NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
Wer aber die Wahrheit tut, der kommt zu dem Licht, damit offenbar wird, dass seine Werke in Gott getan sind. (Joh. 3,21)
Liebe Freunde, Mitstreiter, Interessierte und … ,
wir haben immer wieder auf die zurückgehenden Geburtenzahlen
hingewiesen.
Und nun hat auch die Bundesregierung bestätigt, dass
insbesondere zu Beginn des Jahres 2022 ein markanter Einbruch der
Geburtenzahlen stattgefunden hat. Zwischen Januar und März 2022 lagen
die Rückgänge teilweise bei bis zu 13 Prozent gegenüber dem jeweiligen
Vorjahresmonat. Irgendetwas muss also ab Mitte 2021 passiert sein, das
für einen spürbaren und vor allem nachhaltigen Rückgang der Lebendgeburten in Deutschland – und übrigens auch weltweit – gesorgt hat.
AUGSBURG , 10 July, 2020 / 10:45 AM (CNA Deutsch).- (Verlinkung und Bilder: Felix Staratschek, Copyleft, für ehrenamtliches Engagement frei verwendbar.)
Darf man Ärzte zwingen, gegen ihr Gewissen eine Abtreibung vorzunehmen? Die Lebensrechtsorganistion "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) hat einen Vorstoß der Baden-Württembergischen Landesregierung kritisiert, der Ärzte künftig dazu verpflichten soll, eine Abtreibung durchzuführen. Bisher kann ein Arzt einen solchen Eingriff mit Verweis auf die Gewissensfreiheit verweigern.
Modell eines ungeborenen Kindes in der 12. Schwangerschaftswoche. Nach einer Beratung darf dieser kleine Mensch getötet werden. Die Politik steht in der Pflicht einen Rahmen zu schaffen, dass es seltener zu ungewollten Schwangerschaften kommt und dass Frauen und Familien so geholfen wird, dass die Entscheidung für die Abtreibung die große Ausnahme ist.
Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, sagte am Mittwoch in Augsburg:
"Ärzte auch nur ansatzweise zu nötigen, an Abtreibungshandlungen in irgendeiner Form mitzuwirken, widerspricht zutiefst dem hippokratischen Eid. Ärztliches Handeln ist immer darauf ausgerichtet, Krankheiten zu heilen, Leben zu schützen und zu bewahren - aber niemals darauf, Tötungshandlungen durchzuführen. Insbesondere dann nicht, wenn der zu tötende Mensch ein wehrloses Kind ist."
"Mit gutem Grund" sinke die Zahl der Ärzte, die dies tun wollen, kontinuierlich, so Kaminski weiter. Jeder, der ein ungeborenes Baby im Mutterleib schon einmal per Ultraschall habe beobachten können und gesehen hat "wie es strampelt und am Daumen lutscht, hat ein Problem damit, es einfach abzusaugen, zu zerstückeln oder tot zu spritzen".
Kaminski wies darauf hin, dass im Einzelfall mit solchen Nötigungen von Ärzten auch ein Straftatbestand vorliegen könne, wenn Ärzte beispielsweise zu unethischen oder Tötungshandlungen genötigt werden.
Es ist nach Ansicht der Lebensrechtlerin "nahezu grotesk", dass eine Landesregierung nun prüfe, inwieweit Ärzte zu solchen Handlungen verpflichtet werden sollen. Sie verstoße dabei auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 9 ausdrücklich die Gewissensfreiheit gewährleistet. Kaminski erinnerte dabei auch an die Regelungen des deutschen Strafrechts:
"Nach wie vor und aus gutem Grund handelt es sich bei Abtreibungen um Straftaten, die lediglich unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise straffrei gestellt sind."
Die baden-württembergischen Staatssekretärin im Landessozialministerium, Barbara Mielich (Die Grünen) hatte das Vorhaben der Landesregierung in einem Interview mit der "taz" dargelegt.
Die "ALfA" bezeichnet in ihrer Stellungnahme vom Mittwoch diesen Vorstoß als einen weiteren Versuch "Ärzte zum Teil auch gegen deren Willen mit den Mitteln des Arbeitsrechts gefügig zu machen". Auch die Frauen lasse man dadurch im Stich, so der Verein:
"Eine Abtreibung ist für die allerwenigsten Frauen die Lösung ihres Problems, sondern nur der Beginn einer neuen Phase des Leidens. Echte Hilfe und finanzielle Unterstützung von jungen Müttern und Familien, die ihnen Mut machen und eine Perspektive für ein Leben mit Kind ermöglichen, wären die wirkliche Aufgabe einer Landesregierung."
Viele Menschen vergessen, dass wir alle mal ganz klein angefangen haben. Hatte irgendwann in unserem Leben das Recht uns zu töten? Oder mpssen nicht Staat und Gesellschaft alles tun, dass das Handeln dem Leben dient, so wie in der frühen Phase eines jedem seinem Leben gedient wurde?
Lieber Felix Staratschek die vergangenen Monate waren für unsere Aktion besonders intensiv. (Verlinkung im Text durch Felix Staratschek)
Doch ich freue mich und blicke zufrieden zurück, denn SOS LEBEN konnte dank Ihrer Hilfe und Unterstützung immer aktiv für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder eintreten.
In den nächsten Tagen werde ich das Weihnachtsfest vorbereiten.
Wie jede andere Mutter auch, möchte ich, dass meine Kinder ein Fest mit viel Besinnung und weihnachtlicher Stimmung im Familienkreis erleben.
Doch bevor ich in die Endphase der Vorbereitungen für Weihnachten eintrete, möchte ich Ihnen noch einige Zeilen schreiben.
Zuerst natürlich, um Ihnen zu danken.
Zu danken, dass wir zusammen für eine wichtige und gute Sache gekämpft haben. Danken, dass Sie uns auch die nötigen finanziellen Mittel gespendet haben, um diese Arbeit effizient und kraftvoll gestalten zu können.
Das Jahr 2019 ist für den Kampf um das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder ein ganz besonderes gewesen.
Wir haben eine Radikalisierung von Abtreibungspolitikern und -Aktivisten wie selten zuvor gesehen.
Die Grüne Jugend hat auf ihrem Bundeskongress von 1. – 3. November 2019 in Gelsenkirchen die Streichung von § 218 StGB gefordert. Die Streichung des Paragraphen würde „legale“ Abtreibungen bis unmittelbar vor der natürlichen Geburt erlauben.
