NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
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Dienstag, 17. September 2013

Schlagabtausch Merkel/Steinbrück: Familie wird kaltgestellt

Pressemeldung03.09.2013
Zum Fernseh-Duell zwischen Angela Merkel und Peer Steinbrück am 01.09. äußert sich Johannes Resch, der stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.:
„Angesichts des schwindenden Wähleranteils von Jugendlichen und jungen Eltern versucht nicht einmal mehr die CDU, sich als Anwältin der Familie darzustellen. Die Interessen von Eltern, Kindern und Jugend spielten keine Rolle. Gemeinsam mit der SPD wird die Verstaatlichung der Kindererziehung im Auftrag der Wirtschafts- und Finanzinteressen betrieben. Es scheint nur noch um das Wohl von Rentnern und kinderlosen Erwerbstätigen zu gehen. Nur am Rande, quasi als lästige Nebensachen und deutlich negativ besetzt, wurden das 'Betreuungsgeld' und die 'Mütterrente' erwähnt. Lediglich die demografiebedingten Verwerfungen bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und beim Fachkräftemangel der Wirtschaft waren Thema. Dass all das vor allem Folge einer familienfeindlichen Politik ist, scheint beiden Kandidaten noch gar nicht klar geworden zu sein.“

Sonntag, 26. Mai 2013

Petition "Europa, es geht auch anders!"

Von Felix Staratschek
Im Newsletter der  Grünen Wirtschaft der Unternehmer der österreichischen Grünen in der Wirtschfatskammer, wird eine Petition empfohlen.  Die dort kritisierte Politik wird von Angela Merkel (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) in einer inoffiziellen großen Koalition betrieben! Um diese Ziele umzusetzen wollen führende Politiker unser Grundgesetz auf den Müllhaufen der Geschichte werfen. Diese Petition ist besser als alles, was ich bisher von den deutschen Grünen gelesen habe. Bitte weiter verbreiten, damit die EU nicht zu einer faschistoiden Wirtschaftsdiktatur verkommt, wo die in Verträgen selbst geschaffenen Sachzwänge sich künftig der Kontrolle der Parlamentarier entziehen, die dann nur noch machtlos der Entwicklung zusehen können. Nur ein vereinigtes Europa, für das die Ewigkeitsklausel unseres Grundgesetzes nicht angetastet wird, kann ein gutes Europa sein. Alle Politiker, die akut nach Volksentscheiden für ein angeblich verändertes Grundgesetz rufen, fordern etwas, was es rechtlich heute nicht geben kann. Der Bundestag ändert heute das Grundgesetz mit 2/3- Mehrheit, mit Ausnahme der beiden ewig geschützten Artikel. Und um diese Ewigkeitsklausel zu knacken, bedarf es einer neuen Verfassung - die die Politiker zum vertuschen ihrer Absicht wieder Grundgesetz nennen - die nur per Volksentscheid beschlossen werden kann. Deshalb will ich Bundestagskandidat werden, um das heutige Grundgesetz zu verteidigen. (Das verlinkte Formular brauch ich 200 mal ausgefüllt von Wahlberechtigten aus dem Oberbergischen Kreis: Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth, Marienheide, Gummersbach, Lindlar, Engelskirchen, Bergneustadt, Reichshof, Wiehl, Nümbrecht, Waldbröl und Morsbach. Die Postadresse steht auf dem Formular.)

Folgend ein Video zum Thema:

Donnerstag, 16. Mai 2013

Mehr Demokratie e.V.: Die Saat geht auf! Peer Steinbrück (SPD) will das Grundgesetz abschaffen

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Von Felix Staratschek
Am 15.05.2013 berichtete die Rheinische Post / Bergische Morgenpost unter der Schlagzeile "Steinbrück will Volksabstimmung über EU- Vertrag" über sein Ziel das Grundgesetz abzuschaffen. Neu ist das nicht. Bereits am 2.07.12 sagte Steinbrück, zitiert von der Rheinischen Post, das man einen Volksentscheid über eine neue Verfassung gewinnen könne, wenn Politik, Wirtschaft Medien und Wissenschaft gemeinsam antreten, um Europa als die richtige Antwort für das 21. Jahrhundert zu erklären. Peer Steinbrück sagt natürlich nicht wörtlich, dass er das Grundgesetz beseitigen will, aber es ist die logische Konsequenz seiner Aussagen. Der SPD- Kanzlerkandidat meint, dass es wegen der Euro- Schuldenkrise für die Europäische Union einen neuen grundlegenden Vertrag geben muss. Dafür müssten die Staaten erheblich mehr an nationalen Rechten abgeben, als bisher. An wen diese Rechte gegeben werden und was er unter Europa versteht, wird dabei nicht deutlich. Da die SPD bisher weitgehend eine EU- Kritik- freie Zone ist, in der CDU, CSU und FDP gibt es da mehr mutige Politiker, die sich dem Fraktionszwang widersetzen, befürchte ich, dass dieses Europa, das Peer Steinbrück will, nichts Gutes verheißt und ein deutliches weniger an Demokratie bedeutet.


