wie mir soeben Ihre Kollegin Hasch, ich hoffe den Namen richtig verstanden zu haben, in einem Telefongespräch mitteilte, soll ich mich schriftlich mit meinem Anliegen an Sie wenden.
 
Das will ich hiermit in einem offenem Briefe an Sie tun und bitte Sie Ihren Kenntnisstand zum ESM-Verfahren damit abzugleichen. Ich beziehe mich auf Ihre Pressemitteilung vom 17.09.2012 auf Ihrem Webprojekt. “Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem Rechtsstaat”





Frau Hassel Reusing ist die 6. Klägerin gegen den ESM, Fiskalpakt und “kleine Vertragsänderung” (Artikel 136.3 AEUV) sowie gegen weitere Begleitgesetze zum ESM und StabMechG.
 
Das Netzwerk Volksentscheid unterstützt das Klageanliegen der Klägerin mit einer öffentlichen Solidarisierungsaktion, seit diese ihre Klage am 30.06.2012 nach dem Bundestags- und Bundesratsbeschluss sofort in Karlsruhe eingereicht hat. Wir sind der Auffassung, dass diese Klage fundiert auf die Problematik des Demokratieabbaus und die Zerstörung von Menschen- und Grundrechten mittels Durchgriff des IWF (136.3 AEUV) und nicht definiertem Ermächtigungsrahmens eingeht.
 
Unten folgende Links an die Hand zur Abgleichung, da das Bundesverfassungsgericht sinngemäß am 12.09.2012 (ich selbst war Zeuge der Beschlussverlesung) in seiner Beschlussfassung sinngemäß erläuterte, dass niemand die Folgen von ESM und Fiskalpakt im Vorfeld abwägen kann. Das ist eine Falschbehauptung, weil die Menschen- und Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing als Klägerin ALLE Bundesverfassungsrichter des 2. Senats über die Folgen dieser Verträge für Menschenrechte und Grundrechte explizit in Kenntnis gesetzt hat und das in ihrer Klageschrift auch nachlesbar ist.
 
Wir finden es in höchstem Maße skandalös, dass trotz der öffentlichen Relevanz der Klage und der Aufforderung diese öffentlich behandeln zu dürfen, die 28 Eilanträge der Klägerin in der Verhandlung am 12.09.2012 nicht behandelt worden sind. Damit ist meiner Auffassung nach ein erheblicher Schaden an der Rechtsordnung entstanden, da man mit der Beschlussfassung des Gerichtes die Menschenrechte, Grundrechte und Menschenwürde der gesamten europäischen Bevölkerung ganz bewusst riskiert. Frau Hassel-Reusing geht in ihrer Klageschrift und den Eilanträgen, wie auch in ihren darauf folgenden Briefwechseln mit dem Bundesverfassungsgericht dezidiert darauf ein.
 
Auch wäre ernsthaft zu hinterfragen, ob das Bundesverfassungsgericht überhaupt noch unabhängig reagiert. Das Handelsblatt ging in einem Beitrag auf eine der Problematiken ein. Zeit online ging auf Bundesverfassungsrichter Peter Müller ein, wir kritisierten die Befangenheit Prof-. Peter Michael Hubers in anderen Artikeln, wie auch IK-News, Peter Boeringer, WELT Online, WELT Print, und Günther Lachmann (WELT).
Hier einige weitere Links:
  • Artikel des Prof. Dr. Zuck in Legal Tribune Online Gebührenunterlaufung § 37 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Klage als “Verhinderungsklage” und Massenbeschwerde getarnt (was durch uns zu verifizieren ist, wurde doch die Klageschrift bereits im November letzten Jahres in damaliger Fassung dem Verein Mehr Demokratie e.V. – www.verfassungsbeschwerde.eu – Prof. Däubler Gmelin übersandt.), Befangenheitsantrag zu Prof. Peter Michael Huber,
Wir selbst stellen uns ohnehin die Frage, warum ein Klagebündnis das Bundesverfassungsgericht ungestraft dazu aufrufen kann, dass man das Bundesverfassungsgericht zum Aufbrechen des Grundgesetz auffordern darf?
 
