NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Dienstag, 12. April 2011

Kommunalpolitischer Infodienst der ÖDP März-April 2011

Kommunalpolitischer Infodienst des kommunalpoliti. Büros der ÖDP Ausgabe I/2011 März / April 2011
Verantwortlich für den Inhalt: Walter Konrad
Kommunalpolitischer Referent beim Bundesvorstand der ÖDP Neckarstraße 27—29 55118 Mainz Tel.: 06131-27 55 64 walter.konrad@oedp.de

Inhaltsverzeichnis:
Vorwort
1. Informationen zum Thema Atomenergie habe ich gelöscht, da diese bereits im Blog stehen, außer:
Petition für den Austritt aus dem EURATOM- Vertrag
2. Umweltfragen
2.1 Abwrackprämie für Öfen - Klimaschutz-Matrix Düsseldorf
- Kommunaler Klimaschutz am Beispiel Eisenach
2.3 Blockheizkraftwerke
2.4 Schadstoffe in Kindertagesstätten
3. Kommunale Verwaltung
3.1 Stadtklimawandel
3.2 Mobilität 2025
3.3 Privilegierung Kinderlärm
3.4 Biodiversitäts-Bündnis der Städte und Gemeinden
3.5 PM Bayerischer Städtetag „Sperrzeit und Alkoholverbot“
3.6 Der Schlüssel zum Sparen – Contracting
3.7 Die Branche ist in Bewegung – Rückgewinnung von Ressourcen in der Abfallwirtschaft
3.8 Hartz IV – Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder
3.9 Auswirkungen Hartz IV am Beispiel Landkreis Traunstein
3.10 Kinder lernen beim Spielen
3.11 Gerechte Welt – Sozialausgaben der Städte steigen weiter
3.12 Fairtradetown Frankfurt
3.13 Leitfaden INWENT-Servicestellen
4.Musteranträge/Musteranfragen
4.1 ÖDP Mainz – Thema „Schadstoffe in Kitas“
5. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
5.1 Solarkraft vs. Denkmalschutz
5.2 Lärm durch Nutzung von Altglascontainern
6. Rezensionen/Publikationen
- Neue kommunale Konzessionsverträge- Nachhaltiges Energiesystem 2050
- Umgang mit städtischen Einkaufszentren
- Schulen und WLAN
- Kosten für Verkehrsinfrastruktur
7. Termine
7.1 ÖDP-Termine
7.2 Andere Termine

Vorwort
Dieser Infodienst erscheint ganz bewusst nach den Landtagswahlen in Rheinland- Pfalz und Baden-Württemberg. Leider hat die ÖDP in Baden-Württemberg die für die Wahlkampfkostenerstattung wichtige Hürde von 1,0 % knapp verpasst. Dennoch bleibt als Fazit, dass sich die Ergebnisse verbessert haben. In Rheinland-Pfalz zeigte es sich einmal mehr, dass die Präsenz und die gute kommunalpolitische Arbeit vor Ort auch in gute Ergebnisse bei überregionalen Wahlen umgesetzt werden kann. So waren hier Ergebnisse bei den Erststimmen von über 10 % (Münstermaifeld) oder flächendeckend über 1 % (KV Mainz; KV Mainz-Bingen; Osthofen; Bellheim) eine Belohnung für aktive Arbeit der Kreisverbände. Dieses Potential gilt es nun in beiden Bundesländern mitzunehmen und für die Europawahl 2013 sowie die nächsten Kommunalwahlen im Jahre 2014 nutzbar zu machen. Der Dank gilt allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, die sich im Wahlkampf engagiert haben und oft genug auch an den Wochenenden im Einsatz waren.
Seit dem Erdbeben und dem daraus entstandenen Unfall in der japanischen Atomanlage Fukushima steht das Thema „Zukunft der Atomenergie“ weltweit im Fokus. In diesem Infodienst sind hierzu zwei wichtige Beiträge enthalten, die ich der Lektüre empfehle:
- die Bitte um Unterstützung einer Petition zum Ausstieg Deutschlands aus dem EURATOM-Vertrag.
 Die Petition wird inzwischen schon vielen Menschen unterstützt. Bitte verbreiten Sie sie bei Bekannten, Freunden und Verwandten und animieren Sie diese Personen zur Unterschrift. Das Formular kann als pdf ausgedruckt werden und ist somit gut und schnell einsetzbar. Schicken Sie die ausgefüllten Exemplare möglichst schnell an
Sebastian Frankenberger, Bundesvorsitzender der ÖDP, Milchgasse 3, D-94032 Passau
Ich wünsche unterhaltsame Lektüre und hoffe, dass auch dieser Infodienst für die ÖDP-Arbeit vor Ort gute Dienste leistet.
Walter Konrad
P.S.: Es wird z.Z. überlegt, die Herausgabe des Kommunalpolitischen Infodienstes in einer neuen Form durchzuführen. Dabei sollen auch, Möglichkeiten der neuen ÖDP-Webseite genutzt werden. Genauere Informationen hierzu folgen in der Ausgabe II-2011 im Juli 2011. In der Juli-Ausgabe wird auch ein Fragebogen enthalten sein, mit dem – nach einem Jahr - die Akzeptenz des Infodienstes und die bisherigen Erfahrungen in der Umsetzbarkeit der angebotenen Informationen in der „Alltagspolitik vor Ort“ abgefragt werden sollen. Ich bitte schon jetzt um zahlreiche Beteiligung.

1.3 EURATOM-Petition der ÖDP
Die ÖDP hat eine Petition auf den Weg gebracht, die als Ziel den Austritt Deutschlands aus dem EURATOM-Vertrag formuliert. Das Formular für die Petition ist abrufbar unter der folgenden Adresse:
http://www.oedp-bayern.de/fileadmin/user_upload/landesverbaende/lvbayern/aktuelles/aktionen/Unterschriftenliste-Euratom-Ausstieg_01.pdf
Im Folgenden ein Aufruf des Bundesvorsitzenden der ÖDP, Sebastian Frankenberger, mit der Bitte, die Petition tatkräftig zu unterstützen.

Hallo zusammen,
die EURATOM-Petition ist online:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16830
Bitte jetzt sofort kräftig Werbung machen. V.a. in Facebook in alle Gruppe (nicht nur ÖDP) die mit Atomkraft zu tun haben. Per Post und Fax habe ich bereits über 2500 Unterschriften erhalten. Jetzt muss es losgehen.
Gruß
Sebastian
Schicken Sie bitte die ausgefüllten Listen an:
Sebastian Frankenberger
Bundesvorsitzender der ÖDP, Milchgasse 3 D-94032 Passau Tel.: +49 851 98908 44
Fax: +49 851 98908 45 Mobil: +49 170 9323103  Email: sebastian.frankenberger@oedp.de

2. Umweltfragen
2.1 Abwrackprämie für Öfen
Die Stadt Aachen hat eine Festbrennstoffverordnung erlassen, um die Feinstaubbelastung zu verringern und die Einrichtung einer Umweltzone zu vermeiden. Die Verordnung soll mittels einer Prämie dazu führen, dass Altgeräte ausgesondert werden und durch neue (Holz-) Öfen ersetzt werden. Infos unter www.aachen.de/festbrennstoffverordnung

