NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 21. Oktober 2011

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V SFV zur energiepolitischen Lage - Solarbrief 3/11 im Internet - EEG-Umlage-Berechnung falsch

Von: "Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V."
Datum: 20. Oktober 2011 13:37

1. Unsere Beurteilung der energiepolitischen Lage

2. Solarbrief 3/11 und viele neue Beiträge im Internet

3. EEG-Umlage falsch berechnet

1. Unsere Beurteilung der energiepolitischen Lage

Der Rückblick auf die Energiepolitik im Vereinsjahr 2010/2011 gleicht aus Sicht des SFV-Vorstands der Fortsetzung des energiepolitischen Albtraums aus den Vorjahren.

Es gelang Schwarz-Gelb, trotz der welterschütternden Ereignisse in Fukushima den bisherigen konzernfreundlichen Kurs in der Energiepolitik nicht nur beizubehalten, sondern sogar zu festigen: Stromerzeugung und Stromverteilung soll nach Planung der Bundesregierung eine Angelegenheit der Stromkonzerne bleiben, nicht aber eine Angelegenheit der Bürger werden.

Insgesamt sieben komplexe Gesetze - darunter das "Netzausbaubeschleunigungsgesetz" oder das "Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden", die die strukturelle Macht der Stromkonzerne weiter verfestigen, wurden in unglaublich kurzer Zeit durch den Bundestag gepeitscht, ohne dass die Abgeordneter Zeit gehabt hätten, die Texte zu verstehen, geschweige denn sie sorgfältig zu beraten.

All dies geschah im Windschatten der einzigen Gesetzesänderung, der die öffentliche Aufmerksamkeit galt: der Rückgängigmachung des Ausstiegs aus dem Atomausstieg im Atomgesetz - einer Entscheidung, die angesichts der zunehmenden Proteste in Deutschland ohnehin nicht mehr zu vermeiden war.
Albtraumhaft war für uns insbesondere die schönfärbende Anzeigenkampagne der Bundesregierung, mit der die nachteiligen Gesetzesänderungen als vorteilhaft für die Erneuerbaren Energien beschrieben wurde. Einige Beispiele für die nachteiligen Gesetzesänderungen:

Im Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden wird nachträglich die Praxis vieler Gemeinden legalisiert, dass sie den Ausbau der Windenergie durch Ausweisung zu kleiner Windkonzentrationszonen behindert haben - eine "Generalamnestie" für Verhinderung der Windenergie, die sogar in Zukunft gelten soll (BauGB § 249).

Wie schnell die Solarenergie wachsen kann, hat sie im Jahr 2010 mit einem Neubau von 7,4 Gigawatt bewiesen. Das neugefassten EEG 2012 will demgegenüber - wie bereits sein Vorgänger - den Zuwachs auf nur noch 3,5 Gigawatt jährlich reduzieren. Bei schnellerem Wachstum wird deshalb die Vergütung noch stärker abgesenkt als bisher schon ohnehin beschlossen - eine Entscheidung, die Investitionen in modernere, neue Produktionsanlagen für Kapitalgeber ziemlich uninteressant macht.

Die Windenergie an Land hatte im Jahr 2003 ihren bisher größten Zuwachs von 3,2 Gigawatt. Inzwischen aber ist der jährliche Zubau wegen der Genehmigungshindernisse auf 1,5 GW abgesunken.

Wenn in diesen beiden Fällen keine Änderungen im EEG bzw. im Bundesbaugesetzbuch erfolgen, wird der Ausbau von Solar- und Windenergie nur noch schleppend weitergehen.

Schwarz-Gelb setzt ausschließlich auf Windenergie in Nord- und Ostsee, die dort vornehmlich den Stromkonzernen vorbehalten bleibt. Dabei nimmt die Regierung auch erhebliche Nachteile in Kauf, z.B. das im Vergleich zum Binnenland erheblich geringere Gesamtpotential, die höheren Anlagenkosten sowie die teurere Netzanbindung, deren Kosten letztlich auf die Stromverbraucher umgelegt werden.

Wie wenig die Regierung ernsthaft an einen Ersatz für die wegfallenden Atomstrommengen durch heimische Erneuerbare Energien denkt, ergibt sich daraus, dass sie in der Zielbeschreibung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 nur um 5 Prozent gegenüber der bisherigen Fassung angehoben hat, während die bis dahin wegfallende Atomenergie einen Anteil von etwa 20 Prozent an der Stromversorgung hat.

