NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 19. Juni 2011

Keine Solarstrom-Vergütungskürzung zum 1. Juli - EEG entlastet Großkonzerne - Rezension

[sfv] 17.06.2011
1. Keine Solarstrom-Vergütungskürzung zum 1. Juli 2011
2. Bund der Energieverbraucher: EEG entlastet Großindustrie auf Verbraucherkosten
3. Rezension: Photovoltaik
1. Keine Solarstrom-Vergütungskürzung zum 1. Juli 2011

Nach einer aktuellen Meldung der Bundesnetzagentur wird es zum 1. Juli 2011 keine weitere Absenkung der Einspeisevergütung geben.
Eine gute Nachricht? Nein, nur auf den ersten Blick.
Der Grund für diese Entscheidung ist ein dramatischer Einbruch des PV-Marktes. Im Zeitraum März bis Mai 2011 wurden PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt etwa 0,7 GW (Gigawatt) in Betrieb genommen. Hochgerechnet auf zwölf Monate entspräche dies einem jährlichen Zubauwert von nur ca. 2,8 GW. Im vergangenen Jahr 2010 wurde mehr als doppelt so viel Solarleistung, nämlich 7,4 GW, neu installiert. Dieses Jahr werden es wohl etwa halb so viele GW sein.
Dieser Einbruch des PV-Marktes war gewollt!
Auf Druck der Stromwirtschaft hat die Regierungskoalition die Einspeisevergütungen im Zeitraum von Januar 2009 bis Januar 2011 trotz der Warnungen des SFV insgesamt 5 mal außerplanmäßig abgesenkt . Fukushima und der praktisch beschlossene deutsche Atomausstieg machen aber einen schnellst möglichen Zubau von Solar- und Windenergie (vor allem im Binnenland) notwendig. Auf Grund des dramatischen Klimawandels darf es keine neuen fossilen Kraftwerke geben. Der SFV hat in der Umweltausschusssitzung des Deutschen Bundestages am 8. Juni 2011 auf diese Problematik hingewiesen (siehe http://www.sfv.de/artikel/oeffentlichen_anhoerung_zur_eeg-novelle_2012_.htm )
Wir betonen: Wer ernsthaft eine zügige Abkehr von Kohle und Atom fordert, kommt an einer Beschleunigung des Ausbaus der Solarenergie nicht vorbei. Das geht nur über eine attraktive Gestaltung der Einspeisevergütung. (Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/110616_PhotovoltaikZahlen.html?nn=65116 )

2. Bund der Energieverbraucher: EEG entlastet Großindustrie auf Verbraucherkosten

Quelle: http://www.energieverbraucher.de/de/Erneuerbare/Erneuerbare/Das-EEG__510/#con-11822
(16. Juni 2011) Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz übernehmen Haushaltskunden einen Teil der Stromkosten der Großindustrie. Mit der anstehenden Novelle, die morgen vom Bundesrat beschlossen werden soll, wird diese skandalöse Umverteilung noch ausgeweitet. Dagegen protestieren die betroffenen Energieverbraucher. Derartige Industriesubventionen sind verfassungswidrig und auch nach Europarecht untersagt. Der Bund der Energieverbraucher e.V. wird deshalb mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Regelung vorgehen, zum Beispiel mit Klagen, Verfassungsbeschwerden sowie Beschwerde bei der EU in Brüssel oder vor dem EuGH.
Nach § 40 EEG sind besonders stromintensive Betriebe von der Zahlung der  EEG-Umlage weitgehend befreit, sie zahlen nur 0,05 Ct/kWh, Haushalte dagegen 3,5 Ct/kWh. Das EEG führt aber zu einer Senkung der Strombeschaffungskosten der Industrie in Höhe von mindestens 0,6 Ct/kWh (Merit-Order-Effekt). Unter dem Strich zahlen stromintensive Betriebe durch das EEG also einen um 0,55 Ct/kWh geringeren Strompreis. Im Jahr 2011 war von dieser Regelung der Bezug von 75 TWh, ein Drittel des Industriestromverbrauchs, begünstigt. Die Industrie hat dadurch Stromkosten in Höhe von vierhundert Millionen Euro eingespart (0,55 x 75).
Während die Strompreise der Haushalte durch die EEG-Umlage belastetet werden, spart die stromintensive Industrie Stromkosten in Höhe von mindestens vierhundert Millionen Euro jährlich ein. Die EEG-Novelle will noch mehr Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreien. Das ist ungerecht gegenüber den privaten Stromkunden. Es ist auch unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (siehe Stellungnahme der Forschungsstelle Umweltenergierecht die Uni Würzburg zur EEG-Anhörung des Umweltausschusses des Bundestags am 8.Juni 2011, Seite 8 sowie T.Müller in M.Altrock ua. (Hrsg): EEG, 2. Auflage, 2008, § 16, Rn. 19).
Die geplante Ausweitung der EEG-Befreiung führt zu spürbaren zusätzlichen Belastungen der Haushaltskunden. Denn die EEG-Zahlungen verteilen sich künftig auf weniger Schultern und steigen dadurch. Das Umweltministerium beziffert die Mehrbelastung zwar auf 300 Millionen Euro. Tatsächlich dürften die Mehrbelastungen aber weitaus höher liegen.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert, dass künftig auch stromintensive Betriebe eine EEG-Umlage bezahlen müssen, die mindestens der Entlastung durch den Merit-Order-Effekt entspricht. Auch muss der
 Kreis der begünstigten Betriebe verringert und nicht ausgeweitet werden. Die untere Grenze für die Befreiung muss von 10 GWh auf 20 GWh Jahresstromverbrauch angehoben werden.
"Die Großindustrie und der Gesetzgeber dürfen die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für die Energiewende nicht missbrauchen", fordert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher.