(Anmerkung von Felix Staratschek: Hierzu habe ich fragen? Fällt der Lebensschutz durch eine Streichung des § 218 in den luftleeren Raum oder könnte es passieren, dass dann Richter analog zu anderen Paragraphen urteilen und der Lebensschutz viel besser wird, als es akut mit dem § 218 möglich wird. Letzteres wollen die nicht, die das Gesetz weg haben wollen. Es wäre aber mal eine Untersuchung wert, wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für alle Menschen - also auch die Ungeborenen - durchgesetzt wird, wenn es die Ausnahmen davon, die der § 218 erlaubt, nicht mehr gibt?)
Der Schutz des Lebens, vor und nach der Geburt, lokal und international muss Schwerpunkt jeder Politik sein. Viele Menschen und Politiker vergessen, wie klein und hilflos die mal angefangen haben und fordern so, dass Menschen, die genauso klein und hilflos sind, heute von ihren Müttern getötet werden können - oft vom sozialen Umfeld und Männern bedrängt. Diesen allen halte ich dieses Schild entgegen: "Hätte Eure Mutter abgetrieben, sag mir, wo wärst du geblieben? Wer schon mal auf einer Veranstaltung für die ungeborenen Kinder war, weiß, dass dort sehr oft ein ähnlicher Spruch gerufen wird, der den Spruch dieses Fotos ausgelöst hat: "Hätte Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben!" Da ist viel wahres dran, aber da Maria Ja zum Leben gesagt hat, wird am 25.12. auf der ganzen Welt ein großes Fest gefeiert, dass oft am Vorabend beginnt. In diesem Sinne, allen eine frohe und gesegnete Weihnachtszeit. (Bild und Text: Felix Staratschek, Copyleft)
Dadurch könnten Kinder, die schon längst außerhalb des Mutterleibes lebensfähig sind, abgetrieben werden.
Vielleicht wissen Sie, dass die Abtreibungslobby alles tut, um Frauen daran zu hindern, vor einer Abtreibung einen Ultraschall ihres ungeborenen Kindes zu sehen.
Eine Studie aus den Vereinigten Staaten zeigt, dass 78 Prozent der abtreibungsorientierten Frauen, die vor einer Abtreibung ein Ultraschallbild ihres ungeborenen Kindes sehen, ihre Absicht ändern und nicht abtreiben! Das ist ein deutlicher Beweis, dass Ultraschallbilder Leben retten können, selbst in den extremsten Fällen.
Nun haben mir Freunde aus den Vereinigten Staaten eine wahre Geschichte berichtet, die einfach unglaublich ist. Eine junge Frau nahm das chemische Abtreibungsarzneimittel Mifegyne (in den USA RU-486 genannt), welches sie von einer Abtreibungsanstalt erhielt, um ihr ungeborenes Kind abzutreiben. Vierzehn Wochen später wurde ein Ultraschall durchgeführt, der einen Herzschlag feststellte. Das Baby hatte also die chemische Abtreibung überlebt!
Und noch besser: Nachdem sie den Ultraschall ihres ungeborenen Kindes gesehen hatte, änderte die Mutter ihre Meinung und beschloss, ihr Baby zur vollen Entbindung zu bringen. Kein Wunder, dass die Abtreibungslobby alles unternimmt, damit Frauen, die eine Abtreibung erwägen, kein Ultraschallbild ihres Kindes zu sehen bekommen.
Diese wahre Geschichte hat mich so beeindruckt, dass ich mich entschlossen habe, eine neue Kampagne unserer Aktion SOS LEBEN zu lancieren: Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen Bitte unterstützen Sie unsere neue Petition mit Ihrer Unterschrift:
Dieses Video zeigt Kinder, die noch per Abtreibung getötet werden dürfen. Es zeigt die bittere Realität. Aber so bitter jede Einsicht sein kann, so befreiend kann es sein, zu wissen, dass Gott auch dies vergibt, wenn man es bereut und jeder Frau die abgetrieben hat und jeden Mann, der zur Abtreibung beigetragen hat einen Neuanfang gewährt. Es gibt sogar die Forderung von Verharmlosern der Abtreibung, Abtreibung bis zum 6, Monat (ca. 24. Woche) zu erlauben, weil die dieses Töten als Frauenrecht ansehen. Eine der wirksamsten Methode, Abtreibungen zu verhindern, wäre die Gleichstellung der Familienarbeit mit der Erwerbsarbeit durch ein echtes Erziehungsgehalt, wie es die ÖDP, die Famiolienpartei und kleine christliche Parteien fordern. Aber statt solchen Fortschritt zu fordern, setzen sich viele Pseudo-Humanisten lieber für das Unrecht ein, andere - noch sehr kleine - Menschen töten zu dürfen. (Felix Staratschek)
Dieses Zeugnis einer heldenhaften Mutter möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
„Als ich selbst vor 33 Jahren ungewollt und schwer krank in einem fremden Land mit dem 4. Kind schwanger war, was erst im 6. Monat entdeckt wurde, sagte die Frauenärztin dort in ihrem und meinem Schock: "Sie können noch abtreiben, mit Einwilligung Ihres Mannes!" Minuten später vernahm ich durch ein Hörrohr(!) das schnelle Pochen eines kleinen Herzens...und NIEMALS hätte ich abtreiben können...!“
Ich bitte alle, die Abtreibungsgegner nachdenklich ,machen wollen, dieses Schild zu kopieren. Wenn man z.B. bei einem Gebet für das Leben teilnimmt, kann man den Blick zum Zentrum des Gebets richten und dieses Schild zur Seite halten, damit die oft anwesenden brüllianten Gegendemonstranten nachdenklich werden, wenn deren Spruch "Hät Maria abgetrieben wärt ihr uns erspart geblieben" auf das eigene Leben gespiegelt wird.
---Warum haben die Mitarbeiter von „Pro Familia“ so viel Angst vor betenden Lebensschützern?
---Wie gut sind die Manager dieser Organisation, die neben Abtreibungskliniken auch Beratungsstellen für schwangere Frauen betreibt, mit den politisch Verantwortlichen zumindest in Hessen vernetzt?
---Sind Lebensschützer, die auf das Unrecht der Abtreibung aufmerksam machen, und für ein Ende der Abtreibung beten, den politisch Verantwortlichen in Hessen unangenehm? ---Wie kann jemand Schwangerschaftskonfliktbneratung durchführen, der die Gesetzgebung aufheben will, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zwingend geboten ist um dem ungeborenen Menschen einen Rest an Schutz zu gewähren? (Frage von Felix Staratschek)
Ein Spruch um Befürworter oder Verharmloser der Abtreibung nachdenklich zu machen: Hätte Deine Mutter abgetrieben, sag mir wo wärst Du gebleiben? Übermütig und trotzdem sehr realistisch rufen Befürworter der Abtreibung oft: "Hätte Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben." Wie Recht die haben und wie nötig die unser Gebet haben!
Ich weiß nicht, ob Sie sich diese Fragen schon einmal gestellt haben und kann Ihnen nur raten, darüber einmal nachzudenken...
