NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Mittwoch, 14. Januar 2015

Besserer ÖPNV? Nein Danke! Wie die Grünen zusammen mit Pro NRW, CDU, SPD, UWG und FDP gegen ihr Programm agieren

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom  02.12.2014 des Ausschuss für Kultur, Tourismus und Verkehr der Stadt Radevormwald



6.1. Haushaltsbegleitantrag Schülerspezialverkehr (Antrag der AL-Fraktion vom 26.11.2014)

AN/0037/2014

Herr Staratschek (AL) erläutert umfassend den Antrag der AL zum Thema Schülerspezialverkehr.
Herr Viebach (CDU) weist darauf hin, dass dieser Antrag bereits mehrfach gestellt, negativ beraten und letztlich der Kreis zuständig sei. Dieser erarbeitet zurzeit einen neuen Nahverkehrsplan.
Der Ausschussvorsitzende (SPD) lässt über den Antrag abstimmen.
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

AL 1

Nein-Stimmen

SPD 3,
FDP 1,
CDU 5,
fraktionslos 1,
Bündnis 90/Die Grünen 1,
UWG 1,
proNRW 1


Enthaltungen 0

Soweit das realtiv kurze Protokoll. Ich bin da aus meiner Zeit als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr ausführlichere Protokolle gewohnt. Nicht nur bei diesem Thema fehlen mir Aussagen der Ausschussmitglieder. 


Wenn die Grünen es wirklich wollten, könnten die dafür stimmen, dass man mit dem Ortsbus bald überall in Radevormwald zum VRS- Tarif ankommen und abfahren kann. 


Aber bleiben wir beim Protokoll. Was wird gegen den Umbau des kommunal eingekauften Schulbusverkehrs nur für Schüler in einen Ortbus für alle hier schriftlich angeführt? 

Ist das Vorschlag irreal?
Ist der Vorschlag unfinanzierbar?
Ist der Vorschlag jenseits der Kompetenzen der Stadt?

Nichts davon wird von Christian Viebach (CDU) angeführt. 

Herr Viebach weist darauf hin, dass dieser Antrag 
---bereits mehrfach gestellt, 
---negativ beraten und 
---letztlich der Kreis zuständig sei. Dieser erarbeitet zurzeit einen neuen Nahverkehrsplan.

Sind das Gegenargumente? Zunächst zum letzten. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip aus der christlichen Soziallehre - die einem Christdemokraten nicht ganz Fremd sein sollte - sollen Entscheidungen auf der Ebene getroffen werden, wo die optimalsten gelöst werden können. Und ein Ortsbus ist nicht die Sache des Kreises, sondern der Kommune. Der Kreis plant den ÖPNV zwischen den Kommunen. Der Kreis hat aber keine Kompetenz in innerkommunalen Angelegenheiten. Kommunen können beantragen, dass diese die Durchführung ihres innerkommunalen Verkehrs selber ausführen. 

Auch die FDP wollte Oberberg in Bewegung halten. 


Auch ist der Nahverkehrsplan kein Ausschlusskonzept, dass alles verbietet, was nicht in diesem Plan formuliert wird. Solche Planwirtschaft gab es in der DDR. Das die CDU hier auf die Politik einschwenkt, von der sich die Linke zum Glück verabschiedet hat, ist doch sehr bedenklich. Und wenn die CDU solchen Wert auf diese Planwirtschaft legt, hätte diese doch einen Antrag stellen können, dass im neuen Nahverkehrsplan für den Oberbergischen Kreis ein Ortsbuskonzept für Radevormwald vorkommt. 

Weder die Häufigkeit, wie oft ein Antrag gestellt wurde, noch die Abstimmungsergebnisse enthalten eine Aussage über die Qualität der Idee, den Schulbus in einen Ortsbus umzubauen. 

Kommen wir daher zu meinen 3 Fragen:

1. Ist das Vorschlag irreal?

Wohl kaum, da in Hövelhof so ein Konzept mit Erfolg umgesetzt wurde.

2. Ist der Vorschlag unfinanzierbar?

Wohl kaum, da Radevormwald schon heute über 800.000 Euro jährlich zur Finanzierung des Schulbussystems ausgibt und durch den Nachmittagsunterricht und Ganztagsschul- Angebote bis in den Nachmittag die Schulbusse durch Radevormwald fahren.

3. Ist der Vorschlag jenseits der Kompetenzen der Stadt?

Das könnte stimmen, wenn man sich andere Felder in der Stadt anschaut. Wer solche Desaster erzeugt, wie Wülfing und Life Ness, wer die kommunalen Finanzen für sinnlose Prestigeprojekte aufzehrt, der dürfte nicht die Kompetenz haben, aus dem Schulbus einen Ortsbus zu machen. Oder anders ausgedrückt, wer, wenn nicht die Stadt Radevormwald, wäre in der Lage, dieses Konzept zu versaubeuteln? Radevormwald erneut mit einem "Hammer der Woche" im Länderspiegel mit der Aussage, die bekommen nicht mal einen Ortsbus organisiert, dass wären neue Negativschlagzeilen. und davor muss die Stadt geschützt werden. 