3. Rezension: Neues Buch "Photovoltaik - Solarstrom vom Dach"

(Rezension im Internet unter http://www.sfv.de/artikel/empfehlenswert_photovoltaik_-_solarstrom_vom_dach.htm )

Seit zwanzig Jahren ist Thomas Seltmann fasziniert von Solartechnik, selbst Betreiber von Photovoltaikanlagen und überzeugt von deren Möglichkeiten. Nach seinem anerkannten, bereits 2000 erschienenen und erst vor zwei Jahren in der vierten Auflage vollständig überarbeiteten Ratgeber „Photovoltaik: Strom ohne Ende“, (Verlage Solarpraxis und Beuth, Berlin) zum Bauen und Nutzen von netzgekoppelten PV-Anlagen macht er sich nun selbst Konkurrenz:
„Photovoltaik - Solarstrom vom Dach“, diesmal erschienen im Verlag der Stiftung Warentest, Berlin richtet sich besonders an potenzielle Bauherren und Betreiber kleiner Anlagen auf privaten Hausdächern. Angefangen bei den technischen Grundlagen der Photovoltaik und der verschiedenen Modultypen über Planung, Finanzierung und Ausführung bis hin zur Beantragung von staatlichen Fördermitteln informiert Seltmann fundiert zu nahezu allen denkbaren Fragestellungen. Seltmanns aktueller Ratgeber ist sowohl ein flüssig lesbarer Einstieg für den interessierten Laien, als auch - mit klar strukturiertem Inhalt, Adress- und Literaturempfehlungen, Glossar und Stichwortregister - ein schönes Nachschlagewerk für den Betreiber einer Anlage. Also rundum empfehlenswert? - Ja.
Und gar keine Kritik? - Doch, leider: Die Bewerbung von Seltmanns Ratgeber durch die Stiftung Warentest mit dem Titelschlagwort „Solarenergie - eine lohnende Investition!“ können wir nicht anders als grob irreführend bezeichnen. Dort wird als Thema unter anderem die Planung einer „rentablen“ Anlage aufgeführt und im Werbetext heißt es gar: „Trotz sinkender staatlicher Zuschüsse lohnt sich die Investition in eine eigene netzgekoppelte Solarstromanlage“.
Thomas Seltmann hält sich dagegen mit Aussagen zur Rentabilität von kleinen Hausdachanlagen auffallend zurück. Er weist zwar im Geleitwort pauschal darauf hin, dass die weitere Senkung der Einspeisevergütung
 dazu führen könne, „dass größere und Großanlagen zeitweise weniger Rendite bringen und anonyme Beteiligungsmöglichkeiten an großen Photovoltaikanlagen weniger lukrativ sind als bisher“ und behauptet weiter, für private und gewerbliche Betreiber, „die lieber in Sacheigentum als in abstrakte Geldanlagen... investieren“ und „eher an Sicherheit als an hoher Rendite interessiert sind“, seien „Photovoltaikanlagen aber noch immer und mehr denn je interessant“.
Vor dem Hintergrund der Bewerbung durch Stiftung Warentest könnte der Leser hieraus implizit schließen, dass Seltmann kleine Hausdachanlagen durch die Senkung der Einspeisevergütung nicht betroffen sehe - aber jede konkrete Aussage des Autors zu diesem Thema fehlt, von klaren Zahlen zur Rentabilität ganz zu schweigen. Im Ratgeber finden sich nur vereinzelte Bezüge zur Rentabilität, wie der Hinweis auf die angeblich „lukrative Vergütung“, die das EEG für die Netzeinspeisung regele und damit „den wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen“ ermögliche oder auf den Eigenverbrauch, der sich „in der Regel“ lohne.
Dass im klaren Gegensatz zur Bewerbung durch Stiftung Warentest Bau und Betrieb insbesondere kleiner Hausdachanlagen unter den aktuellen Bedingungen nur bei ausreichend Idealismus - und insbesondere keinesfalls als Geldanlage - als „lohnende Investition“ zu empfehlen sind, macht Seltmann in dem einzigen (mit ganzen fünf Sätzen) längeren Abschnitt zu diesem Thema deutlich:
„Mit einem Sparbuch oder Festgeldanlagen und den dort üblichen Renditen lässt sich die Investition in eine Solarstromanlage trotzdem nicht gut vergleichen. Würde man sich den gesamten Zeit- und Verwaltungsaufwand als Photovoltaikbetreiber vergüten, wäre es mit der Wirtschaftlichkeit vieler kleiner Anlagen schnell vorbei. ... Und schließlich bleiben gewisse Risiken und Unsicherheiten, die man bei einer unternehmerischen Investition nie hundertprozentig ausschließen kann. ... Von den zweistelligen Renditen, wie sie in der klassischen Energiewirtschaft mit Stromerzeugung und -verkauf erzielt werden, ist die Photovoltaik jedenfalls weit entfernt.“
Aber diese aus praktischer - und bei allem Idealismus des Autors ohne Zweifel auch leidvoller - Erfahrung gewachsene Warnung vor den üblichen Werbesprüchen aus der Solarwirtschaft passt wohl nicht so recht in das Konzept der Stiftung Warentest.

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
zentrale@sfv.de , http://www.sfv.de/

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