NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 20. Juli 2012

ESM- Klage: Was wirklich geschah – Bundespräsident Gauck wartet wegen Wuppertaler Bürgerrechtlerin

Der Verein "Mehr Demokratie" rühmte sich, den Bundespräsidenten Joachim Gauck bewegt zu haben, ESM und Fiskalpakt nicht sofort zu unterschreiben. Wuppertaler MenschenrechtlerInnen weisen hier nach, dass diese schon viel früher aktiv waren und "Mehr Demokratie" viel zu spät auf den fahrenden Zug aufgesprungen ist oder gar nicht gemerkt hat, dass diese bereits zu spät handelten. Denn die haben Gauck am Freitag das angetragen, was der Bundespräsident bereits am Donnertag öffentlich verkündet hatte.(Felix Staratschek)

Der FAZ-Artikel „Bundesverfassungsgericht im Hauruckverfahren“ vom 22.06.2012 verrät, dass der Bundespräsident versprochen hat, auf das Bundesverfassungsgericht mit der Verkündung der Gesetze zum ESM etc. zu warten. Ein Antrag lag laut FAZ dem dem Bundesverfassungsgericht „jetzt“(also bis incl. zur Drucklegung der FAZ vom 22.06.2012, was irgendwann am 21.06.2012 gewesen sein muss) bereitsvor. Doch es gebe noch „gar keine gültige Textfassung, über welche der Zweite Senat in Karlsruhe entscheiden könnte“.

Das Gericht reagierte also, ohne eine „gültige Textfassung“ (eine vollständige Verfassungsbeschwerde) vorliegen zu haben. Aber wer hatte dem Gericht geschrieben ? Und laut FAZ soll es „ein Antrag“ gewesen sein. Es kann also nur von einer Klägerseite gekommen sein.

Weitere Hinweise gibt der Spiegel-Artikel vom 21.06.2012 „Euro-Rettungsschirm Verfassungsrichter bitten Gauck um mehr Zeit“. Demnach hatte der Bundespräsidenten dem Gericht zu dem Zeitpunkt bereits zugesagt, zu warten. „Das Gericht“, so der Spiegel, „benötige Zeit, um das umfangreiche Material zu sichten.“

Doch dann die Überraschung. Die Verfassungsbeschwerden von Mehr Demokratie umfassen nur 116 Seiten. Die Verfassungsbeschwerden der Linken sahen am 29.06.2012 im Fernsehen nach noch weniger Seiten aus.
Konnten diese wirklich mit dem „umfangreichen Material“ gemeint gewesen sein ?

Der Redaktion von "Unser Politikblog" weiß, dass die die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Redakteurin) am 15.06.2012 und am 18.06.2012 dem Bundesverfassungsgericht sowie am 18.06.2012 dem Bundespräsidenten formlos geschrieben hatte. Sie war besorgt gewesen, weil auf der für Freitag, den 29.06.2012, auf der Tagesordnung von Bundestag und Bundesrat stehenden Zustimmungsgesetze (zu ESM, Art. 136 Abs. 3 AEUV und Fiskalpakt) und Begleitgesetze (ESMFinG und Gesetz zur Änderung des BSchuWG) standen. Anlass ihrer Schreiben war der FAZ-Artikel „Fiskalpakt Abstimmung noch vor dem EU-Gipfel“ gewesen, wonach das Inkrafttreten des ESM bereits für Sonntag, den 01.07.2012 vorgesehen war. Es deutete damit alles darauf hin, dass Bundespräsident Gauck unter gewaltigem emotionalem Druck stand, noch am 29.06.2012 zu ratifizieren.

Dass die Bürgerrechtlerin am 15.06.2012 und am 18.06.2012 ans Bundesverfassungsgericht geschrieben hat, wird bewiesen durch das Schreiben vom 26.06.2012 unter Az. AR 4286/12. Unter „AR“ werden auch Vorgänge verfügt, bei denen es sich nicht um Verfassungsbeschwerden handelt.
Und um „umfangreiches Material“ handelt es sich tatsächlich., denn am 30.06.2012 reichte sie 6 Verfassungsbeschwerden ein, darin allein 28 Anträge (9 gegenüber dem Bundespräsidenten und 19 gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) auf einstweilige Anordnung und 34 ½ Seiten zur Rechtsfortbildung. Das Az. dazu (2 BvR 1445/12) wurde mit Schreiben vom 05.07.2012 vergeben.

In Abschnitt I.2 der Eilanträge auf einstweilige Anordnung gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ist auch ein offensichtlich dem tatsächlichen Klageziel von Mehr Demokratie zum Aufbrechen des Grundgesetzes für ESM und Wirtschaftsregierung (siehe Artikel von Unser Politikblog vom 09.07.2012) entgegen gesetzter Antrag, in welchem es um die Untersagung der Initiierung und der Entscheidung über ein neues Grundgesetz geht.

Quellen:

FAZ-Artikel „Fiskalpakt Abstimmung noch vor dem EU-Gipfel“ vom 14.06.2012

Spiegel-Artikel „Euro-Rettungsschirm Verfassungsrichter bitten Gauck um mehr Zeit“ vom 21.06.2012

FAZ-Artikel „Bundesverfassungsgericht im Hauruckverfahren“ vom 22.06.2012


am 30.06.2012 eingereichte Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1445/12)

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