Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für E-AutosVerkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Die Bewilligungsquote für beantragte Fördermittel entsprechend der "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Regierungsangaben bei 67 Prozent im ersten Förderaufruf, bei 54 Prozent im zweiten Förderaufruf und bei 55 Prozent im dritten Förderaufruf gelegen, wobei hier noch elf Anträge in Bearbeitung sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17109) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16691) hervor. Der größte Teil der abgelehnten Anträge sei aufgrund von Überschreitung des Kontingents abgelehnt worden, heißt es weiter.
Mit den Fördergeldern aus den ersten drei Förderaufrufen wurden der Antwort zufolge rund 7.400 Ladepunkte errichtet. Bei etwa 12.600 bewilligten Ladepunkten stehe der Aufbau noch aus (Stand Dezember 2019), heißt es. Als häufigste Gründe für eine verzögerte Errichtung der Ladeinfrastruktur führt die Bundesregierung Engpässe bei der Lieferung der Ladeinfrastruktur, lange Wartezeiten bei der Errichtung des Netzanschlusses sowie "je nach Standort umfangreichere Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden vor Ort" an.
Vollautomatisiertes Fahren in Deutschland
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Bisher sind in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung keine Fahrzeugmodelle genehmigt worden, die die Anforderungen an hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen entsprechend Paragraf 1a Straßenverkehrsgesetz (StVG) erfüllen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16420) hervor.
Nachdem bereits 2017 durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Regelungen zum hoch- und teilweise vollautomatisierten Fahren in Deutschland geschaffen worden seien, erarbeite das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit einen Rechtsrahmen zum autonomen Fahren in geeigneten Anwendungsfällen gemäß des Auftrages aus dem Koalitionsvertrag, heißt es in der Antwort weiter. Damit solle insbesondere der Einsatz fahrerloser Shuttle über eine reine Erprobung hinaus ermöglicht werden. "Hierdurch sollen neue Mobilitätslösungen geschaffen und die Personen- und Güterbeförderung in städtischen und ländlichen Bereichen gestärkt werden", schreibt die Regierung.
Aufgrund der Vielzahl notwendiger Sachverhaltsaufklärungen innerhalb eines technisch-regulatorisch anspruchsvollen Vorhabens sei - anders als angekündigt - eine Gesetzesvorlage im Frühjahr 2019 nicht möglich gewesen, heißt es weiter. Es sei nun beabsichtigt, den Referentenentwurf im Frühjahr 2020 vorzulegen.
Eisenbahnbrücken in Nordrhein-WestfalenVerkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/HAU) In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Angaben der Bundesregierung
Berlin: (hib/HAU) Die Bewilligungsquote für beantragte Fördermittel entsprechend der "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Regierungsangaben bei 67 Prozent im ersten Förderaufruf, bei 54 Prozent im zweiten Förderaufruf und bei 55 Prozent im dritten Förderaufruf gelegen, wobei hier noch elf Anträge in Bearbeitung sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17109) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16691) hervor. Der größte Teil der abgelehnten Anträge sei aufgrund von Überschreitung des Kontingents abgelehnt worden, heißt es weiter.
Mit den Fördergeldern aus den ersten drei Förderaufrufen wurden der Antwort zufolge rund 7.400 Ladepunkte errichtet. Bei etwa 12.600 bewilligten Ladepunkten stehe der Aufbau noch aus (Stand Dezember 2019), heißt es. Als häufigste Gründe für eine verzögerte Errichtung der Ladeinfrastruktur führt die Bundesregierung Engpässe bei der Lieferung der Ladeinfrastruktur, lange Wartezeiten bei der Errichtung des Netzanschlusses sowie "je nach Standort umfangreichere Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden vor Ort" an.
Vollautomatisiertes Fahren in Deutschland
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Bisher sind in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung keine Fahrzeugmodelle genehmigt worden, die die Anforderungen an hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen entsprechend Paragraf 1a Straßenverkehrsgesetz (StVG) erfüllen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16420) hervor.
Nachdem bereits 2017 durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Regelungen zum hoch- und teilweise vollautomatisierten Fahren in Deutschland geschaffen worden seien, erarbeite das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit einen Rechtsrahmen zum autonomen Fahren in geeigneten Anwendungsfällen gemäß des Auftrages aus dem Koalitionsvertrag, heißt es in der Antwort weiter. Damit solle insbesondere der Einsatz fahrerloser Shuttle über eine reine Erprobung hinaus ermöglicht werden. "Hierdurch sollen neue Mobilitätslösungen geschaffen und die Personen- und Güterbeförderung in städtischen und ländlichen Bereichen gestärkt werden", schreibt die Regierung.
