NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 22. Februar 2020

Trennungsfamilien und Kinderrechte: Vor Gerichtsverfahren: Verpflichtende Mediation gefordert / Petition zu Kinderrechten im Grundgesetz / Familiendemo im Mai 2017

Pressemeldung 17.2.2020:
https://familienarbeit-heute.de/trennungsfamilien-und-kinderrechte


Trennungsfamilien und Kinderrechte
Der "Verband Familienarbeit" nimmt den Film „Weil du mir gehörst“, der am 12.2., 20 Uhr 15 von der ARD ausgestrahlt wurde (in der Mediathek noch nachzuhören), zum Anlass, zu fragen, ob der bestehende rechtliche Umgang mit Trennungsfamilien wirklich dem Kindeswohl dient. Sicher ging es hier um einen Einzelfall, der aber viele wirklichkeitsnahe Elemente enthielt. Er hat nach unserer Auffassung tatsächliche Defizite verdeutlicht und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht.

 
Der Staat könnte Artikel 6 des Grundgesetzes
familienfreundlicher anwenden, meint der Verband Familienarbeit
 
Kein Zweifel: Für ein Kind ist es in der Regel besser, wenn Eltern zusammenbleiben und Fragen des Umgangs und des Unterhalts gar nicht strittig sind. Schon seit 40 Jahren beobachtet der Verband Familienarbeit die zunehmende Elternfeindlichkeit in der Gesetzgebung mit ihren wirtschaftlichen Folgen als Mitursache für die zunehmende Anzahl von Trennungen. Schon um der Kinder willen, müssen wir uns aber auch fragen, ob der Staat sachgerecht mit Trennungsfamilien umgeht und sich dabei wirklich am Kindeswohl orientiert.

Unser Grundgesetz ordnet die Verantwortung für die Kinder im Regelfall den Eltern zu (Art. 6 Abs.2 Satz 1). Nur wenn Eltern fehlen oder versagen, hat der Staat eine „Wächterfunktion“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 2). 


Aber die staatliche Gewalt unterscheidet zu wenig zwischen Eltern, die z.B. aufgrund einer Sucht erziehungsunfähig sind und Eltern, deren Erziehungsfähigkeit durch einen Trennungskonflikt emotional überlagert und erst dadurch eingeschränkt ist. In beiden Fällen beschränkt sich die staatliche Gewalt im Wesentlichen auf eine Schiedsrichterfunktion, wobei im Falle der Trennungsfamilien vor allem die Interessen der Partner von Rechtsanwälten vertreten werden, während das Kind keinen Anwalt hat und die Richter in der Regel überfordert sind.


Aber auch in Trennungsfamilien bleibt die Verantwortung für die Kinder in erster Linie bei den Eltern. Der Staat sollte verpflichtet werden, seine „Wächterfunktion“ nicht auf eine bloße Schiedsrichterfunktion zu reduzieren, sondern die in der Regel erhaltene, aber verdeckte Liebesfähigkeit und Liebeswilligkeit der Eltern gegenüber ihren Kindern durch einfühlsame Vermittlung zu mobilisieren und als Gegenmittel zu bestehenden Emotionen zwischen den Eltern wirksam werden zu lassen. Dazu reicht aber eine bloße juristische Ausbildung nicht aus.


Der Vorstand des Verband Familienarbeit äußert sich dazu: “Die gegenwärtige Rechtspraxis gegenüber Trennungsfamilien ist unbefriedigend. Auch die geplante Erwähnung von Kinderrechten im Grundgesetz bessert die Situation der betroffenen Kinder nicht, sondern begünstigt lediglich die Bevormundung durch den Staat. Unser Verband hält es dagegen für geboten, dass die ‚Wächterfunktion‘ des Staates vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung eine verpflichtende Mediation vorschreibt, die durch unparteiische und einfühlsame Fachleute zu erfolgen hat. Ziel muss sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig zu machen. Gerichtsurteile dürfen nur Notlösung sein.“

Anhang aus aktuellen Anlass von Felix Staratschek: 