Tatsache ist: nachdem Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) Ende August den „Maulkorberlass“ verkündet hat, um Lebensschützer von den Einrichtungen von Pro Familia und Abtreibungspraxen fernhalten zu können, wird dieser nun erstmals angewandt.
Wie wir aus zuverlässigen Quellen erfahren haben, wurde der Initiative „40 Tage fürR das Leben“ auf eine direkte Order aus dem hessischen Innenministerium hin verboten, ihre Gebetsmahnwache an Wochentagen direkt bei der Geschäftsstelle von Pro-Familia abzuhalten, obwohl das zuständige Ordnungsamt keine Bedenken hatte.
Die Teilnehmer der Gebetsmahnwache müssen sich in Frankfurt nun von Montag bis Freitag an einer viel befahrenen Kreuzung ca. 200 Meter von Pro Familia entfernt versammeln und dürfen ihre Mahnwache nur samstags und sonntags vor der Pro Familia abhalten.
Mindestforderungen für den Lebensschutz zur EU-Wahl am 26. Mai 2019
Lieber Felix Staratschek,
seit Wochen verbreiten so gut wie alle Medien im Hinblick auf den heutigen Welt-Down-Syndrom Tag am 21. März positive Berichte über Down-Syndrom-Kinder und ihre Familien.
Das ist zweifelsohne lobenswert und erfreulich.
Doch dadurch wird auch die Schizophrenie unserer modernen Gesellschaft deutlich:
Denn überall verbreitet man Freude über die Down-Kinder, doch gleichzeitig werden ca. 90 Prozent von ihnen abgetrieben.
Das sind die harten Fakten der Abtreibungskultur.
Und es wird schlimmer werden, denn die Pränataldiagnostik entwickelt immer genauere Verfahren zur Feststellung von Abweichungen beim ungeborenen Kind.
Wir erleben gegenwärtig eine Eugenik, die lückenlos Menschen mit Behinderungen vor der Geburt auslöscht.
Unsere Gesellschaften sind in der Kultur des Todes gefangen.
Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen diese Realität erkennen und ihre Folgen verstehen.
Denn erst durch diese Erkenntnis werden die Menschen den Ursprung dieser Katastrophe sehen:
Die Liberalisierung der Abtreibung und damit die brutale Missachtung des Rechts auf Leben der ungeborenen Kinder.
Es liegt nun an uns, dass wir unsere Stimme erheben und immer mehr Menschen ermuntern, sich für den Schutz der ungeborenen Kinder einzusetzen.
In den Monaten bis zur EU-Wahl müssen wir möglichst viele Menschen in diesem Sinne mobilisieren.
SOS LEBEN wird diese „Mindestforderungen“ weit verbreiten und sich an Kandidaten, Persönlichkeiten und Politiker wenden, um eine Bewegung für das Leben zu bilden.
Die Mindestforderungen bestehen aus zwei Sätzen, die eigentlich jeder Mensch guten Willens unterschreiben kann. Abtreibung ist niemals ein Recht und immer ein Desaster, dass für das ungborene Kind tödlich ist. Statt die kleinsten Kinder zu beseitigen, haben alle die Aufgabe, die Probleme zu beseitigen, die er Annahme der kleinen Menschen im Wege stehen. In der EU gibt es jedoch strake Kräfte, die Abtreibung zum Quasi-Menschenrecht erheben und das trotz fehlender Zuständigkeit der EU für dieses Thema in den EU-Verträgen von der EU her durchsetzen wollen. Dagegen kann man u.a. durch diese Petition ein Zeichen setzen. Es wird immer von Inklusion gesprochen, aber wenn alle Kinder, die von der Inklusion profitieren sollen, vor der Geburt getötet werden, ist das eine unehrliche Scheindebatte, wenn man über den Schein für die Schwangerschaftskonfliktberatung diese Kinder mehrheitlich dem Tod zuführt.
Auf Abgeordnetenwatch können Sie einige deutsche MdEP befragen, wie diese zum Thema Lebensschutz stehen. Da werden bald alle Kandidatinnen und Kandidaten zum EU-Parlament befragbar sein: https://www.abgeordnetenwatch.de/eu/profile
"Deshalb bitte ich Sie, sich im Europäischen Parlament aktiv für das Lebensrecht der Ungeborenen einzusetzen und schnellstmöglich eine Entschließung einzubringen, die feststellen möge,
1. dass in Europa alle Menschen ein Lebensrecht von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod besitzen,
2. dass in Europa das Recht auf Leben aller Menschen, auch der Ungeborenen, staatlicherseits geschützt werden soll."
"Hätte Deine Mutter abgetrieben, sag mir, wo wärst Du geblieben? Mein Plakat für Gebete und Demos zum Lebensschutz.
Unterstützer der Gegendemo wollen den § 218 abschaffen, darunter: SPD, Grüne. Linke, JUSOS und weitere Jundverbände der genannten Parteien
Warum sind eigentlich so viele Tierschützer für Menschenschlachthäuser?
Die heutige Regelung des § 218 ist Folge der Rechtsprechung unseres Verfassungsgerichtes. Es ist interessant zu sehen, wer sich alles gegen dieses Gesetz ausspricht und dessen Abschaffung fordert und damit eigentlich BVG und Grundgesetz kritisiert.
Was das bedeutet, müsste juristisch geklärt werden. Denn es kann sein, dass dann andere Paragraphen zum Zuge kommen, die die Kritiker des § 218 gar nicht im Blick haben. Aber was zählt ist die Absicht derer, die den § 218 abschaffen wollen.
In Münster sind das: Profamilia Beratungsstelle Frauen helfen Frauen Kritische Juristinnen Linksjugend Solid Sozialistische Jugend Die Faklen (SPD) SPD Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten IBKA SDS Sozialistischer deutscher Studentenbund JUSOS DGB Bündnis 90 Die grünen Die Linke Tierrechtetreff Münster Grüne Jugend Kaktus
Und deren Bundesverbände scheinen das zuzulassen, es gibt da
Wie stehen diese Gruppen zum Grundgesetz und dem darin enthalten Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit, welche laut BVG auch dem ungeborenen Leben gegenüber der Mutter zustehen. Abtreibungen sind grundsätzlich rechtswidrig und die genannten Gruppen setzen sich für etwas rechtswidriges ein.
In Münster wurden gegen Beter demonstriert, die dafür beten, dass Ungeborene leben dürfen und Frauen die Hilfe bekommen, dass die ja zum Leben sagen können. Ist das ein Grund zu massiven Gegenprotest und dazu religiöse Menschen beim beten zu stören?