Aufgrund der Vielzahl notwendiger Sachverhaltsaufklärungen innerhalb eines technisch-regulatorisch anspruchsvollen Vorhabens sei - anders als angekündigt - eine Gesetzesvorlage im Frühjahr 2019 nicht möglich gewesen, heißt es weiter. Es sei nun beabsichtigt, den Referentenentwurf im Frühjahr 2020 vorzulegen.
Eisenbahnbrücken in Nordrhein-WestfalenVerkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/HAU) In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Angaben der Bundesregierung
4.382 Eisenbahnbrücken, wovon
248 der Zustandskategorie 4 (Gravierende Schäden am Bauwerksteil, welche die Sicherheit noch nicht beeinflussen) zugeordnet sind.
Das geht aus der Antwort der Regierung (19/17061) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16636) hervor. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) liege das Durchschnittsalter der Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen bei etwa 86 Jahren, heißt es in der Antwort. 2.724 Brücken seien älter als 80 Jahre.
Im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 seien in Nordrhein-Westfalen 67 Eisenbahnbrücken "aktivierungsfähig saniert, erneuert oder gebaut" worden, schreibt die Regierung ebenfalls unter Bezug auf Auskünfte der DB AG. Voraussichtlich 19 erneuerte Brücken sollen im Zeitraum zwischen 2020 und 2021 in Betrieb genommen werden.
Fahrzeitverkürzung IC-Züge Amsterdam - Berlin
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Ab dem Fahrplan 2024 soll die Fahrzeit zwischen dem Bahnhof Amsterdam Centraal und Berlin Hauptbahnhof von derzeit 6:22 Stunden auf 5:45 Stunden sinken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17113) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16560) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf Auskünfte der Deutschen Bahn AG (DB AG). Demnach soll die Fahrzeitverkürzung durch ein neues schnelleres Fahrzeug (ECx), eine schnellere Fahrplantrasse auf dem Ost-West-Korridor Nordrhein-Westfalen (NRW) - Berlin sowie den Entfall des Lokwechsels in Bad Bentheim möglich werden.
Ein weiterer Fahrzeitgewinn sei nach Auskunft der DB AG durch die Fertigstellung einer Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) auf dem Korridor Hamm - Hannover sowie die Beschleunigung von Hannover - Berlin zu erreichen. Im Zuge des aktuellen Gutachterentwurfs des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt erscheine eine Fahrzeit eines Sprinters Amsterdam - Berlin über Emmerich in etwa fünf Stunden realistisch. Im Fall einer Sprinter-Verbindung Amsterdam - Berlin über Emmerich wird es der Vorlage zufolge voraussichtlich keinen Halt am Niederrhein geben.
Im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 seien in Nordrhein-Westfalen 67 Eisenbahnbrücken "aktivierungsfähig saniert, erneuert oder gebaut" worden, schreibt die Regierung ebenfalls unter Bezug auf Auskünfte der DB AG. Voraussichtlich 19 erneuerte Brücken sollen im Zeitraum zwischen 2020 und 2021 in Betrieb genommen werden.
Fahrzeitverkürzung IC-Züge Amsterdam - Berlin
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Ab dem Fahrplan 2024 soll die Fahrzeit zwischen dem Bahnhof Amsterdam Centraal und Berlin Hauptbahnhof von derzeit 6:22 Stunden auf 5:45 Stunden sinken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17113) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16560) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf Auskünfte der Deutschen Bahn AG (DB AG). Demnach soll die Fahrzeitverkürzung durch ein neues schnelleres Fahrzeug (ECx), eine schnellere Fahrplantrasse auf dem Ost-West-Korridor Nordrhein-Westfalen (NRW) - Berlin sowie den Entfall des Lokwechsels in Bad Bentheim möglich werden.
Eine IC-Lok im Berliner Hbf. |
Ein weiterer Fahrzeitgewinn sei nach Auskunft der DB AG durch die Fertigstellung einer Ausbau-/Neubaustrecke (ABS/NBS) auf dem Korridor Hamm - Hannover sowie die Beschleunigung von Hannover - Berlin zu erreichen. Im Zuge des aktuellen Gutachterentwurfs des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt erscheine eine Fahrzeit eines Sprinters Amsterdam - Berlin über Emmerich in etwa fünf Stunden realistisch. Im Fall einer Sprinter-Verbindung Amsterdam - Berlin über Emmerich wird es der Vorlage zufolge voraussichtlich keinen Halt am Niederrhein geben.
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