2.2 Klimaschutz
- Klimaschutz-Matrix Düsseldorf
Das Wuppertal-Institut hat Vorschläge erarbeitet, wie die Stadt Düsseldorf bis zum Jahre 2050 klimaneutral wirtschaften kann. Insgesamt wurden 130 Techniken untersucht, mit denen der Ausstoß von Treibhausgasen verringert werden kann. Informationen gibt es bei: Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Kommunikation, Volker Paulat, Tel.: 0211-89-93131, presse@stadt.duesseldorf.de
- Kommunaler Klimaschutz am Beispiel Eisenach
Die FH Erfurt hat in einer Untersuchung die Ergebnisse eines Programms zum kommunalen Klimaschutz in der Kleinstadt Eisenach zusammengestellt. Der Handlungsleitfaden „Kommunales Klimaschutzmanagement“ ist in Kürze abrufbar unter www.fh-erfurt.de/fhe/isp/ Informationen gibt es auch bei der FH Erfurt, Heidi Sinning, Tel.: 0361-6700-390; sinning@fh-erfurt.de

2.3 Blockheizkraftwerke
Die Idee, mittels Blockheizkraftwerken ganze Kommunen oder zumindest einzeln Stadtbezirke dezentral mit Strom zu versorgen, existiert schon seit längerer Zeit. In Freiburg will der Verein Ecotrinova nun in einem Feldversuch die konkrete Umsetzung erproben. Informationen zur „1000-BHKW-Kampagne“ gibt es bei:
ECOtrinova, Dr. Georg Löser, ecotrinova@web.de und http://ecotrinova.de/pages/samstagsforum.php

2.4 Schadstoffe in Kindertagesstätten
Der BUND hat in 60 Kindergärten Proben genommen, um die die Schadstoffblasung im Staub zu testen. Dabei wurde herausgefunden, dass in einzelnen Kitas Werte erreicht wurden, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben können. Der BUND fordert vom Ministerium für Verbraucherschutz, Weichmacher in allen Produkten, die in Kitas verwendet werden, sofort zu verbieten. Zugleich schlägt er vor, dass Eltern und/oder Träger von Kitas beim Handel gezielt nach Belastungen mit Phtalaten nachfragen. Das entsprechende Musterschreiben gibt es unter als Download: www.reach-info.de/dokumente/musterbrief.doc
Die Analyseergebnisse der BUND-Untersuchung gibt es: www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/chemie/20110321_chemie_weichmacher_kitas_hintergrund.pdf
Zum Thema hat die ÖDP zur nächsten Stadtratssitzung in Mainz einen entsprechenden Antrag eingebracht siehe Musteranträge/
Musteranfragen in diesem Infodienst.

3. Kommunale Verwaltung
3.1 Stadtklimawandel
Es ist eine bekannte Tatsache, dass besonders in Ballungsräumen die Folgen des Klimawandels zu spüren sein werden. Der NABU hat in einer Untersuchung die Folgen genaue unter die Lupe genommen und stellt hierzu Informationen bereit. NABU, Benjamin Bongardt, Charitestraße 3, 10117 Berlin, Tel.: 030-284984, Benjamin.Bongardt@nabu.de
Umfangreiche Informationen findet man auch unter http://www.stadtklimawandel.de/

3.2 Mobilität 2025
Die Bauverwaltung der Stadt Hannover hat einen Masterplan erstellt, in dem für die nächsten 15 Jahre die Entwicklung in den Bereichen Radverkehr, Innenstadt, Mobilitätsmanagement, Verkehrssicherheit und Klima aufgezeigt werden soll. Der Masterplan kann direkt bei der Verwaltung der Stadt Hannover nachgefragt werden: http://www.hannover.de/  und dort in den Suchmodus Masterplan Mobilität eingeben.

3.3 Privilegierung Kinderlärm
Kinderlärm war in der Vergangenheit schon häufig Anlass für Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder zwischen einzelnen Einwohnern und der Verwaltung. Nicht selten endeten diese Auseinandersetzungen vor den Zivill- und Verwaltungsgerichten. Häufig wurde Kinderlärm dann als „störende Lärmquelle“ eingestuft und dessen „Abstellung“ von den Gerichten angeordnet. Hier hat das Bundeskabinett eine Gesetzesinitiative gestartet, die deutlich machen soll, dass Kinderlärm „normale Lebensäußerungen“ und deshalb im Regelfall „keine schädliche Umwelteinwirkung“ darstellen.
Infos: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701194.pdf

3.4 Biodiversitäts-Bündnis der Städte und Gemeinden
193 Kommunen wollen noch im Jahre 2011 ein Bündnis für biologische Vielfalt gründen. Die Unterzeichnerkommunen wollen sich dazu verpflichten, „Aspekte der biologischen Vielfalt als Grundlage nachhaltiger Stadt- und Gemeindeentwicklung zu berücksichtigen.“ Die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ ist als PDF abrufbar unter www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/presse/Deklaration_final.pdf  Weitere Informationen gibt es auch bei: Bund für Naturschutz, Karl-Liebknecht-Str. 143, 04277 Leipzig, Frau Alice Kube, Tel.: 0341-30977-36; http://www.bfn.de/    Alice.Kube@bfn.de
3.5 PM des Bayerischen Städtetages zum Thema „Sperrzeit und Alkoholverbot“:
Städtetag fordert klare Rechtsgrundlagen statt Kompromissen "Die Städte und Gemeinden brauchen mit einer längeren landesweiten Sperrzeit wieder ein Instrument, das wirksame Maßnahmen gegen Lärmbelästigung und Vandalismus ermöglicht. Erforderlich ist außerdem eine Rechtsgrundlage, um Alkoholkonsum im öffentlichen Raum wirksam untersagen zu können. Der Städtetag fordert ein Verbot von Flatrate-Partys in Gaststätten. Der Verkauf von Alkoholika soll außerhalb der Ladenöffnungszeiten, vor allem an Tankstellen und Kiosken, verboten sein", forderte der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Der Städtetagsvorsitzende stellte weiter klar: „Kompromisse helfen da nicht weiter. Die Gaststättensperrzeit muss wieder landesweit von 2:00 bis 6:00 Uhr gelten. Die Städte und Gemeinden müssen davon rechtssicherer und leichter als bisher abweichende Regelungen treffen können. Wir halten gar nichts davon, die Sperrzeitenregelung allein den Städten und Gemeinden zu überlassen. Der Staat darf sich seinen Pflichten für die Sicherheit und Ordnung nicht entziehen“, betonte Schaidinger. Anlass für den erneuten Vorstoß des Bayerischen Städtetags ist eine Äußerung von Innenminister Joachim Herrmann, der angekündigt hatte, die Staatsregierung wolle die Festsetzung von Sperrzeiten künftig jeder Gemeinde selbst überlassen. Dem Vernehmen nach sollte dies ein Kompromissangebot an die FDP sein, die sich gegen eine landesweite Sperrzeitverlängerung stellt. Schaidinger: „Diesen Vorschlag kennen wir schon aus den Entwürfen der Staatsregierung am Ende der letzten Legislaturperiode. Bereits damals hat der Städtetag darin keine Lösung gesehen: Jede Satzung, jede Festlegung einer örtlichen Sperrzeit wäre einzeln vor Gericht nachprüfbar. Das ist viel bürokratischer und aufwändiger als wenn der Landtag einmal ein Gesetz erlässt. Es ist zu befürchten, dass Verwaltungsgerichte – wie auch schon bisher – die örtlichen Festlegungen aufheben. Der Gesetzgeber muss die Grundentscheidung treffen, um eine Sperrzeit gerichtsfest zu machen“. Dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber sieht der Bayerische Städtetag vor allem auch deshalb, weil die Beschwerden von Bürgern wegen nächtlicher Ruhestörungen zunehmen. Auch die Polizei bestätigt dies: Die Zahlen der Einsätze wegen nächtlicher Ruhestörung, Alkoholmissbrauch und Vandalismus sind seit Verkürzung der Sperrstunde im Jahr 2005 auf die Zeit von 5:00 bis 6:00 Uhr gestiegen. Auch laut Innenminister Herrmann liegt das Problem nicht im Vollzug, sondern muss an der Quelle angegangen werden, bei der Verfügbarkeit von Alkohol. Schaidinger: „Kompromisse bringen hier keine Lösung. Wir erwarten, dass sich die Regierungskoalition jetzt endlich einen Ruck gibt und dass die FDP ihre Blockadehaltung bei diesem Thema beendet“.
Pressemitteilung München, den 7. April 2011
BAYERISCHER STÄDTETAG Pressemitteilung vom 7. April 2011
Dr. Achim Sing Pressesprecher Briefanschrift Postfach 100254 80076 München Hausanschrift Prannerstraße 7 80333 München Telefon (0 89) 29 00 87 – 13 Telefax (0 89) 29 00 87 63 E-Mail achim.sing@bay-staedtetag.de  Internet: http://www.bay-staedtetag.de/