Meine Frage an Christine Lambrecht (SPD) zu Kinderrechten im Grundgesetz: 
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Im Grundgesetz soll laut ihrem Ministerium künftig stehen:
"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allen staatlichen Handeln, dass es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."
Leider enthält dieser Artikel sehr viele uneindeutige Begriffe.
Werden diese Kinderrechte dazu führen, dass Kinder, die nicht an bestimmten Formen des Sexualkundeunterrichtes teilnehmen wollen und diesen Unterricht verlassen, als  "eigenverantwortliche Persönlichkeit" geachtet werden oder müssen Eltern weiterhin mit Sanktionen rechnen, wenn diese sich weigern, Druck auf ihr Kind auszuüben, doch an diesem Unterricht teilzunehmen?
Wer bestimmt, was das Wohl des Kindes ist? Wird der Staat da Parameter setzen?
Wird künftig auch das subjektive Empfinden von Kindern geachtet, wenn z.B. bei denen Inhalte, die diese von Erwachsenen in der Schule dargeboten werden, Unwohlsein erzeugt?
Ab wann gelten Kinderrechte? Gelten diese auch für die ungeborenen Kinder und werden Sie alles machbare tun, Familien so zu fördern, dass es keine Gründe mehr für die Tötung noch nicht geborener Menschen gibt?
Haben Kinder ein Recht auf Papa und Mama und wird es deswegen ein rentenwirksames Erziehungsgehalt geben, damit Familienarbeit der Erwerbsarbeit gleichgestellt wird und Eltern sich optimal um die Belange ihrer Kinder kümmern können?
Wie sehen die Kinderrechte angesichts der fehlenden oder beschränkten Geschäftsfähigkeit aus?
Wie verhält sich die noch verbotene Leihmutterschaft zu den Kinderrechten? Wird es bei diesem Verbot bleiben?
Wäre es nicht sinnvoll, vor der "sozialen Gemeinschaft" die Familie zu erwähnen, damit das Leben in der Familie deutlicher geschützt wird?
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Ich kann alle nur ermuntern, wenn Sie ein politisches Anliegen oder Wissensbedarf haben, nutzen Sie die Chance auf Abgeordnetenwatch die Abgeordenten ihrer Region oder die Fachpolitiker zu bestimmten Themen oder Politiker, die in den Medien erwähnt wurden, eine gute Frage zu stellen. Wenn viele kleine Leute an vielen kleinen Orten durch gute Fragen die Politiiker nachdenklich machen, kann das Entscheidungen im Bundestag beeinflussen. 

Wenn ich auf meinen Seiten Namen von Politikern veröffentliche, unterlege ich deren Namen wenn möglich mit einem Link nach Abgeordnetenwatch, wenn das nicht geht (oft bei Ministern), deren Facebookseiten oder andere Internetseiten) um den Austausch der Menschen mit den Politikern zu fördern.

Petition im Bundestag gegen den geplanten Kinderrechte.Artikel  im Grundgesetz: 
Kinder sind Menschen so dass bereits alle Menschenrechte für Kinder gelten. Aber ein schlecht formulierter, weit auslegbarer Kinderrechteartikel kann künftig gegen Eltern und Familie eingesetzt werden, wenn der Staat denen Ziele aufoktruieren will. 
Registrieren Sie sich dort und unterstützen und verbreiten Sie diese und andere gute Petitionen, Da kann man dann immer wieder mal rein schauen.  

Bitte den 17.5.20 frei halten (evt. auch einen Tag eher, zumindest habe ich das angeregt, da an Samstagen das Bahnfahren am günstigsten ist (Würzburg ist per Neubaustrecken aus ganz Norddeutschland gut erreichbar, das Baden Württembverg-Ticket gilt bis Würzburg und natürlich das Bayernticket (beide gelten nur in Regionalzügen) und Sonntage für Frühaufsteher am Montag ungeeignet sind und Bahnfahren am Sonntag nachmittag in Fernzügen am Teuersten ist - außer man bucht sehr früh einen der wenigen sonntäglichen Sparpreise): 

Familiendemo am 17.5.20 in Würzburg: 
Sobald es mehr Detaiuls gibt sollten Sie Sparpreise der DB buchen. Auch mit dem "Quer durchs Land Ticket" können Familien eine Bahnfahrt machen. Wobei man bei letzteren einen Hakenporsche mitnehmen sollte für Verpflegung und für reisetaugliche Familienspiele oder Lektüre, wenn im Dunkeln draußen  nichts mehr zu sehen ist. 

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