Rechnungshof kritisiert Ministerium bzgl PKW-Maut / 2. Untersuchungsausschuss
(Verlinkung, Bilder und Bildtexte: Felix Staratschek, Copyleft)
Berlin: (hib/CHB) Vertreter des Bundesrechnungshofs haben ihre Kritik am Bundesverkehrsministerium wegen der Umsetzung der Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen bekräftigt. Bei der öffentlichen Zeugenvernehmung des 2. Untersuchungssausschusses ("PKW-Maut") standen am Donnerstag haushalts- und vergaberechtliche Bedenken im Zentrum, die der Bundesrechnungshof bereits zuvor in einem Bericht vorgetragen hatte.
"Über das endgültige Angebot hätte nicht mehr verhandelt werden dürfen", sagte Werner Pelzer, Ministerialrat im Bundesrechnungshof und dort Prüfungsgebietsleiter für die PKW-Maut, in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Mit seiner Aussage bezog er sich darauf, dass das Verkehrsministerium nach Abgabe des endgültigen Angebots durch die Bietergemeinschaft aus Kapsch TrafficCom und CTS Eventim weitere Gespräche mit den Bietern geführt und sie zur Abgabe eines zweiten finalen Angebots aufgefordert hatte.
"Das ist vergaberechtlich nicht zulässig", sagte auch Romy Moebus, Leiterin der für Verkehr und Infrastruktur zuständigen Abteilung V des Bundesrechnungshofs. In diesen nach Abgabe des endgültigen Angebots geführten Verhandlungen seien die Mindestanforderungen geändert worden. Deshalb, sagten Moebus und Pelzer in getrennten Vernehmungen, hätte das Ministerium das Verfahren zurücksetzen und den zuvor ausgestiegenen Bietern die Möglichkeit geben müssen, sich wieder am Verfahren zu beteiligen. Zwar gebe es die Möglichkeit, aus schwerwiegenden Gründen nachzuverhandeln. "Das Ministerium", sagte Moebus, "hat aber keine schwerwiegenden Gründe vorgebracht."
Ministerialdirektor Reinhard Klingen, Leiter der Zentralabteilung im Bundesverkehrsministerium, widersprach im Anschluss dieser Darstellung. "Es wurden Aufklärungsgespräche und Verhandlungen mit den verbliebenen Bietern geführt, die im rechtlichen Sinne keine Nachverhandlungen waren", sagte Klingen. Im späteren Verlauf der Vernehmung modifizierte er diese Aussage: Konfrontiert mit Paragraf 17 der Vergabeverordnung, wonach Verhandlungen über endgültige Angebote unzulässig sind, sprach er nur noch von "Aufklärungsgesprächen" zwischen Ministerium und Konsortium.
Allerdings machte Klingen darauf aufmerksam, dass er die Zentralabteilung erst seit Ende Juli 2019 leitet. Mehrmals erklärte er deshalb im Laufe der Vernehmung: "Ich habe zu dieser Frage keine persönliche Wahrnehmung." Wenig Erhellendes konnte er auch zur Frage beitragen, wie genau das Ministerium zur Einschätzung kam, das Risiko eines negativen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei gering. Der EuGH entschied bekanntlich im Juni 2019, die PKW-Maut in der beschlossenen Form sei nicht vereinbar mit EU-Recht, da sie ausländische Fahrzeughalter benachteilige.
Das Ministerium habe dieses Risiko "nicht in dokumentierter Form betrachtet", kritisierte Rechnungshofsprüfer Pelzer. "Wir haben nirgendwo gesehen, dass sich das Ministerium mit dem Risiko auseinandergesetzt hat." Dem widersprach eine Mitarbeiterin des Bundesverkehrsministeriums, die nicht als Zeugin geladen war, der aber vom Ausschussvorsitzenden das Wort erteilt wurde. Sie wies auf ein Dokument in den dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Akten hin, das nach ihren Angaben belegt, dass das Ministerium das Risiko einer negativen EuGH-Entscheidung fortlaufend berücksichtigte.
Auch zu haushaltsrechtlichen Fragen äußerten sich die Vertreter des Bundesrechnungshofs. Es seien ihnen keine anderen Vergabeverfahren bekannt, in denen die Angebotssumme der Bieter um ein Drittel heruntergehandelt worden sei, erklärten sie übereinstimmend in getrennten Befragungen. Bei der PKW-Maut wurde die Angebotssumme von rund drei Milliarden Euro in den Endverhandlungen auf rund zwei Milliarden Euro reduziert. Erst dadurch wurde es möglich, die Verpflichtungsermächtigung des Bundestags einzuhalten.
