Wir sind in anderen Publikationen bereits darauf eingegangen, daß der ESM zwar ratifiziert, aber noch lange nicht in trockenen Tüchern ist. Lange war es künstlich still im deutschen „Blätterwald“, jedoch sehen wir es als dringend geboten, daß man auf die Auswege hinweisen kann.
Erst noch einmal zu den Auswertungen zum Urteil am 12.09.2012, als das Bundesverfassungsgericht in seiner Beschlußfassung in unglaublich ignoranter Weise den ESM durchgewunken und keine Probleme mit dem AEUV 136.3 gesehen hat. Wir gingen hier bereits in 3 neuen Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht darauf ein.
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf unseren Netzwerkpartner Michael Poost, welcher hier in einer Abhandlung („David gegen Goliath – Wie der ESM doch noch fallen kann“) auf einen interessanten Fall, welcher vorm Europäischen Gerichtshof gegen Ende diesen Monats anstehen wird eingegangen ist. Es handelt sich um eine brisante Klage. „…hat der parteilose irische Abgeordnete Thomas Pringle, 45, vor irischen Gerichten gegen den ESM geklagt. Der Supreme Court lehnte seine Beschwerde nach irischem Recht ab….“
Darauf hin folgte die Überweisung der Klage durch den irischen Supreme Court an den Europäischen Gerichtshof, was einer Interessenerweiterung nahe kommt. Nun klagt im übertragenen Sinne der Supreme Court selbst in persona Thomas Pringele gegen den ESM und vor allem AEUV 136.3…
Inzwischen kapiert auch der Mainstream (WDR 5), daß es hierbei nicht nur um die Installierung einer Monsterbank geht sondern, wie wir seit Monaten schon warnen, um einen „organisierten Putsch“ und ein „kriminelles, … mafiöses System, … welches verbrecherisch agiert.“
Es geht also um einen Putsch, welcher etwas anders als 1973 „koordiniert durch den CIA“ in Chile ähnlich, nur diesmal ohne militärische Gewalt durch eine „organisierte Bande an neoliberalen Kräften“ durchgezogen wird.
Auch Herr Prof. Karl Albrecht Schachtschneider erkannte inzwischen, daß wir uns in einer „Widerstandslage“ befinden (!). Wie wir das übrigens auch schon länger auf unserer Webpräsenz sehen. (Hier ein Artikel dazu von Hassel-Reusing als pdf für Sie vom 25.08.2012) Er plädiert, wie wir auch, sich gegen die Tendenzen des Abbaus der Demokratie und Grundrechte und die eindeutige Verletzung des Grundgesetzes sich „angemessen“ zu erwehren. Noch am 12.09.2012 war er nicht so weit, daß er erkennt, daß man die Menschen massiv bei uns zur Durchsetzung einer EU Diktatur „belügt“. Es ist ihm zu Gute zu halten, daß er wie wir ja auch, zutiefst von der ignoranten Beschlußlage des Bundesverfassungsgerichts zu den eingereichten Eilanträgen der Kläger erschüttert war.
Inzwischen wurden die neuerlichen Eilanträge Sarah Luzia Hassel-Reusings beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und als ich die insgesamt 221 Empfänger der Medien, alle Bundestagsfraktionen, den Bundespräsidenten, den Bundestagspräsidenten und alle Bundestagsausschüsse dazu in einer offiziellen Pressemitteilung dazu informierte, verschickte ich wohl wissend seiner tiefen Betroffenheit und wegen der ungenügenden Beachtung des 136.3 des AEUV (IWF – artige Strenge) auch an ihn diese Pressemitteilung (ich berichtete hier im Artikel #StoppESM : Nachlese ESM 2, offener Brief an den Deutschen Richterbund bereits darüber, also nach dem 12.09.2012, am 21.09.2012)
Sehr interessant, wie Prof. K:.A. Schachtschneider sich nun in einem, durch das Magazin Compact, mit dem freien Journalisten Jürgen Elsässer am 15.10.2012 veröffentlichtem Interview nun aus dem Fenster beugt. Klare Worte also endlich auch von ihm. Ja, der dringende Apell, daß man auf jeden Fall in der derzeitigen Situation das Grundgesetz festhalten und schützen muß! Klingt etwas anders als vor dem Bundesverfassungsgerichtsentscheid am 12.09.2012 in seiner Klageverteidigung avisiert.