3.6 Der Schlüssel zum Sparen – Contracting
(aus: Der Gemeinderat 3/2011, 54. Jahrgang, S. 28 – 30)
Contracting ist ein probates Instrument, um den Stau bei der energetischen Sanierung kommunaler Immobilien aufzulösen. Wie aber sieht der rechtliche Rahmen aus und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den öffentlichen Auftraggeber? Viele öffentliche Liegenschaften haben aufgrund veralteter Gebäudetechnik einen beträchtlichen Energiebedarf. Damit verbunden sind hohe Kosten und ein erhöhter CO2-Ausstoß. Eine Sanierung kommt jedoch aufgrund leerer Kassen vielerorts nicht in Betracht. Es stellt sich daher die Frage nach Alternativlösungen. Eine davon kann darin liegen, sich eines Contractors zu bedienen. Der folgende Beitrag soll die Stellschrauben dieser Alternative im Ansatz benennen. Contracting nimmt als Energiedienstleistung inzwischen einen wichtigen Platz im deutschen Markt für Energieeffizienz ein. Insbesondere im Bereich bestehender Gebäude der öffentlichen Hand und der Unternehmen des Gesundheitssektors hat es sich als wichtiges Instrument etabliert, um Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung ganzheitlich und nachhaltig umzusetzen. Um Energieeffizienzhemmnisse zu überwinden, stellt Contracting einen geeigneten Lösungsweg dar. Von Einzelmaßnahmen bis zu einem ganzheitlichen Ansatz werden Gebäude und technische Anlagen analysiert, bewertet, es wird ein nachhaltiges Modernisierungskonzept entwickelt, umgesetzt und finanziert. Die erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen refinanzieren sich während der vertraglich festgelegten Laufzeit. Durch die Einbindung des externen Know-hows und Kapitals des Contractors werden eine Reduzierung des Investitionsstaus und eine Entlastung der Umwelt erreicht. Doch gibt es bei der Durchführung von Contracting gerade für die öffentliche Hand vieles zu beachten. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick schaffen, welchen rechtlichen Rahmen, insbesondere im Hinblick auf das Haushaltsrecht, das Vergaberecht und die Vertragsgestaltung es für den Auftraggeber dabei einzuhalten gilt.

Haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen

Haushaltsrecht ist Ländersache. Contracting erfährt in den einzelnen Ländern eine teils unterschiedliche haushaltsrechtliche Behandlung. So geht man zwar generell von der Zulässigkeit von Contracting-Projekten aus. Uneinigkeit besteht jedoch beispielsweise in der Einordnung von Contracting. Einige Bundesländer sehen dieses Instrument als kreditähnliches Rechtsgeschäft an. Zudem wird das an den Auftragnehmer zu zahlende Entgelt von einigen Bundesländern auf den Verschuldungsrahmen der Kommune angerechnet. Auch stellen die Länder unterschiedliche Anforderungen an die kommunalaufsichtliche Genehmigung und die Voraussetzungen, unter denen eine Forfaitierung möglich ist. Diese wird bei Contracting-Projekten oft eingesetzt, um dem Contractor eine günstige Finanzierung der Maßnahmen zu ermöglichen. Bei der Forfaitierung verkauft der Contractor einen Teil seiner Forderungen zur Vergütung seiner Leistungen, also die Contracting-Rate des öffentlichen Auftraggebers, an die Bank. Die stellt ihm dafür die Investitionsmittel zinsgünstig bereit. Vor dem Hintergrund der erwähnten unterschiedlichen Behandlung ist stets darauf zu achten, welche länderspezifischen Besonderheiten es einzuhalten gilt.

Vergaberechtliche Rahmenbedingungen

Im Unterschied zu privaten Unternehmen sind öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen an die Einhaltung formeller Richtlinien gebunden. So gilt es einen öffentlichen Wettbewerb durchzuführen und die Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe, insbesondere die einschlägige Vergabeordnung, einzuhalten. Das Vergaberecht ist kaskadenförmig aufgebaut. Es besteht aus Gesetzen, Verordnungen und Verdingungsordnungen. An oberster Spitze steht der Vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB), danach kommt die Vergabeverordnung und schließlich die Verdingungsordnungen (VOB/A – Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen,

Teil A; VOL/A – Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A; VOF – Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen). Die vom Auftraggeber einzuhaltenden Grundsätze werden in Paragraf 97 GWB beschrieben. In diesem Zusammenhang stellen sich für den öffentlichen Auftraggeber viele Fragen. Bei Contracting-Vorhaben handelt es sich meist um eine Mischung aus Planungs-, Bau- und Lieferleistungen. Es ist daher zu klären, welche Verdingungsordnung anzuwenden ist. Für die richtige Auswahl ist auf den Schwerpunkt des jeweiligen Projekts abzustellen. Der tatsächliche Schwerpunkt wird jedoch erst dann festzustellen sein, wenn der Auftragnehmer nach Abschluss seiner Analyse die tatsächlichen Maßnahmen plant und ausführt. Entsprechend dem Recht des Auftraggebers, den Auftragswert zu schätzen (§ 3 Vergabeverordnung, VgV), ist ihm auch hier eine Prognose zu gestatten. Wie die Praxis gezeigt hat, fällt das Energieliefer-Contracting regelmäßig unter die Bestimmungen der VOL/A und das Energieeinspar-Contracting unter die der VOB/A. Beim Energieliefer- Contracting errichtet und betreibt der Contractor regelmäßig Anlagen zur Erzeugung von Nutzenergie und liefert die daraus erzeugten Nutzenergiemengen an den Auftraggeber:

Der Schwerpunkt liegt hier demnach auf der Lieferung. Beim Energieeinspar-Contracting garantiert der Contractor bestimmte Einsparungen und trägt die Investitionskosten der hierfür erforderlichen Effizienzmaßnahmen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet hier regelmäßig die Bauleistung.

Anknüpfend an die Auswahl der Verdingungsordnung schließt sich die Frage an, ob eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist. Eine solche hat im Rahmen der VOL/A bei einem Schwellenwert ab 193 000 Euro und im Rahmen der VOB/A ab 4,845 Millionen Euro zu erfolgen. Viele Leitfäden schlagen jedoch vor, auch bei Unterschreitung des jeweiligen Schwellenwerts eine EU-weite Ausschreibung vorzunehmen. Vorteil hierbei ist neben der Schaffung von mehr Transparenz und Wettbewerb die Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten im Rahmen der Schätzung des Schwellenwerts. Zudem ist der Mehraufwand für eine EU-weite Ausschreibung relativ gering.

Chancen der Vertragsgestaltung

Allgemeingültig lässt sich in Bezug auf Möglichkeiten der Vertragsgestaltung feststellen, dass nahezu jede Ausgangssituation aufseiten des Auftraggebers im Rahmen von Contracting- Projekten abgebildet werden kann. Contracting als Energiedienstleistung kann damit die maßgeschneiderte Lösung für Kommunen sein und damit Investitionsstaus beseitigen sowie zur Erreichung von Klimaschutzzielen beitragen.

Manuel Künemund
Der Autor Manuel Künemund ist Rechtsanwalt bei der auf Beratungsleistungen im Energiedienstleistungsmarkt spezialisierten Kanzlei MPW Legal & Tax in Northeim
Kontakt Tel. 0 55 51/9 88 07-0 m.kuenemund(at)mpw-net.de www.mpw-net.de

3.7 Die Branche ist in Bewegung – Rückgewinnung von Ressourcen in der Abfallwirtschaft
(aus: Der Gemeinderat 3/2011, 54. Jahrgang, S. 56/57)
Die Rückgewinnung von Ressourcen gewinnt in der Abfallwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wird hierfür die Rahmenbedingungen vorgeben. In der Diskussion ist unter anderem die sogenannte Wertstofftonne.
Globale Herausforderungen wie Klimawandel und Rohstoffknappheit, aber auch die demografische Entwicklung, der technische Fortschritt und gesetzliche Änderungen sind Rahmenbedingungen innerhalb derer auch die kommunale Abfallwirtschaft einer starken Dynamik an Veränderungen unterworfen ist. Im Mittelpunkt dieser Veränderungen steht derzeit die Novellierung des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), mit der die EGAbfallrahmenrichtlinie vom 19. November 2008 (AbfRRL) in nationales Recht umzusetzen ist. Neben dieser Umsetzung der AbfRRL verfolgt der aktuelle Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (RE KrWG) auch Ziele des Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutzes mit erheblichen Auswirkungen auf die kommunale Abfallwirtschaft. Im Mittelpunkt des KrWG steht der Übergang von der heutigen dreistufigen Abfallhierarchie (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung) zur neuen fünfstufigen Hierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung). Mit der fünfstufigen Abfallhierarchie sollen die Wiedergewinnung (Recycling) von eingesetzten Ressourcen gestärkt und dem Ziel eines effizienten Umgangs mit knappen Ressourcen ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.

Recycling gestärkt

 Für eine Stärkung des Ressourcenschutzes sind weitere Maßnahmen im RE KrWG vorgesehen. Hierzu zählen die Festschreibung einer Recyclingquote von 65 Prozent für Papier, Metall, Kunststoff und Glas sowie eine stoffliche Verwertungsquote von 80 Prozent für Bau- und Abbruchabfälle, die jedoch in Deutschland heute schon nahezu erreicht werden. Ferner soll bis 2015 flächendeckend die Getrenntsammlung von Bioabfällen eingeführt werden, um dadurch das bisher noch im Restabfall erfasste Bioabfallpotenzial zu gewinnen. Da heute noch in vielen Kommunen keine getrennte Sammlung von Bioabfällen angeboten wird, werden diese in den kommenden Monaten über eine effiziente Lösung entscheiden müssen. Am heftigsten wird derzeit über die geplante Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne“ diskutiert. In ihr sollen voraussichtlich Verpackungen, die heute von Systembetreibern („grüner Punkt“) wie Duales System Deutschland und anderen im gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelt werden, gemeinsam mit „stoffgleichen Nichtverpackungen“ erfasst werden. Zu Letzteren zählen zum Beispiel Spielzeug und andere Gegenstände aus Kunststoff.
Bei der Ausgestaltung einer Wertstofftonne im RE KrWG gibt es noch eine Reihe von Fragen. Welche weiteren Stoffe können sinnvollerweise in der Wertstofftonne gesammelt werden? Wird die Tonne verpflichtend sein? Und vor allem: Wer besitzt die Systemführerschaft über die Wertstofftonne. Die Frage der grundsätzlichen Zuständigkeit – kommunal oder privat – wird im RE KrWG mit Verweis auf eine Verordnungsermächtigung offen gelassen. Zumindest die Fragen nach dem Inhalt und der Finanzierung der Wertstofftonne wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes in zwei Studien geprüft, deren Ergebnisse Ende Februar vorgelegt wurden.

Prozesse bündeln

Vor dem Hintergrund ungeklärter Zuständigkeiten und einem zunehmenden Wettbewerb mit gewerblichen Entsorgern um die Verwertung werthaltiger Abfälle müssen kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe ihr unternehmerisches Handeln stärken. Zu den geeigneten Möglichkeiten hierfür zählen:
– (Re)Kommunalisierung von bisher an private Dienstleister vergebenen Aufgaben
– Optimierung der Sammelsysteme, wie zum Beispiel Umstellung von Bring- auf Holsysteme
Änderung der Gebührensysteme mit dem Ziel der Verursachungsgerechtigkeit (Einführung Identsystem)
– Erarbeitung praxistauglicher Modelle zur Erfassung von Wertstoffen (unterschiedliche Ausgestaltung von Wertstofftonnen)
Insbesondere zur optimalen Verwertung dieser Sekundärrohstoffe sind der Einsatz vertrieblicher Maßnahmen und ein effizientes Stoffstrommanagement erforderlich. Hierzu zählen auch Kooperationsstrategien zum Beispiel bei der Bündelung von Prozessen und damit der Nutzung gemeinsamer Ressourcen oder der Bildung von interkommunalen Partnerschaften zur Realisierung von Mengeneffekten wie etwa bei der Vermarktung von Wertstoffen. Gleichzeitig nimmt die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Konzepte im Bereich des Stoffstrommanagements, beim Aufbau von Kunden-Service-Prozessen sowie beim Einsatz integrierter IT-Systeme zu. Die Ausgestaltung der Entsorgungslogistik muss diese Entwicklungen in allen betrieblichen Bereichen berücksichtigen, das heißt in der Logistik, der Technik, in der IT, beim Personal und auch im Management.
Frank Wißkirchen
Der Autor
Dr. Frank Wißkirchen ist Bereichsleiter Public Management bei TIM Consult in Mannheim
Kontakt Tel. 06 21/15 04 48-91 f.wisskirchen(at)timconsult.de www.timconsult.de

3.8 Hartz IV: Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder
Umsetzung der Änderungen in den Kommunen
Nach Abschluss eines langen Ringens auf Bundesebene ist mit einem Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder in Kürze zu rechnen. Damit tritt das vom Bundesverfassungsgericht für 1. Januar 2011 vorgeschriebene Gesetz drei Monate verspätet in Kraft. Die Städte begrüßen, dass eine Lösung für das Teilhabepaket gefunden wurde, bei dem die Kommunen ihren Sachverstand einbringen können. Für die Kinder von Hilfeempfängern im Sozialgesetzbuch SGB II (Arbeitssuchende), SGB XII (Sozial-hilfe), Wohngeld und Kinderzuschlag sind die Kommunen für die Leistungen zuständig. Sie erhalten durch den Bund einen finanziellen Ausgleich. Bei der Leistungsgewährung sind sie von bürokratischen Anforderungen durch den Bund weitgehend befreit. Jedoch handelt es sich bei den Ansprüchen beim Bildungs- und Teilhabepaket um individuelle Rechte, die jeweils beantragt und genehmigt werden müssen. Insofern wird der Vollzug einen gewissen Aufwand verursachen. Zuständig für die Leistungserbringung ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Lediglich im SGB II ist der Vollzug der Aufgabe zunächst dem Jobcenter übertragen. Die Kommune kann die Aufgabe jedoch – mit Zustimmung der Arbeitsagentur – an sich ziehen. Hierfür ist ein Beschluss der Trägerversammlung erforderlich. Um schnell handlungsfähig sein zu können, erscheint es sinnvoll, zumindest die Verbescheidung der Leistungen im SGB II im Jobcenter zu belassen. Überwiegend handelt es sich bei diesem Kreis um die größte Gruppe der Anspruchsberechtigten. Die Jobcenter haben zur Vorbereitung auf eine Übertragung der Aufgabe auf die Bundesagentur, wie es ursprünglich geplant war, bereits Vorarbeiten geleistet. Darauf können die Kommunen aufbauen. Bleibt die Verbescheidung der Leistungen im Jobcenter, kann auf das vorhandene EDV-Programm zurückgegriffen werden. Die Entscheidung über die Gewährung bestimmter Bildungs- und Teilhabeleistungen wird man sinnvollerweise mittel- bis langfristig jedoch in der Kommune konzentrieren. Für den Rechtskreis des SGB XII, des Wohngelds und des Kinderzuschlags erscheint die Lösung innerhalb der Kommunalverwaltung am sinnvollsten. Dabei zeichnen sich unterschiedliche Lösungswege ab: Ein Teil konzentriert die Aufgaben im Jugendamt, wegen der Sachnähe zu den Kindern; ein anderer Teil konzentriert die Leistungen im Sozialamt, wegen der Sachnähe zu den Ausgangsleistungen für die Eltern. Auf eine Intervention des Städtetags hin soll das bayerische Förderprogramm für Mittagessen in Schulen, das von Staat und Kommunen hälftig bezahlt wird, zumindest auch noch im März laufen. Mit Blick auf die erwartete gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene hatte der Freistaat seine Förderung zunächst bis Ende Februar befristet. Wegen der noch ausstehenden Gesetzeskraft der Bundesregelung soll übergangsweise nochmals der bisherige Weg gewählt werden. Die von Kommunen und Freistaat ausgelegten Mittel sollen dann über eine Erstattung von den kreisfreien Städten und Landkreisen auf der Grundlage der zusätzlich zur Verfügung gestellten Bundesmittel ausgeglichen werden.
Kontakt: julius.forster@bay-staedtetag.de .

