NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Mittwoch, 19. Februar 2020

Keine Bundesfinanzierung für Nachtzüge / Externe Beratung bei der Autobahn-Reform / Maßnahmengesetze bei Bundesfernstraßen / Europarechtliche Unmöglichkeit der PKW-Maut / FDP fordert modernes Planungsrecht / Bahn-Gutachten der Monopolkommission / Grünen-Antrag zu sauberer Luft abgelehnt / Stellungnahmen zum GVFG-Entwurf / Keine Änderung nach Verbändeanhörung zum Regionalisierungsgesetz

Keine Bundesfinanzierung für NachtzügeVerkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung steht nach eigener Aussage einer Ausweitung des Angebotes für Nachtzugverkehre offen gegenüber. Voraussetzung dafür sei eine wirtschaftlich tragfähige Gestaltung des Angebots, heißt es in der Antwort der Regierung (19/16579) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15761)

Auf die Frage nach einer Bundesfinanzierung der Nachtzugverkehre, heißt es in der Antwort: Die Bundesregierung begrüße den Ausbau der Nachtzugverkehre der Deutschen Bahn AG (DB AG) und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf Basis schneller Verbindungen, um insbesondere mehr Verkehr auf die umweltfreundliche Schiene zu bringen. Da Nachtzüge im Gegensatz zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nicht Teil des gemeinwirtschaftlichen Verkehrs seien, "entscheiden jedoch die EVU über ihr Angebot einschließlich Nachtzugverkehren, welches sie eigenwirtschaftlich verantworten".

 
So warb die Bahn für Nachtzüge, gefunden im Bahnhof Remscheid Lüttringhausen. 



Externe Beratung bei der Autobahn-ReformVerkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/16969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15763) abgeschlossene Verträge und Rahmenvereinbarungen (RV) über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung auf. 

Außerdem schreibt die Regierung, der Bundesrechnungshof (BRH) habe im Rahmen seiner begleitenden und beratenden Prüfung der Umsetzung des Reformvorhabens "keine Empfehlung ausgesprochen, Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen oder Rahmen- und Werkverträge, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA/der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen abgeschlossen hat, zu kündigen". Gleichwohl habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereits vor und während der Prüfung des BRH organisatorische Änderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz externer Berater vorgenommen und zwischenzeitlich die vier Rahmenvereinbarungen "1776 - 1779" einvernehmlich beendet. Dieser Prozess sei vom BRH im Rahmen seiner beratenden Prüfung begleitet worden, heißt es in der Antwort.

Nach der Feststellung, dass die Wertungssumme der Rahmenvereinbarungen "1776 - 1779" überschritten worden seien, habe das BMVI umgehend Maßnahmen ergriffen und weitere Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen eingestellt, schreibt die Regierung. Um jedoch die Umsetzung der Reform nicht zu gefährden, sei es zwingend notwendig gewesen, "weitere Leistungen zu beauftragen, welche zur Sicherstellung der laufenden Transformationsprozesse und des Gesamtfortschritts auf ein unabdingbares Maß reduziert worden sind".



Maßnahmengesetze bei Bundesfernstraßen
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


Berlin: (hib/HAU) Im Bereich der Bundesfernstraßen erachtet es die Bundesregierung nach eigener Aussage als sinnvoll, den Aufbauprozess des Fernstraßen-Bundesamtes als eine bundesrechtliche Verwaltungsstruktur abzuschließen, "bevor neue Verfahren der Vorhabenzulassung eingeführt werden". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16964) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16557) hervor.

Das unlängst verabschiedete Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz sehe die Vorhabenzulassung durch Gesetz für einzelne Projekte bei Schienenwegen des Bundes und der Bundeswasserstraße vor, die in besonderer Weise zu der Erreichung der Klimaziele beitragen sollen, schreibt die Regierung. Dabei könne - anders als bei den Bundesfernstraßen - mit dem Eisenbahn-Bundesamt und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in diesen Bereichen auf eine bereits bestehende Verwaltungsstruktur zurückgegriffen werden.



Europarechtliche Unmöglichkeit der PKW-Maut
2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss


Berlin: (hib/CHB) Der ehemalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer MdB (CSU) hat den Koalitionsvertrag von 2013 als "Hypothek" und "Crux" für die PKW-Maut bezeichnet. Damals hätten die Parteivorsitzenden eine Formulierung in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt, der der europarechtlichen Problematik nicht gerecht geworden sei, sagte Ramsauer bei der öffentlichen Zeugenvernehmung des 2. Untersuchungssausschusses ("PKW-Maut") am heutigen Donnerstag.

