Von: Felix Staratschek Datum: 12. Juli 2012 03:48
Betreff: Leserbrief:
Warum ESM und Fiskalpakt die Zeitungen gefährden - oder - ESM- Klage und Menschenrechte
Der Tenor bei den Berichten über die Klagen zum ESM und Fiskalpakt ist, das geprüft werden muss, ob die "gegen die Haushaltsrechte der Parlamentarier" oder die "Souveränität Deutschlands" verstoßen. Seltsamer Weise wird nie über einen anderen Aspekt geschrieben: Wie steht es um die Menschenrechte? Staaten sind den UNO- Verträgen verpflichtet, denen diese beigetreten sind. Und Artikel 1 des Grundgesetzes bekennt sich zu den "unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt". Wenn man also im Internet nach den Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sucht, stößt man auf die Klägerin Sarah Luzia Hassel Reusing, die durch ihre Klageschrift geklärt haben will, wie weit Regelungen wie der ESM und Fiskalpakt sich an diese Menschenrechte binden müssen, damit diese verfassunsgkonform sind. Frau Hassel Reusing hat viele Aussagen in den Verträgen gefunden, die ihrer Ansicht nach zu Menschenrechtsverletzungen führen und ist daher der Auffassung, dass schon aus diesem Grund ESM und Fiskalpakt, so wie jetzt geplant, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Hinzu kommt, dass staatliche Entscheidungsgewalt nicht nur an die EU übertragen wird, sondern an den ESM als neu gegründete Spezialbank und das die Gläubiger das Recht bekommen, über politische Auflagen mit zu entscheiden. Die ESM- Bank wird volle Immunität besitzen sie darf jeden verklagen, kann aber für ihr eigenes Verhalten weder zur Rechenschaft gezogen werden noch Objekt von Ermittlungen sein. Sind die Verträge einmal abgeschlossen, gibt es keine Ausstiegsklauseln. ESM und Fiskalpakt sind geeignet, die Armut in der Gesellschaft zu mehren. Wofür man bürgt, kann man zur Zahlung verpflichtet werden. Wer rettet am Ende die Retter, fragte Bundespräsident Christian Wulff im Sommer 2011 in seiner Rede vor den Wirtschaftsnobelpreisträgern in Lindau. Oder anders gefragt: Wer wird sich noch eine Zeitung abonieren, wenn durch die Bürgschaften Deutschland in die Armut gestürzt wird? Aus diesem Grund sollten die Zeitungen aus eigenen Interesse bei diesem Thema mehr recherchieren und berichten! Seltsamer Weise wird die Klage von "Mehr Demokratie" oft erwähnt. dabei geht es in der Klage nicht um die Verhinderung von ESM und Fiskalpakt, sondern darum, dass das Bundesverfassungsgericht für die Politik die "Verpflichtung" aussprechen soll, dass Grundgesetz so zu ändern, das ESM und Fiskalpakt angenommen werden können. Damit ist ein Kern der Klage von "Mehr Demokratie" eine neue Verfassung, die von den Schutzregeln befreit ist, die akut noch ESM und Fiskalpakt in Frage stellen könnten. Und sie verlangt von der richterlichen Gewalt gesetzgebendes handeln. Ist das nicht ein schwerer Verstoß gegen die Gewaltenteilung, einer der wichtigsten Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaat? Ob das den Unterstützern, die sich für diese Klage als Mitkläger eingetragen haben, bewusst ist? Ich habe jedenfalls, nachdem man den Klageinhalt im Netz lesen konnte, meine Mitklägerschaft bei Mehr Demokratie widerrufen.
Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald
Hintergründe:
Der Wuppertaler Volker Reusing, dessen Frau Klageführerein in
Karlsruhe ist, war im Mai 2012 als Referent zu einem Vortrag zur
Europapolitik zu Gast in Radevormwald. Wesentliche Inhalte seines
zweistündigen Referates enthält dieses Video.
Die Klage von Frau Hassel Reusing.
Bitte tragen sie sich mit allen Mitarbeitern ihres Zeitungsverlages in die Solidarisierungsliste ein, es geht auch um ihre Zukunft!
Bringen Sie Eigenrecherchen oder Links in ihre Blogs und Internetseiten!
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek
Betreff: Leserbrief:
Warum ESM und Fiskalpakt die Zeitungen gefährden - oder - ESM- Klage und Menschenrechte
Der Tenor bei den Berichten über die Klagen zum ESM und Fiskalpakt ist, das geprüft werden muss, ob die "gegen die Haushaltsrechte der Parlamentarier" oder die "Souveränität Deutschlands" verstoßen. Seltsamer Weise wird nie über einen anderen Aspekt geschrieben: Wie steht es um die Menschenrechte? Staaten sind den UNO- Verträgen verpflichtet, denen diese beigetreten sind. Und Artikel 1 des Grundgesetzes bekennt sich zu den "unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt". Wenn man also im Internet nach den Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sucht, stößt man auf die Klägerin Sarah Luzia Hassel Reusing, die durch ihre Klageschrift geklärt haben will, wie weit Regelungen wie der ESM und Fiskalpakt sich an diese Menschenrechte binden müssen, damit diese verfassunsgkonform sind. Frau Hassel Reusing hat viele Aussagen in den Verträgen gefunden, die ihrer Ansicht nach zu Menschenrechtsverletzungen führen und ist daher der Auffassung, dass schon aus diesem Grund ESM und Fiskalpakt, so wie jetzt geplant, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Hinzu kommt, dass staatliche Entscheidungsgewalt nicht nur an die EU übertragen wird, sondern an den ESM als neu gegründete Spezialbank und das die Gläubiger das Recht bekommen, über politische Auflagen mit zu entscheiden. Die ESM- Bank wird volle Immunität besitzen sie darf jeden verklagen, kann aber für ihr eigenes Verhalten weder zur Rechenschaft gezogen werden noch Objekt von Ermittlungen sein. Sind die Verträge einmal abgeschlossen, gibt es keine Ausstiegsklauseln. ESM und Fiskalpakt sind geeignet, die Armut in der Gesellschaft zu mehren. Wofür man bürgt, kann man zur Zahlung verpflichtet werden. Wer rettet am Ende die Retter, fragte Bundespräsident Christian Wulff im Sommer 2011 in seiner Rede vor den Wirtschaftsnobelpreisträgern in Lindau. Oder anders gefragt: Wer wird sich noch eine Zeitung abonieren, wenn durch die Bürgschaften Deutschland in die Armut gestürzt wird? Aus diesem Grund sollten die Zeitungen aus eigenen Interesse bei diesem Thema mehr recherchieren und berichten! Seltsamer Weise wird die Klage von "Mehr Demokratie" oft erwähnt. dabei geht es in der Klage nicht um die Verhinderung von ESM und Fiskalpakt, sondern darum, dass das Bundesverfassungsgericht für die Politik die "Verpflichtung" aussprechen soll, dass Grundgesetz so zu ändern, das ESM und Fiskalpakt angenommen werden können. Damit ist ein Kern der Klage von "Mehr Demokratie" eine neue Verfassung, die von den Schutzregeln befreit ist, die akut noch ESM und Fiskalpakt in Frage stellen könnten. Und sie verlangt von der richterlichen Gewalt gesetzgebendes handeln. Ist das nicht ein schwerer Verstoß gegen die Gewaltenteilung, einer der wichtigsten Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaat? Ob das den Unterstützern, die sich für diese Klage als Mitkläger eingetragen haben, bewusst ist? Ich habe jedenfalls, nachdem man den Klageinhalt im Netz lesen konnte, meine Mitklägerschaft bei Mehr Demokratie widerrufen.
Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald
Hintergründe:
Der Wuppertaler Volker Reusing, dessen Frau Klageführerein in
Karlsruhe ist, war im Mai 2012 als Referent zu einem Vortrag zur
Europapolitik zu Gast in Radevormwald. Wesentliche Inhalte seines
zweistündigen Referates enthält dieses Video.
Die Klage von Frau Hassel Reusing.
Bitte tragen sie sich mit allen Mitarbeitern ihres Zeitungsverlages in die Solidarisierungsliste ein, es geht auch um ihre Zukunft!
Bringen Sie Eigenrecherchen oder Links in ihre Blogs und Internetseiten!
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek
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