3.9 Auswirkungen der Neuerungen bei Hartz IV im Landkreis Traunstein
(Material wurde zugesandt von ÖDP-Mitglied Helmut Kauer)
Änderungen im SGB II, SGB XII und BKGG
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen
Bildungs- und Teilhabepaket
Finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt
1. Auswirkungen im Kreishaushalt 2011:
Mit dem o. g. Gesetz wird neben der Erhöhung des Regelsatzes für erwachsende Empfänger von Leistungen nach SGB II (und auch SGB XII) auch das sog. Bildungsund Teilhabepaket eingeführt. Danach haben Kinder im SGB II – Bezug, sowie Kinder von Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern folgende neuen
Leistungsansprüche:
o Zuschuss für Schul- und Kita-Ausflüge
o Persönlicher Schulbedarf, z. B. Stifte, Hefte: Budget: 100 € im Jahr pro Kind
o Angemessene Lernförderung für Schüler
o Schülerbeförderungskosten (sofern nicht Schulwegfreiheit greift)
o Mittagessen in Schulen und Kitas und Horte
o Zugang zu Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeiten und Ferienfreizeiten für Kinder im Alter bis 18 Jahre: Budget: 10 € im Monat pro Kind
Die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder ist derzeit schwer einschätzbar. Dem Grunde nach gilt das Paket ab Geburt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wobei es großteils vom tatsächlichen Bedarfsanfall abhängig ist. Der Großteil der Leistungen wird während der Schulzeit anfallen. Die Gesamtkosten des Pakets sollen durch eine Erhöhung des pauschalen Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft kompensiert werden. Der Bundesanteil wird in Bayern von derzeit 24,5 % auf 35,8 % erhöht. Diese Regelung gilt bis zum Jahr 2013, danach erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlichen Ausgaben (Spitzabrechnung). Bei jährlichen Ausgaben für den Bereich Kosten der Unterkunft von ca. 9,3 Mio. € im Landkreis Traunstein (Jahr 2010) bedeutet dies eine zusätzliche Mittelzuweisung von ca. 1,05 Mio. €. Damit sind die gesamten Leistungsbereiche, mit den entsprechenden Verwaltungsausgaben zu decken. Dies sind:
o Leistungen für Bildung und Teilhabe: rd. 5,9 % - 549.000 €
o Verwaltungskosten Bildung und Teilhabe: rd. 1,2 % - 112.000 €
o Erhöhung der Kosten d. Unterkunft (Warmwasser) 1,9 % - 177.000 €
Bislang waren die Warmwasserkosten Teil des Regelsatzes. Nunmehr werden die Warmwasserkosten zusätzlich bezahlt und sind ein Teil der Kosten der Unterkunft. Man geht davon aus, dass dies einer Leistungserhöhung von ca. 6 € / Monat entspricht, die neben den in der Öffentlichkeit diskutierten 5 € / Monat Regelsatzerhöhung ausgezahlt werden. Kostenträger sind die Landkreise, deshalb auch der entsprechende Erstattungsansatz. Anzumerken ist dabei, dass die Ausgabepositionen prozentual vom Gesamtbundesbudget heruntergebrochen sind, d. h. niemand kann derzeit beziffern, ob die Mittel für die einzelnen Positionen tatsächlich auskömmlich sind. Zu klären ist noch ein Ansatz von rd. 2,8 %, sprich ca. 260.000 € für den Bereich Mittagsverpflegung für Hortkinder und Schulsozialarbeit. Diese Leistungen sind nunmehr ebenfalls durch den Landkreis zu tragen. Ob und bei wem dadurch eine finanzielle Entlastung (z. B. Jugendsozialarbeit an Schulen oder Mittagsverpflegung Kinderhorte, Kindergärten, etc.) entsteht, ist noch zu klären. Der Bayerische Landkreistag hat hierzu mitgeteilt, dass diese Leistungen im Zuge des 2. Vermittlungsverfahrens kurzfristig aufgenommen wurden, derzeit aber zur konkreten Umsetzung noch keine Einzelheiten ersichtlich sind. Auf jeden Fall wird hier eine neue Pflichtzuständigkeit des Landkreises geschaffen.
Hierfür sind die eingeplanten Mittel zu verwenden. Beachtlich ist, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel nur für drei Jahre zur Verfügung stehen. Danach wird der Bund seine Beteiligung einstellen. Es steht zu befürchten, dass danach die Kosten wieder ausschließlich durch den Landkreis zu tragen sind. Weitere finanzielle Veränderungen in den Finanzströmen für das Jahr 2011 sind nicht vorgesehen. Die durch die Erhöhung des undeszuschusses in Höhe von ca. 1,05 Mio. € zur Verfügung stehenden Mittel werden durch das Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 661.000 € und die Erhöhung der KdU (Warmwasser) in Höhe von 177.000 € weitgehend aufgezehrt. Der Restbetrag steht für die Mittagsverpflegung in Horten und für die Schulsozialarbeit zur Verfügung, wobei hier noch zu klären sein wird in welcher Höhe Mehraufwendungen beim Landkreis entstehen.
Insgesamt ist zu hoffen, dass die dargestellten zusätzlichen Leistungen mit den pauschal zur Verfügung gestellten Mitteln überhaupt finanziert werden können. Nachdem bis 2013 keine Spitzabrechnung erfolgt, könnte auch ein Defizit beim Landkreis entstehen. Maßgeblich ist hierbei auch, dass wir zwar eine relativ niedrige Anzahl von SGB II-Leistungsempfängern insgesamt haben, davon aber wiederum sehr viele Kinder. Weiterhin gibt es im Landkreis sehr viele Wohngeldempfänger mit Kindern (insgesamt im Bundesvergleich niedrige Einkommen, aber durchaus mittlere bis hohe Mieten).