Mehrere Fraktionen fragten zudem nach der Kooperationsbereitschaft des Verkehrsministeriums bei der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. "Wer freut sich schon, wenn der Bundesrechnungshof kommt?", antwortete Moebus. Es sei vorgekommen, dass trotz rechtzeitiger Ankündigung des Besuchs durch die Prüfer kein Computer im Büro gestanden habe und kein Zugang zum Laufwerk gewährleistet gewesen sei.
Als "verbesserungswürdig" bezeichnete auch Prüfungsgebietsleiter Pelzer die Kooperation mit dem Verkehrsministerium. Fragen, wie sich die mangelnde Kooperationsbereitschaft konkret geäußert habe, beantwortete er unter Verweis auf die Vertraulichkeit entsprechender interner Vermerke nicht. Das Angebot des Ausschussvorsitzenden Schiefner, sich zu diesem Aspekt in nicht öffentlicher Sitzung zu äußern, lehnte der Vertreter des Bundesrechnungshofs ab.
Erstattungsansprüche für ReisendeVerkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine Vereinfachung des Antragsverfahrens bei der Erstattung von Flug- und Bahntickets im Fall von Verspätungen und Ausfällen ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition, in der die automatische Erstattung gefordert wird, dem Europäischen Parlament zuzuleiten, "soweit es um eine Vereinfachung der Antragstellung geht".
Zur Begründung seiner Eingabe schreibt der Petent, von Verspätungen oder Ausfällen betroffene Kunden würden zusätzlich belastet, weil sie sich für ihre Erstattungen an die Unternehmen wenden müssten. Für diese wiederum entstünden weitere Kosten, da unrechtmäßig abgewiesene Anträge auf Erstattung mit hoher Erfolgsquote von darauf spezialisierten Anbietern angefochten würden. Der einfachere Weg sei daher der einer automatischen Erstattung gemäß der aktuellen Regelungen des Transportunternehmens, wenn bei der Buchung eine Kontoverbindung hinterlassen wurde, heißt es in der Petition. Bar gezahlte Tickets würden daher aus der Regelung herausfallen.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass es sich bei dem angesprochenen Erstattungsanspruch um einen privatrechtlichen Anspruch handle. Insofern liege es in der Verantwortung des Reisenden, wie er seine Ansprüche gelten macht.
Für den Eisenbahnverkehr sei die Erstattungsfrage bei Ausfall oder Verspätung eines Zuges über die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt, heißt es weiter. Die Verordnung unterstütze die Reisenden, indem etwa festgeschrieben werde, dass das Eisenbahn-Verkehrsunternehmen innerhalb eines Monats nach Einreichung des Erstattungsantrags zahlen müsse. Eine automatische Erstattung sei hingegen nicht möglich, heißt es in der Beschlussempfehlung. Das Verkehrsunternehmen sei nicht in der Lage, "den Erstattungsbetrag durch einen Vergleich der Buchungsdaten mit den Echtzeitdaten der Züge zu berechnen". Es sei auf weitere Angaben der Reisenden angewiesen.
Der Bundesregierung ist es jedoch laut der Vorlage ein wichtiges Anliegen, "dass die Fahrgäste es künftig einfacher haben, die Entschädigung zu beantragen". Daher habe sie die Deutsche Bahn AG (DB AG) aufgefordert, zumindest für Online-Tickets ein Online-Verfahren einzuführen, was die DB AG auch angekündigt habe. Im Rahmen der Beratungen auf EU-Ebene sei zudem von deutscher Seite ein Vorschlag zur Vereinfachung des Antragsverfahrens eingebracht worden.
Auch eine automatische Erstattung der Flugkosten bei der Annullierung eines Fluges kommt aus Sicht des Petitionsausschusses insoweit nicht in Betracht, da für das Luftfahrtunternehmen allein aus den ihm zur Verfügung stehenden Daten nicht erkennbar sei, welche Möglichkeit - Erstattung oder spätere Beförderung - der Flugreisende wählt. Er müsse gegenüber dem Unternehmen angeben, welche der in der Fluggastrechteverordnung eingeräumten Rechte er ausüben möchte, heißt es in der Vorlage.
Zudem weist der Ausschuss darauf hin, dass es sich bei den genannten Fahrgastrechteverordnungen um unionsrechtliche Regelungen handle, die seitens der EU-Mitgliedsstaaten nicht einseitig geändert oder ergänzt werden könnten. Daher empfiehlt der Petitionsausschuss mehrheitlich, die Petition - mit der erwähnten Einschränkung - dem EU-Parlament zuzuleiten, da dessen Zuständigkeiten berührt seien.
