NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Mittwoch, 23. März 2011

Unglaublich: Grüne für Müllverbrennung

Von Felix Staratschek
Die Grünen sind für die Müllverbrennung. Sie eiern zwar drum herum, das es nicht zuviel sein soll und zählen Gefahren und Risiken auf, kommen aber nicht zu dem einzigen logischen Schluss, dass solche Restrisiken nicht mit einer nachhaltigen Politik vereinbar sind. das ist auch ein Grund, warum ich bei der ÖDP bin, statt bei den Grünen.

Alles hier auf Seite 24 im verlinkten Papier



Ich erlaube mir im Text einige Aussagen hervorzuheben, die die logische Fehlleistung der Grünen aufzeigen. Denn all das, was die da Kritisches aufführen, tolerieren die Grünen durch ihr grundsätzliches Ja zur Müllverbrennung! Mir war schon, als dieses Papier der Grünen verfasst wurde klar, dass es zuviele MVA gab, dass also nur der schnelle Abbau der MVA und der Ausstieg das Ziel sein dürfen. 

---Das jeder Filter in der MVA Sondermüll hinterlässt, wird gar nicht erwähnt. 

---Dass die Grünen es befürworten, Schlacken aus der MVA flächendeckend der Verwitterung als Straßenbelag auszusetzen, stellt eine unverantwortbare Gefährdung der Umwelt dar! 

Wann eine effektive Verwertung möglich ist, dass dürfen nicht die Verbrennungslobbyisten entscheiden, weil viele Meldungen im Internet zeigen, dass über 90% verwertet werden kann. Was soll da noch brennen? 

Auf den folgenden Text bin ich bei einer Anfrage an eine grüne Landtagskandidatin in Baden Württemberg verwiesen worden. Neben einigen guten Inhalten, enthält der viele problematische Aussagen und zeugt auch von Unkenntnis der Situation. So kriegen die Grünen keinen politischen Wandel hin! Auch das Kryo- Recycling für Kunststoffe und Elektroschrott ist darin nicht zu finden.

Wer eine umweltfreundliche Politik will, der sollte lieber ein Zeichen setzen und die einzige Partei wählen, die keine Konzernspenden nimmt, die ÖDP! Die Grünen sollten solche Mitteilungen als Anlass nehmen, ihre Defizite endlich zu beheben. Es ist politisch nicht verboten, bessere Ideen anderer Parteien zu übernehmen und umzusetzen, anstatt diese Jahrelang zu ignorieren!

"Energetische Nutzung

Eine energetische Nutzung von Abfällen ist mit der Biogasgewinnung und der Müllverbrennung möglich. Energetische Nutzung durch die Müllverbrennung ist dann sinnvoll, wenn eine stoffliche Verwertung nicht möglich ist. Sie bietet sich auch für Abfälle an, die schon aus hygienischen Gründen einer thermischen Behandlung unterzogen werden müssen wie z.B. bestimmter Krankenhausmüll. Nach der Abfalltrennung übrig bleibende Sortierreste können in anspruchsvollen Müllverbrennungsanlagen (MVA) nicht nur energetisch zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt werden, auch die Nebenprodukte der Müllverbrennung sind weiter verwendbar. So lassen sich schon heute Schlacken mit einer Qualität erreichen, die zumindest einen eingeschränkten offenen Einbau z.B. im Straßenbau zulassen. Weitere verwendbare Produkte der Müllverbrennung sind hochwertige Salzsäure und Gips für den Einsatz in der Baustoffindustrie. Bündnis 90/Die Grünen sehen aber in der Müllverbrennung nach wie vor auch ein Gefahrenpotenzial, weil immer noch viele Aspekte der toxikologischen Wirkung der MVA-Emissionen ungeklärt sind. Niemand weiß, wie die unzähligen Reaktionsprodukte von Radikal- und Radikalkettenreaktionen, die bei der Müllverbrennung entstehen, langfristig wirken. Auch die Einhaltung der 17. BImSchV verhindert nicht die Emission von direkt lungengängigen Nanopartikeln, dem so genannten Ultrafeinstaub. Eine Verschärfung der Grenzwerte für Müllverbrennungsanlagen in der 17. BImSchV ist längst überfällig. Das gilt auch für die zunehmende sog. Mitverbrennung von Abfällen in industriellen Anlagen. Das Grundproblem der Müllverbrennung aber ist die unwiederbringliche Rohstoffvernichtung.
Unsere wichtigsten Maßnahmen zur energetischen Nutzung:

· Weiterer Ausbau der Biogasgewinnung aus Bioabfällen.

· Genehmigung von Bau und Erweiterung von Anlagen zur Müllverbrennung nur noch mit Nachweis des Bedarfs und mit umfassender Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

· Konsequente Getrennthaltung und Behandlung von Elektroaltgeräten, Batterien, PVCProdukten und anderen schadstoffhaltigen Abfällen.

· Keine Verarbeitung von stofflich verwertbaren Abfällen zu Ersatzbrennstoffen.

· Absenkung der Emissionsgrenzwerte nach der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen (17. BImSchV) auf das technisch Mögliche (Bundestagsdrucksache 16/5775).

· Gleiche Immissionsschutzanforderungen für alle Anlagen die Abfälle verbrennen, keine geringeren Anforderungen nach der 17. BImSchV für die sog. Mitverbrennung von Abfällen in industriellen Anlagen.

· Berücksichtigung des Prinzips der Nähe beim Einsatz und der Vermarktung von Ersatzbrennstoffen um lange Transportwege zu vermeiden."

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