Ramsauer bezog sich damit auf den Passus im damaligen Koalitionsvertrag von Union und SPD, wonach eine Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen eingeführt werden solle "mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute". Ramsauer hätte hingegen die Formulierung für richtig gehalten, wonach inländische Fahrzeughalter insgesamt nicht stärker hätten belastet werden dürfen.

Seine Einschätzung begründete Ramsauer, der von 2009 bis 2013 Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung war, mit einem Gespräch, das er am 6. November 2013 mit dem damaligen EU-Verkehrskommissar Siim Kallas führte. Damals habe man sich auf ein Grundsatzpapier für eine Vignettenpflicht in Deutschland geeinigt. Zentral waren demnach zwei Sätze: "Wir nehmen eine allgemeine Absenkung der KfZ-Steuer vor." Und: "Wir werden sicherstellen, dass diese Vorschläge europarechtskonform sind."

Dabei dürfe es "no linkage between tax and toll" (keine Verbindung zwischen KfZ-Steuer und Maut) geben, lautete damals die Festlegung in Brüssel. Außerdem müsse es "winners and losers" (Gewinner und Verlierer) bei den inländischen Fahrzeughaltern geben. Denkbar wäre laut Ramsauer zum Beispiel eine Differenzierung nach Kohlendioxidausstoß oder Wagengewicht gewesen, sodass manche Fahrzeughalter komplett entlastet worden wären, andere nur teilweise. Lediglich im Gesamtvolumen hätten sich die Einnahmen aus der Maut und die Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer ausgeglichen.

Insofern sei er vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die PKW-Maut 2019 für europarechtswidrig erklärte, nicht überrascht gewesen, erklärte der ehemalige Minister. "Es tut mir weh, dass ich recht behalten habe mit meiner Einschätzung."

Auch zu den politischen Hintergründen äußerte sich Ramsauer in der vom Vorsitzenden Udo Schiefner MdB (SPD) geleiteten Sitzung. Die Parteivorsitzenden hätten im Laufe der Koalitionsverhandlungen ungefähr Mitte November 2013 beschlossen, die strittige Maut-Frage aus der zuständigen Arbeitsgruppe herauszulösen und am Ende selbst zu verhandeln. "Merkel und Seehofer" - also die damaligen Vorsitzenden von CDU und CSU - "haben sehenden Auges diese europarechtliche Unmöglichkeit in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt", sagte Ramsauer. Angela Merkel und auch SPD-Chef Sigmar Gabriel hätten dies bewusst getan, weil sie gar keine PKW-Maut gewollt hätten. Horst Seehofer hingegen habe der Formulierung zugestimmt, obwohl Ramsauer ihn damals nach eigenen Worten darauf hinwies: "Horst, so geht das wahrscheinlich nicht." Später habe Seehofer ihm gegenüber erklärt, eine andere Lösung wäre ein Bruch des Wahlversprechens gewesen. "Seehofer wird gedacht haben: Irgendwie wird es schon gehen auf Biegen und Brechen", mutmaßte Ramsauer.

Ausdrücklich in Schutz nahm Ramsauer seine Nachfolger an der Spitze des Verkehrsministeriums, Alexander Dobrindt MdB (CSU) und Andreas Scheuer MdB (CSU). "Meine Amtsnachfolger mussten mit dieser Crux leben", sagte der CSU-Politiker. "Sie mussten die Suppe auslöffeln." Sie hätten sich keiner Unterlassung schuldig gemacht und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. "Andreas Scheuer blieb gar nichts anderes übrig, als die Dinge zu vollziehen", betonte Ramsauer weiter. In Übrigen habe er vor Unterzeichnung der Betreiberverträge Ende 2018 "nie detaillierte Gespräche mit Ministeriumsvertretern oder dem Minister darüber geführt".

Auf die Frage, ob seine Position zur PKW-Maut dazu beigetragen habe, dass er nach der Bundestagswahl von 2013 nicht erneut zum Minister ernannt wurde, sagte Ramsauer: "Die Frage müssen Sie dem Kollegen Seehofer stellen." Für ihn selbst habe gegolten: "Ich bin es meiner Verantwortung schuldig, eine Formulierung zu finden, die risikolos oder risikoarm ist." Und: "Ich würde heute in einer analogen Situation wieder genau gleich handeln."




FDP fordert modernes PlanungsrechtVerkehr und digitale Infrastruktur/Antrag


Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, bis Ende des Jahres "ein weiteres, umfassendes Planungsbeschleunigungsgesetz für den Verkehrsbereich in den Bundestag einzubringen, das die aktuellen Planungs- und Genehmigungsverfahren umfassend reformiert". In dem dazu vorgelegten Antrag (19/17093), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, schreiben die Abgeordneten, anders als noch vor einigen Jahren hänge der notwendige Erhalt und der fristgerechte Ausbau der Verkehrsinfrastruktur heute nicht mehr nur von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel ab, sondern auch immer mehr von ausreichenden Planungskapazitäten und einem zeitgemäßen Planungsrecht.