Das öffentliche Gebet soll die Menschen nachdenklich machen, es ändert keine Gesetze, kann aber dazu führen, dass Menschen den Spielraum, den die Gesetze gegen das leben zulassen nicht ausnutzen. Es kann dazu führen, dass Politiker überlegen, wie man Frauen besser helfen kann.
Was ist das für ein Land. wo man nur unter massiven Polizeischutz beten kann? Und warum machen Parteien, die im Bundestag sitzen mit diesem pöbelnden Mob gemein?
Häufige Rufe der Gegendemonstranten dürften den Zielen der beteiligten Parteien widersprechen, wenn die rufen "kein Staat...."
Eine Spiegelung eines Rufes der Gegendemonstranten: Hätte deine Mutter abgetrieben, sag mir, wo wärst du geblieben.
Anne Will zu Abtreibung - jetzt Programmbeschwerde einlegen!
Bei der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ der Sendereihe Anne Will (Hinweis: alle Beleglinks finden Sie wie immer in der verlinkten Petition) wurde in eklatanter Weise gegen den seitens des Bundesverfassungsgerichtes an die Rundfunkanstalten gerichteten Auftrag, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“, verstoßen.
Das Bundesverfassungsgericht legte in seinen Urteilen, hier vor allem in BVErfGE 88, 203 fest:
„Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. […] Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet […]; ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.“
Die Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ hat nicht nur bei „sogenannten“ Lebensschützern für Empörung gesorgt. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, räumt der Gesetzgeber den Bürgern das Recht auf eine offizielle Programmbeschwerde ein. Solche Programmbeschwerden müssen dann vom zuständigen Rundfunkrat – im Falle der Sendung Anne Will ist das der NDR – behandelt werden.
Eine Sendung zum Thema Abtreibung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit einer Konstellation von fünf Frauen, die für Abtreibung sind, gegen einen Mann, der dagegen ist, ist tendenziös und kein seriöser Journalismus. Frau Will war dazu offensichtlich befangen, denn sie moderierte durchgängig in einer Weise, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ nicht entsprach. Letztlich hat sie diesen Anspruch die gesamte Sendung hindurch nicht ein einziges Mal thematisiert.
Das wäre ein gutes Testbild für die ARD, um Aufklärung über Abtreibungen zu leisten. Aber leider gibt es keinen Sendeschluss mehr, statt dessen werden solche Fernsehsendungen meist mehrmals gesendet.
Die Sendung bagatellisierte das Thema Abtreibung auf eine subtile Art, auch indem die Konsequenz einer Abtreibung überhaupt nicht thematisiert wurde.
In der gesamten Sendung wurde nicht nur unterschlagen, dass Abtreibung einen einzigartigen ungeborenen Menschen tötet, sondern auch, dass Abtreibung in Deutschland keinesfalls einfach ein „Frauenrecht“ ist, sondern eine geduldete Straftat bleibt. Der Gesetzgeber legt in § 218 und § 219 StGB Wert darauf, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ein eigenes ist, jedoch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau bei bestimmten Indikationen untergeordnet werden kann. Deswegen die Beratungspflicht, bei der die Beraterinnen aufgefordert sind, FÜR das Lebensrecht des Kindes zu beraten. Der Preis für jede Abtreibung ist der Tod des ungeborenen Kindes. Niemand dachte 1995 daran, dass 97 Prozent der Abtreibungen aus “sozialer Indikation” erfolgen und deswegen pro Werktag alleine in Deutschland zwischen 360 und 400 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet werden.
Die Schlussaussagen der Ärztin K. Hänel und von Frau Will beweisen besonders ausdrucksvoll und eindeutig die Befangenheit und Einseitigkeit von Frau Will. Frau Hänels Schlussbotschaft:
„Ich kann ja die Frauen nicht alleine lassen. …. dass Kinder, die auf die Welt kommen gewollt sind, dass sie geliebt sind…. das ist das, wofür ich mich einsetze. Das ist mein Traum, und wer Träume hat der gibt niemals auf“ wurde von Moderatorin Anne Will so kommentiert: „Das ist aber ein sehr, sehr schöner Schlusssatz“. Dieser Satz ist schockierend. Denn dass Abtreibung nun ein „schöner Traum“ sein soll, dürfte weder in der ARD noch in unserem Land Konsens sein. Diese Schlusssequenz ist ein Offenbarungseid an Unmenschlichkeit und ethischer Schieflage.
Mit unserer Petition bieten wir Ihnen die Möglichkeit, gegen die Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ vom 3. Februar 2019 eine Programmbeschwerde einzulegen. Durch Ihre Unterzeichnung lösen Sie eine Beschwerde-E-Mail in Ihrem Namen aus.
Bitte helfen Sie mit, dass eine möglichst hohe Anzahl an Programmbeschwerden eingelegt wird!
Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich an dieser Protestaktion beteiligen und dazu beitragen, den Programmverantwortlichen beim NDR und der gesamten ARD deutlich zu machen, dass mit der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ der Sendereihe Anne Will eindeutig Grenzen überschritten worden sind.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Eduard Pröls und das Team von CitizenGO
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Am Dienstag hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch) zur Novelle des § 219a StGB der Öffentlichkeit präsentiert. Der Entwurf soll am 6. Februar im Bundeskabinett diskutiert und verabschiedet werden, um ihn dann in den Bundestag zur Abstimmung zu übertragen.
In der Vielfalt der Stellungnahmen äußern insbesondere die Abtreibungsaktivisten völlig unsachliche und geradezu absurde Einschätzungen, die teils von den Zeitungen unkommentiert wiedergegeben werden.
"Hat Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben!" rufen Befürworter der Abtreibung gerne Christen entgegen, denen der Schutz des ungeborenen Menschen wichtig ist. Interessant sind deren Reaktionen, wenn man diese Aussage zurück spiegelt, denn jeder von war mal so klein, das sie oder er ein Opfer Abtreibung hätte werden können.
21. Dezember 2018 Juso-Initiative kinderfeindlich und verfassungswidrig Verena Föttinger (ÖDP) zur Debatte um § 218
„Wenn Ungeborene wählen könnten, würden sie das Leben wählen“, so Verena Föttinger, zweite Stellvertretende Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), zur Initiative der Jusos bei ihrer jüngsten Bundesversammlung, den § 218 völlig abzuschaffen. „Der Antrag der Jusos geht soweit, dass er durch jegliche Streichung von Fristen Tür und Tor öffnet auch für Spätabtreibungen, wo wir es mit schon voll ausgebildeten Babys im Mutterleib zu tun haben.“ Das sei zutiefst kinderfeindlich und zudem verfassungswidrig.
Ein Demo-Schild spiegelt einen Spruch der Abtreibungsbefürworter und erinnert alle daran, wie klein und schutzlos wir mal angefangen haben als ungeborenes Kind im Mutterleib.
