02.03.2020
Verena Föttinger (ÖDP) zum aktuellen Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: In allen Lebensphasen zugewandte Suizidprävention ausbauen
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) anerkennt den unbedingten Wunsch des Menschen auf ein lebenswertes Leben wie auch das Recht, menschenwürdig sterben zu dürfen. Die Aufhebung des erst 2015 festgelegten Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid im Paragraph 217 StGB durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat allerdings gravierende Nebenwirkungen. „Niemand sollte durch Beihilfe zum Suizid Geld verdienen können. Dieser moralische Anspruch an Sterbehilfe wird von einer breiten Bevölkerungsmehrheit in Deutschland als Grundlage allen Handelns vorausgesetzt. Diese stillschweigende Übereinkunft steht mit der nun vom Gericht erläuterten Argumentation, „geschäftsmäßig“ habe nichts mit Geld zu tun und sei „nur auf Wiederholung angelegt“, ernsthaft in Frage. Sterbehilfe kann durchaus ein finanziell lukratives Geschäftsmodell darstellen, wie wir aus anderen Ländern wie der Schweiz und den Niederlanden wissen“, so die stellvertretende Bundesvorsitzende der ÖDP, Verena Föttinger. Im Bundespolitischen Programm der ÖDP heißt es: „Ein Rahmen ist deshalb erforderlich, der in rechtlicher und ethischer Hinsicht das Feld absteckt für das, was erlaubt sein soll. Dazu ist weiterhin eine breite Diskussion notwendig, die das Sterben von Menschen enttabuisiert und als das wahrnehmen hilft, was es tatsächlich ist: eine gesellschaftliche Realität, die wir nicht ändern können.“
„Wie aber kann Menschen geholfen werden, die individuell die Beendigung ihres Lebens als einzigen Ausweg ansehen? Das ist eine schwierige Frage, denn es gibt zunehmend Ängste vor überfordernden Schmerzen, Einsamkeit und Kontrollverlust im Sterbeprozess“, sagt Verena Föttinger. „Wir wissen, wenn Kranke oder an einer anderen schweren Not leidende Menschen einen Sterbewunsch äußern, dass dies oft als Bitte verstanden werden muss, über einen unerträglich gewordenen Zustand sprechen zu wollen und nach Lösungen zu suchen. Es wäre fatal, Todeswünsche gleich in Handlung umzusetzen. Leiden lindern ist ohne Töten möglich. Dafür steht die Palliativmedizin und Hospizarbeit. Sie muss ausgebaut und intensiviert werden. Es mag als Grundrecht gelten, seinem Leben ein vorzeitiges Ende setzen zu dürfen, aber gleichfalls ist es ein Grundrecht, in Würde eines natürlichen Todes zu sterben."
Dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss nun zwingend eine rechtliche Klärung folgen, der ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs vorangehen muss: „Wir sehen mit Sorge, dass das Urteil ein Recht auf Selbsttötung für alle Lebensphasen eingeräumt hat; es geht nicht nur um Alter oder schwere Krankheit. Geschützt werden müssen z.B. auch Demenzkranke, deren Selbstbestimmungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Fragen rund um den Vertrieb von Mitteln zur Selbsttötung sind ungeklärt samt der Missbrauchsmöglichkeiten“, sagt Föttinger. Aus Sicht der ÖDP, die betont, dass Leben zu schützen die vornehmste Aufgabe des Staates sei, sollte alles darangesetzt werden, Menschen vor dem unwiderruflichen Schritt der Selbsttötung zu bewahren.
Die ÖDP-Politikerin betont abschließend, dass gerade die Betreuung Sterbender in unserem Gesundheitswesen nicht ausreichend Berücksichtigung findet. Generell fehle die Zeit für individuelle Zuwendung. Einsamkeit und finanzielle Nöte ließen Ängste aufkommen: „Personalmangel in Pflege- und Gesundheitsberufen ist traurige Realität, in der Palliativmedizin kommt der eklatante Mangel an Hospizplätzen noch erschwerend hinzu. Notwendig ist vor allem auch die Stärkung der ´sprechenden´ Medizin, also der Beratung und Betreuung von Patienten.“
Link zur Pressemitteilung
Verena Föttinger (ÖDP) zum aktuellen Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: In allen Lebensphasen zugewandte Suizidprävention ausbauen
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) anerkennt den unbedingten Wunsch des Menschen auf ein lebenswertes Leben wie auch das Recht, menschenwürdig sterben zu dürfen. Die Aufhebung des erst 2015 festgelegten Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid im Paragraph 217 StGB durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat allerdings gravierende Nebenwirkungen. „Niemand sollte durch Beihilfe zum Suizid Geld verdienen können. Dieser moralische Anspruch an Sterbehilfe wird von einer breiten Bevölkerungsmehrheit in Deutschland als Grundlage allen Handelns vorausgesetzt. Diese stillschweigende Übereinkunft steht mit der nun vom Gericht erläuterten Argumentation, „geschäftsmäßig“ habe nichts mit Geld zu tun und sei „nur auf Wiederholung angelegt“, ernsthaft in Frage. Sterbehilfe kann durchaus ein finanziell lukratives Geschäftsmodell darstellen, wie wir aus anderen Ländern wie der Schweiz und den Niederlanden wissen“, so die stellvertretende Bundesvorsitzende der ÖDP, Verena Föttinger. Im Bundespolitischen Programm der ÖDP heißt es: „Ein Rahmen ist deshalb erforderlich, der in rechtlicher und ethischer Hinsicht das Feld absteckt für das, was erlaubt sein soll. Dazu ist weiterhin eine breite Diskussion notwendig, die das Sterben von Menschen enttabuisiert und als das wahrnehmen hilft, was es tatsächlich ist: eine gesellschaftliche Realität, die wir nicht ändern können.“
„Wie aber kann Menschen geholfen werden, die individuell die Beendigung ihres Lebens als einzigen Ausweg ansehen? Das ist eine schwierige Frage, denn es gibt zunehmend Ängste vor überfordernden Schmerzen, Einsamkeit und Kontrollverlust im Sterbeprozess“, sagt Verena Föttinger. „Wir wissen, wenn Kranke oder an einer anderen schweren Not leidende Menschen einen Sterbewunsch äußern, dass dies oft als Bitte verstanden werden muss, über einen unerträglich gewordenen Zustand sprechen zu wollen und nach Lösungen zu suchen. Es wäre fatal, Todeswünsche gleich in Handlung umzusetzen. Leiden lindern ist ohne Töten möglich. Dafür steht die Palliativmedizin und Hospizarbeit. Sie muss ausgebaut und intensiviert werden. Es mag als Grundrecht gelten, seinem Leben ein vorzeitiges Ende setzen zu dürfen, aber gleichfalls ist es ein Grundrecht, in Würde eines natürlichen Todes zu sterben."
Dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss nun zwingend eine rechtliche Klärung folgen, der ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs vorangehen muss: „Wir sehen mit Sorge, dass das Urteil ein Recht auf Selbsttötung für alle Lebensphasen eingeräumt hat; es geht nicht nur um Alter oder schwere Krankheit. Geschützt werden müssen z.B. auch Demenzkranke, deren Selbstbestimmungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Fragen rund um den Vertrieb von Mitteln zur Selbsttötung sind ungeklärt samt der Missbrauchsmöglichkeiten“, sagt Föttinger. Aus Sicht der ÖDP, die betont, dass Leben zu schützen die vornehmste Aufgabe des Staates sei, sollte alles darangesetzt werden, Menschen vor dem unwiderruflichen Schritt der Selbsttötung zu bewahren.
Die ÖDP-Politikerin betont abschließend, dass gerade die Betreuung Sterbender in unserem Gesundheitswesen nicht ausreichend Berücksichtigung findet. Generell fehle die Zeit für individuelle Zuwendung. Einsamkeit und finanzielle Nöte ließen Ängste aufkommen: „Personalmangel in Pflege- und Gesundheitsberufen ist traurige Realität, in der Palliativmedizin kommt der eklatante Mangel an Hospizplätzen noch erschwerend hinzu. Notwendig ist vor allem auch die Stärkung der ´sprechenden´ Medizin, also der Beratung und Betreuung von Patienten.“
So wie auf diesem Bild haben wir alle einmal angefangen. Hatte jemand das Recht uns zu töten? "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben." Und wie steht es um das Recht auf Leben und die Würtde der ungeborenen Menschen? Ist deren Recht auf Leben nicht viel höher, als ein Recht auf Sterben? Das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit hat als Grenze auch das Sittengesetz, also einen Einfluss von außerhalb des Grundgesetzes. Was bedeutet diese Aussage noch? Ist es eine Entfaltung der Persönlichkeit, wenn man die Persönlichkeit auslöscht oder setzt Entfaltung nicht Leben voraus? (Bild und Bildtext: Felix Staratschek, freie Verbreitung erlaubt). |
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