Die Folgen sind absehbar. In wenigen Jahren werden in Deutschland wegen des Wegfalls der Atomkraftwerke und wegen des gebremsten Wachstums der Erneuerbaren Energien und der fehlenden Stromspeicher im Winter bei trüben und windarmen Wetter zunehmend Energielücken auftreten, so dass uns nur die Wahl zwischen Intensivierung der Erdgas- oder Kohlenutzung, Laufzeitverlängerung der restlichen Atomkraftwerke oder (Atom-)Stromimport bleibt.
Mit der Begründung, man brauche sie für die Erneuerbaren Energien, wird ein erheblicher Ausbau der Übertragungsnetze geplant. Dass sie für Importe von Solarstrom aus Griechenland oder Nordafrika bzw. für Wasserkraftstrom aus Norwegen vorgesehen sind, ist unglaubhaft. In Griechenland und Nordafrika reichen die vorhandenen Solar- und Windanlagen nicht im Entferntesten für eine Eigenversorgung aus und auch in Norwegen wird es in absehbarer Zeit ohne den forcierten Bau neuer Wasserkraftwerke keine nennenswerten Überschüsse geben, mit denen Deutschland versorgt werden könnte. Eher ist schon anzunehmen, dass die neuen Stromleitungen eingesetzt werden sollen, Braunkohle- und Atomstrom ins Ausland zu exportieren, wenn an sonnigen Tagen um die Mittagszeit die heimische Solarenergie den heimischen Strombedarf weitgehend mit Strom abdeckt.

Die häufig vermittelte Vorstellung jedenfalls, man könne mit den geplanten Fernübertragungsleitungen immer von irgendwoher in Europa Solar- oder Windstrom holen, erscheint geradezu fahrlässig. Für den Fall, dass überall in Europa eine Windflaute und gleichzeitig trübes Wetter herrschen, können die Übertragungsnetze nicht helfen. Es müssen für diesen Fall ohnehin Stromspeicher errichtet werden und zwar so, dass ihre Leistung notfalls sogar die Spitzenlast abdecken kann.
Zu den Gründen, warum die Stromspeicherung dennoch weiter vernachlässigt wird: Für die von ihr bevorzugten Pumpspeicherkraftwerke findet die Stromwirtschaft wegen deren großen Landschaftsverbrauchs keine Bauplätze mehr und am Ausbau von kleinen dezentralen Batteriespeichern hat sie kein Interesse, weil sich die Endverbraucher mit Hilfe solcher Kleinspeicher sowie mit verbrauchernahen Solar- und Windanlagen von den großen Konzernen weitgehend unabhängig machen könnten. Ein Gesetz zur Markteinführung von dezen-tralen Speichern im Niederspannungsnetz ist deshalb immer noch nicht vorgesehen.

Fassen wir die Versäumnisse von Schwarz-Gelb noch einmal zusammen: Selbst naheliegende Entscheidungen zur Beschleunigung der Energiewende im eigenen Land hat die Bundesregierung unterlassen.

• Die Fesseln, die Schwarz-Gelb der am schnellsten wachsenden Erneuerbare Energie, der Sonnenenergie, bereits vor Fukushima angelegt hatte, wurden nicht gelöst. Der oben erwähnte "atmende Deckel" in der Solarstromvergütung, einer der schlimmsten Fehlgriffe bei der PV-Markteinführung, wurde nicht aufgehoben. Zur Erinnerung: Diese Bestimmung wurde durch Schwarz-Gelb zum 01.07.2010 nachträglich in das Erneuerbare-Energien-Gesetz eingeführt und gilt in verschärfter Form heute noch. Sie besagt, dass immer dann, wenn die Solarenergie schneller wächst als von der Regierung gewünscht, die Einspeisevergütung noch schneller abgesenkt wird als ohnehin schon vorgesehen war (§ 20 Absatz 2a EEG 2009). Die bisherigen - von Monat zu Monat extrem schwankenden Ausbauzahlen der Bundesnetzagentur für 2010 und 2011 zeigen, mit welchen unberechenbaren Nachfrageschwankungen die Solarinstallateure seitdem zu kämpfen haben.

• Die dringend notwendige Verbesserung der Einspeisevergütung für Solarstrom, insbesondere für Anlagen bis 5 kW und bis 10 kW wurde nicht durchgeführt, obwohl gerade bei den kleinen Hausdachanlagen der Ausbau stagniert. In den Städten, wo der Solarstrom sofort von den zahllosen Nachbarn verbraucht werden könnte - vorläufig sogar ohne Errichtung dezentraler Speicher - werden wegen der unstetigen und insgesamt zu niedrigen Einspeisevergütung kaum noch Solaranlagen errichtet.

• Die Sperrwirkung für Windanlagen außerhalb von ausgewiesenen Konzentrationsflächen wurde im Baugesetzbuch nicht abgeschafft. Immer noch können Gemeinden und Landkreise ihr gesamtes Planungsgebiet für Windanlagen sperren, indem sie nur eine beliebig kleine Vorrangs- bzw. Konzentrationszone für Windanlagen einführen. Solche bewusst zu klein bemessenen "Alibi-Konzentrationszonen" wurden durch eine kleine Überarbeitung des Baugesetzbuchs im Zuge der sieben erwähnten Gesetzesänderungen Mitte 2011 sogar noch nachträglich legalisiert.

• Angeblich sind Speicher zu teuer, doch das werden sie auch bleiben, wenn sie nicht durch Massennachfrage in die Massenproduktion kommen. Eine kostendeckende Vergütung für die Speicherung von Netzstrom im Niederspannungsnetz nach dem Muster des EEG wäre deshalb naheliegend, doch es gibt sie immer noch nicht.