Und Peer Steinbrück wird am 15.05.13 weiter: "Das ist verbunden mit einer Änderung des Grundgesetzes, die wiederum durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss."

Dieser Satz ist entlarvend. Es gibt keine Grundgesetzänderung, die durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss, da der Bundestag nach heutiger Rechtslage das ganze Grundgesetz ändern kann. Es gibt nur eine Einschränkung, den Artikel 1 und Artikel 20 darf nichts weggenommen werden (Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3). Außerdem muss Deutschland ein Bundesstaat bleiben, bei dem die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung sicher gestellt ist.

Sonntag, 28. April 2013

Mein Wahlthema 2013: "Hände weg vom Grundgesetz!" Unterschriftensammlung zur Wahlzulassung

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Von Felix Staratschek
Ist unser Grundgesetz den in Gefahr, werden viele Fragen? Leider ja! Der Verein "Mehr Demokratie" hat es sogar per Verfassungsbeschwerde versucht, den einzigen Weg einzuklagen, wie unser Grundgesetz abgeschafft werden kann: "Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge." Auch wenn diese Aussage direkt vom Verein "Mehr Demokratie" ist, haben die doch ihre Klage in der Regel so beworben, als ginge es um einen Volksentscheid über ESM und Fiskalpakt. Aber wenn das gemäß dieser Aussage nicht so ist, was wollen diese dann? "Die politischen Folgen" (von ESM und Fiskalpakt) "sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf" (mit der man dann ESM, Fiskalpakt und künftige EU- Mechanismen durchsetzen kann.
Aber wann braucht man eine neue Verfassung? Schließlich hat der Bundestag das Recht, mit 2/3- Mehrheit das Grundgesetz zu ändern. Das ganze Grundgesetz? Nein, zwei Artikel, nämlich 1 und 20 sind von jeder Inhaltsstreichung ausgenommen. Alles andere kann der Bundestag nach heutiger Rechtslage ohne Volksentscheid beschließen. Wer aber meint, es bedürfe zur Umsetzung von ESM und Fiskalpakt einer neuen Verfassung, der will diese von der Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3) geschützten Artikel angreifen und aufweichen. Das Urteil zum Vertrag von Lissabon sieht in den Artikel 1 und 20 den Identitätskern des Grundgesetzes. Durch dieses Urteil hat jeder das Recht eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn durch politische Maßnahmen dieser Kern des Grundgesetzes gefährdet ist.


Revolutionäre Zellen in Deutschland



Dienstag, 10. Juli 2012

Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von mehr Demokratie

9. Juli 2012 10:29
Von Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing
(Anmerkung: Einige Zwischenüberschriften sind vom Blogadmin eingesetzt, um den Text zu gliedern und Inhalte zu verdeutlichen)

Inhalt / Zwischenüberschiften:
--Die Irreführung
--Die ÖDP sammelt dafür Geld
--Worauf "Mehr Demokratie" wirklich klagt
--"Mehr Demokratie"- Klage will Schutzregeln des Grundgesetzes knacken!
--Verfassungsrichter Dr. Huber und Mehr Demokratie pro Revolution!
--Die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes
--Beispiel Griechenland
--Was durch „Mehr Demokratie“ unter den Tisch fallen soll
--Applaus für „Mehr Demokratie“ von denen, die den ESM durch bekommen wollen

Dieser Text war in der Rüge des ÖDP- Bundesvorsstandes gegen mich vom August 2012 unter diesen Aussagen genannt: 
"Sie Herr Staratschek geghen soweit, solche Äußerungen auch an diverse Medien bzw. gegenerische Parteien (Grüne, Linke, FDP, CSU, CDU, AUF, PBC, FW u.a.) zu versenden."
Die Einleitung einer Mail, mit der ich diesen Text verbreitet habe, steht als Kommentar weiter unten.



Die Aktion „Volksentscheid – sonst klagen wir“ erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, sie wollte unser Grundgesetz vor ESM, „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und Fiskalpakt schützen. Politiker, die den ESM ablehnen, wie der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (siehe Phönix-Liveübertragung der Bundestagsdebatte zum ESM vom 29.06.2012), der Landesverband Berlin der Piratenpartei und sogar ganze Parteien wie die ÖDP und die Freien Wähler unterstützen die Aktion.
 Mehr Demokratie erweckt dabei den Eindruck, eine bundesweite Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt zu wollen. Denn auf deren Kampagnenwebseite heißt es unter der Überschrift

„Volksentscheid – sonst klagen wir !“ folgendermaßen: