Die Nutzung nicht mehr benötigter Bahnflächen muss weiter möglich sein
Der Bundestag befasst sich heute erstmals mit einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Korrektur der von der Ampel-Koalition im vergangenen Dezember geänderten Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (BT-Drs. 20/13358). Diese Vorschrift regelt das Freistellungsverfahren von Liegenschaften von Bahnbetriebszwecken („Entwidmung“). Dazu können Sie den verkehrspolitischen Sprecher der Fraktion, Thomas Bareiß, und den zuständigen Berichterstatter für die Schiene, Michael Donth, gerne wie folgt zitieren:
Thomas Bareiß:
„Über 160 Projekte in ganz Deutschland sind von der Verschärfung der Ampel-Koalition zur Freistellung von nicht mehr benötigten Bahnflächen betroffen. Das bedeutet: Langjährige Planverfahren, zum Beispiel für Wohnungsbauprojekte, müssen gestoppt, Kaufverträge mit der Deutschen Bahn AG müssen womöglich rückabgewickelt werden und gleichzeitig werden die Bahnflächen gar nicht mehr für den Schienenverkehr benötigt. Wir können es uns nicht erlauben, stillgelegte Gleise mitten in unseren Städten und Gemeinden einfach brachliegen zu lassen. Mit unserem Vorschlag kehren wir zur alten und guten Regelung zurück. Wenn die Ampel-Koalition weiter die großen Sorgen der Kommunen ignoriert, indem sie unseren Gesetzesentwurf ablehnt, wäre das fatal."
Michael Donth:
Michael Donth:
„Mit unserem Gesetzesentwurf erhöhen wir den Druck auf die Ampel-Koalition, damit diese endlich aktiv wird. Sie hatte damals die unnötige Verschärfung kurz vor Ende des Gesetzgebungsprozesses zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes eingebracht – und rudert seit Sommer 2024 zurück. Immer wieder sagt man uns: ‚Wir sind dran.‘ Doch passiert ist bislang überhaupt nichts. Die bisherige Regelung war und ist weiterhin gut, wonach das Eisenbahn-Bundesamt umfassend prüft, ob nicht mehr genutzte Schienenflächen noch für andere Zwecke benötigt werden. Damit wird beispielsweise keine Nutzung der Flächen für den Schienengüterverkehr verhindert. Im Gegensatz dazu hilft die neue Regelung durch das ‚überragende öffentliche Interesse‘ weder den Kommunen noch dem Schienenverkehr und schießt weit übers Ziel hinaus".
Kommentar von Felix Staratschek:
Das viele Bahnflächen akut nicht genutzt werden liegt nicht daran, dass die für den Schienenverkehr unwichtig sind sondern es liegt an einer Politik, für die der Schienenverkehr unwichtig ist. Die CDU/CSU spricht einen wahren Satz aus, erkennt aber nicht was das bei einer guten Politik bedeuten würde:
"Wir können es uns nicht erlauben, stillgelegte Gleise mitten in unseren Städten und Gemeinden einfach brachliegen zu lassen."
Dem ist nichts hinzuzufügen, wir können es uns nicht Leisten, mitten in unseren Städten Bahnflächen nicht mehr für ökologische Logistik- und Transportkonzepte zu nutzen. Eine wirklich moderne Güterbahn würde dezentral wo es geht Ladstellen schaffen und so die Güter soweit wie möglich von der Straße auf die Schiene verlagern. Wenn die Bahn noch gute Flächen in den Städten hat, müssen darauf moderne Logistikcenter mit Gleisanschluss gebaut werden, damit möglichst viele LKW-Fahrten durch die Straßen der Stadt vermieden werden und die Fracht nur so kurz wie eben möglich per LKW zum Ziel gebracht wird. Sehr viel ist hier schon von einer kurzsichtigen Politik zerstört worden, über Jahrzehnte von der CDU/CSU, aber auch unter allen Regierungen mit SPD und Grünen.
Container und Wechselbehälter erlauben eine ganz andere Güterbahn als wie die heute haben, die attraktiv der Wirtschaft, der Umwelt und der Lebensqualität der Menschen in den Städten dient. Die meisten Projekte, die die CDU/CSU hier in Gefahr sieht hätten an diesen Stellen nie geplant werden dürfen und und hätten bei ordentlicher Planung an anderen Orten verwirklicht werden können.
Es wäre schön, wenn die CDU/CSU aus den Fehlern der Vergangenheit lernt. Denn es wäre ein leichtes mit einer echt guten Bahnpolitik die Ampel vorzuführen. Dazu gehört dass die CDU sich dazu bekennt, dass der Kopfbahnhof in Stuttgart erhalten bleibt und die Gäubahn dort auch in Zukunft endet. Stuttgart 21 ist nicht geeignet die Kapazität für die Verkehrswende zur Bahn zu liefern. Der Kopfbahnhof bleibt nötig, um im Regionalverkehr viel mehr Züge bis ins Zentrum von Stuttgart durchzubinden, um den Verkehr von der Straße übernehmen zu können. Heiner Geißler hat seinen Schlichterspruch zu Stuttgart 21 korrigiert und den Erhalt des Kopfbahnhofs empfohlen. Ist die CDU/CSU in der Lage sich diesem Schlichterspruch ihres verstorbenen Mitgliedes und ehemaligen Bundestagsabgeordneten anzuschließen?
So sieht eine moderne umwelt- und menschenfreundliche Güterbahn aus: https://viertuerme.blogspot.com/2012/02/guteroffensive-statt-gesundschrumpfen.html
Schon 1954 war im NWDR die Verkehrspolitik ein Thema und es wurde erkannt, dass man die Schiene benachteiligt. Leider hat die Politik diesen Radiobeitrag für den Schulfunk nicht beachtet.