All diese notwendigen Korrekturen unterblieben. Die Regierung und die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit verfolgen weiter einen Kurs, den man mit folgender Maxime überschreiben könnte: Umstieg auf Erneuerbare Energien ausschließlich im Monopol der Stromwirtschaft und ihrer Interessen und in dem von ihr vorgegebenen langsamen Tempo.

Die SPD und die Grünen nutzten den Stimmungsumschwung nach Fukushima nicht, ihr eigenes Konzept zu modernisieren. Sie feierten bemüht den erneuten Atomausstiegsbeschluss als eigenen Erfolg, obwohl er grundgesetzlich noch nicht einmal abgesichert wurde und sich - bedenkt man das wachsende Risiko - noch unverantwortbar lange hinziehen wird.

Die unzureichenden Planungen der Konservativen zum Umstieg auf die Erneuerbaren Energien lehnten SPD und Grüne zwar als ungenügend ab, stellten ihnen jedoch nur zögerliche kleinräumige Detailverbesserungsvorschläge gegenüber. Ein wirklicher Aufbruch in das Solarzeitalter muss anders aussehen.
Lediglich von der linken Bundestagsfraktion wird der Einsatz des SFV für die Beschleunigung des dezentralen und bürgernahen Ausbaus von heimischen Solar- und Windanlagen sowie dezentralen Stromspeichern vorbehaltlos unterstützt.

Somit bleibt unsere vordringliche Aufgabe, auf die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen hinzuwirken, damit die Verantwortlichen in unseren Parlamenten endlich die Weichen auf eine zielgerichtete Fahrt in das Erneuerbare Zeitalter stellen.

Die Energiefrage ist DIE zentrale Zukunftsfrage. Von ihrer Lösung hängt der Fortbestand der menschlichen Zivilisation ab.

2. Solarbrief 3/11 im Internet

Ab sofort können Sie unsere neue Ausgabe des Solarbriefs im Internet kostenlos lesen.
Ein pdf-Download finden Sie unter http://www.sfv.de/solarbr/2011-3.htm.
Viele Artikel sind auch ohne Download direkt auf unserer Homepage zu lesen,
z.B.:

Irrtümer der Grünen in der Energiepolitik: Editorial des Solarbrief 3/11
http://www.sfv.de/artikel/irrtuemer_der_gruenen_in_der_energiepolitik.htm

Schrumpfungsprozesse in der Photovoltaikbranche
http://www.sfv.de/artikel/schrumpfungsprozesse_in_der_photovoltaikbranche.htm

Politischer Druck auf die PV-Preise führt zu mangelhafter Qualität
http://www.sfv.de/artikel/politischer_druck_auf_die_pv-preise_fuehrt_zu_mangelhafter_qualitaet.htm


Wenn Sie kostenlose Probeexemplare des Solarbriefs per Post zugeschickt bekommen möchten, bitte melden.
Ebenfalls bitte melden, wenn Sie bereits Solarbrief-Postempfänger sind und unsere Zeitschrift künftig nur noch in der Online-Version lesen wollen.

3. EEG-Umlage falsch berechnet

*Energiewirtschaft verhindert rechtswidrig Senkung der EEG-Umlage

Pressemitteilung des Bund der Energieverbraucher vom 18.10.2011
Quelle: http://www.energieverbraucher.de/de/Erneuerbare/Erneuerbare/Das-EEG__510/#con-12189

Die neue EEG-Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu hoch festgesetzt. Davon ist der Bund der Energieverbraucher e.V. überzeugt und will gegen die Umlage vorgehen.

In die Umlage wurde ein Betrag von 400 Mio. EUR als sogenannte "Liquiditätsreserve" eingerechnet, für den es in 2011 noch keine Rechtsgrundlage gibt. Denn der einschlägige § 3 (7) AusglMechV (neue Fassung) tritt erst am 1.1.2012 in Kraft.

Die ÜNB können sich hier nicht auf eine Vorwirkung berufen, weil der Gesetzgeber bei anderen Regelungen im gleichen Artikelgesetz, die vor dem 1.1.2012 in Kraft treten sollen, dieses vorzeitige Inkrafttreten auch ausdrücklich verfügt hat.

Den Stromversorgern, die diese Umlage in 2012 an die ÜNB abführen müssen, werden damit mögliche Preissenkungen vorenthalten. Diese Preissenkungen würden dem Verbraucher zugute kommen und auch den Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt beflügeln.

Die rechtswidrige Einpreisung einer Liquiditätsreserve ist nach Auffassung des Bundes der Energieverbraucher zudem eine verbotene Preisabsprache marktbeherrschender Unternehmen, die in Höhe von 0,1 Cent/kWh zu Lasten der Endverbraucher wirkt.

Der Bund der Energieverbraucher prüft deswegen die Einleitung entsprechender Missbrauchsverfahren gegen die ÜNB bei den zuständigen Behörden.

Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616 Fax: 0241-535786 http://www.sfv.de
Vereins- und Spendenkonto:
Pax-Bank e.G., BLZ: 37060193, Kto: 1005415019
BIC: GENODED1PAX • IBAN: DE16370601931005415019

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