden die ganzen Fakten, die dort zitiert sind unter den Tisch fallen und BVR 14145 aus 12 über die Erfahrung mit den Auflagen des IWF, wieviele Menschen hungern, in wieviel Ländern die Gesundheitswesen zusammengebrochen sind, insbesondere die vielen Informationen aus dem Buch von Prof. Dr. Chossodowsky "The Globalization of Poverty and the new World Order".
----Es würde auch unter den Tisch fallen, dass man für die Wirtchaftsregierung die Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Einführung von Ungleichgewichtsverfahren einfach schon mal gemacht hat, ohne hinreichende Rechtsgrundlagen in den Verträgen und die nun im Fiskalpakt und der "kleinen Vertragsänderung" nachliefern will.
----Es würde unter den Tisch fallen, dass dieses nachliefern der Rechtsgrundlagen über kleine Vertragsänderung und Fiskalpakt als eine verdeckte völkerrechtliche Rückwirkung erfolgen soll, die ausdrücklich untersagt ist nach der Wiener Vertragsrechtskonvention.
----Es würde unter den Tisch fallen, das der EFSF gar nicht ordnungsgemäß ratifiziert worden ist, sondern von der Bundesregierung nur bestätigt worden ist - obwohl damit ja Auflagen machen sollen, bis hin zu Gesetzesänderungen und Verfassungsänderungen verpflichten sollen, siehe die Berichterstattung von der TAZ und vor allem von den Deutschen Mittelstandsnachrichten. Zu Griechenland: Man will ja Griechenland per Kreditauflage zwingen, seine Verfassung zu ändern.
----Es würde auch dabei unter den Tisch fallen, dass im ESM ein Staateninsolvenzverfahren enthalten ist, auch wenn man die konkreten Regelungen nun in das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes eingebaut hat, statt in den ESM- Vertrag selbst. Gegen das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes hat interessanter Weise "Mehr Demokratie" nicht geklagt.
----Es würde auch unter den Tisch fallen, dass man das anwendbare Recht bei EFSF nach England verschiebt und den Gerichtsstand dann in Luxemburg bzw. zum EuGh.
----Es würde unter den Tisch fallen, dass man beim ESM das anwendbare Recht beliebig über den Globus verschieben kann, bei jeder Staatsschuldverschreibung anders. Und man kann auch den Gerichtsstand beliebig über den Globus verschieben.
----Es würde unter den Tisch fallen, dass in Staateninsolvenzverfahren des ESM und der vorgelagerten Wiener Initiative auch die großen privaten Gläubiger bzw. alle privaten Gläubiger den Staaten auch noch Auflagen machen können, politische Auflagen, auch auf Gesetzesänderungen gerichtet.
----Es würde ebenso übersehen werden, dass Artikel 3 Absatz 2 Fiskalpakt die Staaten zwingen soll - moment, nein, dass hat Mehr Demokratie mit Artikel 3 Absatz 2 in der Klage drin, dass die Verfassungen geändert werden sollen für den Stabilitäts- und Wachstumspakt, wie der Fiskalpakt das will.
-----Es würde auch übersehen werden dabei, dass Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz eine Verbindung zu den universellen Menschenrechten darstellt. Da wird ja auf die Menschenrechte der Welt Bezug genommen, dazu bekennt sich da das deutsche Volk.
----Die Beweisanzeichen dafür in den Reden von Dr. Seebohm und von Dr. Süsterhenn im Parlamentarischen Rat würden auch übersehen und das ist vielleicht besonders peinlich für "Mehr Demokratie", dass man mit dem Grundgesetz viel mehr Volksabstimmungen machen kann, ohne das man sich dafür auf Artikel 146 Grundgesetz berufen muss. das zeigt sich an einer Abstimmung kurz vor Beschluss des Grundgesetzes, wo Dr. von Brentano damals im Parlamentarischen Rat mit seinem Antrag gescheitert ist, Aus dem Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz das Wort Abstimmung herauszunehmen.
----"Mehr Demokratie" hat darüber hinaus auch eine ganze Menge an Spenden generiert für seine Klage. das ist also eine riesige erfolgreiche Aktion für die, aber ist es das wert? Sollte man Europa nicht verfassungskonform ausgestalten, anstatt die Verfassungen für Europa aufzubrechen?
Wir werden auch noch nachforschen, was die anderen Kläger zu sagen haben. Bisher haben wir aufgrund der Zeitnot uns nur 2 Klagen gründlich anschauen können. Wir versuchen auch mit den anderen Klägern noch Interviews zu bekommen. (Videostand 00.11.59)
(Hier folgen zwei Interviews mit dem Vertreter der Schachtschendier- Klage und dem Vertreter der Linken, diemich aus Zeitgründen erst mal nicht mitschreibe. Ab Minute 00.26.57 schreibe ich wieder mit.)
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