NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Montag, 16. Dezember 2019

Schiene stärken statt mit neuen Gebühren ausbremsen: Bahnverbände kritisieren geplante Benachteiligung der umweltreundlichen Schiene

Bild, Bildtext und Großteil der Verlinkung: Felix Staratschek, Copyleft)



 Berlin, 9. Dezember 2019. Die acht Bahnverbände stellen sich gegen Pläne des Bundesverkehrsministeriums, Gebühren im Eisenbahnbereich anzuheben und neue Gebühren einzuführen. „Wir verstehen nicht, warum die Bahnunternehmen in vielen Fällen künftig höhere Gebühren zahlen sollen, für die es bei der Straße keinerlei Entsprechung gibt“, sagen die Präsidenten und Geschäftsführer der Verbände. „Eine solche Benachteiligung der klimafreundlichen Schiene wirkt wie aus der Zeit gefallen. Wenn die Bundesregierung nun die Schiene weiter belastet, bei der Straße aber alles beim Alten bleibt, passt das nicht zu den übergeordneten Zielen der Klimapolitik.“

Stein des Anstoßes ist der Plan des Bundesverkehrsministeriums, die Eisenbahnunternehmen für Sicherheitskontrollen in einem deutlich stärkeren Umfang als bisher zahlen zu lassen und zudem die Gebühren dafür zu erhöhen. Vergleichbare Regelungen gibt es im Straßenverkehr nicht, und sie sind auch nicht vorgesehen. Wenn ein Autofahrer in eine Polizeikontrolle gerät, muss er für mögliche Verstöße gegen Sicherheitsauflagen geradestehen. Er muss aber nicht für die Polizeikelle und die Arbeitsstunden der Verkehrspolizisten und die Abnutzung des Dienstfahrzeugs bezahlen. Das aber will das BMVI von den Eisenbahnunternehmen verlangen.

 
Kein Weihnachtsgeschenk an die Eisenbahnen sind die Pläne,
Eisenbahnverkehrsunternehmen mit weiteren Gebühren zu
belasten. Was die Verkehrspolitik der CDU-CSU-SDPD-
Bundesregierung vorne mit den Händen aufbaut, wird so
auf der anderen Seite mit dem Hintern wieder umgeschmissen. 

In einem Schreiben vom September 2019 hatten die Bahnverbände Allianz pro Schiene, BAG-SPNV, mofair, NEE, der Öko-Autoschutzbriefclub VCD, VDV, VPI und VDB sich an Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gewandt. Sie hatten moniert, dass das BMVI von seinem Ansatz, Gebühren für „individuell zurechenbare Leistungen“ einiger Bundesbehörden zu erheben, nicht abgehen will und dadurch erheblich höhere Kosten des Bahnbetriebs drohen. Stattdessen forderten die Verbände, die gebührenpflichtigen Tatbestände als Teil der hoheitlichen Verwaltung aufzufassen, für die keine Gebühren erhoben werden – so wie es beim Straßenverkehr ist.


Konkret geht es um folgende Einzelbestandteile:----Seit 2016 versucht die Bundesregierung, die Bundeseisenbahngebührenverordnung anzupassen. Sie legt Gebühren dafür fest, dass das Eisenbahn-Bundesamt das Sicherheitsmanagement bei Eisenbahnunternehmen überprüft. Unabhängig davon, ob es Beanstandungen gibt oder nicht, müssen die Unternehmen die Prüfungen künftig nach Aufwand vergüten. Der Bundesrat hatte dieses Ansinnen im Spätsommer 2018 einstimmig abgelehnt. Die Bundesregierung hält aber daran fest und will die Gebührenverordnung künftig auf einer anderen gesetzlichen Basis gründen, so dass keine Zustimmung des Bundesrats mehr erforderlich wäre.
----Für das seit 2016 geltende Eisenbahnregulierungsgesetz soll eine Gebührenordnung neu eingeführt werden – bisher gab es keine. Danach müssten Unternehmen wie die DB Netz, die bei der Bundesnetzagentur gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungs-verfahren vornehmen lassen, dafür Gebühren zahlen. Auch Beschwerdeverfahren von Zugangsberechtigten gegen die Netzbetreiber könnten künftig Geld kosten. Das wäre eine erhebliche Verkürzung des Rechtsschutzes.
----Seit September 2019 kann die Bundespolizei bei bahnpolizeilichen Einsätzen von den Eisenbahnverkehrsunternehmen Erstattungen verlangen. Wenn also beispielsweise ein Eisenbahnunternehmen gegen randalierende Reisendengruppen die Bundespolizei ruft, muss es diesen Einsatz bezahlen.


Allen Fällen ist gemeinsam, dass die Eisenbahnunternehmen keine Wahl haben, ob sie die „individuell zurechenbare Leistung“ der Bundesbehörden in Anspruch nehmen oder nicht: 
----Die Sicherheitsüberprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne sie erlischt die Betriebsgenehmigung des Eisenbahnverkehrsunternehmens. 
----Die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssen genehmigt werden. 
----Und auch Polizeiaufgaben können die Bahnunternehmen nicht selbst übernehmen.

Bundesregierung will eigentlich mehr Verkehr auf die Schiene bringen
„Wir begrüßen das Engagement der Bundesregierung für mehr Verkehr auf der Schiene, das sich auch im Haushalt 2020 ausdrückt, uneingeschränkt“, betonen die Präsidenten und Geschäftsführer der Verbände. „Allerdings macht es umso weniger Sinn, wenn dieselbe Bundesregierung neue Wettbewerbsnachteile für die Schiene schafft, die sie doch fördern möchte.“
Mehr Informationen unter:
Wettbewerb der Verkehrsträger ist nicht gerecht
Für die Schiene bester Haushalt seit vielen Jahren (PM)

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