Radwegebau auf Autobahnbrücken
Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung setzt auf eine Stärkung des Radverkehrs. Durch ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (19/17290) will sie eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen künftig bedarfsabhängig so zu bauen und zu unterhalten sind, "dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann".
Die Infrastruktur für den Radverkehr sei ein entscheidender Faktor für den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen, schreibt die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung. Der Bund habe bereits heute rund 14.500 Kilometer Bundesstraßen in der Baulast des Bundes mit Radwegen ausgestattet. Diese Radwege seien von der Baulast des Bundes mitumfasst, "da sie eine Entflechtung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr bewirken und somit die Verkehrssicherheit erhöhen".
Im Bereich von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen - nur für Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt) ausgewiesen sind, komme den Radwegen dagegen bislang keine Entflechtungsfunktion zu, da der Radverkehr dort nicht zu den zugelassenen Verkehrsarten zählt, heißt es weiter. Gleichwohl wiesen Brückenbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, "insbesondere an Wasserstraßenkreuzungen in einem urbanen Umfeld Potenzial für die Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen auf", da durch den Bau von Radwegen auf diesen Brücken bestehende Radverkehrsinfrastrukturen miteinander verbunden und dadurch Lückenschlüsse erzielt werden könnten. Durch die Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes könne dieses Potenzial genutzt werden, schreibt die Regierung.
Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung setzt auf eine Stärkung des Radverkehrs. Durch ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (19/17290) will sie eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen künftig bedarfsabhängig so zu bauen und zu unterhalten sind, "dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann".
Die Infrastruktur für den Radverkehr sei ein entscheidender Faktor für den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen, schreibt die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung. Der Bund habe bereits heute rund 14.500 Kilometer Bundesstraßen in der Baulast des Bundes mit Radwegen ausgestattet. Diese Radwege seien von der Baulast des Bundes mitumfasst, "da sie eine Entflechtung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr bewirken und somit die Verkehrssicherheit erhöhen".
Im Bereich von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen - nur für Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt) ausgewiesen sind, komme den Radwegen dagegen bislang keine Entflechtungsfunktion zu, da der Radverkehr dort nicht zu den zugelassenen Verkehrsarten zählt, heißt es weiter. Gleichwohl wiesen Brückenbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, "insbesondere an Wasserstraßenkreuzungen in einem urbanen Umfeld Potenzial für die Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen auf", da durch den Bau von Radwegen auf diesen Brücken bestehende Radverkehrsinfrastrukturen miteinander verbunden und dadurch Lückenschlüsse erzielt werden könnten. Durch die Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes könne dieses Potenzial genutzt werden, schreibt die Regierung.
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