Andere Argumente kommen dagegen nicht an!

Es spielt daher gar keine Rolle ob es machbar ist!
Es spielt daher gar keine Rolle ob davon Menschen in Radevormwald profitieren würden! 

Denn wenn man den Ortsbus rechtzeitig ablehnt, kann man Radevormwald vor einem großen Imageschaden bewahren. Denn die Ablehnung schlägt keine Wellen, ein vergeigtes Konzept aber schon! Und da tragen im Gegensatz zur AL alle anderen Parteien ernsthaft diese Verantwortung gegen einen öffentlichen Imageverlust der Stadt. 

Das die Bäuerin oder die Rentnerin vom Land mit dem Ortsbus gerne in die Stadt fahren würde, dass Kinder aus der Stadt ihre Freunde auf dem Land besuchen wollen, dass der Ortsbus die meisten Orte häufiger ansteuern würde, als es der Bürgerbusverein ehrenamtlich leisten kann, all das hat keinen Wert im Vergleich zu der Gefahr die droht, wenn sich die Stadt Radevormwald so eines Konzeptes annimmt.

Besonders die Grünen wachsen hier über sich hinaus und verraten, um die Ehre von Radevormwald zu retten, ihr Parteiprogramm und ihr Wahlversprechen für "bessere Verbindungen" zu sorgen. Da kann ich an einen Bericht der Bergischen Morgenpost erinnern und einige Aussagen der Grünen wiedergeben:

 "Wichtig ist für die beiden, mit dem Herzen dabei zu sein und etwas bewegen zu wollen".

Fakt ist, die Grünen bewegen hier nichts, nicht mal einen Ortsbus.

"Auf jeden Fall bringen wir eine andere Sicht in die Dinge" 

Leider mit den Grünen trotz Plakat von 2014 nicht möglich: Bessere Verbindungen.


Das hätten die Grünen ja hier versuchen können, aber zum Wohle der Stadt haben sie darauf verzichtet und zusammen mit Pro NRW, UWG, CDU, SPD und FDP verhindert, dass eine kleine Verbesserung für die Menschen in Radevormwald erreicht wird.

Wie groß die Wirkung ist, ist zweitrangig, es stellt sich doch heute einzig die Frage, ist ein Vorschlag mit de heutigen Haushaltsmitteln umsetzbar oder ist er das nicht?

Aber nun noch mal zum ernst. Wie schizophren sind die Politiker in Radevormwald? Der Schulausschuss hat am 12.7.2010 beschlossen:

"Der Ausschuss für Schule.... beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der OVAG ein Konzept zu entwickeln, dass es ermöglicht, den Schülerverkehr weitgehend in den Linienverkehr zu integrieren. Dieses Konzept sollte im Frühjahr 2011 dem Ausschuss vorgestellt werden. (einstimmig)" 

http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=23

Die OVAG schrieb dazu:

"Mittelfristiges Ziel sollte es daher sein,.... eine Rückführung der Schüler in den Linienverkehr zu ermöglichen."

Und in der Schülerfahrkostenverordnung § 12 steht:

"Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat grundsätzlich Vorrang vor den anderen Beförderungsarten."

Da ist Frau Butz ganz anderer Meinung, weil diese solchen Fakten ihre willkürlichen Behauptungen entgegen stellt:

"Frau Butz erklärt den Ausschussmitgliedern noch einmal ausführlich, wie die Schülerbeförderungssituation in Radevormwald aussieht. Auf die Frage von Herrn Schaub, AL, ob nicht Schülerspezialverkehr und Öffentlicher Personennahverkehr zu einem Verkehr zusammengeführt werden kann, weist sie darauf hin, dass es hier ganz klare Vorgaben seitens des Schulgesetzes bezüglich der Schülerbeförderung gibt und dass es sich hier um zwei unterschiedliche Beförderungsarten handelt." http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=30

Aber mit Dr. Korsten geht ja auch sein Feins-Liebchen in den Ruhestand. Und wenn dann hoffentlich auch Herr Viebach nicht Bürgermeister wird, kann der Ortsbus dann hoffentlich endlich seine Chance bekommen. 


Ein Blick in das ÖPNV- Gesetz von NRW zeigt, dass es möglich wäre.wenn man nur will, den ÖPNV auch kommunal zu organiseren: 


§ 4 (Fn 12)
Kreisangehörige Gemeinden

(1) Der Kreis kann einer Gemeinde auf deren Verlangen die Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr übertragen. Gleiches gilt im Nachbarortsverkehr, wenn die beteiligten Gemeinden sich darüber geeinigt haben. Die Aufgabenträgerschaft von kreisangehörigen Gemeinden, die vor dem 1. Januar 2008 begründet wurde, bleibt unberührt.
(2) Soweit ein Kreis Aufgaben nach § 5 Abs. 3 Satz 4 auf einen Zweckverband übertragen hat, gilt Absatz 1 entsprechend.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=9&ugl_nr=93&bes_id=3913&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=%C3%96PNVG%20NRW#det275286

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