NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Mittwoch, 26. Februar 2020

Aus dem Bundestag: Radwegebau auf Autobahnbrücken

Radwegebau auf Autobahnbrücken
Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf


Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung setzt auf eine Stärkung des Radverkehrs. Durch ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (19/17290) will sie eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen künftig bedarfsabhängig so zu bauen und zu unterhalten sind, "dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann".

Die Infrastruktur für den Radverkehr sei ein entscheidender Faktor für den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen, schreibt die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung. Der Bund habe bereits heute rund 14.500 Kilometer Bundesstraßen in der Baulast des Bundes mit Radwegen ausgestattet. Diese Radwege seien von der Baulast des Bundes mitumfasst, "da sie eine Entflechtung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr bewirken und somit die Verkehrssicherheit erhöhen".

 


Im Bereich von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen - nur für Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt) ausgewiesen sind, komme den Radwegen dagegen bislang keine Entflechtungsfunktion zu, da der Radverkehr dort nicht zu den zugelassenen Verkehrsarten zählt, heißt es weiter. Gleichwohl wiesen Brückenbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, "insbesondere an Wasserstraßenkreuzungen in einem urbanen Umfeld Potenzial für die Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen auf", da durch den Bau von Radwegen auf diesen Brücken bestehende Radverkehrsinfrastrukturen miteinander verbunden und dadurch Lückenschlüsse erzielt werden könnten. Durch die Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes könne dieses Potenzial genutzt werden, schreibt die Regierung.

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