NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.
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Samstag, 19. November 2022

„Brauchen verbindliche Prüfung und Priorisierung einer Schienenanbindung bei Gewerbe- und Industrieflächen“ / Bundesrat berät zur Änderung des Raumordnungsgesetzes

 Im Vorfeld der Beschlussfassung des neuen Raumordnungsgesetzes durch den Bundesrat sehen der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Allianz pro Schiene und DIE GÜTERBAHNEN erheblichen Nachbesserungsbedarf, vor allem in den Bereichen Planungsbeschleunigung und Schienenanbindung. Die Verbände teilen grundsätzlich die Zielsetzung der Gesetzesinitiative. „Doch aus unserer Sicht wird diese bislang in drei Punkten nicht gerecht: „Erstens fehlt eine ausreichende Berücksichtigung der Schienenanbindung bei Gewerbe- und Industriegebieten und ihre Priorisierung als zentraler Verknüpfungsfaktor, zweitens bleibt es bei zeitaufwändigen Doppelprüfungen bei der Unterlagenerstellung und den Umweltauswirkungen und drittens fehlt der Entfall der Befugnis der Behörde, die Raumverträglichkeitsprüfung als eigenständiges Verfahren einzuleiten. Wir zweifeln, ob so ein Beitrag zur angestrebten Halbierung der Verfahrensdauer erreicht werden kann“, erklärte VDV-Vizepräsident Joachim Berends.

Mittwoch, 11. November 2020

“Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” : Gefährliche Ermächtigung stoppen!

Vorweg: Ein Kommentar von Felix Staratschek: 
(Videos und einige Verlinkungen wurden vom Viertürmeblog hinzugefügt.) 

"Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten", die Aussage kennt fast jeder. Die Mauer kam wenige Wochen später. "Niemand" war wahrscheunlich der Stasiname von Walter Ulbricht oder der ausführenden Person, dann wäre das nicht mal gelogen, sondern nur missverstanden worden. 

Heute hören wir ähnliche Aussagen, die ich jetzt nur sinngemäß wiedergebe: 

März 2020:
"Niemand hat die Absicht einen Lockdown zu erlassen." Diese Botschaft mit etwas mehr Worten verbreitete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über Twitter. Alle wissen was wenige später gekommen ist.

"Niemand hat die Absicht eine Impfpflicht zu erlassen." Bei Masern haben wir die schon für Kinder. Und angesichts der vielen Wortbrüche wäre es höchst fahrlässig jetzt den Versprechen zu vertrauen. Sobald der Impfstoff da ist, für den unsere Bundesregierung schon Kaufverpflichtungen abgibt (wie damals bei der Schweinegrippe), wird man diesmal auch diesen Stoff absetzen wollen, damit der Staat von den Krankenkassen sein Geld wieder bekommt. 

Deswegen meine Bitte an alle, suchen Sie selber nach Informationen zu Corona und unterschreiben Sie die Petition, damit wir selber bestimmen können, welche Impfungen wir für sinnvoll halten und damit uns unter dem Vorwand einer nicht definierten "pandemischen Lage von nationaler Tragweite" nicht die Grundrechte entzogen werden können. Bitte werben Sie mit allen ihren Möglichkeiten für diese Petition.  

Bitte fragen Sie die Bundestagsabgeordneten aus ihrer Region, wie die zu Corona stehen. Bitte nicht prominente Politiker befragen, die bekommen schon viele Fragen, sondern vor allem die aus ihrem Wahlkreis und evt. nahen Nachbarwahlkreisen. https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/abgeordnete



Gefährliche Ermächtigung stoppen!

Das “Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” ist ein Ermächtigungsgesetz, das der Bundesregierung freie Hand dabei gibt, die Grundrechte der Bürger umfassend und nachhaltig zu beschneiden, denn in dem Gesetzentwurf ist nicht sichergestellt, dass angebliche Pandemielagen von “nationaler Tragweite” nicht zur dauerhaften Aushöhlung der Grundrechte der Bürger missbraucht werden können.

Besonders bedenklich ist, dass Bundestag und Landesparlamente keine weitere Mitsprachemöglichkeiten mehr zu Art und Dauer von Maßnahmen bleiben werden, falls der Bundestag das Gesetz in den kommenden Tagen verabschedet.

Können Sie die Petition unterzeichnen und teilen, um die Bundestagsabgeordneten zu überzeugen, dieses Gesetzesvorhaben noch zu stoppen?

UNTERZEICHNEN SIE DIE PETITION
Vielen herzlichen Dank,

Eduard Pröls und das gesamte Team von CitizenGO


 
Aufkleber auf einer Straße in Berlin:
Gesundheitsdiktatut?
Nein Danke!
Ein kleiner Protest gegen die Corona-Politik

 

Dringend: Umfassende Aushebelung unserer Grundrechte stoppen!

Die Bundesregierung soll durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in die Lage versetzt werden, die Grundrechte der Bürger längerfristig oder sogar dauerhaft umfassend und nachhaltig zu bescheiden, sobald sie eine “Pandemielage von nationaler Tragweite” erklärt hat.

Falls der Bundestag diese Gesetzesänderung annimmt, gibt er sowohl seine Mitsprachemöglichkeiten, als auch die Mitsprachemöglichkeiten der Landtage in den Bundesländern dauerhaft auf.

Noch kann dies verhindert werden!

Unterzeichnen Sie jetzt die beistehende Petition, um die Bundestagsabgeordneten - insbesondere aber die Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion - aufzufordern, dem vorliegenden Entwurf die Zustimmung zu verweigern.


UNTERZEICHNEN


Wichtige Grundrechte stehen auf dem Spiel!

Denn derzeit wird im deutschen Bundestag - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - im Eilverfahren ein erst am 3. November 2020 von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf mit dem harmlos klingenden Titel: “Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” diskutiert. Dieses Gesetz soll noch im November 2020 beschlossen werden.

Dieses Gesetz kommt, falls es so, wie eingebracht verabschiedet werden sollte, einem Ermächtigungsgesetz gleich, das der Bundesregierung freie Hand dabei gibt, die Grundrechte der Bürger umfassend und nachhaltig zu bescheiden.

Es ist wichtig, jetzt rasch und unmissverständlich die Bundestagsabgeordneten aufzufordern, dieses Gesetz zu stoppen:

Unterzeichnen Sie jetzt die Petition an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, sowie alle Bundestagsabgeordneten und fordern Sie einen sofortigen Stopp der Gefährlichen Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes!


Es ist in dem Gesetzentwurf nicht sichergestellt, dass angebliche Pandemielagen von “nationaler Tragweite” nicht zur dauerhaften Aushöhlung der Grundrechte der Bürger missbraucht werden können.

Besonders bedenklich ist, dass Bundestag und Landesparlamente keine weitere Mitsprachemöglichkeiten mehr dazu haben werden, welche Maßnahmen getroffen werden, sobald der Bundestag das Gesetz verabschiedet haben wird.

Aus diesem Grund ist es unabdingbar wichtig, dass die Bundestagsabgeordneten - auch wenn sie keinen Amtseid leisten müssen - sich verpflichtet sehen sollten, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm abzuwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, und ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben:

Fügen Sie Ihren Namen hinzu, und fordern Sie die Bundestagsabgeordneten auf, die umfassende Aushebelung unserer Grundrechte zu stoppen!


Es mag mühsam und unbequem sein, aber

---Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

---Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,

---Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),

---Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,

---Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,

---Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,

---Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,

---Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,

---Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,

---Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,

---Untersagung soweit dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,

---Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,

---Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,

---Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,

---Reisebeschränkungen,

dürfen - wenn überhaupt - stets nur kurzfristig und nur klarer definiert, sowie mit fallweiser Zustimmung der Parlamente verfügt oder verlängert werden können, um einen Missbrauch zu vermeiden.


Unterzeichnen Sie hier, und fordern Sie unsere Bundestagsabgeordneten auf, dafür zu sorgen, dass der vorliegende Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestoppt und umfassend überarbeitet wird.

Danke für alles, das Sie tun

Eduard Pröls und das gesamte Team von CitizenGO

--
Weitere Informationen:

Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 19/23944:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf


Sie wollen mitreden (Tagesschau):
https://www.tagesschau.de/inland/infektionsschutzgesetz-105.html

Neues Gesetz für Corona-Maßnahmen (Tagesschau.de):
https://www.tagesschau.de/inland/corona-bundestag-infektionsschutzgesetz-101.html

Der Bundestag soll die Aushebelung von Grundrechten beschließen (Vera Langsfeld Blog):
https://vera-lengsfeld.de/2020/11/06/der-bundestag-soll-die-aushebelung-von-grundrechten-beschliessen/

Fragen an den Bundestag. Zu den Abgeordneten der Landesparlamente sind es nur wenige Klicks: 
 

CitizenGO ist eine Gemeinschaft aktiver Bürger, die sich dafür einsetzen, dass das menschliche Leben, die Familie und unsere Freiheit weltweit geachtet werden. Mitglieder von CitizenGO leben in fast jeder Nation dieser Welt. Unser Team ist ist über 16 Länder in 5 Kontinenten verteilt und arbeitet in 12 Sprachen. Finden Sie hier mehr über CitizenGO heraus oder folgen Sie uns auf Facebook oder Twitter. 



Er ist wieder da: Erich Honnecker nimmt Stellung zur Corona-Pandemie:



Montag, 15. Juli 2019

Fracking-Gas aus den USA zu importieren ist der falsche Weg ÖDP entsetzt über die Entscheidung des Bundesrates mit Zustimmung der Grünen

Presssmeldung der ÖDP vom 13.06.2019: Fracking-Gas aus den USA zu importieren ist der falsche Weg


Fracking-Gas aus den USA zu importieren ist der falsche Weg
ÖDP entsetzt über die Entscheidung des Bundesrates


„Der Bundesrat hat kürzlich dem Umwelt- und Klimaschutz enormen Schaden zugefügt“, erklärte Josef Fortner, Sprecher des Bundesarbeitskreises BAK Klima-und Umweltschutz, Verkehr, Energie und Strahlenschutz. Mit dem Beschluss zum Ausbau von Terminals in Norddeutschland für Flüssiggas (engl. LNG) wird der Import von Fracking-Gas aus Übersee ermöglicht. Fracking-Gas wird unter verheerenden Bedingungen gewonnen. Namhafte Umweltorganisationen beklagen, dass beim Fracking in den USA und Kanada das Grundwasser mit Chemikalien verunreinigt wird und sich die Gefahr von Erdbeben erhöht. Es steht nach Ansicht der ÖDP zu befürchten, dass mittel- bis langfristig diesem gefährlichen Verfahren zur Gasgewinnung auch hierzulande der Weg bereitet wird.

 
Wer hat wohl alles im Bundstag dem Ausbau der LNG Terminals
zugestimmt? Die ÖDP ist dagegen und nimmt als einzige Partei
keine Konzernsepnden an. 


Die Kosten für den Anschluss von LNG-Terminals in Norddeutschland an das Gasnetz sollen zudem auf die Verbraucher umgelegt werden. Der ÖDP zufolge sollten die hohen Gesamtinvestitionen für die erforderliche Infrastruktur vorrangig in die Versorgung mit regenerativen Energien investiert werden. „Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesrat auf, endlich ein schlüssiges Konzept für den Umstieg auf saubere regenerative Energien vorzulegen, um die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten,“ erklärte Josef Fortner.


Besonders empört die ÖDP, dass aus dem Wahlergebnis der EU-Wahl und der aktuellen Stimmung in der Bevölkerung seitens der Politik nichts gelernt worden sei. Hätten sich Bündnis90/die Grünen, die an verschiedenen Landesregierungen beteiligt sind, für echten Klimaschutz eingesetzt, dann hätte das Gesetzesvorhaben den Bundesrat nicht passieren können. Bei anderen politischen Entscheidungen haben sich nämlich in der Vergangenheit diejenigen Landesregierungen im Bundesrat der Stimme enthalten, die in der jeweiligen Koalition unterschiedlicher Meinung waren. Diesmal jedoch hatte sich noch nicht einmal die unmittelbar betroffene schleswig-holsteinische Landesregierung enthalten, an der Bündnis 90/die Grünen mitbeteiligt sind. Fortner stellt hierzu fest: „Auf die Grünen ist selbst in Klimaschutzfragen kein Verlass. Die ÖDP wird die weitere Entwicklung kritisch begleiten und tritt seit Jahrzehnten für den Schutz von Mensch und Umwelt ein.“


Bei der EU-Wahl bekam die ÖDP bekanntlich exakt 1% der Wählerstimmen und ist mit Prof. Dr. Klaus Buchner im EU-Parlament vertreten. Vor Ort ist die ÖDP mit fast 500 kommunalen Mandatsträgern aktiv und versteht sich als ökologisches Korrektiv.


Link zur Pressemitteilung

Sonntag, 12. Juni 2016

ÖDP unterstützt Volksbegehren gegen Freihandelsabkommen: Staatsregierung soll im Bundesrat Nein zu CETA sagen

PRESSEMITTEILUNG vom 12. Juni 2016

ÖDP-Landesparteitag unterstützt Volksbegehren gegen Freihandelsabkommen: 
Staatsregierung soll im Bundesrat zu einem Nein zu CETA verpflichtet werden

Die bayerische ÖDP unterstützt das geplante Volksbegehren gegen das Freihandelsabkommen CETA, das von einem Bündnis mehrerer Organisationen getragen wird.
www.volksbegehren-gegen-ceta.de

Freitag, 20. Juli 2012

ESM- Klage: Was wirklich geschah – Bundespräsident Gauck wartet wegen Wuppertaler Bürgerrechtlerin

Der Verein "Mehr Demokratie" rühmte sich, den Bundespräsidenten Joachim Gauck bewegt zu haben, ESM und Fiskalpakt nicht sofort zu unterschreiben. Wuppertaler MenschenrechtlerInnen weisen hier nach, dass diese schon viel früher aktiv waren und "Mehr Demokratie" viel zu spät auf den fahrenden Zug aufgesprungen ist oder gar nicht gemerkt hat, dass diese bereits zu spät handelten. Denn die haben Gauck am Freitag das angetragen, was der Bundespräsident bereits am Donnertag öffentlich verkündet hatte.(Felix Staratschek)

Der FAZ-Artikel „Bundesverfassungsgericht im Hauruckverfahren“ vom 22.06.2012 verrät, dass der Bundespräsident versprochen hat, auf das Bundesverfassungsgericht mit der Verkündung der Gesetze zum ESM etc. zu warten. Ein Antrag lag laut FAZ dem dem Bundesverfassungsgericht „jetzt“(also bis incl. zur Drucklegung der FAZ vom 22.06.2012, was irgendwann am 21.06.2012 gewesen sein muss) bereitsvor. Doch es gebe noch „gar keine gültige Textfassung, über welche der Zweite Senat in Karlsruhe entscheiden könnte“.

Das Gericht reagierte also, ohne eine „gültige Textfassung“ (eine vollständige Verfassungsbeschwerde) vorliegen zu haben. Aber wer hatte dem Gericht geschrieben ? Und laut FAZ soll es „ein Antrag“ gewesen sein. Es kann also nur von einer Klägerseite gekommen sein.

Weitere Hinweise gibt der Spiegel-Artikel vom 21.06.2012 „Euro-Rettungsschirm Verfassungsrichter bitten Gauck um mehr Zeit“. Demnach hatte der Bundespräsidenten dem Gericht zu dem Zeitpunkt bereits zugesagt, zu warten. „Das Gericht“, so der Spiegel, „benötige Zeit, um das umfangreiche Material zu sichten.“

Doch dann die Überraschung. Die Verfassungsbeschwerden von Mehr Demokratie umfassen nur 116 Seiten. Die Verfassungsbeschwerden der Linken sahen am 29.06.2012 im Fernsehen nach noch weniger Seiten aus.
Konnten diese wirklich mit dem „umfangreichen Material“ gemeint gewesen sein ?

Der Redaktion von "Unser Politikblog" weiß, dass die die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Redakteurin) am 15.06.2012 und am 18.06.2012 dem Bundesverfassungsgericht sowie am 18.06.2012 dem Bundespräsidenten formlos geschrieben hatte. Sie war besorgt gewesen, weil auf der für Freitag, den 29.06.2012, auf der Tagesordnung von Bundestag und Bundesrat stehenden Zustimmungsgesetze (zu ESM, Art. 136 Abs. 3 AEUV und Fiskalpakt) und Begleitgesetze (ESMFinG und Gesetz zur Änderung des BSchuWG) standen. Anlass ihrer Schreiben war der FAZ-Artikel „Fiskalpakt Abstimmung noch vor dem EU-Gipfel“ gewesen, wonach das Inkrafttreten des ESM bereits für Sonntag, den 01.07.2012 vorgesehen war. Es deutete damit alles darauf hin, dass Bundespräsident Gauck unter gewaltigem emotionalem Druck stand, noch am 29.06.2012 zu ratifizieren.

Dass die Bürgerrechtlerin am 15.06.2012 und am 18.06.2012 ans Bundesverfassungsgericht geschrieben hat, wird bewiesen durch das Schreiben vom 26.06.2012 unter Az. AR 4286/12. Unter „AR“ werden auch Vorgänge verfügt, bei denen es sich nicht um Verfassungsbeschwerden handelt.
Und um „umfangreiches Material“ handelt es sich tatsächlich., denn am 30.06.2012 reichte sie 6 Verfassungsbeschwerden ein, darin allein 28 Anträge (9 gegenüber dem Bundespräsidenten und 19 gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) auf einstweilige Anordnung und 34 ½ Seiten zur Rechtsfortbildung. Das Az. dazu (2 BvR 1445/12) wurde mit Schreiben vom 05.07.2012 vergeben.

In Abschnitt I.2 der Eilanträge auf einstweilige Anordnung gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ist auch ein offensichtlich dem tatsächlichen Klageziel von Mehr Demokratie zum Aufbrechen des Grundgesetzes für ESM und Wirtschaftsregierung (siehe Artikel von Unser Politikblog vom 09.07.2012) entgegen gesetzter Antrag, in welchem es um die Untersagung der Initiierung und der Entscheidung über ein neues Grundgesetz geht.

Quellen:

FAZ-Artikel „Fiskalpakt Abstimmung noch vor dem EU-Gipfel“ vom 14.06.2012

Spiegel-Artikel „Euro-Rettungsschirm Verfassungsrichter bitten Gauck um mehr Zeit“ vom 21.06.2012

FAZ-Artikel „Bundesverfassungsgericht im Hauruckverfahren“ vom 22.06.2012


am 30.06.2012 eingereichte Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1445/12)