So gingen heute Infrastrukturprojekte, insbesondere im Verkehrsbereich, durch die extrem langen und komplexen Planungsverfahren oftmals erst Jahrzehnte nach Beschluss über ihre Umsetzung in die Bauphase. Das sei bei der Elbvertiefung so gewesen - ebenso wie bei anderen aktuell wichtigen Verkehrsprojekten, wie dem Brenner-Nordzulauf oder dem Autobahnneubau A 20 nördlich von Hamburg. Aber auch kleine Maßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr oder bei kommunalen Radwegen bräuchten zum Teil mehrere Jahre bis zur Umsetzung, kritisieren die Liberalen.

Die heute geltenden Vorschriften zur Planung des Baus und der Erneuerung von Bundesfernstraßen, Schienenwegen, von Bundeswasserstraßen und Flughäfen würden den Wünschen der Bürger nach Transparenz, Berechenbarkeit und Zügigkeit der Entscheidungsprozesse in den Verwaltungen des Bundes und der Länder nicht mehr gerecht, urteilen sie. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, habe der Bundestag im November 2018 das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Planungsbeschleunigungsgesetz) und im Januar 2020 das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz sowie das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich verabschiedet. Jedoch sei bereits zum Zeitpunkt der jeweiligen parlamentarischen Beratungen absehbar gewesen, "dass die Gesetze zwar in einzelnen Punkten einen beschleunigenden Charakter haben würden, den großen Wurf aber weiterhin vermissen lassen". Um Verkehrsprojekte in einem angemessenen Zeitrahmen auch tatsächlich umsetzen zu können, brauche es daher ein weiteres Planungsbeschleunigungsgesetz, befinden die Abgeordneten.

Ziel müsse unter anderem sein, durch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren Doppelprüfungen insbesondere im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden. Außerdem müsse es gelingen, den Ersatzneubau und den erweiterten Ersatzneubau von Brücken, die Elektrifizierung von Bahnstrecken sowie den Bau zusätzlicher Fahrspuren zu erleichtern, indem auf der Grundlage der Ursprungsplanung unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen in Natur und Landschaft die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ermittelt und festgestellt werden. Schließlich sollte aus Sicht der Liberalen die "bewährte Präklusionsregelung" zur zeitlichen Beschränkung von Einwendungen europarechtskonform eingeführt werden.



Bahn-Gutachten der Monopolkommission
Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss


Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Monopolkommission sollte der Bund von der in der Dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Deutscher Bahn AG (DB AG) (LuFV III) enthaltenen Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, wenn die ausdifferenzierten Qualitätskennzahlen der LuFV III in der Praxis nicht zu dem gewünschten Mehr an Transparenz führen. Das machte Jürgen Kühling, Mitglied der Monopolkommission, am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss während der Vorstellung des "7. Sektorgutachtens Bahn der Monopolkommission" (19/12300) deutlich. Die zehnjährige Laufzeit der LuFV III sei "nicht in Stein gemeißelt", sagte er. Nach fünf Jahren könnten die Bedingungen der LuFV III neu verhandelt werden.

Kühling kritisierte zudem, dass das Problem der Pönalisierung (Unter-Strafe-Stellen) nicht angegangen worden sei. Aus Sicht der Monopolkommission funktioniere die Sanktionierung im Falle des Nichterreichens bestimmter Ziele strukturell nicht gut. Rückforderungen des Bundes an das Unternehmen hätten nicht die richtigen Anreizwirkungen, befand Kühling. Besser sei es, die Erreichung der Qualitätskennzahlen stärker in die Managemententlohnung einfließen zu lassen.

Von der Einführung des Deutschland-Taktes verspricht sich die Monopolkommission laut Kühling "Wettbewerb im Schienenfernverkehr". Dazu müsse aber darauf geachtet werden, dass die Streckenausschreibungen - ähnlich wie beim Schienenpersonennahverkehr - als Hebel genutzt werden, "um im Sinne der Kunden, der Qualität und der Effizienz Wettbewerb zu implementieren". Wichtig sei, dass auch Marktneulinge bei den Ausschreibungen eine Chance bekommen, betonte der Vertreter der Monopolkommission.

Das "Ceterum censeo" der Monopolkommission sei die "vertikale Desintegration", also die Herauslösung des Infrastrukturbereichs aus der DB AG, sagte Kühling weiter. Anders als die DB AG, die das ablehne oder zumindest aktuell nicht den richtigen Zeitpunkt dafür sehe, ist aus Sicht der Monopolkommission jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür, da auf diesem Wege mit Blick auf den Deutschland-Takt Diskriminierungsanreize aktiv beseitigt werden könnten, betonte er.