Damit ergibt sich nun auch für die Hauptverhandlung für das Bundesverfassungsgericht eine klar problematische Situation, so man sich an der durch die Politik betriebene und organisierte Unterlaufung des Grundgesetzes weiter beteiligen will, wie es bisher den Anschein trägt. Denn, hat man bislang Hassel-Reusings Klage aus der Öffentlichkeit herausgehalten, weil mit dieser ein ESM und die damit verbundene Begleitgesetzgebung unter dieser Grundrechte beschädigenden Konstellation nicht zu machen ist, sind ihre Gedanken nun direkt durch Prof. Schachtschneider in einer Hauptverhandlung drin, wie bereits auch schon in der Verhandlung zum Lissabonurteil. Dort klagte Hassel-Reusing die Gewährleistungsstaatlichkeit an, wo Ihre Klage damals ebenfalls schon vom Bundesverfassungsgericht verheimlicht worden ist.
In diesem Zusammenhang sei auch dringend auf die Gründung eines neuen Vereins hingewiesen, welcher den Schutz des Grundgesetzes zum Ziele hat. Seiner Auffassung nach, hat das Grundgesetz wegen der permanent betriebenen und angestrebten Unterjochung unter eine EU-Diktatur durch unsere Politik keine Lobby mehr.
Der Verein heißt:
und man kann hier seine Ziele und Intensionen dazu sehen. Wir möchten gern unsere Leser dazu aufrufen, daß man diese Bestrebungen unseres Netzwerkpartners Radio Utopie und Radio Utopie Nachrichtenagentur unterstützen mag. Denn ist das Grundgesetz einmal kaputt, wie es auch diese von uns in unzähligen Berichten gerügte Klageinitiative verfassungsbeschwerde.eu betreibt (z.B. hier, hier und hier eingehendst beschrieben), gelingt der EU-Diktatur der Durchmarsch, raus aus der Restdemokratie und zwar ganz ohne Militär und Krieg.
Das Grundgesetz ist noch unser letzter und wirksamster Schutz, deshalb ist das Festhalten daran oberstes Gebot.
Hier zum Abschluß noch 2 interessante Interviews mit Volker Reusing, dem Ehemann der Klägerin Hassel-Reusing mit unserem Netzwerkpartner aristo-blog, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß am 12.09.2012 vernachlässigt hat und vor allem was das für Auswirkungen auf uns alle haben wird, so man dem nicht Einhalt gebieten will.
Teil 1
(der zweite folgt demnächst, dann bieten wir auch noch die MP3 Downloads dazu an)
http://www.youtube.com/watch?v=oU2e32W0EhI
Den Bundesverfassungsrichtern kann nach ihren unglaubwürdigem Statements zum Artikel 136.3 AEUV im besten Falle Ignoranz unterstellt werden. Denn jeder kennt sicherlich noch den Spruch aus alten Tagen unserer Geschichte nach dem 2. Weltenbrand… Ulbrichts „…niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten…“ oder damaligen Arbeitsministers Norbert Blüm: „…es gilt der Satz zum Mitschreiben: Die Rente ist sicher“ und so reihen sich der Richters Urteilsspruch ein, wenn man am 12.09.2012 sinngemäß in der Beschlußverlesung behauptete, daß niemand voraussehen kann, wie ESM und 136.3 AEUV auf Deutschland, die Demokratie und die anderen EU-Staaten einen negativen Einfluß haben soll…. – Die Stimmen jedoch welche die Richter im Vorfeld der Beschlußfassung davor warnten waren laut genug!
Die Stimmen sollten zum Orkan werden, damit man es das nächste Mal im Bundesverfassungsgericht bei einer Hauptverhandlung nicht mehr überhören kann.
Das despotische EU Konstrukt wird daran scheitern oder durch Putsch der Gewaltenteilung, mit ihr verbundener Informative, im Verbund mit ihren verräterischen Frontorganisationen und Parteien fixiert.
Sagen Sie “Nein” dazu und fordern Sie Ihre Grundrechte und die Einhaltung des Grundgesetzes ein.
hier die Klage Hassel-Reusings, wer sich gern damit solidarisieren will
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Rechtsbehelf: Der Artikel darf verbreitet und kopiert werden und steht unter Copyleft Lizenz des Netzwerk Volksentscheid
und ist hier als pdf zur Verbreitung abgelegt.
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