 
5. Rechtsfolgen Art. 146 GG
Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalvertrag überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion
ermächtigen.
Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.” – Ende des Zitats – Ist das die von den “Grundgesetzvätern und -müttern” übertragene Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts? Wir meinen klar Nein!
Wann liegt ein Missbrauch des Bundesverfassungsgerichtes vor? Wer bezahlt die Zeche dafür?
Unserer Auffassung nach sind die Indizien und Beweise für eine organisierte Rechtsbeugung nicht mehr von der Hand zu weisen. Das Bundesverfassungsgericht hat in sträflicher Weise die Kompetenz eine Entscheidung zur Unrechtmäßigkeit der kleinen Vertragsänderung (AEUV 136.3) zu erkennen und noch verhindern zu können dem Bundespräsidenten Gauck überlassen, welcher unseres Wissens nach über die Tragweite dieser unbegrenzten Ermächtigung gegen unser Grundgesetz, Menschen- und Grundrechte als auch der Menschenwürde, von der Klägerin, als auch durch unser Netzwerk selbst in Kenntnis gesetzt worden ist. Nur einen Tag nach der Beschlussverkündung am 12.09.2012 wurde der Vertrag von Gauck gegengezeichnet. Damit hat das Bundesverfassungsgericht ganz bewusst die Augen vor den möglichen Folgen zugedrückt.
 
Warum hat Prof. Peter Michael Huber (angebl. seit Mai/Juni nicht mehr Kurator beim klagendem Verein Mehr Demokratie e.V.) die Hassel-Reusing Eilanträge, welche uns hätten vor den negativen Folgen des Vertrages bewahren können auf Eis gelegt und unter den Tisch fallen lassen?
 
Warum gab es von den anderen Bundesverfassungsrichtern keinen Protest dazu, obwohl ihnen die Eilanträge der Klägerin bekannt gewesen sein müssen. Hatte sie doch selbst unseres Wissens nach alle Bundesverfassungsrichter mit Brief davon in Kenntnis gesetzt?
Was gedenkt der Deutsche Richterbund dagegen zu unternehmen, dass hier ganz offensichtlich am Erfordernis des Schutzes der Grund- und Menschenrechte, wie des Grundgesetzes selbst und an den dort fixierten Grundrechten vorbeilaviert worden ist?
 
Wir stellen uns die Frage, ob hier nicht Strafanzeige zu stellen ist? – Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht in völlig ungenügender Weise auf die kleine Vertragsänderung 136.3 AEUV reagiert und damit die Ermächtigung an eine Bankendiktatur (IWF) erteilt. Medien sprechen hier nicht mehr hinter vorgehaltener Hand von einem durchgeführtem und vollzogenem Putsch.
 
Ich selbst befragte am Rande der Beschlussveranstaltung den Prozessbevollmächtigten der klagenden Professorengruppe zum 136.3 und er sah absolut nicht glücklich dabei aus, war zudem sinngemäß der Auffassung, dass der 136.3 überhaupt die größte Falle ist und überhaupt völlig unzureichend behandelt worden ist. Sarah Luzia Hassel-Reusing ging aber explizit auf die Problematik in ihrer Klageschrift, den Eilanträgen und den Benachrichtigungen der Richter ein.
 
Ich danke Ihnen im Voraus stellvertretend vieler besorgter Menschen in diesem Lande für Ihre Antworten und Ihre beherzte Reaktion, damit weiterer Schaden von der Rechtsordnung noch rechtzeitig, also vor der Hinterlegung der von Bundespräsident Gauck unterzeichneten Verträge in Brüssel (Ratifizierung) abgewendet werden kann.
 
Wer schützt die Menschen in diesem Lande jetzt noch vor einer Bankendiktatur? Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen mit der Klägerin Hassel-Reusing direkt in Verbindung, deren Kontaktdaten aus ihrer Klage zu entnehmen sind.
 
Ihre Stellungnahme dazu wird gern bei uns hier veröffentlicht.
 
Klaus Lohfing-Blanke