2. Auswirkungen auf die Kreishaushalte ab 2012:
Eine Entlastung des Kreishaushalts erfolgt erst ab dem Jahr 2012. Ab diesem Zeitpunkt stellt der Bund deutlich mehr Mittel für den Bereich Grundsicherung für Alte und Erwerbsgeminderte zur Verfügung. In diesem Jahr erhält der Landkreis einen Bundeszuschuss von 15 % bezogen auf die Ausgaben des Vorvorjahres. Künftig erhöht sich der Bundeszuschuss prozentual. Bei derzeitigen Ausgaben von ca. 3 Mio. € Grundsicherung pro Jahr würde dies folgende Entlastungen ergeben: Jahr Erstattung Erstattung Nettobelastung Entlastung Haushalt 2011 15 % 450.000 € 2.550.000 € 0 € 2012 45 % 1.350.000 € 1.650.000 € 900.000 € 2013 75 % 2.250.000 € 750.000 € 1.800.000 € 2014 100 % 3.000.000 € 0 € 2.550.000 € Traunstein, 01.03.2011
L. Wagner

3.10 Kinder lernen beim Spielen
(aus: Der Gemeinderat 3/2011, 54. Jahrgang, S. 22 – 23)
Spielplätze mit statischen Geräten auf planierten Flächen sind nicht mehr zeitgemäß. Kinder wollen toben, Neues entdecken und miteinander Spaß haben. Das können sie am besten in naturnahen, für alle Generationsgruppen offenen Spielräumen. Kinderspielplätze in der Stadt, aber auch auf dem Land sind für Kommunen ein Dauerbrenner. Sie binden immer mehr knapper werdende Flächen, sind teuer in der Anschaffung und Wartung. Zudem produzieren sie häufig Ärger bei den Anliegern, sind im Grunde nur für Kinder gedacht und, was am schlimmsten ist, werden kaum benutzt. Sucht man im Gegenzug nach den Vorteilen, fällt es schwer, plausible Gründe zu nennen, die solche, bundesweit betrachtet, millionenschwere Angebote rechtfertigen. Denn wie wenig wertgeschätzt Spielplätze werden – sofern diese nach althergebrachten Mustern eingerichtet wurden –, zeigen die vermeintlich angesprochenen Nutzer selbst, wenn sie mit den Füßen abstimmen und sich dort verweigern oder ungewünschte Spuren hinterlassen.
Gleichfalls sichtbar wird diese vernichtende Aussage, wenn man hinterfragt, was Kinderspielplätze im Grunde leisten sollen. Geht es doch dabei um die Förderung der Kinder, um Gesundheit, um Lernimpulse und um das Erlernen von Sozialkompetenzen, Teamfähigkeit, Kreativität. Also um die Ausbildung von Basiskompetenzen als Grundlage für lustvoll erlebtes Lernen, Forschen und Hinterfragen. Es geht demnach darum, Ideen produzieren zu können. Denn das wussten schon unsere Vorfahren: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr! Aufgrund einer Erhebung aus den 80er-Jahren kann man davon ausgehen, dass es heute in Deutschland rund 120 000 Kinderspielplätze gibt. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Gerätespielplatzkonzepte. Allein deren Möblierung hat Milliardensummen gebunden. Wohl gemerkt, nicht gerechnet der Wert der Grundstücke sowie Pflege und Wartung. Das ist die ökonomische Seite, die angesichts zunehmend knapper werdender öffentlicher Haushaltsmittel neu überprüft werden sollte.

Raum für Erfahrungen

Anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse verweisen auf Aspekte, die für eine gesunde kindliche Entwicklung erforderlich sind. Der Kinderspielplatzgedanke, beginnend Anfang der 50er-Jahre, hat übrigens hier seine Wurzeln. Er sollte Ersatzplatz für verbaute Wohnumwelten und ein vor zunehmendem Straßenverkehr behüteter Raum sein. Heute, 60 Jahre später, klingt diese Vorstellung merkwürdig, da inzwischen der Straßenverkehr dominiert und praktisch alle Streifräume, Straßenspiele sowie andere Entdeckerplätze verschwunden sind. Spielen im Freien muss auf dem Spielplatz geschehen. Dieser ist in der Regel alterslimitiert, standardisiert nach DIN EN möbliert und nicht generationenübergreifend nutzbar. Spielen wird dort von Erwachsenen in der Sandkiste (experimentelles, kreatives, ruhebetontes Bauspiel), am Klettergerät (Bewegungsförderung, Mut, Risikokompetenz), der Schaukel (Freiheit, Körpererfahrung, Sozialkompetenz) verordnet. Alles ist fest eingebaut und unveränderbar. Kinder haben die geplante Funktion nach kurzer Zeit erlebt, also erlernt. Inzwischen weiß man jedoch, dass Spielen der Hauptberuf der Kinder ist und sie mehr benötigen als limitierte Spielangebote. Die kindliche Entwicklung verläuft insbesondere in den ersten zehn Lebensjahren rasant. Sie ist angeboren intrinsisch („von innen kommend“, „selbst“) motiviert, sucht stets nach neuen Herausforderungen. Solche kindgerechten Lernimpulse sind gekennzeichnet durch drei wesentliche Aspekte: Bewegungsförderung
Die Bewegung soll nicht, wie im Sportverein üblich, verordnet werden. Man weiß heute, dass die Lust an der Bewegung in engem Zusammenhang mit Architektur steht. Diese muss zur Bewegung herausfordern. Vergleichbar einem Baumstamm, der über einen Graben führt und zum Klettern, Balancieren und Einüben der Körperkoordination herausfordert. Sinnliche Anregungen Gerätespielplätze bieten keine breit angelegten sinnlichen Anregungen. Auch rechte Winkel, glatte Plattenwerkstoffe, Sandkisten oder Einheitsbodenbeläge sprechen die Sinne nicht an. Naturnahe Konzepte bieten hier unschlagbare Vorteile. Man braucht nur mal sich selbst befragen, wo man als Kind die beliebtesten Spielorte erlebte. Es waren die Hecken, der Graben, der Bach – eben die Streifräume, wo man selbst handeln konnte.

Positive Emotionen

Der dritte Aspekt, der kindliche Entwicklung über das Spiel fördert, hängt mit positiven Emotionen zusammen. Sie stellen sich ein, wenn das angeborene Neugierverhalten, das Lernen-„Wollen“ über das Entdecken und Forschen immer wieder neu angesprochen wird. In Kindertageseinrichtungen und auf Schulhöfen werden heute naturnahe Konzepte favorisiert. Im öffentlichen Raum steht die Planung hierfür noch am Anfang, wenngleich die ersten Kommunen Lösungen suchen, die noch brauchbare Spielgeräte in naturnahe Konzepte integrieren. Sie reagieren auch unter dem Aspekt ökonomischer Vernunft, weil sie durch solche Sanierungsmaßnahmen in der Lage sind, aus dem Kinderspielplatz einen quartiersbezogenen Generationentreff planen zu können. Dies ist eine weise Entscheidung, da Kinder für eine gesunde Entwicklung nicht nur Bewegungsförderung, sinnliche Anregungen, positive Emotionen benötigen, sondern auch Erwachsene und ältere Menschen als Leitbilder. Naturnahe Spiel- und Begegnungsräume für alle Generationsgruppen unterstützen somit das Ziel, kinder- und familienfreundliche Politik voranzutreiben.
Christina Seeger / Roland Seeger
Die Autoren
Christina und Roland Seeger leiten die Forschungsstelle für Frei- und Spielraumplanung (FFS) in Hohenahr-Altenkirchen. Zur Spielraumkonzeptionen mit Bürgerbeteiligung bieten sie seit rund 15 Jahren Planerrunden vor Ort an. Kontakt Tel. 0 64 44/93 14-0 r.seeger(at)ffs-hohenahr.de http://www.ffs-hohenahr.de/