(Verlinkung, Bilder und Bildtexte: Felix Staratschek, Copyleft)
Berlin: (hib/CHB) Vertreter des Bundesrechnungshofs haben ihre Kritik am Bundesverkehrsministerium wegen der Umsetzung der Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen bekräftigt. Bei der öffentlichen Zeugenvernehmung des 2. Untersuchungssausschusses ("PKW-Maut") standen am Donnerstag haushalts- und vergaberechtliche Bedenken im Zentrum, die der Bundesrechnungshof bereits zuvor in einem Bericht vorgetragen hatte.
"Über das endgültige Angebot hätte nicht mehr verhandelt werden dürfen", sagte Werner Pelzer, Ministerialrat im Bundesrechnungshof und dort Prüfungsgebietsleiter für die PKW-Maut, in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Mit seiner Aussage bezog er sich darauf, dass das Verkehrsministerium nach Abgabe des endgültigen Angebots durch die Bietergemeinschaft aus Kapsch TrafficCom und CTS Eventim weitere Gespräche mit den Bietern geführt und sie zur Abgabe eines zweiten finalen Angebots aufgefordert hatte.
"Das ist vergaberechtlich nicht zulässig", sagte auch Romy Moebus, Leiterin der für Verkehr und Infrastruktur zuständigen Abteilung V des Bundesrechnungshofs. In diesen nach Abgabe des endgültigen Angebots geführten Verhandlungen seien die Mindestanforderungen geändert worden. Deshalb, sagten Moebus und Pelzer in getrennten Vernehmungen, hätte das Ministerium das Verfahren zurücksetzen und den zuvor ausgestiegenen Bietern die Möglichkeit geben müssen, sich wieder am Verfahren zu beteiligen. Zwar gebe es die Möglichkeit, aus schwerwiegenden Gründen nachzuverhandeln. "Das Ministerium", sagte Moebus, "hat aber keine schwerwiegenden Gründe vorgebracht."
Ministerialdirektor Reinhard Klingen, Leiter der Zentralabteilung im Bundesverkehrsministerium, widersprach im Anschluss dieser Darstellung. "Es wurden Aufklärungsgespräche und Verhandlungen mit den verbliebenen Bietern geführt, die im rechtlichen Sinne keine Nachverhandlungen waren", sagte Klingen. Im späteren Verlauf der Vernehmung modifizierte er diese Aussage: Konfrontiert mit Paragraf 17 der Vergabeverordnung, wonach Verhandlungen über endgültige Angebote unzulässig sind, sprach er nur noch von "Aufklärungsgesprächen" zwischen Ministerium und Konsortium.
Allerdings machte Klingen darauf aufmerksam, dass er die Zentralabteilung erst seit Ende Juli 2019 leitet. Mehrmals erklärte er deshalb im Laufe der Vernehmung: "Ich habe zu dieser Frage keine persönliche Wahrnehmung." Wenig Erhellendes konnte er auch zur Frage beitragen, wie genau das Ministerium zur Einschätzung kam, das Risiko eines negativen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei gering. Der EuGH entschied bekanntlich im Juni 2019, die PKW-Maut in der beschlossenen Form sei nicht vereinbar mit EU-Recht, da sie ausländische Fahrzeughalter benachteilige.
Das Ministerium habe dieses Risiko "nicht in dokumentierter Form betrachtet", kritisierte Rechnungshofsprüfer Pelzer. "Wir haben nirgendwo gesehen, dass sich das Ministerium mit dem Risiko auseinandergesetzt hat." Dem widersprach eine Mitarbeiterin des Bundesverkehrsministeriums, die nicht als Zeugin geladen war, der aber vom Ausschussvorsitzenden das Wort erteilt wurde. Sie wies auf ein Dokument in den dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Akten hin, das nach ihren Angaben belegt, dass das Ministerium das Risiko einer negativen EuGH-Entscheidung fortlaufend berücksichtigte.
Auch zu haushaltsrechtlichen Fragen äußerten sich die Vertreter des Bundesrechnungshofs. Es seien ihnen keine anderen Vergabeverfahren bekannt, in denen die Angebotssumme der Bieter um ein Drittel heruntergehandelt worden sei, erklärten sie übereinstimmend in getrennten Befragungen. Bei der PKW-Maut wurde die Angebotssumme von rund drei Milliarden Euro in den Endverhandlungen auf rund zwei Milliarden Euro reduziert. Erst dadurch wurde es möglich, die Verpflichtungsermächtigung des Bundestags einzuhalten.
