02.12.2019 Kinderrechte und Grundgesetz: Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.
Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde. (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )
Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums (Ministerin Christine Lambrecht (SPD))vor:
"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."
Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. sieht seine Befürchtungen bestätigt und nimmt wie folgt Stellung:
Zunächst erscheint dieser Text harmlos, weil er nur Selbstverständliches anführt. Schon Art. 1 GG garantiert die Grundrechte für alle Menschen, also auch für die Kinder.
Halle’sche Erklärung
Kinder sind die Zukunft.
Die Qualität der Frühbetreuung von Kindern entscheidet nicht nur über:
--Eltern finanziell mit einem Elterngeld bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes so zu sichern, dass sie die Kindesbetreuung ohne wesentliche materielle Einbußen selbst übernehmen können
Die elterliche Betreuungs- und Fürsorgearbeit sozialrechtlich der Erwerbsarbeit gleichzustellen
--Den beruflichen Wiedereinstieg in Erwerbsarbeit und die Karrierechancen gesetzlich zu sichern
Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde. (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )
Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums (Ministerin Christine Lambrecht (SPD))vor:
"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."
Der Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. sieht seine Befürchtungen bestätigt und nimmt wie folgt Stellung:
Zunächst erscheint dieser Text harmlos, weil er nur Selbstverständliches anführt. Schon Art. 1 GG garantiert die Grundrechte für alle Menschen, also auch für die Kinder.
Alarmierend ist es jedoch, wenn die umfangreiche Beschreibung von Kindergrundrechten im Gesetzesvorschlag ohne Bezugnahme auf die Eltern auskommt. So erscheinen der „besondere Schutz der Familie“ nach Art. 6 GG Abs.1 und „das natürliche Recht der Eltern“ nach Abs. 2 GG nur als Randerscheinung.
Fände dieser Absatz Eingang ins GG würde es der Rechtsprechung noch einfacher gemacht, über eine Bevormundung der Eltern zum Nachteil des Kindeswohls hinwegzusehen, als das ohnehin schon der Fall ist.
Nach Überzeugung der meisten mit der Kindheitsentwicklung befassten Fachleute widerspricht z.B. schon heute die einseitige Förderung der Krippenbetreuung bei Ausschluss der selbst betreuenden Eltern von einer entsprechenden Gegenleistung und die gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder beim Elterngeldgesetz eindeutig dem Kindeswohl. Solche Rücksichtslosigkeiten gegenüber Eltern und Kindern würden beim vorgeschlagenen Wortlaut noch weiter erleichtert. Dann könnte die staatliche Bürokratie noch hemmungsloser bestimmen, was sie unter dem „Wohl des Kindes“ versteht als heute.
Nach Überzeugung der meisten mit der Kindheitsentwicklung befassten Fachleute widerspricht z.B. schon heute die einseitige Förderung der Krippenbetreuung bei Ausschluss der selbst betreuenden Eltern von einer entsprechenden Gegenleistung und die gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder beim Elterngeldgesetz eindeutig dem Kindeswohl. Solche Rücksichtslosigkeiten gegenüber Eltern und Kindern würden beim vorgeschlagenen Wortlaut noch weiter erleichtert. Dann könnte die staatliche Bürokratie noch hemmungsloser bestimmen, was sie unter dem „Wohl des Kindes“ versteht als heute.
„Kinderrechte“ unter Ausschluss der Eltern setzen Kinder der staatlichen Willkür aus. Demgegenüber sind Schutz der Familie und des Elternrechts in der Regel auch der zuverlässigere Schutz der Kinderrechte.
Sachgerechter kann das Kindeswohl so geschützt werden, wie es z.B. die mit Kinderpsychologie befasste Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in der aktuellen Halle’schen Erklärung fordert:
https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/
Sachgerechter kann das Kindeswohl so geschützt werden, wie es z.B. die mit Kinderpsychologie befasste Hans-Joachim-Maaz-Stiftung in der aktuellen Halle’schen Erklärung fordert:
https://hans-joachim-maaz-stiftung.de/hallesche-erklaerung/
Halle’sche Erklärung
Kinder sind die Zukunft.
Die Qualität der Frühbetreuung von Kindern entscheidet nicht nur über:
--Gesundbleiben oder Krankwerden,
--über die Chancen für ein erfülltes oder
--über die Not eines entfremdeten Lebens,
sondern vor allem auch
--über das spätere Verhalten – über die psychosoziale Befähigung zur Demokratie oder
--eine Anfälligkeit für populistische und autoritär-repressive Strukturen mit potentieller Gewaltbereitschaft.
Wir setzen uns deshalb entschieden dafür ein:
Wir setzen uns deshalb entschieden dafür ein:
--Eltern finanziell mit einem Elterngeld bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes so zu sichern, dass sie die Kindesbetreuung ohne wesentliche materielle Einbußen selbst übernehmen können
Die elterliche Betreuungs- und Fürsorgearbeit sozialrechtlich der Erwerbsarbeit gleichzustellen
--Den beruflichen Wiedereinstieg in Erwerbsarbeit und die Karrierechancen gesetzlich zu sichern
--Für Eltern bzw. werdende Eltern Elternworkshops einzurichten, die auf freiwilliger Basis und kostenfrei helfen können, die mütterliche und väterliche Beziehungsfähigkeit zu verbessern
Bei unvermeidbarer Krippenbetreuung in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes für ein optimales Betreuungsverhältnis (max. 2-3 Kinder pro Betreuerin oder Betreuer) zu sorgen
Bei unvermeidbarer Krippenbetreuung in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes für ein optimales Betreuungsverhältnis (max. 2-3 Kinder pro Betreuerin oder Betreuer) zu sorgen
--Bei notwendiger Krippenbetreuung nicht die Bildung in den Vordergrund zu stellen, sondern die Beziehungsfähigkeit des Betreuungspersonals für eine optimale Bindungserfahrung der Kinder zu fördern
Der Vorstand und Beirat der Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur / Halle, 23.11.2019
Der Vorstand und Beirat der Hans-Joachim Maaz – Stiftung Beziehungskultur / Halle, 23.11.2019
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