„Das Bundesverfassungsgericht hat Mindestforderungen für den Lebensschutz festgelegt. Der Staat wird verpflichtet, den realen Lebensbedingungen entgegenzuwirken, die zu Schwangerschaftskonflikten führen: materielle Not, Ausbildungsnachteile, Wohnungsnot, Mietvertragskündigung, Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist für Dritte strafbar, Schwangeren in Konfliktsituationen den nötigen Beistand zu versagen oder sie zur Abtreibung zu drängen," so Föttinger.
Die ÖDP steht zur Pflichtberatung, in die allerdings nach Möglichkeit auch Väter mit einbezogen werden sollten. Sie sei so auszugestalten, dass Beratungen noch wirksamer auf den Schutz des ungeborenen Lebens zielen und Schwangeren in Konfliktsituationen entsprechende Alternativen eröffnet werden. Beratungsstellen dürften nicht zu Dienstleistungsstellen werden, die einfach nur den Schein ausstellen, um Abtreibungen zu erleichtern, sondern müssten immer wieder geprüft werden, ob sie tatsächlich dem Ziel dienen, das Leben nicht allein der Mutter, sondern auch das ihres Kindes zu schützen.
Vorab soll festgestellt werden, dass der „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ lediglich ein Eckpunkt-Papier ist. Im Januar 2019 soll ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Erst dann wird man abschließend urteilen können.
Aus heutiger Sicht lässt sich aber schon folgendes sagen:
Das Papier ist ein Kompromiss zwischen den Positionen der SPD und der Union. Die SPD strebte die Streichung von § 219a StGB an und damit die Legalisierung von Werbung für Abtreibungen. Die Union lehnte jegliche Änderung ab.
Viele Menschen vergessen wo die herkommen und wie klein und wehrlos wir alle einmal angefangen haben. Abtreibung ist keine Lösung. Und was laut Rechtssprechung auch bei möglicher Straffreiheit rechtswidrig ist, kann nicht Gegenstand von Werbung sein. Es sollte reichen, wenn die Infos über Möglichkeiten zur Abtreibung in den Beratungsgesprächen gegeben werden. Allerdings sollte nur beraten dürfen, wer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes akzeptiert und versuchen will die ungeborenen Kinder retten. (Bild und Text: Felix Staratschek)
Aus dem Eckpunkt-Papier lässt sich ablesen, dass von nun an Ärzte und Kliniken erwähnen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, mehr aber nicht. In der jetzigen Fassung des § 219a StGB dürfen sie das nicht. Hier liegt das Zugeständnis an die SPD seitens der CDU.
Aus der Sicht des Schutzes der ungeborenen Kinder ist dieses Zugeständnis zu kritisieren, denn es ist ein weiterer Schritt, Abtreibungen zu bagatellisieren und sie als eine übliche medizinische Leistung anzusehen.
Des Weiteren sollen staatliche Stellen Informationen über Abtreibungen veröffentlichen. In der Praxis würden Ärzte und Kliniken, die Abtreibungen anbieten, auf diese Informationen hinweisen.
Falls sich diese Informationen, die gewissermaßen einen offiziellen und verbindlichen Charakter haben sollen, auch für Ärzte und Kliniken, nach den Überlegungen des Eckpunktpapiers richten, so müssten sie deutlich die Verpflichtung zum Schutz des uneingeschränkten Lebensrechts hervorheben und den Willen, die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren, berücksichtigen.
In den Eckpunkten steht nämlich, dass das oberste Ziel der Gesetzesänderung die Vermeidung von Abtreibung und der Schutz des ungeborenen Lebens sei. Die Eckpunkte erwähnen ausdrücklich, dass die Zahl der Abtreibungen „nach wie vor hoch“ sei und "Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zur Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie zum Schutz des ungeborenen Lebens auf der Grundlage des bestehenden Rechts ausgebaut werden sollen“.
Sollte das Informationsmaterial, das die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereitstellen, tatsächlich den Schutz des Lebens betonen und sollte sich der Staat tatsächlich bemühen, effiziente Maßnahmen zur Reduzierung der Abtreibungen entschließen, so wäre das selbstverständlich zu begrüßen.
Wie schon oben erläutert wurde, muss der endgültige Gesetzesentwurf und der konkrete Inhalt der angekündigten Informationen abgewartet werden, um ein abschließendes Urteil abzugeben.
Allerdings kann schon heute gesagt werden, dass die diffuse Redaktion der Eckpunkte eine Einladung an die Abtreibungsaktivisten und an die Abtreibungslobby ist, die Stimmung gegen den Schutz des Lebens so anzuheizen, damit am Ende die Novelle eindeutig zu Lasten der ungeborenen Kinder ausfällt.
Aus diesem Grund muss der Kampf für den Schutz des Lebens und einer entsprechend Gestaltung des § 219a fortgesetzt werden.
Für die Aktion SOS LEBEN (DVCK e.V.)
Benno Hofschulte Mathias von Gersdorff Pilar Herzogin von Oldenburg
(Anmerkung des Viertürmeblogs: Obwohl das Bundesverfassungsgericht Bewusstseinsarbeit für den Schutz des ungeborenen Lebens als eine der Voraussetzungen für die Straffreiheit gemacht, sucht man bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) danach vergebens:
Auch beim Bundesministerium für Familie findet man keine Information zur Schutzwürdigkeit der ungeborenen Kinder. Allenfalls Sekundärthemen werden behandelt.
Sehr geehrte/r Felix Staratschek, vor wenigen Tagen verschickten wir einen Rundbrief mit der Überschrift „SPD-Jugend erklärt Krieg gegen Ungeborene“. (eingebettetes Video siehe weiter unten.) Die Überschrift ist in keiner Weise übertrieben und die Jusos wissen das auch. Das ist schnell bewiesen: Die SPD-Jugendorganisation will nämlich den § 218 StGB ersatzlos streichen. Das würde bedeuten, dass Abtreibungen bis unmittelbar vor der natürlichen Geburt legal wären, also auch zu einem Zeitpunkt, wenn das Kind schon längst außerhalb des Mutterleibes leben kann. Als sich die Jusos für die Streichung entschieden haben, wussten sie ganz genau, was ihre Entscheidung bedeutet: Das Töten von Kindern bis unmittelbar vor der natürlichen Geburt. Das zeigt dieser Ausschnitt der Debatte, die beim Bundeskongress der Jusos der Entscheidung über den Antrag zu Streichung des § 218 StGB voranging. Zwei Delegierte erklärten der Versammlung unmissverständlich, was die Streichung bedeutet und dass es sogar die Abtreibungen zu Geburten von Kindern führen würden, die die Abtreibung überleben würden! Wenn Sie diesem Link folgen, können Sie diesen Ausschnitt der Debatte selber verfolgen. Man glaubt es kaum, solange man es nicht selber gehört und gesehen hat: Doku der Jusos, zum Thema ab 1.05.27 https://www.youtube.com/watch?v=FaXrPBojhkg Dieser Link wurde vom Viertürmeblog eingesetzt, damit sich alle ein Bild von der ganzen Debatte machen können. Weitere Videos finden Sie hier: https://www.youtube.com/results?search_query=juso+abtreibung+9.+Monat Der Totalangriff der Jusos auf das Leben der ungeborenen Kinder verdient Abscheu, Empörung und Widerstand. Deshalb möchte ich Sie einladen, an unserer laufenden Aktion teilzunehmen: Eine Kerze für die Ungeborenen https://www.dvck.org/mailing-weihnachtskerze/
"Hätte Deine Mutter abgetrieben, sag mir wo wärst Du geblieben." Die Jusos sprechen von Gleichstellung und Frauendiskriminierung, vergessen jedoch, dass bei der Abtreibung mindestens 50% der so getöteten ungeborenen Kinder Frauen sind. (Bild und Text: Felix Staratschek)
Diese Kampagne besteht aus zwei Teilaktionen: Erstens einen Fonds zu bilden, um über Anzeigen die ungeborenen Kinder sichtbar zu machen.
Hier können Sie eine Spende für diesen Fonds tätigen. Möglichst viele Menschen ermutigen, sich an unserer Aktion zu beteiligen. Und je mehr wir sind, um so größer wird die Sichtbarkeit der ungeborenen Kinder werden. Hier können Sie Ihre E-Mail eintragen, um eine KERZE FÜR DIE UNGEBORENEN zu entzünden und Teilnehmer unserer Aktion SOS LEBEN zu werden. Mit dieser Kerze wollen wir unserer Hoffnung Ausdruck verleihen, dass eines Tages unser Land von der „Kultur des Todes" befreit sein wird. Ich lege große Hoffnung in diese neue Aktion und möchte Sie bitten, sich großzügig daran zu beteiligen. Mit bestem Dank und herzlichen Gruß Pilar Herzogin von Oldenburg PS: Während die SPD-Jugend Abtreibungen bis unmittelbar vor der natürlichen Geburt erlauben wollen, sind wir dabei, massenhaft die Menschen guten Willens während der Weihnachtszeit daran zu erinnern, dass viele ungeborene Kinder nicht das Glück haben, das Licht der Welt zu erblicken. Bitte beteiligen Sie sich mit Ihrer Kerze und mit Ihrer Spende von 15, 25, 50 oder 100 an unserer Weihnachtsaktion Eine Kerze für die Ungeborenen, damit wir viele Menschen erreichen. Kommentar von Felix Staratschek: Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund des des Grundgesetzes und nicht aufgrund nachrangiger Gesetze wie dem § 218 StGb entschieden, dass Abtreibungen rechtswidrig sind. Es hat grundsätzlich die Schützwürdigkeit des ungeborenen Menschen betont und dem Staat nur eine Zulassung der Straffreiheit erlaubt, wenn der Staat auf andere Weise erfolgreich die ungeborenen Kinder schützt. Wer den § 218 streicht, streicht daher m.E. die Ausnahmen, wann Abtreibungen straffrei bleiben können. Analog zu anderen Tötungsdelikten müssten dann alle Abtreibungen bestraft werden. Das wäre ganz im Sinne der Lebensschützer. Aber die JUSOS hoffen, dass dies in der Gesellschaft nicht gemerkt wird und so eine Selbstbestimmung über die Leichen der ungeborenen Kinder durchgesetzt werden kann. Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schätze ich diese Einstellung der JUSOS, die auf Demos auch von LINKEN und GRÜNEN und SPD-Verbändern geteilt wird, als Verfassungsfeindlich ein. Wer mit dieser Motivation den § 218 streichen will sollte ein Fall für den Verfassungsschutz sein, da der minimale Schutz, den unsere aktuellen Gesetze den ungeborenen Kindern bieten, geschliffen werden soll. Ich sage es jedem JUSO: Niemand hatte das Recht Sie abzutreiben, nachdem Sie entstanden waren, die gesamte Gesellschaft hatte nach ihrer Zeugung die Verantwortung dafür, dass Sie Leben können. Wer den Tod von jährlich weltweit Millionen Menschen hinnimmt, um eine vermeintliche Gleichstellung zu erreichen, der begibt sich in die Liste der grausamen Ideologien. Und wie soll Abtreibung zur Gleichstellung beitragen, da diese immer zu 100% die Frauen betrifft und Männer nie damit leben müssen, dass aus ihren Körper ein kleiner, einmaliger Mensch gerissen wurde, der aufgrund dieser Maßnahme sterben musste, je nach Methode und Zeitpunkt unter großen Schmerzen.
Lieber Felix Staratschek, wenn man in im sozialen Netzwerk Twitter den sog. "Hashtag" #nofundis im Suchfeld eingibt, kann man das Ausmaß der Agitation des radikalen Abtreibungsaktivismus gegen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder ermessen. Mit diesem Hashtag richten die radikalsten Gruppen ihren Hass gegen das Recht auf Leben.
Das "Queer-Feministische Bündnis gegen 'Lebensschützer' und AntifeministInnen" mit dem grotesken Namen "What the fuck" schreibt beispielsweise:
"Marsch für das Leben" sabotieren" oder "Am Vorabend des #1000Kreuze-Marsches, mit einer starken #NoFundis-Demo Inhalte setzen und am #B2209 die Hände frei haben, um den Abtreibungsgegner*innen mit dezentrale Aktionen ihre Demo zu versauen."
"Kommt zur queerfeministischen Demo am 21.9.2018 und stört den "Marsch für das Leben" am 22.9.2018 Gegen christlichen Fundamentalismus und #Antifeminismus!".
Die Mentalität von Abtreibungsaktivisten verstehen - Wer ist hier menschenverachtend, radikal und fanatisch?
Frankfurt am Main, den 17.05.2018
Liebe Freunde des Lebens,
Ende vergangener Woche publizierten Abtreibungsaktivisten folgenden Satz auf Twitter:
"Schafft die Paragraphen 218 und 219 ab, die Abtreibung von Zellklumpen kann in einem säkularen Staat, der Religion nicht zur Grundlage hat, nicht bestraft werden." Dieser eine Satz reicht aus, um die Mentalität jener zu beschreiben, die immerfort gegen das Recht auf Leben agitieren:
Menschenverachtend, radikal, fanatisch.
"Hätte Deine Mutter abgetrieben, sag mir, wo wärst Du geblieben?" Mit dieser Frage kontere ich auf Demos und bei Gebetszügen den Ruf "Hätte Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben." Diese Aussage unterstellt als alle Gegner der Abtreibung Christen sind. Natürlich gibt es viele Christen unter Abtreibungsgegnern, aber es geht zunächst nicht um das Menschenrecht auf Leben, auf dem alle anderen Menschenrechte aufbauen, den ein Toter hat nichts mehr von den Menschenrechten. (Bild und Text: Felix Staratschek)
Menschenverachtend:
Einen ungeborenen Menschen als "Zellklumpen" zu bezeichnen, kann nicht anders als menschenverachtend bezeichnet werden.
Überlegen Sie folgende Situation: Eine Frau verkündet ihren Verwandten, Freunden und Bekannten, dass sie schwanger sei. Kann man sich vorstellen, dass ihr alle Blumen und Pralinen schicken mit einer beigefügten Karte, auf der steht: "Viele Glückwünsche für Deinen Zellklumpen im Bauch"?
Oder: Kann man sich vorstellen, dass Klatschblätter das Wort "Zellklumpen" verwenden, wenn sie über die Schwangerschaft einer berühmten Schauspielerin oder von Catherine von England berichten?
Keine Frau auf der ganzen Welt würde sagen: Ich nehme Schwangerschaftsurlaub, weil ich nun einen "Zellklumpen" im Bauch habe.
Das Wort Zellklumpen hat eindeutig die Absicht, einen Menschen zu entmenschlichen, ihn zu eine purem Objekt zu machen, das man einfach wegwerfen kann.
Radikal:
Die Abtreibungsaktivisten beschreiben uns gerne als "radikale Abtreibungsgegner" weil wir eindeutig und klar zum Recht auf Leben aller Menschen eintreten. Das mag radikal im eigentlichen Sinne des Wortes sein (radikal bedeutet generell, gründlich, grundsätzlich, vollständig), doch vor allem ist es eine rationale, gerechte und konsequente Haltung. Denn alle Menschen haben ein Recht auf Leben, das geschützt werden muss. Man darf bei diesem Recht keine Abstriche und meinen: Die einen haben mehr Recht auf Laben als die anderen.
Die "Radikalität" der Abtreibungsaktivisten ist von einer ganz anderen Natur: Die Radikalität der Linken richtet sich gegen die Vernunft, gegen die Moral, gegen das Gewissen und gegen die Rechtsordnung.
Wer von einem "Zellklumpen" spricht, ist "radikal" gegen die Vernunft, weil er etwas abstreitet, dass (auch wissenschaftlich) längst erwiesen ist: Mit der Zeugung entsteht ein Mensch.
Wer von "Zellklumpen" spricht, ist radikal gegen jegliche Moral, denn er macht den Menschen zu einem leblosen Objekt, das man beliebig vernichten kann.
Wer von "Zellklumpen" spricht, ist radikal gegen das eigene Gewissen, denn alle Menschen haben in ihrem Inneren das Gebot eingeprägt: Du sollst nicht töten!
In der öffentlichen Diskussion ist auffällig, dass die Abtreibungsaktivisten, das Leben des ungeborenen Kindes stets ausblenden, möglicherweise, um ihr Gewissen zu beruhigen.
Und schließlich ist jemand, der von "Zellklumpen" spricht radikal gegen die Rechtsordnung, denn in Deutschland ist (zumindest theoretisch) das menschliche Leben von der Zeugung an geschützt.
Fanatisch:
Als fanatisch bezeichnet man eine Person, die eine Position, eine Meinung, eine Haltung vertritt die sich nicht rational begründen lässt. Der Mensch, der sich aus purem Trieb oder Emotion zu einer Handlung verführen lässt, die sich überhaupt nicht begründen lässt, handelt fanatisch.
Die Texte und Slogans der Abtreibungsaktivisten haben stets einen neurotischen und hysterischen Unterton. Zudem blenden sie das Wesentliche des Problems aus: Bei einer Abtreibung wird ein Kind getötet. Man gewinnt fast den Eindruck, sie flüchten in den Fanatismus, um diese evidente Tatsache zu verdrängen. Dies führt dazu, dass sie sich mit der Zeit wie eine Masse von Automaten verhalten, die stets dieselben Sprüche wiederholen: "Mein Bauch gehört mir", "ob Kinder oder keine, entscheiden wir alleine". Das vernunftmäßige Denken wurde offenbar auf ein Minimum reduziert, sie werden nur noch vom irrationalen Hass gegen die ungeborenen Kinder und gegen die Lebensrechtler angetrieben.
Wie müssen wir uns angesichts dieser Menschenverachtung, dieser Radikalität und dieses Fanatismus der Abtreibungsaktivisten verhalten?
Wir müssen Alarm schlagen und bekannt machen, wer hinter dieser Anti-Lebens-Agitation steht!
Diese Botschaft können wir nur wirkungsvoll in der Öffentlichkeit verbreiten, wenn SOS LEBEN viele Teilnehmer hat.
Bitte laden Sie Verwandte, Freunde und Bekannte ein, die Rund-E-Mails von SOS LEBEN zu erhalten.
Nur wenn wir stark genug sind, werden wir in der Lage sind, die Lügen der Abtreibungslobby effizient bekämpfen zu können.
Hier einschreiben https://www.dvck.org/wie-kann-ich-helfen/
Machen wir gemeinsam unsere Aktion SOS LEBEN immer größer. Helfen Sie uns, neue Teilnehmer zu finden.
Mit bestem Dank und herzlichen Grüßen
Pilar Herzogin von Oldenburg
PS: Falls es Ihnen möglich ist, helfen Sie uns bitte auch mit einer Spende von 15, 25, 50 oder 100 Euro, damit wir unsere öffentliche Präsenz durch Anzeigen stets vergrößern können.
Hier spenden https://www.dvck.org/spende/?sos_2/spende
DVCK e.V., Emil-von-Behring-Str. 43, 60439 Frankfurt am Main, Germany
Die ÖDP darf sich nicht verzetteln bei Verlautbarungen, die sich dann auch noch von anderen Texten nicht unterscheiden. Das Motto, es ist schon alles gesagt, aber nicht von jeden, kann nicht Motto der ÖDP sein.
Traurig ist es, wenn die ÖDP. die sich dem Lebensschutz verpflichtet weiß, Falschaussagen verbreitet und damit den Lebensschutz unterminiert, wie es sehr viele Medien tun:
"So hat er (Erzbischof Karl Kardinal Lehmann) sich in der Frage der Schwangerenberatung für einen Verbleib der Beratung in kirchlicher Trägerschaft eingesetzt und damit den Konflikt mit dem Vatikan in Kauf genommen."
Hier stoßen zwei Sichtweisen zusammen, die beide ihre Berechtiugung haben, die man aber nicht gleichzeitig praktizieren kann.
Die eine Seite sagte, wenn wir den Schein, der zur Tötung ungeborener Kinder berechtigt, ausgeben, kommen mehr Frauen in unsere Beratung und wir können mehr ungeborene Kinder retten.
Die andere Seite sagte, wenn wir diesen Schein ausstellen, verdunkeln wir das klare Zeugnis der Kirche, weil die Scheinausstellung als Zustimmung der Kirche gewertet werden könnte.
Nie hat der Vatikan gefordert, aus der Beratung auszusteigen und das hat die Kirche nie getan. Im Gegenteil, der Wille des Papstes war es, mehr zu beraten sich aber nicht mit der Scheinvergabe zu kompromitieren.
Plakat der ÖDP Baden Württemberg zur Landtagswahl 1992. Die ÖDP sprach sich akut gegen Werbung für Abtreibungen aus. Aber im Nachruf zu Kardinal Lehmann wurden unreflekiert Aussagen übernommen, die nicht dem Schutz der ungeborenen Kinder dienen.
Wenn also die ÖDP indirekt hier kund tut, die katholische Kirche sei nicht mehr in der Schwangerenberatung
,
führt
das
dazu, dass hilfesuchende Frauen nicht mehr mehr die kirchliche Beratung aufsuchen. Das ist ganz Sinne derer, die die Abtreibung als Menschenrecht darstellen.
Die ÖDP ist eine politische Partei. Innerkirchliche Themen sind nicht Aufgabe der Politik, ob die evangelische Kirche noch auf dem Boden des Evangelium steht oder zu sehr dem Zeitgeist folgt,
ist keine Frage, die die ÖDP zu entscheiden hat.
Die ÖDP wendet sich an alle Menschen, die dem Leben dienen
wollen. Und das was Christen vertreten müssten sehe ich im Programm und der Politik der ÖDP besser verwirklicht, als bei allen anderen Bundestagsparteien. Die ÖDP sollte daher alle Christen ansprechen, die die Schöpfung bewahren wollen, sich aber als Partei aus theologischen und rein innerkirchlichen oder konfessionellen Themen heraushalten. Und vor allem sollte die ÖDP keine Falschaussagen verbreiten, weil die Kirche noch immer in der Schwangerenberatung tätig ist. Caritas (Esperanza) oder der SKF bieten Beratung und Hilfen.
Und wie steht es mit den Themen Familie, Umwelt, Frieden? Die ÖDP bringt in ihrem Nachruf an keiner Stelle Aussagen, dass Erzbischof Lehmann sich hier verdient gemacht hat. Wenn die ÖDP einen Nachruf schreibt, sollte die solche Themen recherchieren und darstellen und nicht nur Infos liefern, die man von Bildzeitung bis zur Tagesschau schon überall geboten
bekommt. So vermittelt man der Gesellschaft, dass die Themen, die Lehmann hatte, Themen der ÖDP sind. Mit den Aussagen zur Schwangerenberatung verunsichert man jedoch vollkommen unnötig einen Teil der ÖDP- Wählerschaft, denen ein klares Zeugnis zum Lebensschutz wichtig ist. Dieses Thema verlangt Fingerspitzengefühl und das fehlt in dieser leider sehr oberflächlichen Pressemitteilung.
Die Familienpolitik (rentenwirksames Erziehungsgehalt) würde Notlagen bei Müttern und Familien beseitigen und damit auch zu weniger Abtreibungen führen.
Bringen Sie die Gegensemonstranten mit ihrem Geschrei zu nachdenken und singt freundlich aber laut zurück: "Hatte Eure Mutter abgetrieben, sagt mir wo wärt Ihr geblieben?" Dazu muss man sich eine Melodie ausdenken, weil singen gut trägt, nicht so schnell heiser macht und nicht so histerisch klingt, wie viele Gegendemonstranten. Ich werde da hin fahren, denn diese Demo ist ein Beitrag dazu, das Bewusstsein zu erhalten, dass der ungeborene Mensch geschützt werden muss und weil ich die Leute unterstützen will, die friedlich betend ihre Meinungsfreiheit nutzen und dabei von obskuren Gegendemonstranten attakiert werden. "My body my choise", dass kann ich unterschreiben, aber wenn man sich so verhält, dass der "body" Träger eines anderen "bodys" ist, dann darf dieser neue Mensch nicht der Willkür ausgesetzt werden. Statt gegen die Menschen zu demonstrieren, die hier für das Leben der ungeborenen Kinder beten, sollten diese Gruppen sich Gedanken machen, wie wir zu einer Gesellschaft kommen, wo kein Mensch mehr durch Abtreibung sterben muss. Daran zu erinnern, dass Abtreibung rechtswidrig ist und ungeborene Menschen schutzwürdig, ist ganz im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum § 218. Eigentlich müsste nach diesem Urteil der Staat diese Bewusstseinsarbeit für die ungeborenen Menschen machen. Es ist traurig, dass der Staat hier versagt. Und es ist traurig, dass hier Gegendemonstranten sich gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes stellen und damit dagegen, das das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit auch für Ungeborene als höchstes Menschenrecht. Wir alle haben mal so klein angefangen. Deshalb ist jeder, der geboren werden durfte dazu verpflichtet, denen zu helfen, die heute so klein sind. Jeder sollte da, wo er steht versuchen dazu beitragen, dass eine Willkommenskultur für ungeborene Kinder entsteht und Notlagen durch Perspektiven und Hilfen gelöst werden und nicht durch tausende getötete Kleinstkinder. "Am Samstag, dem 17. März 2018, startet um 14,30 Uhr auf dem Kirchplatz von St. Ägidii in Münster-Innenstadt der Gebetszug gegen Abtreibung. Diese Aktion mit weißen Holzkreuzen wird von der Münchner Initiative „Euro-Pro-Life“ organisiert.
Die Prozession führt durch die Innenstadt an einigen Kirchen vorbei und endet auf dem Domplatz am Denkmal des seligen Kardinal von Galen, der sich während der NS-Diktatur vor allem gegen die Euthanasie an Behinderten und psychisch Kranken eingesetzt hat.
Seien wir nicht ängstlich, fahren wir nach Münster, bleiben wir friedlich und freundlich, aber überlassen wir den leider teilweise primitiven Schreihälsen nicht die Straße. Und wer Christ ist möge für diese armen Seelen beten, denn diese Schreie könnten offen legen, dass einigen eine durchgeführte Abtreibung quer im Magen liegt und diese genauso dringend unser Gebet brauchen, wie die ungeborenen Kinder. https://www.youtube.com/watch?v=Pk-NSRXqTUk