Mehrere Fraktionen fragten zudem nach der Kooperationsbereitschaft des Verkehrsministeriums bei der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. "Wer freut sich schon, wenn der Bundesrechnungshof kommt?", antwortete Moebus. Es sei vorgekommen, dass trotz rechtzeitiger Ankündigung des Besuchs durch die Prüfer kein Computer im Büro gestanden habe und kein Zugang zum Laufwerk gewährleistet gewesen sei.
Als "verbesserungswürdig" bezeichnete auch Prüfungsgebietsleiter Pelzer die Kooperation mit dem Verkehrsministerium. Fragen, wie sich die mangelnde Kooperationsbereitschaft konkret geäußert habe, beantwortete er unter Verweis auf die Vertraulichkeit entsprechender interner Vermerke nicht. Das Angebot des Ausschussvorsitzenden Schiefner, sich zu diesem Aspekt in nicht öffentlicher Sitzung zu äußern, lehnte der Vertreter des Bundesrechnungshofs ab.
Fragen an den amtierenden und verantwortlichen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU):
Erstattungsansprüche für ReisendeVerkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine Vereinfachung des Antragsverfahrens bei der Erstattung von Flug- und Bahntickets im Fall von Verspätungen und Ausfällen ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition, in der die automatische Erstattung gefordert wird, dem Europäischen Parlament zuzuleiten, "soweit es um eine Vereinfachung der Antragstellung geht".
Zur Begründung seiner Eingabe schreibt der Petent, von Verspätungen oder Ausfällen betroffene Kunden würden zusätzlich belastet, weil sie sich für ihre Erstattungen an die Unternehmen wenden müssten. Für diese wiederum entstünden weitere Kosten, da unrechtmäßig abgewiesene Anträge auf Erstattung mit hoher Erfolgsquote von darauf spezialisierten Anbietern angefochten würden. Der einfachere Weg sei daher der einer automatischen Erstattung gemäß der aktuellen Regelungen des Transportunternehmens, wenn bei der Buchung eine Kontoverbindung hinterlassen wurde, heißt es in der Petition. Bar gezahlte Tickets würden daher aus der Regelung herausfallen.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass es sich bei dem angesprochenen Erstattungsanspruch um einen privatrechtlichen Anspruch handle. Insofern liege es in der Verantwortung des Reisenden, wie er seine Ansprüche gelten macht.
Für den Eisenbahnverkehr sei die Erstattungsfrage bei Ausfall oder Verspätung eines Zuges über die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt, heißt es weiter. Die Verordnung unterstütze die Reisenden, indem etwa festgeschrieben werde, dass das Eisenbahn-Verkehrsunternehmen innerhalb eines Monats nach Einreichung des Erstattungsantrags zahlen müsse. Eine automatische Erstattung sei hingegen nicht möglich, heißt es in der Beschlussempfehlung. Das Verkehrsunternehmen sei nicht in der Lage, "den Erstattungsbetrag durch einen Vergleich der Buchungsdaten mit den Echtzeitdaten der Züge zu berechnen". Es sei auf weitere Angaben der Reisenden angewiesen.
Der Bundesregierung ist es jedoch laut der Vorlage ein wichtiges Anliegen, "dass die Fahrgäste es künftig einfacher haben, die Entschädigung zu beantragen". Daher habe sie die Deutsche Bahn AG (DB AG) aufgefordert, zumindest für Online-Tickets ein Online-Verfahren einzuführen, was die DB AG auch angekündigt habe. Im Rahmen der Beratungen auf EU-Ebene sei zudem von deutscher Seite ein Vorschlag zur Vereinfachung des Antragsverfahrens eingebracht worden.
Auch eine automatische Erstattung der Flugkosten bei der Annullierung eines Fluges kommt aus Sicht des Petitionsausschusses insoweit nicht in Betracht, da für das Luftfahrtunternehmen allein aus den ihm zur Verfügung stehenden Daten nicht erkennbar sei, welche Möglichkeit - Erstattung oder spätere Beförderung - der Flugreisende wählt. Er müsse gegenüber dem Unternehmen angeben, welche der in der Fluggastrechteverordnung eingeräumten Rechte er ausüben möchte, heißt es in der Vorlage.
Zudem weist der Ausschuss darauf hin, dass es sich bei den genannten Fahrgastrechteverordnungen um unionsrechtliche Regelungen handle, die seitens der EU-Mitgliedsstaaten nicht einseitig geändert oder ergänzt werden könnten. Daher empfiehlt der Petitionsausschuss mehrheitlich, die Petition - mit der erwähnten Einschränkung - dem EU-Parlament zuzuleiten, da dessen Zuständigkeiten berührt seien.
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