NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
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Samstag, 17. November 2012

Kommunalpolitischer Infodiesnt der ÖDP November 2012

Kommunalpolitischer Infodienst des Kommunalpolitischen Büros der ÖDP
Ausgabe III/2012
November 2012
Verantwortlich für den Inhalt:
Walter Konrad
Kommunalpolitischer Referent beim Bundesvorstand der ÖDP
Neckarstraße 27—29
55118 Mainz Tel.: 06131-27 55 64


Inhaltsverzeichnis: Vorwort
1.Allgemeine Informationen
1.1Alkoholverkauf an Tankstellen
1.2 Fiskalpakt – Auswirkungen auf Kommunen
1.3 Soziale Spaltung in deutschen Großstädten – Difu-Studie
1.4 Liberalismus und direkte Demokratie
1.5 Mönchengladbacher Erklärung des Städtetag NRW
1.6 EU-Dienstleistungsrichtlinie
1.7 Konnexität bei Inklusion und aktuelle Schulfragen
2. Hinweise von ÖDP-Mandatsträgern/-trägerinnen
2.1 Familienfreundliche Kommune Ertingen – Hinweis Dr. Resch
3. Umweltfragen
3.1 Lärmkonflikt zwischen Wohn- und Industriegebiet
3.2 Energetische Gebäudesanierung
4. Kommunale Verwaltung
4.1 Fördermittel für Integrationsprojekte
4.2 Broschüre „Gemeinden und ihre Finanzen
4.3 Sozialplanung in den Kommunen
4.4 Orientierungshilfe für umweltfreundlichen Schulalltag
5. Musteranträge/Musteranfragen/Muster-PM´s
5.1 Nichtverwendung von Photovoltaik-Anlagen aus China
6. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
6.1 Saalnutzung
6.2 Rederecht im Gemeinderat
6.3 Transparenz bei Besetzung von Ratsausschüssen
7. Publikationen
7.1 Handbuch „Energie für Verbraucher“
7.2 Neuer Bericht an den Club of Rome
7.3 Bürgerbeteiligung bei Großprojekten der Stadtentwicklung
8. Termine
8.1 ÖDP-Bundesverband
8.2 ÖDP Bayern
8.3 ÖDP Rheinland-Pfalz
8.4 ÖDP Nordrhein-Westfalen
8.5 Andere Termine



Freitag, 27. Januar 2012

Hebelt die EU Lärmschutz an Flughäfen aus?

Radevorwald, den 27.Januar 2012
Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald, stellvertr. Kreisvorsitzernder dert ÖDP Bergisches Land
Sehr geehrter Herr Schulz (MdEP),
sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminster Ramsauer,
mit Entsetzen habe ich den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ – KOM(2011)828 endg.; Ratsdok. 18010/11 – gelesen.
Danach wird es in das Ermessen der EU gestellt
Betriebszeitbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm aufzuheben, wenn
  • sie den Wettbewerb beeinträchtigen.
  • Aus Gründen der Vernetzung der europäischen Flughäfen Betriebszeitbeschränkungen aufzuheben.
  • Bei Lärmminderungsmaßnahmen und Betriebszeitbeschränkungen primär die Kosteneffizienz zu berücksichtigen. Bei der Kosteneffizienz werden Gesundheitsschädigungen und Eigentumsverluste der Fluglärmbetroffenen nicht berücksichtigt. Auch bei der Forderung nach Ausgewogenheit wird niemals Gesundheit gegen Wirtschaftlichkeit abgewogen.
Wenn es nationale Gesetzgebungen geben sollte, die dies tun, können diese von der EU ausgehebelt werden.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist damit ungeeignet, die berechtigten Interessen der Anwohner – insbesondere auf Nachtruhe – durchzusetzen. Hier wird zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Profit der Luftverkehrsindustrie in den Vordergrund gestellt.
Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit die Verordnung in dieser Form nicht verabschiedet wird. Dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm muss Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen eingeräumt werden!
Ich bitte Sie darum mir mitzuteilen, was Sie dazu unternehmen und welche Ergebnisse Sie dabei erzielen konnten.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits vorab sehr.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Staratschek

Dienstag, 26. April 2011

So ist mehr Güterverkehr auf der Bahn machbar

Eine bessere Güterbahn ist machbar

Leserbrief zur Süddeutschen Zeitung vom 15.03.08

Güter auf die Schiene bekommt man nur, wenn diese für Transporte attraktiv ist. Bedingt durch Maut und Ölpreisentwicklung hat die Zahl der Zurückverlagerungen auf die Schiene erfreulich zugenommen (Beispiel sind bei der Allianz pro Schiene dokumentiert. Aber es fehlt ein gutes europa- und landesweites Angebot für Einzelwagen oder auch Teilladungen. Wenn man auf die Straßen und Autobahnen schaut, stellt man fest, das man mit der Zahl der LKW, die diese füllen, leicht stündlich einen Güterzug beladen könnte. Daraus folgt der erste Schluss: Güterzüge müssen im Takt fahren, wie die Intercity und der Nahverkehr.