NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 18. April 2014

Vorsorgliches Rechtsgutachten gegen den EEG-Regierungsentwurf

[sfv]  17.04.2014

** Vorsorgliches Rechtsgutachten gegen den EEG-Regierungsentwurf

Liebe Freunde der Erneuerbaren Energien,

mit dieser Mail wenden wir uns an alle, die die weitere Demontage der Erneuerbaren Energien nicht tatenlos hinnehmen wollen.

Wir wollen nicht abwarten, bis der Regierungsentwurf zum EEG 2014 vom Bundestag verabschiedet worden ist, sondern wir wollen VORHER die Abgeordneten zum Nachdenken bzw. Umdenken bringen.

Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung.

Bisherige Kontaktaufnahmen mit Bundestagsabgeordneten haben uns gezeigt, dass die meisten Abgeordneten diesen Gesetzentwurf für einen erfreulichen Fortschritt auf dem Weg zur Energiewende halten.

Dies ist erklärlich, wenn man annimmt, dass die meisten Abgeordneten nur die ersten Seiten des über 300 Seiten starken Entwurfs gelesen haben und ansonsten ihren energiepolitischen Experten vertrauen, die wiederum den "Experten" des Wirtschaftsministeriums vertrauen.

Im Vorblatt zum Gesetzentwurf stehen aufrüttelnde Sätze, die jeden Umweltfreund begeistern:

  ---- Zitat aus dem Gesetzesentwurf -----
  A. Problem und Ziel
  Die Energiewende ist ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanke der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist.
  Zugleich macht sie die Volkswirtschaft unabhängiger von knapper werdenden fossilen Rohstoffen und schafft neue Wachstumsfelder mit erheblichen Arbeitsplatzpotenzialen.
  Die Energiewende verbindet daher wirtschaftlichen mit sozialem und ökologischem Erfolg. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortführen.
  Die mit diesem Gesetz vorgelegte grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) ist eine zentrale Maßnahme für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Ziel dieser Reform ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen; bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Darüber hinaus muss der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien für alle Akteure der Energiewirtschaft planbar verlaufen, und die Strommengen müssen zu möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten in das Energieversorgungssystem integriert werden. Hierfür sind
  in weiteren Schritten auch Reformen in anderen Bereichen der Energiewirtschaft erforderlich.
---Ende des Zitats aus dem Vorblatt zum Gesetzesentwurf ---

Nach diesen zukunftsweisenden Einleitungsworten halten die Abgeordneten unsere Warnungen vor den folgenden negativen Bestimmungen für das (ihnen bis zum Überdruss vertraute) übliche Geschrei eines Lobbyverbandes vor jeder Gesetzesnovelle.

Dass in diesem Fall jedoch eine hoffnungsgebende Entwicklung rückgängig gemacht wird und dass dabei die bereits geschaffene vorbildliche Infrastruktur zum Aufbau einer Versorgung mit Erneuerbaren Energien wieder zerstört wird, ist den Abgeordneten nicht bewusst. Und dass dabei die wirtschaftliche Existenz von Menschen und Betrieben gefährdet und teilweise sogar vernichtet wird, die im Vertrauen auf vorangegangene staatliche Versprechungen das Risiko einer Umstellung ihres beruflichen Lebens auf sich genommen haben, können sie sich nicht vorstellen. Und dass der Staat dabei sogar den Schutz unserer Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit vernachlässigt, ist ihnen offenbar noch nicht zu Bewusstsein gekommen.

Zudem sind die 99 Paragrafen des Gesetzesentwurfs viel zu kompliziert und unverständlich, als dass sie von einem energiepolitischen Laien beim ein- oder zweimaligen Lesen verstanden werden können.

Die Verstöße gegen Verfassungsnormen wie Vertrauensschutz und Gleichbehandlung können wir als Umweltverband den Abgeordneten nicht begreiflich und glaubhaft machen, dazu fehlt uns die juristische Autorität.

Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, bei einem anerkannten Verfassungs-, Europa- und Energierechtler, Prof. Dr. Felix Ekardt, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das anhand einiger besonders gravierender Verstöße beispielhaft die grundgesetzliche Fragwürdigkeit des  Regierungsentwurfs herausstellt, ebenso wie seine fragwürdige Einbettung in das Europäische Rechtssystem und - nicht zu vergessen - die Vernachlässigung des Klimaschutzes.

Dieses Gutachten soll so rechtzeitig fertiggestellt werden, dass es direkt nach der ersten Lesung in die juristische Öffentlichkeit, die Presse und in die Hände aller Abgeordneten gebracht werden kann. Wir wollen Herrn Ekardt bitten, in unserem Auftrag ein Schreiben auch an die Abgeordneten zu verfassen.

Außerdem wollen wir das Gutachten allen interessierten Umweltorganisationen zur Verfügung stellen, damit sie davon Gebrauch machen können.

Dieses Gutachten soll den Abgeordneten noch rechtzeitig bewusst machen, dass der Regierungsentwurf (ganz im Gegensatz zu der hinterhältig-freundlichen Einleitung) höchst destruktive Bestimmungen enthält.

Den Fraktionsführungen sollte das Gutachten die Möglichkeit vor Augen führen, dass es nach der Verabschiedung einer grundgesetzfraglichen  Gesetzesnovelle zu einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde kommen könnte.

Wer sich nicht mehr wehrt, hat schon verloren.

Wir wollen uns wehren und hoffen dass Sie uns dabei unterstützen. Sie ahnen es schon, ein gutes Gutachten ist teuer!

Bitte überweisen Sie Ihre Spende (die ist steuerlich absetzbar) auf unser Konto bei der Pax Bank Aachen e.G.

IBAN: DE 1637 0601 9310 0541 5019 oder
BLZ: 370 601 93, Kto: 100 541 5019

Geben Sie als Verwendungszweck an: "Rettung der Energiewende"


Hier noch der Zeitplan für das EEG 2014:

09. April Kabinett
08. Mai 1. Lesung im Bundestag
23. Mai 1. Lesung Bundesrat im verkürzten Verfahren 
28. Mai Gegenäußerung der Bundesregierung 
26. + 27. Juni 2. und 3. Lesung im Bundestag 
11. Juli 2. Lesung im Bundesrat

Für den Vorstand des SFV
Wolf von Fabeck

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
zentrale@sfv.de,
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