3.11 Gerechte Welt
Sozialausgaben der Städte steigen trotz guter Konjunktur weiter – Beispiele für Sparmaßnahmen und Einnahmeverbesserungen
Trotz guter Konjunktur und sinkender Arbeitslosigkeit sind die kommunalen Sozialausgaben in 2010 signifikant gestiegen und wachsen auch in diesem Jahr weiter. Nach den vom Deutschen Städtetag veröffentlichten Zahlen mussten die Kommunen 2010 für soziale Leistungen voraussichtlich über 42,2 Milliarden Euro ausgeben – doppelt soviel wie vor 20 Jahren. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Sozialausgaben um knapp 2 Milliarden Euro, 2011 steigen sie schätzungsweise auf über 43 Milliarden Euro. Die Städte halten deshalb eine spürbare Entlastung bei den Sozialausgaben für dringender denn je. Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, erklärte in Berlin: „Die Dynamik der kommunalen Sozialausgaben ist auch in Zeiten guter Konjunktur ungebrochen. Dadurch steigt die strukturelle Überlastung und Unterfinanzierung vieler Kommunen mit jedem Jahr weiter an. Allein in den vergangenen 5 Jahren sind die Sozialausgaben um ein Fünftel, um mehr als 7 Milliarden Euro gewachsen. Die Zahlen zeigen: Nur nachhaltige Entlastungen der Kommunen bei den sozialen Leistungen können diesen Teufelskreis durchbrechen.“ Wie stark die Städte vor Ort mit den Kostenzuwächsen zu kämpfen haben, machen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Deutschen Städtetages zu den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und zur Grundsicherung im Alter deutlich. In zahlreichen Städten haben sich danach die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter seit 2004 mehr als ver-doppelt und die Ausgaben für die Unterkunftskosten seit 2005 um mehr als 20 Prozent erhöht. Die wichtigsten Ausgabenblöcke im Sozialbereich sind die Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose, die Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Grundsicherung für ältere Menschen. Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter haben sich seit der Einführung im Jahr 2003 nahezu verdreifacht auf bundesweit rund 3,9 Milliarden Euro. „Die Kosten der Grundsicherung sind explodiert und werden in den kommenden Jahren etwa durch die große Zahl unterbrochener Erwerbsbiographien im Osten Deutschlands weiter steigen. Eine Übernahme der Grundsicherung durch den Bund, wie sie Koalition und Opposition befürworten, wäre ein hilfreicher Beitrag, um der kommunalen Finanznot entgegenzuwirken“, betonte Articus. Der Vorteil einer Übernahme der Grundsicherung liege darin, dass der Bund damit für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sowohl die heutigen Kosten als auch das Risiko wachsender Ausgaben tragen würde: „Und für die Zukunft sagen wir unmissverständlich und ganz generell: Die Städte sind nicht mehr bereit, Aufgaben zu übernehmen, die nicht voll finanziert sind. Denn das können unsere Haushalte schon lange nicht mehr verkraften, besonders im Sozialbereich.“ Die große Finanznot zwingt viele Städte zu einem noch schärferen Sparkurs, berichtete der Deutsche Städtetag anlässlich seiner Finanzpressekonferenz. Die Städte versuchen mit allen Mitteln ihren Handlungsspielraum vor Ort zu erhalten, können aber den kontinuierlichen Anstieg der Sozialausgaben nicht auffangen. Sie haben immer neue umfangreiche Spar- und Haushaltssicherungskonzepte beschlossen. Sie reduzieren beispielsweise ihr Personal weiter, optimieren Verwaltungsvorgänge, verstärken die interkommunale Zusammenarbeit, trennen sich von „Tafelsilber“, strecken Investitionen in die städtische Infrastruktur zeitlich, kürzen Zuschüsse an Vereine und Projekte. Die Städte evaluieren einzelne Kostenbereiche und setzen die vorhandenen Mittel nachhaltiger und wirkungsorientierter ein. Außerdem wurden vielerorts beispielsweise die Grund- steuer- oder Gewerbesteuer-Hebesätze angehoben sowie einzelne Gebühren kosten- deckender gestaltet. „Die Sparbemühungen sind für die Verwaltungen ebenso schmerzhaft, wie für die Bürgerinnen und Bürger. Und sie können nicht ewig so fortgeführt werden. Sonst gleicht die städtische Infrastruktur in vielen Städten bald einer Schlaglochpiste nach der Wintersaison“, so Articus. Tabellen zur Entwicklung von einzelnen Sozialausgaben sowie Beispiele für geplante oder bereits umgesetzte Sparmaßnahmen sowie Einnahmeverbesserungen finden Sieim Internetangebot des Deutschen Städtetages in der Rubrik „Presseecke“, „Pressedienste“ unter www.staedtetag.de . Mitteilungen des Deutschen Städtetages 2-2011 3 Im Blickpunkt

3.12 Fairtradetown Frankfurt
Die Stadt Frankfurt in einer groß angelegten Kampagne für fair gehandelte Produkte geworben und darf sich nun, nachdem die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, als erste deutsche Kommune „Fairtrade Town“ nennen. In einem großen Bündnis beteiligen sich Schulen, Kirchengemeinden und Vereine an dm Projekt. Infos: http://www.fairtradetown-frankfurt.de/
3.13 Leitfaden Inwent-Servicestelle zu fairem kommunalem Handeln
In dem genannten Leitfaden werden 177 Beispiele aufgezeigt, die auf kommunaler Ebene das Prinzip des „fairen Handels“ umsetzen. In sechs Handlungsfeldern wird dargestellt, wie der Handel organisiert werden kann, wie die lokalen Akteure miteinander verknüpft werden können und wie die Idee auch im Bereich der Schulbildung einbezogen werden kann. Die Broschüre „Fair handeln in Kommunen. Ein Praxisleitfaden“, InWent (Hrsg.), kann als pdf oder gedruckt bezogen werden. www.service-eine-welt.de/publikationen/publikationen-start.html Gedruckt: giz GmbH, Servicstelle Kommunen in der Einen Welt, Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn, Tel.: 0228-4460-1600

4. Musteranträge/Musteranfragen
4.1 Anfrage ÖDP Mainz zum Thema „Schadstoffe in Kitas“ Mainz, den 29.03.2011
Anfrage zur Stadtratssitzung am 13.04.2011
Schadstoffe in Kitas – Gegenmaßnahmen der Verwaltung
Untersuchungen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben ergeben, dass viele Kitas mit gesundheitsschädlichen Weichmachern hoch belastet sind. Der Umweltverband hatte bundesweit angeboten, Staubproben aus Kindertagesstätten kostenlos auf Schadstoffe analysieren zu lassen. Bisher wurden Proben von sechzig Kindertagesstätten analysiert. Im Durchschnitt waren die untersuchten Kitas dreifach höher als normale Haushalte mit gesundheitsschädlichen und hormonell wirksamen Weichmachern belastet. Die Analysen der Staubproben einiger Kitas ergaben besonders alarmierende Werte. Dort können Kinder allein durch ihren Aufenthalt in den Kita-Räumen gefährliche Chemikalien in gesundheitlich bedenklichen Konzentrationen aufnehmen. Die Frage nach zu hoher Schadstoffbelastung bezieht sich nicht nur auf Spielzeuge sondern auch auf Möbel und Bodenbeläge (Weichmacher, Bisphenol A und andere gesundheitsschädliche Stoffe) in Kindertagesstätten. Im aktuellen BUND-Magazin 1/2011 wird auf Seite 8 die neue Aktion des BUND zum Themenkomplex Kindergesundheit vorgestellt. Weitere Infos finden sich hierzu unter www.bund.net/zukunft-ohne-gift
Wir wollen mit unserer Anfrage lediglich darauf hinweisen, dass es nach wie vor ein aktuelles Thema ist, aber derzeit uns keine aktuellen Verdachtsmomente vorliegen.
Wir fragen daher an:
1. Welche vorbeugenden Maßnahmen ergreift die Verwaltung, dass es zu solchen Schadstoff-Problemen in Kindertagesstätten erst gar nicht kommt?
2. Gibt es regelmäßige Messungen der Schadstoffbelastung in Mainzer Kindertagesstätten?
Wenn nein, erachtet die Verwaltung solche vorbeugenden Messungen für sinnvoll?
3. Welche baubiologischen Maßnahmen wurden dazu bei bereits bestehenden Kindertagesstätten in Mainz getroffen?
4. Welche baubiologischen Maßnahmen sind derzeit beim Neubau von Kindertagesstätten in Mainz vorgesehen?
Dr. Claudius Moseler Fraktionsvorsitzender

5. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
Den genauen Wortlaut der einzelnen Urteile findet man, wenn man die jeweilige Gerichtsinstanz bei google eingibt und dort dann unter dem angegebenen Az nach dem jeweiligen Urteil sucht.
5.1 Solarkraft vs. Denkmalschutz
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen nur in eng begrenztem Umfang oder gar nicht verändert oder umgebaut werden. Dies gilt grundsätzlich auch für den nachträglichen Einbau von Solaranlagen. Hier ist in jedem Einzelfall abzuwägen, ob der ökologische Nutzen der Solaranlage mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar ist. Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 16 K 26/10

5.2 Lärm durch Nutzung von Altglascontainern
In vielen Kommunen ist die Benutzung von Altglascontainern mit Problemen verbunden. Meist sind diese Container in Wohngebieten oder Innenhöfen von Wohnanlagen aufgestellt. Die Anwohner nutzen die Container oftmals außerhalb der angegebenen Nutzungszeiten und erzeugen hierdurch unnötige Lärmbelästigungen. Das OVG Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil grundsätzlich erklärt, dass der Lärm, der durch die Benutzung von Altglascontainern entsteht, hingenommen werden muss. Allerdings seien sowohl der Betreiber der Sammelbehältnisse als auch die Gemeinde dafür verantwortlich, dass keine unzumutbaren Lärmbelästigungen für die Bürger entstehen. OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 8 A 10357/10

6. Rezensionen/Publikationen
6.1 Publikationen
- Neue kommunale Konzessionsverträge
Der BUND nennt in einer Broschüre Argumente für eine Vergabe von neuen Konzessionsverträgen für die Energieversorgung. Den gewählten Vertretern der Bürgerinnen und Bürger sollen Entscheidungshilfen an die Hand gegeben werden, um sich für lokale Anbieter statt für einen der Energiemonopolisten zu entscheiden. Die Broschüre gibt es im Internet unter www.bund-bawue.de/fileadmin/bawue/pdf_datenbank/Service/publikationen/Energie/BUND-KV_2010_01-16_Web.pdf
- Nachhaltiges Energiesystem 2050
Der Forschungsverbund Erneuerbare Energien hat einen Tagungsband „Forschung für das Zeitalter der erneuerbaren Energieen“ vorgelegt, der kostenlos als pdf bezogen werden kann unter www.vfee.de/publikationen/themen/hefte oder gedruckt bei FVEE, c/o HZB, Petra Szczepanski, Kekulestr. 5, 12489 Berlin, Tel.: 030-8062-41337
- Umgang mit städtischen Einkaufszentren
Das Bauministerium NRW hat eine Broschüre herausgegeben, in der Hinweise gegeben werden, wie Kommunen bei der Ansiedlung von großen Einkaufszentren sinnvoll handeln können. Die Broschüre ist über das Institut für Urbanistik als pdf zu abrufbar. http://www.difu.de/publikationen/2011/zum-umgang-mit-innersaedtischeneinkaufscentern.html
- Schulen und WLan
Viele Schulen nutzen WLan, um das Internet für den Unterricht und die Schüler zugänglich zu machen. Eine neue Studie weist nun darauf hin, dass es durch die Nutzung von WLan bei den Schülern zu Gesundheitsbeschwerden kommen kann. Die Studie (Dr. Klaus Scheler: Vorsicht WLAN!)ist für eine Gebühr von 1,50 Euro erhältlich bei Diagnose-Funk, Versand, Palleskestr. 30, 65929 Frankfurt bestellung@diagnose-funk.de
- Kosten für Verkehrsinfrastruktur
Mit einem kostenlosen Kalkulationswerkzeug können Kommunen die Kosten für geplante Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen leichter erheben und auswerten. Tools und Nutzerhandbuch sind zu finden unter www.difu.de/publikationen/2011/verkehrs-und-kostenfolgen-der-siedlungsplanung.html

7. Termine
7.1 ÖDP-Termine
30.04.2011 Anti-Atom-Demo im Altlandkreis Wasserburg
Demo der ÖDP von 10 bis 13 Uhr in Wasserburg am Inn. Nähere Infos bei Ludwig Maier , ludwigmaier@yahoo.de
07.05.2011 Landesparteitag Bayern Im Mittelpunkt des Parteitages steht die Neuwahl des Landesvorstandes. Der Parteitag beginnt um 11 Uhr in der Orangerie in Ansbach.
21.05.2011 Bundesparteitag der ÖDP Am 21./ 22. Mai findet der Bundesparteitag in Veitshöchheim bei Würzburg statt.
01.06.2011 ÖDP auf dem evangelischen Kirchentag in Dresden
Vom 1. bis 5. Juni findet in Dresden der evangelische Kirchentag statt, an dem auch die ÖDP mit einem Stand auf dem "Markt der Möglichkeiten" vertreten ist. Besuchen Sie uns doch! Halle 4, Standnummer A21. Die ÖDP wird auch im Themenbereich 2 beim Markt der Möglichkeiten mit einer Veranstaltung auf der Marktbühne vertreten sein (Freitag, 15.30 – 16.30 Uhr; „Die Sklavengleichnisse Jesu – politisch- Interakives Bibliodrama; Inszenierung: Sebastian Frankenberger; Halle 4)
04.06.2011 Großdemo gegen Atomkraft
Ort: Landshut, näheres wird rechtzeitig auf der Webseite der ÖDP – Bundesverband bekannt gegeben.

7.2 Andere Termine
30.04.2011 Tag der erneuerbaren Energien
Die Stadt Oederan hat diesen Tag 1996 ins Leben gerufen. Er hat sich seitdem immer weiter verbreitet. Informationen zu allen geplanten Aktionen gibt es unter im Internet
unter http://www.energietag.de/
04. – 07.05.2011 Klima-Bündnis 2011 - Frankfurt
Die Jahreskonferenz und Mitgliederversammlung des Klima-Bündnisses hat in diesem Jahr folgendes Thema: Mit Klimaschutz erfolgreich wirtschaften. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenlos – für Externe werden 120,00 bzw. 170,00 Euro als Teilnehmerbeitrag fällig. Informationen zur Konferenz gibt es unter
http://klimabuendnis.org/fileadmin/inhalte/dokumente/MV2011/MV2011_Tagungsprogramm_deutsch.pdf
06. – 08.05.2011 Jugendkongress Biodiversität - Osnabrück
Das Zentrum für Umweltkommunikation der DBU veranstaltet ein Forum für junge Menschen, ihre Gedanken, Pläne und Ideen zum Schutz der Biodiversität. Die Teilnahme ist kostenlos. Informationen gibt es unter www.jugend-zukunft-vielfalt.de/
17.05.2011 Regonale Energiekonzepte - Berlin
Das Bundsbauministerium veranstaltet eine Fachkonferenz zu obigem Thema, an der man kostenlos teilnehmen kann. Die Konferenz wird vorbereitet und organisatorisch betreut durch Jan Schultheiß vom Urbanizers Büro für städtische Konzepte. Informationen erhält man bei Jan Schultheiß in Berlin unter schultheiss@urbanizers.de  oder http://regionale-energiekonzepte.de/

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