Was den Zugang zu Zugmaterial - Lokomotiven und Waggons - angeht, so steht die Monopolkommission nach Aussage Kühlings einem Bundespool skeptisch gegenüber. Zu bevorzugen seien Leasingmodelle, sagte er.

 
Ein ICE in Leipzig Hbf
 
 

Grünen-Antrag zu sauberer Luft abgelehnt
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss


Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8985) zu einer Strategie für saubere und gesunde Luft mit den Stimmen der CDU/CSU, der SPD, der AfD und der FDP gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Die Grünen-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass Deutschland in Bezug auf die in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung formulierten Ziele noch weit entfernt sei von sauberer Luft. Es brauche eine umfassende Strategie zur Vermeidung von Luftschadstoffen, sagte eine Vertreterin der Fraktion. Konkret schlagen die Abgeordneten in dem Antrag vor, den Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stärker zu folgen und die 39. 

Bundesimmissionsschutzverordnung daran anzupassen. Unter anderem sollen die Jahresgrenzwerte für Feinstaub (PM10 und PM2,5) und der Tagesgrenzwert für Schwefeldioxid deutlich verschärft werden. Für Schwefeldioxid soll beispielsweise ein Tagesgrenzwert von 20 Mikrogramm/m³ statt aktuell 125 Mikrogramm/m³ gelten. Weiterhin soll etwa die bisher 18 Mal im Jahr zulässige Überschreitung des Stundenwertes für Stickstoffdioxid von 200 Mikrogramm/m³ künftig unzulässig sein.

In der Diskussion im Ausschuss betonten Vertreter aller Fraktionen die Wichtigkeit einer guten Luftqualität. Vertreter der Union und der SPD führten aus, dass sich weiter an den EU-weiten Grenzwerten orientiert werden müsse und zusätzliche nationale Lösungen nicht zielführend seien. 

Kritik am Antrag übte auch ein Vertreter der AfD-Fraktion. Man sei seit Jahrzehnten auf einem guten Weg, dass die Luftkontamination abnehme und sehe keine Notwendigkeit, die Grenzwerte zu verschärfen. 

Eine Vertreterin der FDP-Fraktion sagte, dass das Ziel gut, der Weg aber falsch sei. Insbesondere fehle es dem Antrag an Technologieoffenheit. Der Antrag enthalte viele richtige Forderungen wie etwa die Reduzierung des Methanausstoßes oder die Überarbeitung des Stands der Technik bei kleinen Feuerungsanlagen, betonte ein Vertreter der Linken-Fraktion.



Keine Streckenstilllegungen im SaarlandVerkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


Berlin: (hib/HAU) Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat laut Bundesregierung mitgeteilt, dass im Saarland derzeit keine Streckenstilllegungen beabsichtigt sind. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16735) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16176) hervor. Weiter schreibt die Regierung unter Bezugnahme auf Angaben der DB AG, der Elektrifizierungsgrad der Strecken im Saarland liege bei 85,1 Prozent. Auf Nachfrage der Liberalen teilt die Bundesregierung außerdem mit, dass von der Saarländischen Landesregierung im Rahmen des Ausbauprogramms "Elektrische Güterbahn" keine Projekte angemeldet wurden.

Zum Abbau der Hochwaldbahn zwischen Türkismühle und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz heißt es in der Antwort, die Strecke sei seit dem 12. August 2014 stillgelegt. Der letzte Betreiber vor der Stilllegung sei keine Konzerngesellschaft der DB AG gewesen, schreibt die Regierung. Die Aufsichtspflicht sei vor dem Verkauf auf die zuständigen Landesbehörden übergegangen. "Ein Plangenehmigungsverfahren für den Abbau fällt in die Zuständigkeit des Landes", macht die Bundesregierung deutlich.
 


Stellungnahmen zum GVFG-Entwurf
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/16733) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16376) die im Rahmen der Verbändeanhörung zum "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes"(GVFG) eingegangenen Stellungnahmen auf. Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt, heißt es in der Antwort. "Der Referentenentwurf hat infolge der Verbändeanhörung keine Änderungen erfahren", schreibt die Bundesregierung.



Keine Änderung nach Verbändeanhörung zum RegionalisierungsgesetzVerkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/16731) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16375) die im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes eingegangenen Stellungnahmen auf. Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt, heißt es in der Antwort. "Der Referentenentwurf hat infolge der Verbändeanhörung keine Änderungen erfahren", schreibt die Bundesregierung.


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